Barrierefreier Wohnbau

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Transkript:

Barrierefreier Wohnbau

Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich A1: am leichtesten verständlich

Die EU und das BMASK unterstützen diesen Bericht. Die EU hat bestimmte Ziele zu den Themen Arbeit, Chancengleichheit und Zusammenleben der Menschen. Es gibt einen Plan, wie die diese Ziele erreicht werden sollen. Dieser Plan heißt PROGRESS. Es werden passende Gesetze und Möglichkeiten gesucht, damit die Menschen besser leben können. Die Europäische Kommission wird diesen Plan durchführen. Die Ziele des Plans sollen bis zum Jahr 2020 erreicht werden. Der Plan PROGRESS gilt für viele Länder: Für alle 28 Länder, die bei der EU sind. Außerdem Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Diese Länder arbeiten in der Wirtschaft eng mit der EU zusammen. Die Länder, die bei der EU dabei sein wollen. Weitere Informationen finden Sie im Internet: http://ec.europa.eu.progress Achtung! Diese Internet-Seite ist in schwerer Sprache! Die Europäische Kommission oder das BMASK müssen nicht die gleiche Meinung haben wie der Bericht Barrierefreier Wohnbau. Seite 3

Inhaltsverzeichnis Vorwort... 6 Bericht 1: Gesetze zum barrierefreien Wohnen... 8 In Österreich steht Barrierefreiheit im Gesetz... 8 Gesetze in den Bundesländern:... 8 Gesetze für ganz Österreich:... 8 Bericht 2: Überlegungen zum barrierefreien Bauen und zu möglichen Förderungen... 12 Das ist bei der Untersuchung herausgefunden worden:... 13 Das muss in Österreich verbessert werden:... 16 Gleiche Gesetze in ganz Österreich... 16 Genügend Förderungen... 16 Rücksicht auf Menschen mit Sehbehinderungen und Menschen mit Hörbehinderungen... 17 Überprüfung durch Expertinnen und Experten... 17 Beratung und Ausbildung... 18 Wörterbuch... 19 Impressum... 23 Seite 5

Vorwort Die meisten Menschen wollen zuhause alt werden. Sie wollen möglichst lange ohne Probleme zuhause wohnen können. Den meisten Menschen ist es auch wichtig, dass sie möglichst wenig fremde Hilfe brauchen. Aber leider sind in Österreich nur sehr wenige Wohnungen barrierefrei. Wohnungen und Häuser sind nur dann barrierefrei, wenn sie von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen ohne fremde Hilfe benutzt werden können. Barrierefreie Wohnungen und Häuser sind für alle Menschen gut. Es gibt viele verschiedene Situationen, in denen Barrierefreiheit Menschen hilft. Zum Beispiel, wenn man kleine Kinder hat oder wenn man krank ist. Aber auch sonst ist es für alle Menschen bequem, wenn Wohnungen und Häuser barrierefrei sind. Für Menschen mit Behinderungen und für viele ältere Menschen ist Barrierefreiheit absolut notwendig. Ohne Barrierefreiheit können diese Menschen nicht mit anderen Menschen gemeinsam leben. Zum Beispiel weil sie alleine ihre Wohnung nicht verlassen können. Jeder Mensch hat beim Wohnen bestimmte Bedürfnisse. Jeder Mensch braucht eine Wohnung, die für sie oder ihn geeignet ist. Deshalb muss es möglich sein, dass eine Wohnung an die Wünsche und Bedürfnisse eines Menschen angepasst werden kann. Seite 6

Nur so ist Barrierefreiheit für jeden einzelnen Menschen möglich. Wenn Wohnhäuser so gebaut werden, nennt man das anpassbaren Wohnbau. Die EU hat zu diesem Thema ein Projekt gemacht. Es heißt Wohnbau barrierefrei. Bei diesem Projekt hat es zum Beispiel Veranstaltungen in mehreren österreichischen Städten gegeben. Bei diesen Veranstaltungen haben auch Menschen mit Behinderungen mitgearbeitet. Es hat am Ende von diesem Projekt mehrere Berichte gegeben. Auch Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen sind in diesen Berichten verwendet worden. Seite 7

Bericht 1: Gesetze zum barrierefreien Wohnen In Österreich steht Barrierefreiheit im Gesetz Barrierefreiheit beim Bauen von Gebäuden ist wichtig, damit alle Menschen gleichberechtig leben können. Wenn ein Gebäude nicht barrierefrei ist, können es viele Menschen mit Behinderungen nicht betreten. Das ist eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Barrierefreiheit ist also sehr wichtig. Deshalb gibt es in Österreich auch Gesetze, dass Gebäude barrierefrei gebaut werden müssen. Gesetze in den Bundesländern: Die österreichischen Bundesländer haben schon seit Jahren eigene Gesetze zur Barrierefreiheit. Neue Gebäude müssen barrierefrei gebaut werden. Leider sind die Gesetze nicht in allen Bundesländern gleich. Das ist schlecht, weil Menschen mit Behinderungen dadurch nicht überall in Österreich gleich behandelt werden. Gesetze für ganz Österreich: Für ganz Österreich gilt das Bundes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz. Dort steht, dass kein Mensch diskriminiert werden darf. Seite 8

Güter und Dienstleistungen, müssen allen Menschen zur Verfügung stehen. Güter sind Produkte, die man in die Hand nehmen und kaufen kann. Zum Beispiel Kleider, Nahrungsmittel, alles für das Haus oder die Wohnung, Autos und vieles mehr. Dienstleistungen sind Arbeiten, die man kaufen kann. Zum Beispiel Reparaturarbeiten, Putzdienste oder Bauarbeiten. Aber auch ärztliche Untersuchungen und Behandlungen gehören zu den Dienstleistungen. Jeder Mensch muss den gleichen Zugang zu allen Gütern und Dienstleistungen haben. Dazu gehören auch Mietverträge für Wohnungen. Aber es gibt in den Gesetzen nur wenige Bestimmungen zur Barrierefreiheit. Es gibt viele Fragen, auf die es keine einfachen Antworten gibt. Zum Beispiel: Was kann ich tun, wenn ich eine Wohnung nicht mieten kann, weil sie nicht barrierefrei ist? Wann darf ich eine gemietete Wohnung umbauen, damit sie barrierefrei ist? Wer bezahlt den Umbau, wenn eine Wohnung barrierefrei gemacht werden muss? Wann muss ich den Umbau einer Wohnung wieder rückgängig machen? Wer bezahlt das? Es gibt einen Bericht über barrierefreies Bauen. Seite 9

In diesem Bericht finden Sie die Antworten auf diese Fragen. Sie finden den Bericht im Internet. Achtung! Dieser Bericht ist in schwerer Sprache! Hier finden sie den Bericht: http://www.klagsverband.at/dev/wp-content/uploads/2013/12/wohnbau_barrierefrei_studie_teil1.pdf Es gibt einen wichtigen Vertrag, den viele Länder dieser Welt gemeinsam gemacht haben. Dieser Vertrag heißt UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. In diesem Vertrag steht auch, welche Rechte Menschen mit Behinderungen beim Wohnen haben. Österreich hat diesen Vertrag im Jahr 2008 unterschrieben. Deshalb hat Österreich bestimmte Verpflichtungen. Zum Beispiel: Es muss Bestimmungen zur Barrierefreiheit von Gebäuden geben. Es muss sicher sein, dass Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden können, wo sie wohnen wollen. Sie müssen auch selbst entscheiden können, mit wem sie zusammen leben wollen. Menschen mit Behinderungen müssen nicht in eigenen Wohneinrichtungen leben, in denen nur Menschen mit Behinderungen wohnen. Seite 10

Österreich muss bestimmte Punkte sicherstellen. Das muss für ganz Österreich gelten. Also müssen der österreichische Staat und auch die einzelnen Bundesländer folgendes sicherstellen: Es muss überall in Österreich gleiche Regelungen zur Barrierefreiheit geben. Diese Regelungen müssen sicher stellen, dass beim Bauen die wichtigsten Punkte der Barrierefreiheit eingehalten werden. Neue Wohnungen müssen so gebaut werden, dass man sie leicht an die Bedürfnisse der Mieterinnen und Mieter anpassen kann. Wenn alte Gebäude nicht barrierefrei sind, müssen sie nach und nach umgebaut werden. Das Recht auf barrierefreies Wohnen muss ganz klar in den Wohn-Gesetzen stehen. Seite 11

Bericht 2: Überlegungen zum barrierefreien Bauen und zu möglichen Förderungen In diesem Bericht sind Bau-Gesetze und Gesetze über die Wohnbau-Förderung überprüft worden. Jedes Bundesland hat eigene Gesetze. Diese Gesetze sind im Bericht verglichen worden. Im Bericht werden 5 Fragen beantwortet: 1. Welche Wohnungen müssen barrierefrei gebaut werden? 2. Was muss man beachten, damit eine Wohnung barrierefrei ist? 3. Muss man noch etwas beachten, das noch nicht in den Gesetzen steht, damit die Wohnung wirklich für alle barrierefrei ist? 4. Wie viel Hilfe und Geld bekommt man, wenn man eine Wohnung barrierefrei baut oder umbaut? 5. Wie wird kontrolliert, ob eine Wohnung richtig barrierefrei gebaut worden ist? Für diesen Bericht ist untersucht worden, was in Österreich in den Gesetzen steht. Dann ist überprüft worden, was man verbessern muss. Es gibt in dem Bericht Vorschläge, was in Österreich besser gemacht werden soll. Sie finden den Bericht im Internet. Achtung! Dieser Bericht ist in schwerer Sprache! Hier finden sie den Bericht: http://www.oear.or.at/barrierefrei-gestalten/aktuelles/news/wohnbau_barrierefrei_studie_teil2.pdf Seite 12

Das ist bei der Untersuchung herausgefunden worden: Es gibt verschiedene Arten der Barrierefreiheit. Allgemeine Barrierefreiheit beim Wohnbau: Manche Gebäude werden von vielen verschiedenen Menschen genutzt. Jeder Mensch braucht ein bisschen etwas anderes, damit er besonders gut zurecht kommt. Das gilt auch für Menschen mit verschiedenen Behinderungen. Deshalb baut man solche Gebäude so, dass alle Menschen möglichst gut zurecht kommen. Man kann dabei aber nicht überall darauf achten, was für jede Einzelne oder jeden Einzelnen am besten ist. In Wohnhäusern gibt es auch Bereiche, die von vielen verschiedenen Menschen genutzt werden. Das sind zum Beispiel die Eingänge, die Gänge, die Lifte oder die Stiegenhäuser. Diese Bereiche müssen allgemein barrierefrei sein. Das heißt, dass sie von möglichst vielen Menschen ohne Probleme genutzt werden können. Anpassbare Wohnungen: Wohnungen sollen so geplant werden, dass man sie mit sehr wenig Arbeit und Geld barrierefrei machen kann. Zum Beispiel kann man dabei ein Badezimmer leicht barrierefrei machen, wenn das Menschen im Alter brauchen. Barrierefreie Wohnungen für einzelne Personen: Wenn ein Mensch für längere Zeit in einer Wohnung wohnt, kann man die Wohnung genau für diesen Menschen einrichten. Seite 13

Man kann die Wohnung so einrichten, dass man persönlich besonders gut darin zurecht kommt. In dem Fall kann man darauf achten, was für einen einzelnen Menschen am allerbesten ist. Alle Menschen brauchen Barrierefreiheit, damit sie ihr Leben lang immer gut wohnen können! Für anpassbare Barrierefreiheit müssen alle Bereiche ganz barrierefrei sein, die von allen Menschen im Haus genutzt werden. Die Wohnungen selbst müssen so gebaut werden, dass man sie leicht umbauen kann, wenn es nötig ist. Dabei kann die Bewohnerin oder der Bewohner sich ohne viel Arbeit und ohne Geldprobleme alles so einrichten, wie es für sie oder ihn am besten ist. Es muss selbstverständlich werden, dass Wohnungen so gebaut werden. Deshalb muss man darauf achten, dass möglichst viele Wohnungen auch wirklich so gebaut werden. Dazu sind auch bestimmte Vorschriften notwendig. Damit wirklich barrierefrei gebaut wird, sind 3 Punkte wichtig: Man muss genau wissen, was man beachten muss, damit eine Wohnung barrierefrei anpassbar ist. Dabei muss man an die Bedürfnisse von allen Menschen denken. Man muss auch daran denken, was Menschen mit verschiedenen Behinderungen brauchen. Seite 14

Zum Beispiel Menschen mit Sehbehinderungen, Hörbehinderungen oder körperlichen Behinderungen. In den Bau-Gesetzen muss stehen: Wohnungen müssen so gebaut werden, dass sie barrierefrei anpassbar sind. Es muss auch in den Gesetzen stehen, was man dabei beachten muss. In den Gesetzen über die Wohnbau-Förderung muss stehen: Man bekommt Hilfe und Geld, wenn man eine Wohnung barrierefrei anpassbar baut oder umbaut. Es muss auch darin stehen, was man dabei beachten muss. Das muss mit den Bau-Gesetzen zusammenpassen. Diese Punkte müssen von allen Menschen beachtet werden, die beim Bauen mitmachen. Alle Menschen, die beim Bauen mitmachen, müssen Schulungen über Barrierefreiheit bekommen. Nur so können sie wissen, was für Barrierefreiheit wichtig ist. Beim Bauen müssen auch von Anfang an Menschen mitmachen, die sich gut mit Barrierefreiheit auskennen. Seite 15

Das muss in Österreich verbessert werden: Gleiche Gesetze in ganz Österreich In den einzelnen Bundesländern gibt es noch unterschiedliche Gesetze für das Bauen. Das muss sich ändern. In den Gesetzen muss genau stehen, was für barrierefreie Wohnungen wichtig ist. Es muss in allen Gesetzen in ganz Österreich das Gleiche über barrierefreies Bauen stehen. Sonst werden Menschen mit Behinderungen in Österreich unterschiedlich behandelt. Genügend Förderungen Es passiert oft, dass eine Wohnung für einen Menschen umgebaut werden muss. Zum Beispiel weil dieser Mensch nicht mehr in eine Badewanne steigen kann. Dann muss man eine Dusche einbauen, in die man ohne Stufe hinein kann. Für solche Umbauten muss es genügend Förderungen geben. Das heißt, es muss Geld für den Umbau geben. Oft baut man eine Wohnung auch neu. Oder man baut sie um, wenn man noch keine Schwierigkeiten damit hat. Es könnte aber sein, dass man irgendwann nicht mehr in der Wohnung zurecht kommt, weil sie nicht barrierefrei ist. Seite 16

Zum Beispiel, weil man im Alter körperliche Schwierigkeiten bekommt. Deshalb muss es auch Förderungen geben, wenn man eine Wohnung gleich von Anfang an barrierefrei anpassbar macht. Wenn man früh genug daran denkt, braucht man später nicht so viel Geld für den Umbau. Das ist auch gut für die Menschen, die das Geld hergeben. Sie können dadurch sparen. Rücksicht auf Menschen mit Sehbehinderungen und Menschen mit Hörbehinderungen Im Moment wird beim barrierefreien Bauen vor allem darauf geachtet, was Menschen mit körperlichen Behinderungen brauchen. Das ist gut und wichtig so. Aber man muss auch Menschen mit Sehbehinderungen und Menschen mit Hörbehinderungen fragen, was sie brauchen. Diese Menschen haben bestimmte Bedürfnisse, damit sie beim Wohnen gut zurecht kommen. Dann muss man beim barrierefreien Bauen darauf achten. Überprüfung durch Expertinnen und Experten Wenn eine Wohnung gebaut wird, muss überprüft werden, ob sie wirklich barrierefrei ist. Diese Überprüfung machen Expertinnen und Experten, die sich mit Barrierefreiheit gut auskennen. Seite 17

Das beginnt schon, wenn man den Plan für die Wohnung macht. Deshalb sollen die Expertinnen und Experten auch schon bei der Planung dabei sein. Wenn die Wohnung fertig ist, muss noch einmal überprüft werden, ob sie wirklich barrierefrei gebaut worden ist. Das muss in den Gesetzen stehen. Beratung und Ausbildung Beratung ist wichtig! Aber es kennen sich nicht alle Leute, die beim Bauen mitmachen, mit Barrierefreiheit aus. Menschen, die sich gut mit barrierefreiem Bauen auskennen, müssen miteinander reden. So können sie ihr Wissen über Barrierefreiheit austauschen. Dann können sie die Anderen gut beraten. Außerdem muss es mehr Schulungen geben, damit sich immer mehr Menschen gut mit Barrierefreiheit auskennen. Seite 18

Wörterbuch Barrierefrei oder Barrierefreiheit Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe etwas nutzen können. Zum Beispiel ein Gebäude, ein Verkehrsmittel oder eine Internet-Seite. BMASK BMASK ist eine Abkürzung. Diese Abkürzung steht für Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Ein Ministerium ist eine Behörde. Das ist eine Einrichtung des Staates. Ministerien sind dafür zuständig, dass bestimmte Aufgaben des Staates für die Bürgerinnen und Bürger erledigt werden. Es gibt verschiedene Ministerien: Zum Beispiel das Sozial-Ministerium, das Finanz-Ministerium oder das Wirtschafts-Ministerium. Das BMASK kümmert sich zum Beispiel um die Probleme von Menschen mit Behinderungen. Seite 19

Bundesländer Österreich besteht aus 9 Bundesländern: Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Burgenland, Kärnten, Tirol, Vorarlberg. Alle Bundesländer zusammen bilden den Staat Österreich. Jedes Bundesland hat eine eigene Landesregierung und auch eigene Behörden. Das sind Einrichtungen, die bestimmte Aufgaben des Landes für die Bürgerinnen und Bürger erledigen. Teilweise gibt es auch eigene Gesetze und Regelungen. Diskriminierung, diskriminieren Diskriminierung heißt, dass jemand benachteiligt wird, weil er oder sie eine bestimmte Eigenschaft hat. Zum Beispiel Frauen, Flüchtlinge oder Menschen mit Behinderungen. Seite 20

EU EU ist die Abkürzung für Europäische Union. Union bedeutet Vereinigung. In der EU haben sich viele europäische Länder verpflichtet, eng zusammen zu arbeiten. Zum Beispiel beim Verkehr in Europa, bei der Landwirtschaft oder bei der Schulbildung und vielen anderen Aufgaben. Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger kann innerhalb der EU wohnen, wo sie oder er will. Zum Beispiel kann eine Person aus Deutschland jederzeit nach Österreich ziehen. Europäische Kommission Die Europäische Kommission ist so etwas wie die Regierung der EU. Sie ist dafür verantwortlich, dass Gesetze gemacht werden. Sie überwacht auch, dass die Gesetze eingehalten werden. Gesetz In einem Gesetz stehen Regeln, die für alle Bürgerinnen und Bürger eines Landes gelten. Manchmal werden auch besondere Gesetze für besondere Gruppen von Bürgerinnen und Bürgern gemacht. Zum Beispiel gibt es Gesetze, die sicher stellen, dass Menschen mit Behinderung nicht schlechter behandelt werden als andere Menschen. Seite 21

UNO-Konvention Die UNO ist ein Zusammenschluss von fast allen Ländern der Welt. Die UNO heißt auch Vereinte Nationen. Nation ist ein anderer Name für Land. Die UNO ist zum Beispiel dafür da, dass alle Länder die Menschenrechte einhalten. Die UNO hat einen Vertrag gemacht, bei dem es um die Rechte von Menschen mit Behinderungen geht. In dem Vertrag steht, dass die Menschenrechte und Freiheiten von Menschen mit Behinderungen geschützt und verwirklicht werden müssen. Dieser Vertrag heißt UNO Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Seite 22

Impressum Medieninhaberin und Herausgeberin: Wien Work-Integrative Betriebe und AusbildungsgmbH Tannhäuserplatz 2, 1150 Wien Telefon: 0043/1/ 985 91 66 E-Mail: office@wienwork.at Internet: www.wienwork.at Projektkoordination: Christian Perl E-Mail: christian.perl@chello.at Autorin Good Practice Guide: Maria R. Grundner E-Mail: grundner.barrierefrei@gmx.at StudienautorInnen: Teil 1: Volker Frey & Andrea Ludwig E-Mail: info@klagsverband.at Teil 2: Doris Ossberger E-Mail: barrierefrei@blindenverband.at Titelbild Magdalena Maringer/Doris Ossberger Bild Seite 4 Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern Übersetzung in Leicht Lesen und Gestaltung: capito E-Mail: office@capito.eu Internet: www.capito.eu Seite 23