Benutzungsordnung für den Studierenden-Internetserver der Universität

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Transkript:

Benutzungsordnung für den Studierenden-Internetserver der Universität Potsdam Vom 16. November 1999 i.d.f. der Ersten Änderungssatzung der Benutzungsordnung für den Studierenden-Internetserver der Universität Potsdam Vom 11. Januar 2005 Das Studierendenparlament der Universität Potsdam hat gemäß 62 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004 (GVBl. I S. 394) folgende Benutzungsordnung für den Studierenden-Internetserver der Universität Potsdam beschlossen: 1 Geltungsbereich Diese Benutzungsordnung gilt für die Nutzung des Internetservers der Studierendenschaft der Universität Potsdam. 2 Rechtsstellung und Betreiber Der AStA betreibt den Studierenden-Internetserver im Auftrag der Studierendenschaft. 3 Aufgaben des Allgemeinen Studierendenausschusses in Bezug auf den Internetserver (1) Der AStA hat in Bezug auf den Studierenden-Internetserver insbesondere folgende Aufgaben: Planung und Realisierung des Studierenden-Internetservers für die Studierendenschaft. Betrieb und Aufrechterhaltung eines störungsfreien und möglichst ununterbrochenen Betriebes des Studierenden-Internetservers. Nutzungsanalyse und Weiterentwicklung des Studierenden-Internetservers. Unterweisung, Beratung und Unterstützung der Nutzer des Studierenden-Internetservers. (2) Zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Betriebes des Studierenden-Internetservers kann der AStA weitere Regeln für die Nutzung des Studierenden-Internetservers erlassen. 4 Nutzungsberechtigung und Zulassung zur Nutzung (1) Zur Nutzung des Studierenden-Internetservers können zugelassen werden: 1. alle Mitglieder der Studierendenschaft der Universität Potsdam. 2. Organe der Studierendenschaft der Universität Potsdam. 3. alle Mitglieder der Studierendenschaft der Fachhochschule Potsdam und der Studierendenschaft der Hochschule für Film und Fernsehen Konrad Wolf. 4. Organe der Studierendenschaft der Fachhochschule Potsdam und der Hochschule für Film und Fernsehen Konrad Wolf. 5. Sonstige juristische oder natürliche Personen, sofern hierdurch die Belange der unter 1. bis 4. genannten Nutzer nicht beeinträchtigt werden. 1

(2) Die Zulassung erfolgt ausschließlich zu Zwecken, die den Aufgaben der Studierendenschaft nicht widersprechen. (3) Die Zulassung zur Nutzung des Studierenden-Internetservers erfolgt durch Erteilung einer Nutzungserlaubnis. Diese erteilt der AStA auf schriftlichen Antrag des Nutzers oder der Nutzerin. Eine Ablehnung der Nutzungserlaubnis bedarf der Zustimmung des StuPas. (4) Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: 1. Name, Anschrift, E-Mail und Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin sowie seinen/ihren Status als Studierende/r oder sonstiger Benutzer/sonstige Benutzerin im Sinne von 4 Abs. 1; 2. Beschreibung des Nutzungszwecks bzw. des geplanten Vorhabens; 3. gewünschte DV-Ressourcen 4. Erklärung über die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften; 5. Anerkennung dieser Benutzungsordnung sowie der nach 3 Abs. 2 erlassenen Betriebsregelungen als Grundlage des Nutzungsverhältnisses; 6. Einverständniserklärung des Nutzers/der Nutzerin zur Verarbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten; 7. gegebenenfalls Nachweis notwendiger Kenntnisse über die Benutzung des Studierenden-Internetservers. Der Nutzer/die Nutzerin ist bei Antragstellung auf die Möglichkeiten einer Dokumentation seines/ihres Nutzerverhaltens und der Einsichtnahme durch den Betreiber in seine/ihre Nutzerdateien nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung (vgl. 7) hinzuweisen. Weitere Angaben dürfen nur erhoben werden, soweit dies zur Entscheidung über den Zulassungsantrag erforderlich ist. (5) Die Nutzungserlaubnis ist auf das beantragte Vorhaben beschränkt und ist auf eine Laufzeit von höchstens einem Semester zu befristen. (6) Zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen und störungsfreien Betriebes kann die Nutzungserlaubnis überdies mit einer Begrenzung der Rechen- und Onlinezeit sowie mit anderen nutzungsbezogenen Bedingungen und Auflagen verbunden werden. (7) Wenn die Kapazitäten des Studierenden-Internetservers nicht ausreichen, um allen Nutzungsberechtigten gerecht zu werden, können die Betriebsmittel für die einzelnen Nutzer kontingentiert werden, da die Zulassung nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten erfolgen kann. (8) Die Nutzungserlaubnis kann ganz oder teilweise versagt, widerrufen oder nachträglich beschränkt werden, insbesondere wenn 1. kein ordnungsgemäßer Antrag vorliegt oder die Angaben im Antrag nicht oder nicht mehr zutreffen; 2. die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Benutzung des Studierenden-Internetservers nicht oder nicht mehr gegeben sind; 3. die nutzungsberechtigte Person nach 6 von der Benutzung ausgeschlossen worden ist; 4. das Vorhaben des Nutzers /der Nutzerin nicht mit den Aufgaben der Studierendenschaft und den in 4 Abs. 2 genannten Zwecken vereinbar ist; 5. die vorhandenen DV-Ressourcen für die beantragte Nutzung ungeeignet oder für besondere Zwecke reserviert sind; 6. die Kapazität der Ressourcen, deren Nutzung beantragt wird, wegen einer bereits bestehenden Auslastung für die geplante Nutzung nicht ausreicht; 7. zu erwarten ist, dass durch die beantragte Nutzung andere berechtigte Vorhaben in unangemessener Weise beeinträchtigt werden. 5 Rechte und Pflichten der Nutzer (1) Die nutzungsberechtigten Personen (Nutzer) haben das Recht, den Studierenden-Internetserver im Rahmen der Zulassung und nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung sowie der nach 3 Abs. 2 erlassenen Regeln zu nutzen. Eine hiervon abweichende Nutzung bedarf einer gesonderten Zulassung. 2

(2) Die Nutzer sind insbesondere verpflichtet, 1. die Vorgaben der Benutzungsordnung zu beachten und die Grenzen der Nutzungserlaubnis einzuhalten, insbesondere die Nutzungszwecke nach 4 Abs. 2 zu beachten; 2. alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Betrieb des Studierenden-Internetservers stört; 3. den Studierenden-Internetserver sorgfältig und schonend zu behandeln; 4. ausschließlich mit den Benutzerkennungen zu arbeiten, deren Nutzung ihnen im Rahmen der Zulassung gestattet wurde; 5. dafür Sorge zu tragen, dass keine anderen Personen Kenntnis von den Benutzerpasswörtern erlangen sowie Vorkehrungen zu treffen, damit unberechtigten Personen der Zugang zum Studierenden-Internetserver verwehrt wird; dazu gehört auch der Schutz des Zugangs durch ein geheimzuhaltendes und geeignetes, d.h. nicht einfach zu erratendes Passwort, das möglichst regelmäßig geändert werden sollte; 6. fremde Benutzerkennungen und Passwörter weder zu ermitteln noch zu nutzen; 7. keinen unberechtigten Zugriff auf Informationen anderer Nutzer zu nehmen und bekannt gewordene Informationen anderer Nutzer nicht ohne Genehmigung weiterzugeben, selbst zu nutzen oder zu verändern; 8. bei der Benutzung von Software, Dokumentationen und anderen Daten die gesetzlichen Vorgaben, insbes. zum Urheberrechtsschutz, einzuhalten und die Lizenzbedingungen, unter denen Software, Dokumentationen und Daten vom AStA zur Verfügung gestellt werden, zu beachten; 9. vom AStA bereitgestellte Software, Dokumentationen und Daten weder zu kopieren noch an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist, noch zu anderen als den erlaubten Zwecken zu nutzen; 10. die Benutzungsberechtigung auf Verlangen nachzuweisen; 11. ohne ausdrückliche Einwilligung des AStAs keine Eingriffe in die Konfiguration des Betriebssystems, der Systemdateien, der systemrelevanten Nutzerdateien und des Netzwerks zu nehmen; 12. dem AStA auf Verlangen in begründeten Einzelfällen insbes. bei begründetem Missbrauchsverdacht und zur Störungsbeseitigung zu Kontrollzwecken Auskünfte über Programme und benutzte Methoden zu erteilen sowie Einsicht in die Programme zu gewähren; 13. eine Verarbeitung personenbezogener Daten mit dem AStA abzustimmen und unbeschadet der eigenen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen des Nutzers /der Nutzerin die vom AStA vorgeschlagenen Datenschutz- und Datensicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. (3) Auf die folgenden Straftatbestände wird besonders hingewiesen: 1. Ausspähen von Daten ( 202a StGB) 2. Datenveränderung ( 303a StGB) und Computersabotage ( 303b StGB) 3. Computerbetrug ( 263a StGB) 4. Verbreitung pornographischer Schriften ( 84 StGB), insbesondere Abruf oder Besitz kinderpornographischer Darstellungen ( 84 Abs. 5 StGB) 5. Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen ( 86 StGB) und Volksverhetzung ( 130 StGB) 6. Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung ( 185 ff. StGB) 7. Strafbare Urheberrechtsverletzungen, z.b. durch urheberrechtswidrige Vervielfältigung von Software ( 106 ff. UrhG). 6 Ausschluss von der Nutzung (1) Nutzer können vorübergehend oder dauerhaft in der Benutzung des Studierenden-Internetservers beschränkt oder von der Nutzung ausgeschlossen werden, wenn sie insbesondere 1. schuldhaft gegen diese Benutzungsordnung, insbesondere gegen die in 5 aufgeführten Pflichten, verstoßen (missbräuchliches Verhalten) oder 2. den Studierenden-Internetserver für strafbare Handlungen missbrauchen oder 3. der Studierendenschaft durch sonstiges rechtswidriges Nutzerverhalten Nachteile entstehen. 3

(2) Maßnahmen nach Absatz 1 sollen erst nach vorheriger erfolgloser Abmahnung erfolgen. Der/dem Betroffenen soll Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. (3) Vorübergehende Nutzungseinschränkungen, über die der AStA entscheidet, sind aufzuheben, sobald eine ordnungsgemäße Nutzung wieder gewährleistet erscheint. (4) Eine dauerhafte Nutzungseinschränkung oder der vollständige Ausschluss eines Nutzers/einer Nutzerin von der weiteren Nutzung kommt nur bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen i.s.v. Absatz 1 in Betracht, wenn auch künftig ein ordnungsgemäßes Verhalten nicht mehr zu erwarten ist. Die Entscheidung über einen dauerhaften Ausschluss trifft das StuPa auf Antrag des AStAs. Mögliche Ansprüche des AStAs aus dem Nutzungsverhältnis bleiben unberührt. 7 Rechte und Pflichten des Allgemeinen Studierendenausschusses in Bezug auf den Internetserver (1) Der AStA führt über die erteilten Benutzungsberechtigungen eine Nutzerdatei, in der die Benutzerund Mailkennungen sowie der Name und die Anschrift der zugelassenen Nutzer aufgeführt werden. (2) Soweit dies zur Störungsbeseitigung, zur Systemadministration und -erweiterung oder aus Gründen der Systemsicherheit sowie zum Schutz der Nutzerdaten erforderlich ist, kann der AStA die Nutzung seiner Ressourcen vorübergehend einschränken oder einzelne Nutzerkennungen vorübergehend sperren. Sofern möglich, sind die betroffenen Nutzer hierüber im voraus zu unterrichten. (3) Sofern tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Nutzer/eine Nutzerin auf dem Studierenden- Internetserver rechtswidrige Inhalte zur Nutzung bereithält, kann der AStA die weitere Nutzung unterbinden, bis der Sachverhalt hinreichend geklärt ist. (4) Der AStA ist berechtigt, die Sicherheit der System-/Benutzerpasswörter und der Nutzerdaten durch regelmäßige manuelle oder automatisierte Maßnahmen zu überprüfen und notwendige Schutzmaßnahmen, z.b. Änderungen leicht zu erratender Passwörter, durchzuführen, um den Studierenden-Internetserver und Benutzerdaten vor unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen. Bei erforderlichen Änderungen der Benutzerpasswörter, der Zugriffsberechtigungen auf Nutzerdateien und sonstigen nutzungsrelevanten Schutzmaßnahmen ist der Nutzer/die Nutzerin hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. (5) Der AStA ist nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen berechtigt, die Inanspruchnahme des Studierenden-Internetservers durch die einzelnen Nutzer zu dokumentieren und auszuwerten, jedoch nur soweit dies erforderlich ist, insbesondere: 1. zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Systembetriebs, 2. zur Ressourcenplanung und Systemadministration, 3. zum Schutz der personenbezogenen Daten anderer Nutzer, 4. zu Abrechnungszwecken, 5. für das Erkennen und Beseitigen von Störungen sowie 6. zur Aufklärung und Unterbindung rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung. (6) Unter den Voraussetzungen von Absatz 5 ist der AStA auch berechtigt, unter Beachtung des Datenschutzes Einsicht in die Benutzerdateien zu nehmen, soweit dies erforderlich ist zur Beseitigung aktueller Störungen oder zur Aufklärung und Unterbindung von Missbräuchen, sofern hierfür tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Eine Einsichtnahme in die Nachrichten- und E-Mail-Postfächer ist jedoch nur zulässig, soweit dies zur Behebung aktueller Störungen im Nachrichtendienst unerlässlich ist. In jedem Fall ist die Einsichtnahme zu dokumentieren, und der/die betroffene Benutzer/Benutzerin ist nach Zweckerreichung unverzüglich zu benachrichtigen. (7) Unter den Voraussetzungen von Absatz 5 können auch die Verbindungs- und Nutzungsdaten im Nachrichtenverkehr (insbes. Mail-Nutzung) dokumentiert werden. Es dürfen jedoch nur die näheren Umstände der Telekommunikation nicht aber die nichtöffentlichen Kommunikationsinhalte erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Verbindungs- und Nutzungsdaten der Online-Aktivitäten im 4

Internet und sonstigen Telediensten, die der AStA zur Nutzung bereithält oder zu denen der AStA den Zugang zur Nutzung vermittelt, sind frühestmöglich, spätestens unmittelbar am Ende der jeweiligen Nutzung zu löschen, soweit es sich nicht um Abrechnungsdaten handelt. (8) Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ist der AStA zur Wahrung des Telekommunikationsund Datengeheimnisses verpflichtet. 8 Haftung des Nutzers/der Nutzerin (1) Der Nutzer/die Nutzerin haftet für alle Nachteile, die der Studierendenschaft durch missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der DV-Ressourcen und Nutzungsberechtigung oder dadurch entstehen, dass der Nutzer/die Nutzerin schuldhaft seinen Pflichten aus dieser Benutzungsordnung nicht nachkommt. (2) Der Nutzer/die Nutzerin haftet auch für Schäden, die im Rahmen der ihm/ihr zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Drittnutzung entstanden sind, wenn er/sie diese Drittnutzung zu vertreten hat, insbesondere im Falle einer Weitergabe seiner/ihrer Benutzerkennung an Dritte. (3) Der Nutzer/die Nutzerin hat die Hochschule von allen Ansprüchen freizustellen, wenn die Studierendenschaft durch Dritte wegen eines missbräuchlichen oder rechtswidrigen Verhaltens des Nutzers/der Nutzerin auf Schadensersatz, Unterlassung oder in sonstiger Weise in Anspruch genommen wird. Die Studierendenschaft wird dem Nutzer/der Nutzerin den Streit erklären, sofern Dritte gegen den AStA gerichtlich vorgehen. 9 Haftung der Studierendenschaft (1) Die Studierendenschaft übernimmt keine Garantie dafür, dass der Studierenden-Internetserver fehlerfrei und jederzeit ohne Unterbrechung läuft. Eventuelle Datenverluste infolge technischer Störungen sowie die Kenntnisnahme vertraulicher Daten durch unberechtigte Zugriffe Dritter können nicht ausgeschlossen werden. (2) Die Studierendenschaft übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Programme. Die Studierendenschaft haftet auch nicht für den Inhalt, insbesondere für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermittelt. (3) Im übrigen haftet die Studierendenschaft nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter. In diesem Fall ist die Haftung der Studierendenschaft auf typische, bei Begründung des Nutzungsverhältnisses vorhersehbare Schäden begrenzt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. 10 Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft. 5