Allgemeine Richtlinien zur Angabe von Quellen und Literatur in wissenschaftlichen Arbeiten. j.) die Angabe von Urkundenbüchern/Regestensammlungen

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Übersicht: a.) Allgemeines Allgemeine Richtlinien zur Angabe von Quellen und Literatur in wissenschaftlichen Arbeiten b.) Verwendung von Voll- und Kurztiteln c.) die Angabe einer Monographie d.) die Angabe eines Aufsatzes in einem Sammelband e.) die Angabe eines Lexikonartikels f.) die Angabe eines Aufsatzes in einer Zeitschrift g.) die Angabe eines Internetartikels h.) die Angabe einer Internetseite i.) die Angabe von Quellen j.) die Angabe von Urkundenbüchern/Regestensammlungen 1

a) Allgemeines In einer Bibliographie wird zuerst das Quellen- und dann das Literaturverzeichnis aufgeführt. In einer Arbeit darf nie Bibliographie stehen, sondern muss immer (Quellen- und) Literaturverzeichnis stehen. Sowohl im Quellen- und im Literaturverzeichnis als auch bei erstmaliger Nennung in den Fußnoten, hat die vollständige Angabe des Titels zu erfolgen - hier muss auch die Reihe, in der der Titel erschienen ist, genannt werden. Sinnvoll ist das Benutzen von üblichen Abkürzungen, dies hilft die Fußnoten zu verkürzen und Platz auf der Seite einzusparen. Bei umfangreicheren Arbeiten kann dem Quellen- und Literaturverzeichnis ein Verzeichnis der Abkürzungen vorangestellt werden (oder ein Hinweis darauf, nach welchem Verzeichnis von Abkürzungen vorgegangen worden ist, z.b. dem sehr umfangreichen Verzeichnis vorne im LexMA). b) Verwendung von Voll- und Kurztiteln Zum Verkürzen der Fußnoten sollten ebenfalls bei zweitmaliger Nennung der Literatur oder Quellen Kurztitel benutzt werden, welche in der Regel aus NACHNAME: Kurztitel, Seitenzahle[n] bestehen. Vornamen finden nur Erwähnung, wenn ein (häufiger) Nachname verschiedene Personen bezeichnet und diese Personen in der Arbeit vorkommen. Beispiel für die erstmalige Nennung des Titels in einer Fußnote: AUGE, Oliver / KÜHNLE, Nina: Zwischen Ehrbarkeit und Landesherrschaft. Städtische Entwicklungen im spätmittelalterlichen Württemberg, in: ZWLG 71 (2012), S.107-128, hier S. 110. AUGE / KÜHNLE: Zwischen Ehrbarkeit und Landesherrschaft, S.112. Am Ende einer Fußnote ist, um zu kennzeichnen, dass die Sinneinheit hier beendet ist, wie bei jedem Satz ein Punkt zu setzen. Es gibt eine Fülle von Standardabkürzungen, welche helfen die Fußnoten zu verkürzen. Ist mehr als eine Auflage erschienen, muss dieses angegeben werden, zu nennen sind: - Zahl der Auflage - Ob sie bearbeitet, ergänzt oder aktualisiert worden ist 2

c) Die Angabe einer Monographie NACHNAME, Vorname (AutorIn): Titel. Untertitel (Reihentitel, Bd.), eventuell Auflage, Erscheinungsort und Erscheinungsjahr. MÜLLER, Christine: Landgräfliche Städte in Thüringen. Die Städtepolitik der Ludowinger im 12. und 13. Jahrhundert (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Thüringen, Kleine Reihe, Bd. 7), Köln/ Weimar/ Wien 2003. In der Fußnote wird nur der Teil der Monographie mittels der Seitenzahlen angegeben, welcher tatsächlich verwendet worden ist. Beispiel: Das Kapitel Freiburg (S.64-95) aus der oben genannten Monographie wurde verwendet: MÜLLER, Christine: Landgräfliche Städte in Thüringen. Die Städtepolitik der Ludowinger im 12. und 13. Jahrhundert (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Thüringen, Kleine Reihe, Bd. 7), Köln/ Weimar/ Wien 2003, S. 64-95. Bei einzelnen Inhalten benutzter Seiten aus diesem Werk wird die genaue Seitenzahl angegeben. Beispiel für die erstmalige Nennung des Titels in einer Fußnote: MÜLLER, Christine: Landgräfliche Städte in Thüringen. Die Städtepolitik der Ludowinger im 12. und 13. Jahrhundert (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Thüringen, Kleine Reihe, Bd. 7), Köln/ Weimar/ Wien 2003, S. 66. MÜLLER: Landgräfliche Städte, S. 66. d) Die Angabe eines Aufsatzes in einem Sammelband NACHNAME, Vorname (AutorIn): Titel, in: NACHNAME, Vorname (HerausgeberIn): Titel. Untertitel (evtl. Reihentitel, Bd.), Erscheinungsort und Erscheinungsjahr, Seiten. SIPPEL, Klaus: Thüringische Grabfunde des frühen Mittelalters in Oberhessen. Archäologische Quellen zur Westausdehnung thüringischer Besiedlung in karolingischer Zeit, in: Gockel, Michael (Hg.): Aspekte thüringisch-hessischer Geschichte, Marburg/ Lahn 1992, S. 29-48. 3

Bei erstmaliger Nennung von Aufsätzen in einer Fußnote wird der gesamte Umfang des Aufsatzes angegeben und anschließend auf die tatsächlich verwendete Seitenzahl verwiesen: Beispiel für die erstmalige Nennung des Titels in einer Fußnote: Aus dem oben genannten Aufsatz wurden nur die Seiten 33-34 verwendet. In der ersten Fußnote erfolgt deshalb die Angabe im Volltitel: SIPPEL, Klaus: Thüringische Grabfunde des frühen Mittelalters in Oberhessen. Archäologische Quellen zur Westausdehnung thüringischer Besiedlung in karolingischer Zeit, in: GOCKEL, Michael (Hg.): Aspekte thüringisch-hessischer Geschichte, Marburg/ Lahn 1992, S. 29-48, hier S. 33-34. Ab der zweiten Nennung werden der Kurztitel und nur die tatsächlich verwendete Seitenzahl angegeben. SIPPEL: Thüringische Grabfunde, S. 34. Wenn der/die AutorIn des Aufsatzes identisch mit dem/der HerausgeberIn des Sammelbandes ist, benutzt man derselbe/dieselbe (ders./dies.) Beispiel: BUCHHOLZ, Werner: Vergleichende Landesgeschichte und Konzepte der Regionalgeschichte von Karl Lamprecht bis zur Wiedervereinigung im Jahre 1990, in: DERS.(Hg.): Landesgeschichte in Deutschland. Bestandsaufnahme Analyse Perspektiven, Paderborn 1998, S. 11-60. Aufsätze aus Sammelbänden werden, wie Aufsätze in Zeitschriften auch, unter dem Namen des Autors / der Autorin geführt. Ab etwa drei 'Nutzungen' ist es sinnvoller, den Sammelband als eigenen Titel anzugeben und bei den Aufsätzen jeweils per Kurztitel auf ihn zu verweisen in: Ragotzky / Wenzel (Hg.), Höfische Repräsentation, S. x-y. Beispiel: RAGOTZKY, Hedda / WENZEL, Horst (Hg.): Höfische Repräsentation. Das Zeremoniell und die Zeichen, Tübingen 1990. 4

CRAMER, Thomas: brangend und brogend. Repräsentation, Feste und Literatur in der höfischen Kultur des späten Mittelalters, in: RAGOTZKY / WENZEL (Hg.): Höfische Repräsentation, S. 259-278. HOFMANN, Hasso: Der spätmittelalterliche Rechtsbegriff der Repräsentation in Reich und Kirche, in: RAGOTZKY / WENZEL (Hg.): Höfische Repräsentation, S. 17-42. ŽAK, Sabine: Luter schal und süeze doene. Die Rolle der Musik in der Repräsentation, in: RAGOTZKY / WENZEL (Hg.): Höfische Repräsentation, S. 133-148. e) Die Angabe eines Lexikonartikels NACHNAME, Vorname (AutorIn): Titel des Artikels, in: Titel. Untertitel, Nummer des Bandes, Erscheinungsort und Erscheinungsjahr, Seiten oder Spalten. FLECKENSTEIN, Josef: Art. Karl der Große, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 5, München 1991, Sp. 956-961. Oftmals werden in Lexika nicht Seiten, sondern Spalten gezählt. Lexika können abgekürzt werden, statt Lexikon des Mittelalters LexMa oder LMA Vor allem in Fußnoten lohnen sich diese Abkürzungen, um Platz zu sparen. Wichtig ist, dass im Literaturverzeichnis die vollständige Angabe erscheint. Auch hier gilt: Bei erstmaliger Nennung von Lexikonartikeln in einer Fußnote wird der gesamte Umfang des Artikels angegeben und anschließend auf die tatsächlich verwendete Seitenzahl/Spalten verwiesen. Beispiel für die erstmalige Nennung des Titels in der Fußnote: FLECKENSTEIN, Josef: Art. Karl der Große, in: LexMa 5, München 1991, Sp. 956-961, hier Sp. 957. FLECKENSTEIN: Art. Karl der Große, Sp. 960. 5

f) Die Angabe eines Aufsatz in einer Zeitschrift NACHNAME, Vorname (AutorIn): Titel, in: Zeitschrift (Erscheinungsjahr), Seiten. AUGE, Oliver / KÜHNLE, Nina: Zwischen Ehrbarkeit und Landesherrschaft. Städtische Entwicklungen im spätmittelalterlichen Württemberg, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 71 (2012), S.107-128. auch bei Zeitschriften gibt es Standardabkürzungen: statt Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte ZWLG AUGE, Oliver / KÜHNLE, Nina: Zwischen Ehrbarkeit und Landesherrschaft. Städtische Entwicklungen im spätmittelalterlichen Württemberg, in: ZWLG 71 (2012), S.107-128. Beispiel für die erstmalige Nennung des Titels in der Fußnote: AUGE, Oliver / KÜHNLE, Nina: Zwischen Ehrbarkeit und Landesherrschaft. Städtische Entwicklungen im spätmittelalterlichen Württemberg, in: ZWLG 71 (2012), S.107-128, hier S.120. AUGE / KÜHNLE: Ehrbarkeit und Landesherrschaft, S. 128. g) Die Angabe eines Internetartikels NACHNAME, Vorname: Aufsatztitel. Aufsatzuntertitel, in: Zeitschriftentitel, Jahrgang der Zeitschrift (Monat / Jahr der Publikation), [evtl. Datum des Artikels], URL, [Datum des Besuchs bzw. des Ausdrucks der Seite]. EIBACH, Joachim: Rezension von Susanna Burghartz. Zeiten der Reinheit Orte der Unzucht. Ehe und Sexualität in Basel während der Frühen Neuzeit, Paderborn 1999, in: sehepunkte 1/1 (2001) [15.11.2001], URL:http://www.sehepunkte.historicum.net/2001/01/s3506718215.html, [19.06.2008]. Beispiel für die erstmalige Nennung des Titels in der Fußnote: EIBACH, Joachim: Rezension von Susanna Burghartz. Zeiten der Reinheit Orte der Unzucht. Ehe und Sexualität in Basel während der Frühen Neuzeit, Paderborn 1999, in: sehepunkte 1/1 (2001), [15.11.2001], URL:http://www.sehepunkte.historicum.net/2001/01/s3506718215.html, [19.06.2008]. EIBACH: Rezension [19.06.2008]. 6

h) Die Angabe einer Internetseite Name der Seite, URL [Datum des Besuchs bzw. des Ausdrucks der Seite]. Formularaufbau von Urkunden, URL: http://www.hist-hh.uni-bamberg.de/hilfswiss/ Urkundenformulare.html [9.10.2009]. i) Die Angabe von Quellen: Historiographische Quellen Titel [enthält auch den Autor der Quelle], EditorIn/HerausgeberIn/BearbeiterIn/ÜbersetzerIn [der Quelle], in: Titel des Quellenwerkes [in welchem die Quelle abgedruckt ist]. Untertitel (Reihe), Erscheinungsort- jahr. Beispiel für die Angabe im Quellenverzeichnis: Martin von Troppau, Chronicon pontificum et imperatorum, hg. v. Ludwig Weiland, in: MGH Scriptores 22, Hannover 1872, ND Stuttgart 1976, S. 377-475. In der Fußnote wird analog zur Angabe von Literatur ebenfalls nur der benutzte Ausschnitt angegeben. Dieses erfolgt mittels der genauen Angabe der Quellenstelle. Beispiel für die erstmalige Nennung des Titels in einer Fußnote: Martin von Troppau, Chronicon pontificum et imperatorum, hg. v. Ludwig Weiland, in: MGH Scriptores 22, Hannover 1872, ND Stuttgart 1976, S. 377-475, hier S. 378. Martin von Troppau, Chronicon pontificum et imperatorum, S. 378. Sind wie im oben angeführten Beispiel mehrere Quellen in einem Quellenwerk zusammengefasst, ist dieses mittels Seiten anzugeben. Ist dieses nicht der Fall, erfolgt die Angabe ähnlich wie bei den Monographien. Standardabkürzungen der Monumenta Germaniae Historica (MGH): MGH Monumenta Germaniae Historica Auct. ant. Auctores antiquissimi Briefe d. dt. Kaiserzeit Die Briefe der deutschen Kaiserzeit Capit. Capitularia regum Francorum 7

Capit. episc. Conc. Const. Dt. Chron. Dt. MA DD Epp. Epp. saec. XIII Epp. sel. Fontes iuris Fontes iuris N. S. Ldl Libri mem. Libri mem. N. S. LL LL nat. Germ. Necr. Poetae QQ zur Geistesgesch. SS SS rer. Germ. SS rer. Germ. N. S. SS rer. Lang. SS rer. Merov. Staatsschriften Capitula episcoporum Concilia Constitutiones Deutsche Chroniken Deutsches Mittelalter. Kritische Studientexte Diplomata Epistolae (in Quart) Epistolae saeculi XIII Epistolae selectae Fontes iuris Germanici antiqui in usum scholarum separatim editi Fontes iuris Germanici antiqui, Nova series Libelli de lite imperatorum et pontificum Libri memoriales Libri memoriales et Necrologia, Nova series Leges (in Folio) Leges nationum Germanicarum Necrologia Germaniae Poetae Latini medii aevi Quellen zur Geistesgeschichte des Mittelalters Scriptores (in Folio) Scriptores rerum Germanicarum in usum scholarum separatim editi Scriptores rerum Germanicarum, Nova series Scriptores rerum Langobardicarum Scriptores rerum Merovingicarum Staatsschriften des späteren Mittelalters j) Die Angabe von Urkundenbüchern/Regestensammlungen Analog zur Angabe von Literatur im Literaturverzeichnis sind alle wesentlichen Angaben zum Urkundenbuch oder zur Regestensammlung mitzuteilen. Beispiel für die Erwähnung im Quellenverzeichnis: Urkundenbuch der Erfurter Stifter und Klöster, Teil 1: 706-1330 (Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und des Freistaates Anhalt, N. F. 5), bearb. von Alfred Overmann, Magdeburg 1925. - N. F. steht hierbei für Neue Folge dieses muss beachtet werden, da sonst Überschneidungen bei der Zählung der Reihentitel auftreten können Auch bei der Angabe von Urkunden in den Fußnoten muss die genaue Angabe der benutzten Quelle[n] erfolgen. Falls nur einzelne Abschnitte der Urkunde herangezogen werden, sollte auch noch eine Angabe der Zeile auf der jeweiligen Seite erfolgen. Beispiel für die erstmalige Nennung des Titels in der Fußnote: Urkundenbuch der Erfurter Stifter und Klöster, Teil 1: 706-1330 (Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und des Freistaates Anhalt, N. F. 5), bearb. von Alfred Overmann, Magdeburg 1926, Nr. 1007, S. 445, Z. 25-29. 8

Beispiel für fortfolgende Nennungen des Titels in den Fußnoten: Urkundenbuch der Erfurter Stifter und Klöster, Teil 1: 706-1330, Nr. 1007, S. 445, Z. 25-29. 9