An alle Grundschulen. sowie nachrichtlich an die Bezirksregierungen und Schulämter «AMTBEZ1» «AMTBEZ2» «AMTBEZ3» «PLZ» «STADT»

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Transkript:

An alle Grundschulen sowie nachrichtlich an die Bezirksregierungen und Schulämter «AMTBEZ1» «AMTBEZ2» «AMTBEZ3» «PLZ» «STADT» Vergleichsarbeiten in Klasse 3 im Jahr 2017 - Zustellung der Materialien, Hinweise zur Durchführung und Aktualisierung der Standorttypenzuordnung sowie Termine der Vergleichsarbeiten im Jahr 2018 Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter, im Mai 2017 werden in den dritten Klassen die zentralen Lernstandserhebungen als Vergleichsarbeiten in Jahrgangsstufe 3 (VERA 3) durchgeführt. Zur Vorbereitung und zur Zustellung der Materialien beachten Sie bitte die folgenden Hinweise. 1. SCHWERPUNKTE IN DEN FÄCHERN In Nordrhein-Westfalen werden die Vergleichsarbeiten 2017 zu folgenden Terminen und mit folgenden Schwerpunkten durchgeführt: 04.05.2017 Deutsch (Lesen), 09.05.2017 Deutsch (Orthografie), 11.05.2017 Mathematik (Muster und Strukturen, Größen und Messen). Detaillierte Hinweise zum Ablauf der Vergleichsarbeiten in den einzelnen Fächern entnehmen Sie bitte der Durchführungsanleitung, die Ihnen gemeinsam mit den Testheften in gedruckter Form zugeht und vorab im Internet zur Verfügung steht: www.schulentwicklung.nrw.de/e/vera3 Der Ablauf erfolgt auf Basis der bekannten Regelungen und Vorgaben zur Teilnahme der Schülerinnen und Schüler sowie zur Auswertung durch die Lehrkräfte (siehe BASS 12-32 Nr. 4). 2. ZUSTELLUNG DER MATERIALIEN Alle Materialien (Aufgabenhefte, Handreichung Auswertungsanleitung und Hinweise zur Nutzung der Ergebnisse, Informationen für die Durchführung, Informationsblätter

für Eltern) werden an Ihre Schuladresse geschickt. Sie erhalten sie vom 26. April bis 02. Mai 2017. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Paketsendung an Ihrer Schule entgegengenommen werden kann. Überprüfen Sie bitte sofort nach Erhalt die Vollständigkeit der Sendung. Sollten Ihnen zu wenige Aufgabenhefte geliefert worden sein, bitte ich Sie bei einer kleinen Anzahl fehlender Hefte um eine Vervielfältigung durch die Schule. Benachrichtigen Sie bitte bei größeren Fehlmengen unverzüglich den für die Vergleichsarbeiten zuständigen Arbeitsbereich 2 der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule (QUA-LiS) NRW unter der Rufnummer 02921/683-9993. Halten Sie dafür Ihre Schulnummer bereit. Sie erhalten dann schnellstmöglich eine Nachlieferung. Sollte Ihrer Schule bis zum 2. Mai 2017, 12.00 Uhr, keine Lieferung zugegangen sein, bitte ich Sie dringend um Rückmeldung unter der Rufnummer 02921/683-9993. Halten Sie auch hier Ihre Schulnummer bereit. Bitte reklamieren Sie das Ausbleiben der Sendung nicht vor der genannten Rückmeldefrist, da bis zu diesem Zeitpunkt erfahrungsgemäß noch Pakete geliefert werden. 3. VERTRAULICHKEIT BEIM UMGANG MIT DEN AUFGABEN Die Aufgaben müssen bis zur Durchführung der Vergleichsarbeiten unbedingt vertraulich behandelt werden und dürfen keinesfalls zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler genutzt oder an Dritte weitergegeben werden. Bitte informieren Sie darüber alle Personen, die an Ihrer Schule Umgang mit den Testmaterialien haben. Bewahren Sie bitte alle Unterlagen sicher auf und geben Sie die Aufgabenhefte erst am Vortag des jeweiligen Testtermins an die Lehrkräfte weiter. Nach der Durchführung der Vergleichsarbeiten können die Aufgaben selbstverständlich im Unterricht besprochen und verwendet werden. 4. BEARBEITUNGSZEITEN UND AUSWERTUNG DER VERGLEICHSARBEITEN Die Bearbeitungszeit beträgt im Fach Deutsch für den Inhaltsbereich "Lesen" 40 Minuten, für den Inhaltsbereich "Orthografie" 30 Minuten und im Fach Mathematik 60 Minuten. Weitere Informationen können Sie der Broschüre Informationen zur Durchführung und Dateneingabe entnehmen. Vergleichsarbeiten sind ein Diagnoseinstrument und werden nicht als Klassenarbeit gewertet und nicht benotet. Die Ergebnisse sind keine Grundlage der Empfehlung für die Schulform gemäß 11 Abs. 5 SchulG. Sie beziehen sich als diagnostische Tests

im Unterschied zu Klassenarbeiten nicht auf die unmittelbar vorher im Unterricht erarbeiteten Inhalte. Kurzfristiges, gezieltes Üben von Aufgaben ist daher nicht sinnvoll. Informieren Sie bitte die Schülerinnern und Schüler über die Ziele und den Ablauf der Vergleichsarbeiten. Schülerinnen und Schüler, die weniger als zwölf Monate in Deutschland leben und die deutsche Sprache noch nicht in dem Maße beherrschen, dass sie dem Unterrichtsgeschehen problemlos folgen können, nehmen noch nicht an den Vergleichsarbeiten teil. In besonderen Fällen kann von dieser Regelung abgewichen werden. Vom 15.03. bis zum 27.04.2017 erfolgt zunächst die Eingabe der Schul- und Klasseninformationen auf dem VERA-Server der Universität Koblenz-Landau (www.projekt-vera3.de). Hierzu werden die Ihnen bekannten Schulpasswörter weiterverwendet. Die Auswertung der Vergleichsarbeiten und die Eingabe der Schülerergebnisse müssen spätestens bis zum 26.05.2017 abgeschlossen sein. Die Aufgabenhefte der Schülerinnen und Schüler verbleiben nach der Durchführung zunächst in der Schule. Sie werden dort bis zum Ende des Schuljahrs aufbewahrt. Erziehungsberechtigten ist auf Wunsch Einblick in die Testhefte ihrer Kinder zu gewähren. Anschließend erhalten die Schülerinnen und Schüler die Hefte zurück. Da sich die Aufgabenformate der Vergleichsarbeiten teilweise von denen der Klassenarbeiten unterscheiden, sollten die Schülerinnen und Schüler mit ihnen vertraut gemacht werden. Materialien zur Hinführung der Schülerinnen und Schüler finden Sie unter http://www.schulentwicklung.nrw.de/e/vera3/lehrerinformationen/vor-dervergleichsarbeit/ 5. AKTUALISIERUNG DER STANDORTTYPENZUORDNUNG Nach Durchführung der Vergleichsarbeiten erhalten Sie über das Online-Portal des zepf (Zentrum für Empirische Pädagogische Forschung) der Universität Koblenz- Landau eine Rückmeldung zu den von den Klassen erreichten Ergebnissen. Ein Bestandteil dieser Rückmeldung ist ein Vergleich mit Ergebnissen von Schulen mit ähnlichen Rahmenbedingungen. Dazu werden sogenannte Standorttypen verwendet. In Kooperation mit der Ruhr-Universität Bochum wurde eine Überprüfung und Neuberechnung der Standorttypen auf Basis von Daten amtlicher Statistiken vorgenommen. Hierdurch ist eine noch genauere Zuordnung der Schulen zu einem der fünf Standorttypen möglich. Ihre Schule wurde dem Standorttyp «Styp_2017» zugeordnet.

Bei der Berechnung wurden die Quote der Migrantinnen und Migranten innerhalb der Schülerschaft (auf Basis der amtlichen Schulstatistik) sowie die Quote der SGB II- Empfängerinnen und -Empfänger unter 18 Jahren in den Einzugsgebieten der Schule berücksichtigt. Eine Beschreibung der fünf Standorttypen finden Sie hier: www.schulentwicklung.nrw.de/e/upload/vera3/download/beschreibung_der_neuen_s tandorttypen.pdf Die Zuordnung der Schulen wurde mit unterschiedlichen statistischen Verfahren intensiv geprüft. In besonderen Ausnahmefällen kann es u. U. für einzelne Schulen zu einer nicht zutreffenden Einordnung kommen, beispielsweise wenn sich die Quote der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund innerhalb der Schülerschaft bzw. die Quote der SGB-II-Empfängerinnen und -Empfänger unter 18 Jahren in jüngster Vergangenheit deutlich verändert hat oder wenn die Schule trotz eines eher ungünstig geprägten Schulstandorts vorwiegend von Schülerinnen und Schülern aus Familien mit günstigem sozialen Hintergrund besucht wird (z. B. aufgrund eines besonderen pädagogischen Profils). Falls Sie zum Schluss gelangen, dass der beschriebene Sachverhalt auf Ihre Schule zutrifft, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung des Standorttyps zu stellen. Diesen müssen Sie auf einem Antragsformular schriftlich begründen und das Formular über die zuständige untere Schulaufsicht der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule (QUA-LiS) NRW bis spätestens zukommen lassen. 28.04.2017 per E-Mail Bitte senden Sie diesen Antrag nicht direkt an die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule (QUA-LiS) NRW. Die Schulaufsicht prüft Ihr Anliegen, gibt dazu ein Votum ab und leitet es weiter. Weitere Informationen sowie das Antragsformular können Sie hier abrufen: www.schulentwicklung.nrw.de/e/vera3/lehrerinformationen/standorttypenkonzept 6. HOTLINE Sie erreichen das Supportteam der Universität Koblenz-Landau vom 15.03. bis zum 26.05.2017 montags bis freitags von 10.00 bis 15.00 Uhr. Nach dem Eingabeende steht Ihnen die Hotline vom 29.05. bis zum 22.06.2017 wochentags von 11.00 bis 14.00 Uhr zur Verfügung. Die Rufnummern lauten 06341/280-31118 und 06341/280-31119. Ab dem 22.06.2017 ist nur noch ein Mailsupport eingerichtet, den Sie unter folgender E-Mail-Adresse erreichen:

vera-support@uni-landau.de In der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur Landesinstitut für Schule NRW ist für die Zeit des Versands der Materialien und der Durchführung der Vergleichsarbeiten ebenfalls eine Hotline eingerichtet. Sie ist unter der Rufnummer 02921/683-9993 montags bis freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr erreichbar. E-Mail-Anfragen richten Sie bitte an die Adresse vera3@qua-lis.nrw.de 7. TEILNAHME VON SCHÜLERINNEN UND SCHÜLERN IM GEMEINSAMEN LERNEN Über die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Gemeinsamen Lernen entscheidet die Schule ebenso über einen möglichen Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung oder mit einer Behinderung. Für die Förderschwerpunkte Hören und Kommunikation sowie Sehen werden auf Anforderung modifizierte Aufgabenhefte in einer gesonderten Lieferung zur Verfügung gestellt. Weitere Hinweise erhalten Sie unter www.schulentwicklung.nrw.de/e/vera3/lehrerinformationen/foerderschulen/index.html 8. TERMINE DER VERGLEICHSARBEITEN IM JAHR 2018 Ungeachtet möglicher Änderungen im Rahmen der Weiterentwicklung der Vergleichsarbeiten in den kommenden Jahren bitte ich Sie, die nachfolgenden Termine für 2018 bei Ihren Planungen insbesondere bei der Festlegung von Klassenfahrten zu berücksichtigen: 17.04.2018 Deutsch (Lesen), 19.04.2018 Deutsch (Sprachgebrauch), 24.04.2018 Mathematik (Größen und Messen, Raum und Form). Weitere Informationen zu den Grundlagen der Durchführung von Lernstandserhebungen entnehmen Sie bitte dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2006 (BASS 12-32 Nr. 4). Zudem finden Sie Informationen zu den Vergleichsarbeiten unter: www.schulentwicklung.nrw.de/e/vera3/ Dort steht auch ein aktueller Ablaufplan zu den Vergleichsarbeiten 2017 zur Verfügung (unter Informationen für Lehrerinnen und Lehrer ). Weitere Informationen finden Sie unter

www.projekt-vera3.de sowie unter www.iqb.hu-berlin.de/vera Vergleichsarbeiten stellen Schulen in vielerlei Weise Informationen für die Schul- und Unterrichtsentwicklung zur Verfügung. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die Durchführung und Auswertung der Vergleichsarbeiten und wünsche allen Schulen, insbesondere den Schülerinnen und Schülern, einen erfolgreichen Verlauf. Mit freundlichen Grüßen Ludwig Hecke