Vollzug des Landesjagdgesetzes Abgrenzung der Rotwildhegegemeinschaft Pfälzerwald Süd im Rotwildbewirtschaftungsbezirk

Ähnliche Dokumente
Demographische Entwicklung in der Evangelischen Kirche der Pfalz Analysen - Zahlen Prognosen Schaubilder

Landrat Günther Schartz lädt nach dem Konzert zu einem kleinen Umtrunk und guten Gesprächen ein.

Besuchen Sie uns auf unserer Website:

Weiterführende Schulen Berufsbildende Schule Förderschulen im Landkreis Germersheim. Eine Übersicht für Schüler & Eltern So geht es weiter

Beschreibung der Linien im Landkreis Südliche Weinstraße

Weinfeste, Weinmessen und Feste. Die Pfalz feiert! Zum Wohl. Die Pfalz.

Ausgabe 45/2015 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag,

Mustersatzung für Angliederungsgenossenschaften

Öffentliche Bekanntmachung

Gemeinsame Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (Wildbewirtschaftungsrichtlinie)

Abschussvereinbarung im verpachteten Jagdbezirk für Schalenwild im Jagdjahr /

TA G E N & F E I E R N I N E I N Z I G A R T I G E R AT M O S P H Ä R E

2016Weinfeste. Wir PFÄLZER feiern gerne, am liebsten mit unseren GÄSTEN.

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

Tageswanderungen ab Annweiler am Trifels

Rechtsbehelfsbelehrung

Strauß- und Besenwirtschaften

Kreisnachrichten. Kostenfreie Masern-Mumps- Röteln-Schutzimpfung. Michel aus Lönneberga zu Besuch in Wittlich

WEINGUT KLOSTERHOF, VDP.SPITZENTALENT. Klosterhof Zellertal Telefon: 06355/521 Mail: info@klosterhof-zell.de Internet:

Satzung der Jagdgenossenschaft des Stadtkreises Speyer vom

Ortsfeste Und Märkte An der Südlichen Weinstrasse. Zum Wohl. Die Pfalz.

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

Detektei Security Sicherheitsdienst Deluxe deckt ab jetzt einen grossen Teil von Baden Württemberg Hessen Pfalz Taunus mit seinen Diensten ab.

Friedrich-Ebert-Str Annweiler Tel Fax

Südliche Weinstraße. Ausgabe. Wandern und Radfahren mit Bus und Bahn

11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, Nr. 4 Seite Beschlüsse des Hauptausschusses vom

Die Perle der Deutschen Weinstraße Die Entdeckung der Langsamkeit Wellness, Wein und Weitblick... 25

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 14 Dingolfing, 21.

Satzung der Jagdgenossenschaft Wittlich

Gemeinde Edesheim Edesheim

Wandern im Trifelsland

Rubriken ... Öffentliche Bekanntmachungen. Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Mainz

6. Jahrgang Mücheln, Nummer 7

Landesjagdverordnung (LJVO) Vom 25. Juli 2013

Mustersatzung für Jagdgenossenschaften

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

66 Lieblingsplätze und 11 Winzer. Südliche Weinstrasse und Pfälzerwald Dieter Bührig B: 8 H: 34

Datum Inhalt Seite Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003

Verordnung über die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften (Jagdgenossenschaftssatzungsverordnung - JagdgenVO M-V)

Weinfeste, Weinmessen und Feste. Die Pfalz feiert! Zum Wohl. Die Pfalz.

Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008

Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung einer Jagdsteuer

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode. Gesetzentwurf. Drucksache 14/3651. der Fraktionen der SPD, CDU und FDP

Auf Ihr Brüder in die Pfalz!

Friedrich-Ebert-Str Annweiler Tel Fax

100 Jahre Wieslauterbahn. Festivitäten, Fahrten von historischen Dieseltriebwagen und Dampfzügen am 17. und 18. September

Südliche Weinstraße. Wandern und Radfahren mit Bus und Bahn. Ausgabe Rheinhessen- -Nahe. Nordpfälzer Bergland

I. 1. Aufgrund 8 Nr. 1 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen

Vollzug des BayMG Hier: Kanalbelegung mit in analoger Technik verbreiteten Hörfunkprogrammen

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

(2) Er hat seinen Sitz in Griesheim, Pfützenstraße 67 und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

A m t s b l a t t für den Landkreis Kelheim

Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Nachtwanderung. Termin. Stützpunkt. Tourenverlauf. Anforderungen. Teilnehmerzahl. Organisation (Fr.)

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Südliche Weinstraße

Haus der Generationen Hallertau Seniorenheim Röhrich GmbH, Ziegelstraße 11, Wolnzach

Pfalz Südliche Weinstraße Schweighofen Guttenberg Wolfsberg hängig

Erlebnistag Deutsche Weinstraße am 28. August 2016

Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in Hohenleipisch OT Dreska

kultur wein genuss freizeit

Sitzung des ULV-Umweltausschusses am Mittwoch, , um 14:30 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Ebersberg

17. Jahrgang 11. Jan Nr. 1/2007

III/OA/O 19. Mai 2006

8./ Uhr Mandel-Weinprobe im Weingut Uhr Mandelpfad-Wanderung Uhr Rosa Aussichten im Oldtimer-

Immissionsschutz; Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse der Fa. Ziegelwerk Peter Kormann GmbH, Zur Ziegelei 2, Laimering.

Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal

3. Die sofortige Vollziehbarkeit dieser Verfügung wird gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im öffentlichen Interesse angeordnet.

Fristen und Termine im Verwaltungsrecht

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom

Q IV - 5j/09 Q

Neustadt Landau Karlsruhe Neustadt Winden Wissembourg

Le châtaignier dans la région du Rhin supérieur une essence rassemblant hommes, cultures et paysages

Ortsgemeinde BÖBINGEN. Ortsgemeinde BURRWEILER. Stadt EDENKOBEN. Stand: 01. August 2016 Ortsgemeinde ALTDORF

SATZUNG der Pfalzwein e.v.

Gemeinsame Empfehlungen zur Rotwildbewirtschaftung

Juli 2011

Satzung. der Jagdgenossenschaft Beilstein. 1 Name, Sitz und Aufsichtsbehörde

Öffentliche Bekanntmachung

BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I

Zusammenarbeit zwischen Schule und Landesforsten hier: Wald-Jugendspiele 2010

Allgemeinverfügung. Allgemeinverfügung

Satzung der Jagdgenossenschaft

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15/1572. des Abgeordneten Dr. Peter Enders (CDU) und

Oberhirtliches Verordnungsblatt

und Bewertungshinweise

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

Satzung der Jagdgenossenschaft Gemeinde Grünheide ( Mark ) OT Kagel

2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen

Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat, Cham, Mittwoch, 26. Oktober 2011, Uhr TAGESORDNUNG

freizeit schlemmen genießen entdecken mediadaten kultur genuss wein urlaub Die neuesten Zahlen und Fakten

Konzerte am Freitag,

Satzung der Jagdgenossenschaft Nordheim

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 26 Dingolfing, 22.

Gesetzentwurf. Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/4853. AfD-Fraktion. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Landkreisordnung (SächsLKrO)

Transkript:

Vollzug des Landesjagdgesetzes Abgrenzung der Rotwildhegegemeinschaft Pfälzerwald Süd im Rotwildbewirtschaftungsbezirk Pfälzerwald Bekanntmachung der oberen Jagdbehörde Die Zentralstelle der Forstverwaltung - obere Jagdbehörde -, Le Quartier Hornbach 9, 67433 Neustadt erlässt als zuständige Behörde gemäß 1 Abs. 4 Landesjagdverordnung (LJVO) folgende Allgemeinverfügung zur Abgrenzung einer Rotwildhegegemeinschaft: I. Abgrenzung Aufgrund 13 Abs. 2 LJG und 1 LJVO erfolgt innerhalb des Rotwildbewirtschaftungsbezirks Pfälzerwald die Abgrenzung der Rotwildhegegemeinschaft Pfälzerwald Süd unter Zuordnung folgender Jagdbezirke gemäß Anlage 1. Die jagdausübungsberechtigten Personen dieser Jagdbezirke bilden gem. 13 Abs. 2 LJG die Hegegemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts. II. Aufsichtsbehörde Zuständige Behörde als Aufsichtsbehörde ist die obere Jagdbehörde bei der Zentralstelle der Forstverwaltung in 67433 Neustadt. III. Bekanntgabe Diese Allgemeinverfügung gilt gem. 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben. IV. Begründung Zum Zweck der jagdbezirksübergreifenden Bejagung und Hege des Rotwildes nach einheitlichen Grundsätzen sind nach 13 Abs. 2 LJG in den Rotwildbewirtschaftungsbezirken Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts zu bilden. Ziel der Abgrenzung ist es, eine zweckmäßige räumliche Voraussetzung für das jagdbezirksübergreifende Zusammenwirken der jagdausübungsberechtigten Personen zur lebensraumangepassten Bewirtschaftung des Rotwildes zu schaffen. Mitglieder der Hegegemeinschaft sind gemäß 13 Abs. 2 LJG die jagdausübungsberechtigten Per-

sonen der Jagdbezirke innerhalb der Hegegemeinschaft. Die Abgrenzung der Hegegemeinschaften erfolgt gemäß 1 Abs. 1 LJVO unter der jagdbezirksweisen Zuordnung der Grundflächen durch die obere Jagdbehörde nach Anhörung der unteren Jagdbehörden. Die betroffenen unteren Jagdbehörden bei den Kreisverwaltungen Südwestpfalz, Südliche Weinstraße und bei der kreisfreien Stadt Landau haben unter Beratung der Kreisjagdmeister und nach Abstimmung mit dem Rotwildring Pfälzerwald der vorliegenden Abgrenzung zugestimmt. Die Kriterien der Zuordnung waren neben der Zahl der Jagdbezirke die Struktur und Qualität des Lebensraums sowie natürliche und künstliche Barrieren unter Einhaltung der Jagdbezirksgrenzen. Die für Rotwild gemäß 1 Abs. 3 LJVO geforderte Mindestgröße von 5.000 ha für eine Hegegemeinschaft wird erreicht. Die Hegegemeinschaft untersteht der Staatsaufsicht. Aufsichtsbehörde ist gemäß 13 Abs. 5 LJG die zuständige Behörde; ist die Hegegemeinschaft für in verschiedenen Landkreisen oder kreisfreien Städten gelegene Jagdbezirke gebildet, so bestimmt die obere Jagdbehörde die zuständige Aufsichtsbehörde, sofern sie diese Aufgabe nicht selbst wahrnimmt. Die Rotwildhegegemeinschaft Pfälzerwald Süd erstreckt sich über die Zuständigkeitsgebiete der Kreisverwaltungen Südwestpfalz, Südliche Weinstraße und der kreisfreien Stadt Landau. Die obere Jagdbehörde bei der Zentralstelle der Forstverwaltung in 67433 Neustadt nimmt gemäß 13 Abs. 5 Satz 2 LJG die Aufgabe der Aufsichtsbehörde selbst wahr. Nach 41 Abs. 3 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz darf eine Allgemeinverfügung auch dann öffentlich bekannt gegeben werden, wenn eine Bekanntgabe an die Beteiligten nicht zielführend ist. Die öffentliche Bekanntgabe als Allgemeinverfügung ist geboten, da z.b. im Laufe des Verfahrens Wechsel bei den jagdausübungsberechtigten Personen eintreten können. Die Bekanntgabe der Allgemeinverfügung erfolgt entsprechend der im Verwaltungsverfahrensgesetz eingeräumten Möglichkeit nach 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz an dem auf die öffentliche, ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag. 2/5

V. Hinweise Die jagdausübungsberechtigten Personen der betroffenen Jagdbezirke bilden eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Nachdem die Abgrenzungsverfügung bestandskräftig ist, werden die Mitglieder der Hegegemeinschaft durch die von der Aufsichtsbehörde beauftragte Person zur konstituierenden Versammlung der Hegegemeinschaft einladen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Abgrenzungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Zentralstelle der Forstverwaltung, Le Quartier Hornbach 9, 67433 Neustadt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Neustadt, den 13.12.2012 Im Auftrag gez. Marco Sergi Anlage 1: Übersicht der zugeordneten Jagdbezirke 3/5

Anlage 1 zur Abgrenzungsverfügung der Rotwildhegegemeinschaft Pfälzerwald Süd Zugeordnete Jagdbezirke: Albersweiler HW Süd EJB Albersweiler HW Nord EJB Annweiler HW EJB Birkweiler HW EJB Böchingen HW EJB Böchingen VW EJB Burrweiler HW EJB Burrweiler VW EJB Dachsloch EJB Dernbach Edenkoben VW Distrikt I Hochberg EJB Edenkoben VW Distrikt II Kesselberg EJB Edenkoben-Heldenstein EJB Edenkoben-Helmbach EJB Edesheim HW EJB Edesheim Mittel EJB Edesheim VW EJB Eußerthal FA Hinterweidenthal EJB Farenberg EJB (FA Hinterweidenthal) Flemlingen HW EJB Frankweiler HW EJB Frankweiler VW Gleisweiler HW EJB Gleisweiler VW Godramstein-Wald EJB Gommersheim HW EJB Gommersheim VW EJB Gräfenhausen HW EJB Hainfeld MW+HW EJB Hainfeld VW EJB Immensack EJB Kirrweiler HW EJB Kirrweiler VW EJB Klosterwald EJB (FA Haardt ) Langenscheiderhof Leimen Maikammer HW EJB Maikammer VW Merzalben Miedersberg EJB Modenbacher Hof EJB Nußdorf-Wald EJB Ramberg Rhodt HW EJB Rhodt VW EJB Rinnthal Roschbach HW EJB Roschbach VW EJB 4/5

Siebeldingen HW a EJB Siebeldingen HW b EJB Spirkelbach HW EJB St. Martin HW EJB St. Martin VW EJB Taubensuhl EJB Venningen HW EJB Venningen VW EJB Walsheim HW EJB Walsheim VW EJB Weyher HW EJB Weyher VW EJB Wilgartswiesen Mitte EJB Wilgartswiesen Nord EJB Wilgartswiesen Ost Wilgartswiesen West Dinstel 5/5