KOORDINIERUNGSSTELLE FÜR IT-STANDARDS PFLEGE DES STANDARDS XMELD IN Bremen Bericht über durchgeführte Arbeiten und die Mittelverwendung

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Transkript:

KOORDINIERUNGSSTELLE FÜR IT-STANDARDS Bremen PFLEGE DES STANDARDS XMELD IN 2011 Bericht über durchgeführte Arbeiten und die Mittelverwendung Fassung vom 23.03.2012 1 Durchgeführte Arbeiten in 2011... 2 1.1 XMeld-Version 1.7... 2 1.2 XMeld-Version 1.7.1... 2 1.3 XMeld-Version 1.8... 3 2 Umsetzung und Inbetriebnahme neuer Funktionalitäten... 4 2.1 Partnerrückmeldung... 4 2.2 Vorbereitung des Datenaustausches mit dem Ausländerwesen... 4 3 Mittelverwendung... 5-1 -Bericht über durchgeführte Arbeiten und die Mittelverwendung

Gemäß 3 Abs. 4 der Verwaltungsvereinbarung über die Wartung und Pflege des Standards XMeld in den Jahren 2011-2015 hat die KoSIT (ehemals OSCI-Leitstelle ) jeweils zur Frühjahrssitzung einen detaillierten Bericht zu den durchgeführten Arbeiten sowie zur Mittelverwendung des Vorjahres vorzulegen. 1 Durchgeführte Arbeiten in 2011 Seit der Vorlage des Berichtes zur Herbstsitzung 2010 wurden die folgenden Arbeiten durchgeführt: 1.1 XMeld-Version 1.7 XMeld 1.7 wurde im Januar 2011 veröffentlicht und ist seit dem 1. 11. 2011 verbindlich. Neben Änderungen, die den Standard XMeld im Detail verbessern oder sich aufgrund von Anpassungen des DSMeld ergaben, zeichnet sich die XMeld-Version 1.7 besonders durch die folgenden Neuerungen aus. 1.1.1 Erweiterung des Standards um Partnerrückmeldung und Fortschreibung Zu XMeld-Version 1.7 wurde die Datenübermittlung zur Rückmeldung und Fortschreibung von Daten von Ehegatten und Lebenspartnern, die in unterschiedlichen Gemeinden gemeldet sind (Partnerrückmeldung), in den Standard aufgenommen. Damit soll erreicht werden, dass die Qualität der Daten im Melderegister bezogen auf beigeschriebene Ehegatten und Lebenspartner verbessert wird. 1.1.2 Erweiterung des Standards um den Datenabruf durch die Polizeien Die Möglichkeit für den Datenabruf durch die Polizeien mit besonderen XMeld-Nachrichten wurde in einem von dieser Verwaltungsvereinbarung getrennten Erweiterungsprojekt umgesetzt. In XMeld 1.7 sind damit die Nachrichten für einen auch länderübergreifenden Abruf von Meldedaten durch die Polizeien realisiert. 1.2 XMeld-Version 1.7.1 XMeld 1.7.1 wurde im Juli 2011 veröffentlicht und wird zum 1. 5. 2012 verbindlich. Es wurden ca. 30 Änderungsanträge bearbeitet, die veränderten rechtlichen Regelungen Rechnung tragen, kleinere Fehler beheben oder Abläufe verbessern. Insbesondere sind die folgenden Punkte zu erwähnen. 1.2.1 Beantragung von europäischen Führungszeugnissen Mit dem Europäischen Führungszeugnis wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die in Deutschland durch das 6. BZRGÄndG ab dem 27.04.2012 in Kraft tritt. 1.2.2 Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit (BA) Die 4. Verordnung zur Änderung der 2. BMeldDÜV tritt in Teilen zum 1.5.2012 in Kraft. Unter Anderem wird der Datenumfang der Übermittlung an die Bundesagentur für Arbeit erweitert und XMeld als Verfahren der Datenübermittlung vorgeschrieben. Die Lieferung an die Bundesagentur für Arbeit erfolgt einmal jährlich mit Daten vom Stichtag 20. September (erstmals zum 20. 9. 2012) in paketierter Form. Die erforderlichen Änderungen in XMeld sind in der Version 1.7.1 realisiert. Weitere für die Produktivsetzung erforderliche Maßnahmen (Erarbeitung eines Lieferkonzeptes, Verzeichnung der Dienste im DVDV, etc.) werden durch die Bundesagentur für Arbeit geleistet, die KoSIT wird hier unterstützend tätig. 1.2.3 Umstellung auf den Standard Lateinische Zeichen in UNICODE In die XMeld-Version 1.7 wurde der Datentyp String.Latin aufgenommen. Weitere Hinweise zum Stand der Umstellung auf den Standard Lateinische Zeichen in UNICODE sind dem entsprechenden Bericht der Projektgruppe Standard zu entnehmen. - 2 -Bericht über durchgeführte Arbeiten und die Mittelverwendung

1.2.4 Verbesserung der Rückmeldung von Daten zu Ehegatten oder Lebenspartnern Unter bestimmten Voraussetzungen war es in der zu XMeld-Release 1.7 eingeführten Rückmeldung und Fortschreibung von Partnerdaten (vgl. 1.1.1) nicht möglich, Auskunftssperren des Betroffenen der für den Partner zuständigen Meldebehörde mit XMeld zu übermitteln. Dieser Mangel wird in XMeld 1.7 über Handlungsanweisungen umgangen und mit dem Release 1.7.1 behoben. 1.2.5 Löschung von Lohnsteuer-relevanten Datenstrukturen Mit Abschluss der Übergabe der Lohnsteuerdaten an das Bundeszentralamt für Steuern entfällt der Grund für die Speicherung der Daten nach 2 Abs. 2 Nr. 2 MRRG. Entsprechend wurden die für die Übermittlung dieser Daten vorgesehenen Datenstrukturen aus XMeld entfernt. 1.2.6 Neufassung der Return-To-Sender-Nachrichten Der Umgang mit fehlerhaften Nachrichten wurde überarbeitet. Die Ergebnisse einer Abstimmung zwischen Meldebehörden und Verfahrensherstellen, Betreibern von Clearingstellen, dem Bundeszentralamt für Steuern und der Deutschen Rentenversicherung (Bund) wurden umgesetzt. 1.3 XMeld-Version 1.8 Zu XMeld-Version 1.8, die im Januar 2012 veröffentlicht wurde und zum 1. 11. 2012 wirksam werden wird, wurden ca. 30 Änderungsanträge in den Standard eingearbeitet, die veränderten rechtlichen Regelungen Rechnung tragen, kleinere Fehler beheben oder Abläufe verbessern. 1.3.1 Datenübermittlung an die Landesrundfunkanstalten (GEZ) Für die Umstellung von der Gebührenfinanzierung auf die wohnungsbezogene Beitragsfinanzierung muss die GEZ namens und im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten die Beitragsschuldner für jede Wohnung ermitteln. Für diese Aufgabe werden die Meldebehörden zu einem Stichtag aus den Melderegistern abgezogene Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalt bzw. deren Verwaltungsgemeinschaft (GEZ) übermitteln (s. 14 Abs. 9 Rundfunkbeitragssstaatsvertrag). Die Übermittlung der Bestandsdaten wird über zwei Jahre gestreckt. Die Organisation der Datenübermittlung erfolgt durch die GEZ. Sie wird in einem mit den beteiligten Stellen abgestimmten Lieferkonzept beschrieben. Zusätzlich zu dieser einmaligen Übermittlung übermitteln die Meldebehörden auf Basis landesrechtlicher Regelungen regelmäßig im Falle der Anmeldung, Abmeldung und des Todes ausgewählte Daten an die jeweilige öffentlich rechtliche Landesrundfunkanstalt bzw. deren Verwaltungsgemeinschaft (GEZ). Für diese regelmäßigen Datenübermittlungen wurde eine weitere Nachricht geschaffen, die so ausgestaltet wurde, dass für alle 16 Bundesländer der zu übermittelnde Datenumfang nach jeweils geltendem Landesrecht abgebildet werden kann. Die Länder sind gebeten, ihre landesrechtlichen Vorschriften so zu gestalten, dass auch die regelmäßige Datenübermittlung an die Landesrundfunkanstalten/GEZ mit dem Standard XMeld erfolgen muss. (s. TOP 6, Nr. 2 der 121 Sitzung des AK I) 1.3.2 Erweiterung um die Datenübermittlung nach 58 Wehrpflichtgesetz Die Spezifikation wird um ein Kapitel 18. Datenübermittlung an die Wehrverwaltung erweitert. Es wird eine neue Nachricht geschaffen, mit der die regelmäßige Übermittlung von Informationen über Personen, die im Folgejahr 18 Jahre alt werden, an die Wehrverwaltung möglich wird. Datenumfang und übermittlung richten sich nach den Regelungen von 2a der 2. BMeldDÜV. 1.3.3 Paketierung und Quittierung von Bestandslieferungen Komplette Bestandslieferungen oder Bestandslieferungen von bestimmten Personenkreisen bilden eine wiederkehrende Aufgabe in den Meldebehörden (GEZ, Bundesagentur für Arbeit/Kindergeldkasse, Wehrverwaltung) und treten bei Erweiterungen des Standards XMeld immer - 3 -Bericht über durchgeführte Arbeiten und die Mittelverwendung

häufiger auf. Bestandslieferungen weisen in der Regel ein so großes Datenvolumen auf, dass eine Verteilung der Gesamtlieferung auf Einzelpakete (Paketierung) aus technischen Gründen angezeigt ist. Die Prozesse, Datenstrukturen und Nachrichten für die Aufteilung von Bestandslieferungen auf Einzelpakete und deren Quittierung sollen für alle Empfänger einheitlich geregelt sein, um eine unnötige Belastung der Kommunen und der Hersteller zu vermeiden. Die Paketierung und Quittierung von Bestandslieferungen werden im neuen Kapitel "Allgemeine Prozessmuster" beschrieben. 1.3.4 Abmeldung von bzw. nach unbekannt / Meldeverhältnisse ohne verbindlichen AGS Die Abmeldung "nach unbekannt" wird von den Verfahrensherstellern und den Kommunen uneinheitlich behandelt und entzieht sich dadurch zur Zeit einer Standardisierung. Das gleiche gilt für die die Anmeldung "von unbekannt". Uneinheitliche Prozesse erschweren die Kommunikation der Meldebehörden untereinander und mit Dritten. Deshalb wurde durch das Land Schleswig-Holstein mit Unterstützung durch des XMeld- Expertengremiums ein Lösungsvorschlag erarbeitet, der derzeit mit dem Bund und den Ländern abgestimmt und anschließend in XMeld einheitlich umgesetzt werden soll 2 Umsetzung und Inbetriebnahme neuer Funktionalitäten 2.1 Partnerrückmeldung Zum 01.11.2011 wurde die sogenannte "Partnerrückmeldung" in Betrieb genommen. Betroffen sind alle Personen, die einen auswärtig gemeldeten Ehegatten oder Lebenspartner eingetragen haben. So soll erreicht werden, dass die Daten in den beteiligten Melderegistern aktuell bleiben. Der initiale Abgleich der Partnerdaten startete nach Aussage von Verfahrensherstellern und Clearingstellenbetreibern schleppend, was wohl zum Teil auf ein fehlende Lieferkonzept zurück zu führen ist. Vor Beginn der Lieferung wurde eine fehlende Organisation des Ablaufes bereits durch das Expertengremium XMeld erkannt und durch Umsetzungshinweise, die in Abstimmung mit den Melderechtsreferenten federführend von Schleswig-Holstein erstellt wurden, zu Teilen abgefedert. 2.2 Vorbereitung des Datenaustausches mit dem Ausländerwesen Zum 1. November 2012 wird der standardisierte Datenaustausch zwischen Ausländerbehörden und Meldebehörden nach 90a, 90b AufenthG beginnen. Diese Datenübermittlung sollte ursprünglich zum 1. November 2011 wirksam werden, wurde aber in 2011 durch das Ausländerwesen verschoben. Die Nachrichten für die Datenübermittlung sind im Standard XAusländer definiert. Die Verfahrenshersteller des Meldewesens sind darüber informiert, dass ihre in den Meldebehörden eingesetzten Verfahren Nachrichten nach dem Standard XAusländer erstellen müssen. - 4 -Bericht über durchgeführte Arbeiten und die Mittelverwendung

3 Mittelverwendung Gemäß der Verwaltungsvereinbarung für die Wartung und Pflege des Standards XMeld in den Jahren 2011 bis 2015 sind für Personal- und Sachkosten insgesamt bis zu 600.000 p. a. vorgesehen. Gemäß Anlage 1 dieses Berichtes wurden in 2011 insgesamt 536.585. verausgabt. Es stehen somit Restmittel in Höhe von 63.415 zur Verfügung. Bei einer Rückvergütung der Restmittel ergibt sich die Verteilung auf Bund und Länder gemäß Anlage 2. Abweichungen zum Maximalbetrag von 600.000 ergeben sich besonders aus der Einsparung einer der möglichen 13 Sitzungen. Dies hatte sich die KoSIT zum Ziel für 2011 gemacht. Auch bei den Reisekosten und Spesen der Mitglieder der Expertengruppen wurden die Mittel nicht ausgeschöpft. Hauptursache hierfür ist, dass sich weniger Experten als vorgesehen zur Mitarbeit gefunden haben. Im Bereich der Personalkosten ergeben sich Differenzen zu den geplanten Ausgaben aufgrund der Vakanz einer halben Stelle während einiger Monate in 2011. - 5 -Bericht über durchgeführte Arbeiten und die Mittelverwendung

Mittelverwendung für die Wartung und Pflege in 2011 EG EG Qualitäts- Kosten Kosten Modellierung Testrepository sicherung (geplant) (real) Differenz Kosten für ext. Dienstleister inkl. MwSt. 135.492 89.231 12.841 238.000 213.420 24.580 Reisekosten / Spesen inkl. MwSt. 31.883 31.883 0 64.000 44.758 19.242 Summe inkl. MwSt. 302.000 258.178 43.822 Personalkosten für 3,0 VK p. a 258.000 240.083 17.917 Betrieb und Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur 40.000 38.324 1.676 Kosten in 2011 inkl. MwSt. insgesamt 600.000 536.585 63.415

Verteilung der Restmittel auf den Bund und die Länder in % in Restmittel aus 2011 insgesamt 63.415 Anteil des Bundes 29,18917 18.510 Anteil der Länder insgesamt 70,81083 44.904 Anteil gem. Königssteiner Schlüssel 2010 in % in Baden-Württemberg BW 12,80360 5.749 Bayern BY 15,12261 6.791 Berlin BE 5,02713 2.257 Brandenburg BB 3,12187 1.402 Bremen HB 0,94509 424 Hamburg HH 2,59469 1.165 Hessen HE 7,20546 3.236 Mecklenburg-Vorpommern MV 2,10312 944 Niedersachsen NI 9,33271 4.191 Nordrhein-Westfalen NW 21,32127 9.574 Rheinland-Pfalz RP 4,81566 2.162 Saarland SL 1,23602 555 Sachsen SN 5,22478 2.346 Sachsen-Anhalt ST 2,96790 1.333 Schleswig-Holstein SH 3,34533 1.502 Thüringen TH 2,83276 1.272 Kontrollsumme (Länder) 100,00000 44.904 Kontrollsumme (Bund und Länder) 63.415