Stadt Koblenz. Technische Anschlussbedingungen. für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen an die Brandmeldeempfangszentrale der Feuerwehr Koblenz

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Stadt Koblenz Technische Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen an die Brandmeldeempfangszentrale der Feuerwehr Koblenz Stadtverwaltung Koblenz - Amt für Brand- und Katastrophenschutz - Schlachthofstraße 2 12 56073 Koblenz Abteilung Vorbeugender Gefahrenschutz Tel.: (0261) 40404-56 Fax: (0261) 40404-40 Stand 02/2007 1

Inhaltsverzeichnis Kapitel Bezeichnung Seite 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich 4 1.2 Begriffe 4 1.3 Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen 4 1.4 Zweckbestimmung/ Projektierung 5 2 Übertragungseinrichtungen für Brandmeldeanlagen 5 3 Brandmeldezentrale 6 4 Feuerwehrschlüsseldepot 6 5 Freischaltelement 8 6 Feuerwehrbedienfeld 8 7 Feuerwehranzeigetableau 9 8 Brandmelder 8.1 Nichtautomatische Brandmelder Handfeuermelder 9 8.2 Automatische Brandmelder 10 9 Anschaltung von sonstigen Brandschutzeinrichtungen 9.1 Sprinkleranlagen 11 9.2 Sonstige Löschanlagen 12 9.3 Brandmelder für Feststellanlagen 12 9.4 Gebäudefunkanlagen 12 9.5 Brandfallsteuerung von Aufzügen 12 9.6 Sonstiges 13 2

Kapitel Bezeichnung Seite 10 Orientierungshilfen für die Feuerwehr 10.1 Feuerwehrlaufkarten (Meldergruppenkarten) 13 10.2 Feuerwehrpläne 14 11 Prüfungen und Abnahme 11.1 Prüfungen nach der Landesverordnung über die Prüfung haustechnischer Anlagen und Einrichtungen 14 11.2 Abnahme der BMA durch die Feuerwehr Sachgebiet Brandmeldeanlagen 14 12 Wartung und Instandhaltung 12.1 Funktionsprüfung FBF, FAT, FSD und FSE 16 12.2 Verantwortliche Personen 16 13 Bauliche und betriebliche Änderungen 17 14 Kostenersatz aufgrund nicht bestimmungsgemäße 18 oder missbräuchliche Auslösung der BMA 15 Sonstige Anforderungen 18 16 In- Kraft- Treten 19 17 Anhang Abnahmeprotokoll BMA- Hauptanschluss 20 3

1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Diese technischen Anschlussbedingungen regeln die Einrichtung und Betrieb von Brandmeldeanlagen mit direkter Aufschaltung an die Brandmeldeempfangsanlage der Feuerwehr Koblenz. Sie gelten gleichermaßen für Neuanlagen und Erweiterungen bzw. Änderungen bestehender Anlagen. 1.2 Begriffe BMA - Brandmeldeanlage BMZ Brandmeldezentrale FSD - Feuerwehrschlüsseldepot (ehem. FSK) FBF - Feuerwehrbedienfeld FAT - Feuerwehranzeigetableau FSE - Freischaltelement VdS - Verband der Sachversicherer e.v. 1.3 Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen BMA sind, soweit im folgenden nicht anders ausgeführt ist, nach den jeweiligen gültigen Vorschriften zu errichten. - DIN/ VDE 0100, 0800, 0833 - DIN 14675 - DIN 14661, 14662 - DIN EN 54-er Reihe 4

Die Konformität des Brandmeldesystems und die im System verwendeten Bestandteile müssen von einer technischen Prüfstelle, z.b. VdS, nach EN 54-13 geprüft und zugelassen sein. Sie darf nur von zertifizierten Fachfirmen entsprechend DIN 14675, Absatz 4.2.1 und 3.2 geplant, errichtet und instand gehalten werden. 1.4 Zweckbestimmung/ Projektierung Für die Neuinstallation von BMA in Gebäuden ist es notwendig, dass bereits bei der Planung von Neubauten in Zusammenarbeit mit der Abteilung Vorbeugender Gefahrenschutz die Ortsbestimmung der BMZ, FBF sowie des FSD erfolgt. Entsprechendes gilt auch für Umbauten und Erweiterungen. Dadurch können alle Anordnungen so getroffen werden, dass Kosten und Zeitaufwand für nachträgliche Abänderungen vermieden werden. 2. Übertragungseinrichtungen für Brandmeldeanlagen Der Anschluss erfolgt auf Antrag. Dieser Antrag ist vom Betreiber zu stellen. Ein solcher formloser Antrag muss vor Baubeginn der BMA gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich an den Konzessionär zu richten: Firma Bosch Sicherheitssysteme GmbH Rudolf- Diesel- Str. 2a 56070 Koblenz Die Übertragungseinheit ist im Handbereich der Brandmeldezentrale zu montieren. 5

3. Brandmeldezentrale Die BMZ ist an einem leicht zugänglichen und gesicherten Ort anzubringen. Der Standort ist frühzeitig im Einvernehmen mit der Abteilung Vorbeugender Gefahrenschutz abzustimmen. Der Zustand aller auf die BMZ aufgeschalteten Meldergruppen (Alarm, Störung und Abschaltung) muss, sofern nicht durch die Bauart der BMZ gegeben, gleichzeitig optisch angezeigt werden (externes Meldergruppen- Tableau). Alternativ Feuerwehr- Anzeigetableau entsprechend DIN 14662 siehe Punkt 7. Die Zugangstüren und der Weg zur BMZ sind mit Hinweisschildern nach DIN 4066 fortlaufend zu kennzeichnen (Schildergrößen gem. DIN 825, 105 x 297 mm bzw. 148 x 420 mm). Der Gebäudezugang ist durch eine rote Rundumkennleuchte oder Blitzleuchte, die bei Brandalarm automatisch durch die BMZ angesteuert wird, kenntlich zu machen. Gehören zu einem Objekt mehrere durch Melder geschützte Gebäude, so sind diese ebenfalls durch rote Leuchten, die bei Brandalarm des betroffenen Gebäudes in Funktion gehen, kenntlich zu machen. Der Standort ist mit der Abteilung Vorbeugender Gefahrenschutz abzustimmen. 4. Feuerwehrschlüsseldepot Bei Gebäuden, die mit einer Brandmeldeanlage versehen sind, muss für den Brand- und Gefahrenfall für die Feuerwehr eine jederzeitige, schnelle, ungehinderte und gewaltfreie Zugänglichkeit, zu allen mit Brandmeldern oder automatischen Löschanlagen geschützten Räumen, des Objektes gewährleistet sein. 6

Dies ist mit einem FSD (Klasse 3), entsprechend der gültigen DIN 14675, zu realisieren. Als Schließung ist nur ein Umstell- Schloss der Firma Kruse Schließsystem Koblenz -, zulässig. Die Kosten für das Umstell- Schloss sind vom Betreiber zu tragen. Das Umstell- Schloss kann nur mittels Freigabeschein der Feuerwehr Koblenz Abteilung Vorbeugender Gefahrenschutz bei der Firma Kruse bestellt werden. Kruse Sicherheitssysteme GmbH & Co.KG Duvendahl 92 21435 Stelle Das Umstell- Schloss wird nach Übernahme des Objektschlüssels durch die Feuerwehr eingesetzt. Das FSD ist in Verbindung mit einem VdS-zugelassenem Adapter (FSD-A) durch den Konzessionär auf die Übertragungseinrichtung aufzuschalten. Der Zustand des FSD (FSD entriegelt, FSD Alarm) ist optisch anzuzeigen. Für das Gesamtobjekt ist maximal ein Schlüssel (Generalhauptschlüssel) in dem FSD zu deponieren. Ausnahmen hiervon sind nur in besonders begründeten Einzelfällen möglich und bedürfen der Zustimmung der Abteilung Vorbeugender Gefahrenschutz. Im Falle einer Ausnahmegenehmigung sind die Objektschlüssel, die im FSD deponiert werden, mit beschrifteten Schlüsselanhängern zu versehen. Bei großen Objekten kann von der Feuerwehr ein FSD mit einer Mehrfachobjektschlüsselüberwachung gefordert werden, um somit zwei Generalhauptschlüssel hinterlegen zu können. Der Objektschlüssel ist vom Betreiber der Brandmeldeanlage bereitzustellen. Der im FSD deponierte Objektschlüssel muss der Feuerwehr den direkten Zugang zum Betriebsgelände bzw. zur BMZ sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Der Standort des FSD ist daher 7

frühzeitig mit der Feuerwehr Abteilung Vorbeugender Gefahrenschutz abzustimmen. Die Herstellerangaben zum Einbau des FSD sind einzuhalten. 5. Freischaltelement Um der Feuerwehr im Bedarfsfall die Möglichkeit zum Öffnen des FSD ohne Alarmauslösung durch die Brandmeldeanlage zu ermöglichen, ist ein VdS anerkanntes FSE einzubauen. Es ist ein FSD der Fa. Kruse mit der Schließung Koblenz einzusetzen. Die Kosten für das FSE sind vom Betreiber zu tragen. Das FSE kann direkt nach der Freigabe der Feuerwehr Koblenz Abteilung Vorbeugender Gefahrenschutz bei der Firma Kruse direkt bestellt werden. Adresse siehe Punkt 4. Das FSE hat eine eigene Meldergruppe der BMZ anzuschalten. Der Anbringungsort des FSD ist mit der Abteilung Vorbeugender Gefahrenschutz abzustimmen. 6. Feuerwehrbedienfeld Im Handbereich der BMZ ist ein FBF nach DIN 14661 zu installieren. Das FBF ist mit einem Halbzylinder Schließung Koblenz auszustatten. Die Kosten für den Halbzylinder sind vom Betreiber der Brandmeldeanlage zu tragen. Der Halbzylinder wird von der Feuerwehr am Tag der Abnahme mitgebracht und montiert. Der genaue Standort des FBF ist mit der Feuerwehr Abteilung Vorbeugender Gefahrenschutz abzustimmen. 8

7. Feuerwehranzeigetableau Das FAT nach DIN 14662 ist in unmittelbarer Nähe der BMZ und FBF zu montieren. In begründeten Ausnahmen ist es zulässig, das FAT mit FBF und Übertragungseinrichtung an einem anderen Standort zu installieren. Der neue Standort ist mit der Abteilung Vorbeugender Gefahrenschutz abzusprechen. Die Programmierung des Meldetextes ist ebenfalls abzustimmen. Das FAT ist mit einem Halbzylinder Schließung Koblenz auszurüsten. Die Kosten für den Halbzylinder sind vom Betreiber zu tragen. Der Halbzylinder wird von der Feuerwehr am Tag der Abnahme mitgebracht und montiert. 8. Brandmelder 8.1 Nichtautomatische Brandmelder - Handfeuermelder 8.1.1 Projektierung Nichtautomatische Melder sind, sofern baurechtlich gefordert, grundsätzlich in Flucht-/ Rettungswegen anzubringen. Mehrere Melder können in einer Gruppe zusammengefasst werden, wenn alle Melder der Gruppe von jedem Standort aus einsehbar sind, sich in Fluren oder Treppenräumen befinden und in dem gleichen Brandabschnitt angeordnet werden. 8.1.2 Melder in Treppenräumen In Treppenräumen mit mehr als einem Untergeschoss sind die einzelnen Brandmelder jeweils vom Feuerwehrzugang ausgehend, sowohl nach unten in den Untergeschossbereichen als auch nach oben in den Obergeschossbereichen in getrennten Meldergruppen zusammenzufassen, 9

wobei der Feuerwehrzugang dem darüberliegenden Geschossbereich zuzuordnen ist. 8.2 Automatische Brandmelder Bei der Projektierung automatischer Melder, welche die Übertragungseinrichtung auslösen, ist unter Berücksichtigung der Auflagen der Bauaufsichtsbehörde und des vorbeugenden Brandschutzes sowie bestehender Richtlinie, z.b. VdS/VDE- Richtlinie und Herstellerangaben, grundsätzlich eine der nachfolgenden Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen anzuwenden: - Melder mit Kenngrößenvergleich bzw. Mehrfachsensorenmelder verwenden - Zweimelderabhängikeit - Zweigruppenabhängigkeit Sonderanwendungen sind mit der Abteilung Vorbeugender Gefahrenschutz abzustimmen. 8.2.1 Brandmelder in Zwischendecken Brandmelder in Zwischendecken müssen ohne besonderen Aufwand zugänglich sein. Unterhalb von Zwischendecken sind die Melderstandorte dauerhaft zu kennzeichnen. 8.2.2 Brandmelder in Zwischenböden In Zwischenböden sind die Bodenplatten oberhalb der Melder entsprechend dauerhaft zu kennzeichnen. Um ein Vertauschen der markierten Platten zu verhindern, sind sie entsprechend zu sichern. Das Hebelwerkzeug für die Platten ist für die Feuerwehr jederzeit gut sichtbar vorzuhalten. 10

8.2.3 Brandmelder in Zuluft-, Abluft- und Kabelschächten bzw. -kanälen Für Brandmelder in Zuluftschächten, Abluftschächten, Kabelschächten/-kanäle o.ä. gilt sinngemäß Punkt 8.2.1. 8.2.4 Kennzeichnung Jeder Brandmelder ist dauerhaft mit der Gruppen- und Meldernummer entsprechend DIN 14623 zu beschriften. Die Beschriftung muss vom Standort der erkundenden Feuerwehr aus gut erkennbar sein. Melderanzeigen, die vom Standort der Feuerwehr nicht zu erkennen sind (z.b. verdeckte Montage etc.), sind durch Parallelanzeigen kenntlich zu machen. 9. Anschaltung von sonstigen Brandschutzeinrichtungen An die BMZ können bzw. sind unter Berücksichtigung der Auflagen der Bauaufsichtsbehörde und des vorbeugenden Brandschutzes sowie bestehender Richtlinien, z.b. VdS/ VDE- Richtlinie, sonstige Brandschutzeinrichtungen (z.b. Löschanlagen, Sprinkleranlagen, Entrauchungsanlagen, Aufzüge, Gebäudefunkanlagen ö.ä.) angeschlossen werden. 9.1 Sprinkleranlagen Sprinkleranlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN/ VdS) zu errichten und zu unterhalten. Jede Alarmventilstation ist als eine Meldergruppe auf die BMZ aufzuschalten. Bei Unterteilung der Sprinkleranlage mittels Strömungsmelder oder Druckwächter in Meldebereiche, ist für jeden Strömungsmelder oder Druckwächter eine separate Meldergruppe in der BMZ vorzusehen. 11

Hinweis: Nach einer Auslösung der Sprinkleranlage ist es nicht Aufgabe der Feuerwehr, die Anlage in einen funktionsfähigen Betriebszustand zu bringen. 9.2 Sonstige Löschanlagen Für die Aufschaltung sonstiger Löschanlagen (z.b. CO 2 - Löschanlage, Argon- Löschanlage o.ä.) auf die BMZ gelten die gleichen Forderungen wie bei Sprinkleranlagen. Hinweis: Bei Verwendung von sauerstoffverdrängenden Löschmitteln (z.b. CO 2, Argon) sind beleuchtete Hinweisschilder mit der Aufschrift Raum nicht betreten, Löschanlage hat ausgelöst an den Zugangsbereichen der mittels Löschanlage geschützten Räume anzubringen, die bei Auslösung aktiviert werden. 9.3 Brandmelder für Feststellanlagen Brandmelder, die ausschließlich zur Auslösung von Feststellanlagen dienen, dürfen nicht auf die BMZ aufgeschaltet werden. 9.4 Gebäudefunkanlagen Hinsichtlich der Ausführung und Aufschaltung von Gebäudefunkanlagen auf die BMZ sind die Vorgaben der Errichtungsrichtlinie Gebäudefunkanlagen der Feuerwehr Koblenz zu beachten. 9.5 Brandfallsteuerungen von Aufzügen Im Objekt bzw. Gebäude befindliche Aufzüge sind grundsätzlich mit einer automatischen Brandfallsteuerung gemäß den Vorgaben der VDI- Richtlinie 6017 auszustatten. 12

9.6 Sonstiges Sonstige brandschutztechnische Einrichtungen, die im Einsatzfall durch die Feuerwehr angesteuert werden können bzw. müssen, sind mittels eines Halbzylinders Schließung Koblenz zu realisieren. Weitere technische Einzelheiten sind im Vorfeld mit der Feuerwehr Abteilung Vorbeugender Gefahrenschutz abzustimmen. 10. Orientierungshilfen für die Feuerwehr Koblenz 10.1 Feuerwehr- Laufkarten (Meldergruppenkarten) Je Meldergruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte (nach DIN 14675) gut sichtbar und griffbereit am FBF bzw. FAT zu hinterlegen. Bei automatischen Brandmeldern mit abgesetzter Auswerteeinheit (z.b. RAS- Systeme, Lichtstrahlmelder o. ä.) muss der Einsatzweg zum Meldebereich, sowie zu der optischen Melderanzeige, auf der Feuerwehr-Laufkarte eingezeichnet sein. Die Feuerwehr-Laufkarten sind entsprechend DIN 14675 im Format DIN A4 oder DIN A3 zu erstellen. Die Laufkarten müssen aus formstabiler Folie oder Karton in geschützter laminierter Folie bestehen und sind mittels sog. Reitern mit den entsprechenden Gruppennummern zu versehen. Weiterhin müssen die Laufkarten gegen unberechtigten Zugriff gesichert werden (Empfehlung: Laufkartenschrank mit Halbzylinder Schließung Koblenz ). Die Laufkarten sind vor der Aufschaltung zur Überprüfung und Freigabe der Abteilung Vorbeugender Gefahrenschutz zu übergeben. 13

10.2 Feuerwehrplan Die für das Objekt erforderlichen Feuerwehrpläne sind nach DIN 14095 anzufertigen und mit der Abteilung Vorbeugender Gefahrenschutz abzustimmen. Die Feuerwehrpläne sind vor der Aufschaltung zur Überprüfung und Freigabe der Abteilung Vorbeugender Gefahrenschutz zu übergeben. Für jedes Objekt, welches durch eine BMA überwacht wird, benötigt die Feuerwehr zwei Sätze Feuerwehrpläne im Format DIN A3 (mit Übersichtsplan, Geschosspläne und ggf. Sonderpläne). Ein Satz Feuerwehrpläne ist in laminierter Form zu übergeben. Ein weiterer Satz Feuerwehrpläne im Format DIN A3 in einlaminierter Form ist an der BMZ bzw. FAT des Objektes zu hinterlegen. Hinweis: Angaben über Anlagen und Einrichtungen zur Löschwasserrückhaltung können von der Feuerwehr in einem gesonderten Abwasserplan gefordert werden. 11 Prüfungen und Abnahme 11.1 Prüfungen nach der Landesverordnung über die Prüfung haustechnischer Anlagen und Einrichtungen Für bauaufsichtlich geforderte Brandmeldeanlagen ist vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlicher Änderung eine Prüfung gemäß der Landesverordnung über die Prüfung haustechnischer Anlagen und Einrichtungen in der jeweils gültigen Fassung durch einen Sachverständigen durchzuführen. Erforderliche wiederkehrende Prüfungen sind entsprechend den Vorgaben der v.g. Landesverordnung durchzuführen. 11.2 Abnahme der BMA durch die Feuerwehr Sachgebiet Brandmeldeanlagen Vor Aufschaltung der BMA an die Brandmeldeempfangszentrale der Feuerwehr Koblenz, erfolgt eine Abnahme durch die Feuerwehr. 14

Dabei wird überprüft, ob die Konzeption und Ausführung der BMA mit den festgelegten Schutzzielen mit den Anforderungen dieser Anschlussbedingungen übereinstimmt. Die Abnahme durch die Feuerwehr ist keine Bestätigung der fach- und sachgerechten Installation der BMA. Am Tag der Abnahme muss jeweils eine verantwortliche Person des Anlagenbetreibers, der Wartungsfirma- und/ oder der Errichterfirma sowie nach Bedarf der Aufzugsfirma und Gebäudefunkanlage anwesend sein. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen folgende Bescheinigungen übergeben werden: - Durch den Errichter der BMA: Fachbauleiterbescheinigung mit der verbindlichen Erklärung, dass die BMA nach gültigen Regelwerken installiert wurde (z.b. Prüfnachweis aller aufgeschalteten Melder, VdS-Zulassung der Bauteile, Nachweis der eingewiesenen Personen, TÜV- Bericht etc.). Nachweis der Zertifizierung gemäß DIN 14675. - Durch den Betreiber der BMA: Nachweis der Wartung der BMA durch eine autorisierte Fachfirma (z.b. Kopie des Wartungsvertrages) Weiterhin müssen am Tag der Abnahme folgende Punkte beachtet werden: - Die Übertragungsleitung zur Feuerwehr ist durch den Konzessionär sicherzustellen. Die Leitung muss am Abnahmetag aufgeschaltet sein. - Es liegt ein Bereitschaftsnachweis (Telefonnummern) von Ansprechpartnern für Tag und Nacht vor, der spätestens am Tag der Abnahme übergeben wird. Es sind 4 Personen zu benennen. Sollten sich die Ansprechpartner oder Telefonnummern ändern, ist dies direkt der Feuerwehr mitzuteilen. 15

- Alle an die BMA angeschlossenen Fremdsysteme, wie z.b. RWA- und Lüftungsanlagen, Aufzugsanlagen etc. arbeiten störungsfrei und sind auf deren Funktion im Brandfall überprüft. - Es ist ein Generalschlüssel für das Objekt der Feuerwehr zu übergeben, welcher dann in das FSD eingelegt wird. - Die Zugangskennzeichnung zur BMZ ist entsprechend DIN 4066 ausgeführt. Die Vorlage der v. g. Bescheinigungen ist Bestandteil der Abnahme. Die Abnahme der BMA sowie alle aufgrund von Mängeln erforderliche Wiederholungsabnahmen sind entgeltpflichtig und werden dem Antragsteller in Rechnung gestellt. Die Entgelthöhe richtet sich nach den aktuellen Festsetzungen der Kostensatzung der Stadt Koblenz. 12. Wartung und Instandhaltung Die vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen sowie sonstige Vorkommnisse sind fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren. Das Betriebsbuch ist jederzeit einsehbar an der BMZ zu hinterlegen. 12.1 Funktionsprüfung FBF, FAT, FSD und FSE Die jährliche Wartung des FSD ist entsprechend DIN 14675 mit der Feuerwehr durchzuführen. Ein entsprechender Termin ist mit der Abteilung Vorbeugender Gefahrenschutz abzusprechen. Eine Funktionsprüfung des FBF, FAT und FSE wird durch die Feuerwehr am gleichen Termin ausgeführt. Die Instandhaltung des FBF, FAT, FSD und FSE obliegt dem Betreiber. 16

Die Funktionsprüfungen sind entgeltpflichtig und werden dem Betreiber der BMA in Rechnung gestellt. Die Entgelthöhe richtet sich nach den aktuellen Festsetzungen der Kostensatzung der Stadt Koblenz. 12.2 Verantwortliche Personen Für den Betrieb der BMA ist ausschließlich der Betreiber verantwortlich. Dieser hat dafür zu sorgen, dass sich die BMA jederzeit in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. Gemäß DIN VDE 0833 muss der Betreiber einer Gefahrenmeldeanlage selbst Eingewiesene Person sein oder eine Person hierzu beauftragen. Die Eingewiesene Person hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Bedienung der BMA b) Veranlassung von Instandsetzungen bei Störungen c) Überwachung und Durchführung der regelmäßigen Inspektionen durch Elektrofachfirmen/ Wartungsfirmen d) Führung des Betriebsbuches der BMA e) Ansprechpartner für den technischen Dienst der Feuerwehr und der Wartungsfirma f) Teilnahme an Abnahme- und sonstigen Funktionsprüfungen der Feuerwehr 13. Bauliche und betriebliche Änderungen Änderungen an der Konzeption der BMA, bauliche Änderungen einschließlich Nutzungsänderungen von Räumen oder Gebäudebereichen sowie betriebliche Änderungen, welche die Funktion der BMA beeinträchtigen, sind der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz Abteilung Vorbeugender Gefahrenschutz umgehend schriftlich anzuzeigen, da sich ggf. die definierten Schutzziele für die bauliche Anlage ändern. 17

Die komplette Dokumentation der BMA sowie die Feuerwehrpläne und die Laufkarten sind nach jeder Änderung auf den aktuellen Stand zu bringen. Hinweis: Nach DIN 14675 muss bei wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen an der bestehenden BMA, diese dem aktuellen Stand der Norm angepasst werden. 14. Kostenersatz aufgrund nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Auslösung der BMA Kosten, die der Stadt Koblenz durch den Einsatz der Feuerwehr aufgrund nicht bestimmungsgemäße oder missbräuchliche Auslösung entstehen, werden dem Betreiber (Eigentümer, Besitzer oder Nutzungsberechtigte) der BMA in Rechnung gestellt. Der Kostenersatz richtet sich nach der gültigen Fassung der Satzung der Stadt Koblenz über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung beim Einsatz und bei der Inanspruchnahme der Feuerwehr. Bei schweren Mängeln, behält sich das Amt für Brand- und Katastrophenschutz das Recht vor, die Bauaufsicht zu informieren, bzw. die Betriebserlaubnis zu widerrufen und die BMA von der Brandmeldeempfangseinrichtung zu trennen. 15. Sonstige Anforderungen a) Bei Alarmauslösung durch die BMA, sind evtl. vorhandene Be- und Entlüftungsanlagen (nicht Entrauchungsanlagen) von der BMZ abzuschalten. Sonderregelungen hierzu sind mit der Abteilung Vorbeugender Gefahrenschutz schriftlich zu vereinbaren. 18

b) Bei einer mit BMA abgesicherten Tiefgarage ist an der Zufahrt eine Warnleuchte mit dem Hinweis Stop, nicht einfahren, Feuer! anzubringen. Bei ampelgeregelten Einfahrten genügt die Ampelanzeige Rot. Die Ansteuerung der entsprechenden Signalgeber muss durch die BMZ erfolgen. Die Ausfahrt aus der Tiefgarage ist weiterhin zu ermöglichen, sofern die Sicherstellung der Rettungswege hierdurch nicht beeinträchtigt wird. c) In jedem Fall ist der Betreiber der BMA verpflichtet, auf eigene Kosten alle Änderungen vornehmen zu lassen, die durch den Fortschritt der Technik im Interesse der Einheitlichkeit der BMA bzw. zur Störungsbeseitigung erforderlich sind. 16) In- Kraft- Treten Die Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen an die Brandmeldeempfangszentrale der Feuerwehr Koblenz treten am 07.02.2007 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Anschlussbedingungen außer Kraft. 17.) Anhang - Abnahmeprotokoll BMA- Hauptanschluss 19

Abnahmeprotokoll Brandmelde- Hauptanschluss Protokoll Abnahme / erfolgreiche Erstinbetriebnahme Protokoll Erweiterungsabnahme Protokoll Abschaltung Datum: 01 Anschlussnehmer/Betreiber Straße Ort Telefon Fax 02 Objekt Straße Ort Telefon Fax 03 Melder Nr. Empfangsstelle 04 Aufschaltung aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Auflagen ja nein Bauschein Nr. falls Nein : Genehmigung der zuständigen Behörde liegt vor ja nein 05 Hersteller und Typ der BMA Errichter der Anlage Straße Ort VDS Zulassungs Nr. 06 Die Brandmeldeanlage wird betrieben mit Melderprimärleitung AWUG MGr. für nichtautomatische Melder mit MGr. für automatische Melder mit Ionisations-Rauchmelder Thermische Brandmelder Optische -Rauchmelder Löschanlagen Andere Anschaltungen angeschlossenen Meldern angeschlossenen Meldern 20

07 Die Anlage befindet sich in einem ständig besetztem Raum ja nein Die Störung der BMA wird weiter geleitet ja nein 08 ja entfällt Mangel ggf mängelfreier Abnahmebericht eines zugel. Sachverständigen Beleg über das Bestehen eines Instandhaltungsvertrages Anlagendokumentation Liste der Beauftragten und unterwiesenen Personen Meldergruppenverzeichnis Feuerwehrpläne entspr. DIN 14095 Betriebsbuch der BMZ Feuerwehrbedienfeld Lageplantableau Blitzleuchte Feuerwehrschlüsselkasten (Depot) Objektspezifischer Generalschlüssel Zugang für die Feuerwehr Notentriegelung für Zufahrtstore Hinweisschilder zur BMZ Beschriftung der Melder Heber für Doppelbodenplatten; Erreichbarkeit verdeckter Melder Anschaltung von Brandschutzeinrichtungen Abschaltung der Lüftungs/Klima Anlage autom. / manuel Anschaltung anderer Einrichtungen (z.b.signalgeber) Sonstiges Bemerkungen 09 Die Anlage ist bereits aufgeschaltet ja nein Wiederholungstermin ist erforderlich ja nein Frist: Wirksame Aufschaltung / Abnahme ist erfolgt ja nein Name / Unterschrift Feuerwehr Name/Unterschrift Konzessionär Name / Unterschrift Errichter Name / Unterschrift Betreiber Ort Datum Uhrzeit 21

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