P R A K T I K U M S L E I T F A D E N

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Transkript:

P R A K T I K U M S L E I T F A D E N Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik- Klasse 11 Stand: Januar 2016 1

Inhaltsverzeichnis Seite 1. Informationen über den Bildungsgang Fachoberschule Gesundheit und Soziales -Schwerpunkt Sozialpädagogik Klasse 11 (FOS 11) 3 2. Organisation des Praktikums 4 2.1 Kriterien zur Auswahl der Praktikumsstellen 6 2.2 Ziele des Praktikums 7 3. Die Bewertung der Praxis und die Note im Fach Sozialpädagogik 11 Anhang 13 2

1. Informationen über den Bildungsgang Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik Klasse 11 (FOS 11) Ziel Die Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik - hat die Aufgabe, die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler weiter zu entwickeln. Die Fachoberschule ist eine weiterführende Schule, die allgemeinbildende und berufsbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Ziel beider Ausbildungsjahre ist die Ausprägung von Kompetenzen, die zum Studium qualifizieren. Schwerpunkte der Unterrichtsgestaltung sind deshalb Lernarrangements und Studienprojekte, durch die das problemlösende, praxisrelevante und wissenschaftliche Denken und Handeln vertieft und erweitert wird. 1 In der Klasse 11 werden neben den allgemeinbildenden Fächern die bisherigen Lernerfahrungen, Lernstrategien, Kommunikationsformen sowie das Erleben sozialpädagogischen Handelns durch die Anforderungen im Praktikum und in der Schule reflektiert und weiterentwickelt. Nach erfolgreichem Besuch der Klasse 11 sowie der ordnungsgemäßen Ableistung des Praktikums erfolgt die Versetzung in die Klasse 12. In der Klasse 12 werden die fachbezogenen Kenntnisse und die Allgemeinbildung der Schülerinnen und Schüler im Vollzeitunterricht erweitert und vertieft. Klasse 12 endet mit einer Prüfung, deren Bestehen zum Fachhochschulstudium berechtigt. Abschluss Die Fachoberschule Klasse 12 führt zur Fachhochschulreife und berechtigt zum Studium an allen Fachhochschulen. Schüler/Innen, die kein Fachhochschulstudium anstreben, finden mit dem Abschlusszeugnis einen besseren Zugang zu qualifizierten Ausbildungsplätzen. 1 Rahmenvereinbarung für die Fachoberschule (vgl. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004) 3

2. Organisation des Praktikums Die Fachoberschüler/innen der Klasse 11 leisten über das Schuljahr verteilt ein Praktikum im Gesamtumfang von mindestens 960 Stunden ab. Dabei sollen ca. 600 Stunden auf den Tätigkeitsbereich Erziehung, ca. 260 Stunden auf den Bereich Versorgung und mindestens 100 Stunden auf den Tätigkeitsbereich Verwaltung entfallen. Mit ca. 24 Stunden in der Woche wird das Praktikum absolviert. Der Unterricht wird wöchentlich an zwei Tagen erteilt. Die Schüler/innen suchen selbstständig die Praktikumsstellen und schließen einen Praktikumsvertrag mit der entsprechenden Praxiseinrichtung ab, den sie bis zum festgesetzten Termin (siehe Informationsschreiben) der BBS V zur Anerkennung vorlegen. Gemeinsam mit der Praktikantin / dem Praktikanten soll nach den individuellen Bedingungen des Betriebes ein Plan erstellt werden, der die notwendigen unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche abdeckt (siehe Anhang I). Zu Beginn des Schuljahres ist dieser der Schule zur Anerkennung vorzulegen. In den Einrichtungen sollen die Praktikantinnen/ Praktikanten der Fachoberschule einen Einblick in unterschiedliche Arbeitsplätze des Betriebes und Erfahrungen in der Arbeitswelt bekommen. Sie können für die dort üblichen Tätigkeiten unterstützend eingesetzt werden. Für die Arbeitszeiten gelten die betrieblichen und gesetzlichen Bestimmungen, ggf. das Jugendarbeitsschutzgesetz. Auch während der Schulferien kann das Praktikum abgeleistet werden. Während der Schulzeit sind Praktikanten und Praktikantinnen über die schulische Unfallversicherung (GUV) versichert. Während der Praktikumstage sind die Schülerinnen und Schüler über die Unfallversicherung der Betriebe versichert. Eine Anmeldung bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft durch den Betrieb ist hierzu erforderlich. Die Bescheinigung über die 960 Stunden in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen ist Voraussetzung für die Versetzung in die Klasse 12 (siehe Anhang V). 4

Die Einschätzung des Arbeits- und Sozialverhaltens (siehe Anhang III) müssen zur Leistungsstandfeststellung jeweils zwei Wochen vor dem Halbjahres sowie dem Schuljahresende per Post oder Email an die BBSV gesendet werden, oder durch die Schülerinnen und Schüler an die Klassenlehrkraft übergeben werden. Nach den rechtlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen übernimmt die berufsbildende Schule hinsichtlich der Inhalte und der Durchführung des Praktikums eine Beratungsfunktion (Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium, Stand August 2009). Die Betreuung der Praktikanten bzw. Praktikantinnen in der Fachoberschule durch die Schule ist nicht vorgesehen. Daher finden keine Praktikumsbesuche statt. Die Praktikantinnen und Praktikanten werden somit als Lernende beim ordnungsgemäßen Ableisten des Praktikums von Seiten der Schule beratend und von Seiten der Praxis anleitend unterstützt. Die Schule erkennt das Praktikum an, sofern die qualitativen und quantitativen Anforderungen erfüllt sind. Ein Praktikum ist ordnungsgemäß abgeleistet, wenn es mindestens einjährig ist und folgende Kriterien vollständig erfüllt: a. Es muss auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen abgeleistet werden. b. Es muss einen umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe vermitteln. c. Es muss umfassenden Überblick über Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung vermitteln. 2 Während des Praktikums ist ein Portfolio (siehe Anhang II) anzufertigen. Die Aufnahme des Praktikums ist bereits in den Sommerferien, vor Beginn der Klasse 11 möglich, um in eher kurzen Schuljahren zu gewährleisten, dass die erforderte Stundenzahl von 960 Stunden bis zum Ende der 11. Klasse erreicht werden kann. 2 Niedersächsisches Kultusministerium (2009): Hinweise zu den Praktikumsregelungen zum Erwerb der Fachhochschulreife 5

2.1 Kriterien zur Auswahl der Praxisstellen Die Fachoberschüler/innen der Klasse 11 leisten über das Schuljahr verteilt ein Praktikum im Gesamtumfang von mindestens 960 Stunden ab. Grundlage für das Praktikum bilden in Niedersachsen die Regelungen der Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) und deren Ergänzende Bestimmungen (EB-BbS-VO) in der jeweils gültigen Fassung sowie die Rahmenrichtlinien für das Fach Sozialpädagogik in der Fachoberschule Gesundheit und Soziales Schwerpunkt Sozialpädagogik. Anforderungen an das Praktikum: Das Praktikum muss in Einrichtungen der Fachrichtung Gesundheit und Soziales Schwerpunkt Sozialpädagogik abgeleistet werden. Eine fachliche Anleitung muss durch eine sozialpädagogische Fachkraft gewährleistet sein. Der Bereich Soziale Arbeit wird durch viele Berufe abgedeckt und ausgefüllt, die in ihrem Anforderungsprofil mitunter sehr unterschiedlich sind. Das eröffnet für Fachoberschulabsolventen ein vielfältiges berufliches Tätigkeitsspektrum mit dementsprechend vielfältigen Anforderungen und Aufgabenschwerpunkten. Als Tätigkeitsbereiche für Fachoberschüler bzw. Fachoberschülerinnen kommen demnach folgende Arbeitsfelder in Frage: Ø Soziale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im erzieherischen Bereich in Einrichtungen der Frühförderung und der offenen Kinder- und Jugendarbeit: Z. B. Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Familienzentren, Jugendzentren, Jugendbildungsstätten, Heime, Offene Ganztagsschulen. Ø Soziale Arbeit im heilpädagogischen Bereich in Einrichtungen, die Menschen mit erschwerten Entwicklungsbedingungen soziale und gesundheitliche Hilfen geben: Z. B. Einrichtungen zur Frühdiagnose und Frühförderung, schulvorbereitende Einrichtungen und Schulen zur individuellen Lernförderung, Werkstätten für Behinderte, Heime, Einrichtungen, die berufliche und soziale Rehabilitation vornehmen. Ø Soziale Arbeit in weiteren sozialpädagogischen Arbeitsfeldern wie z. B. in 6

Einrichtungen der Sozialverwaltung, der Migrationsbetreuung und Sozialberatung, der Jugendarbeit, Arbeit mit Erwachsenen etc. Das Praktikum muss auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen abgeleistet werden. Wichtig für die Erfüllung der Anforderung bezüglich der Unterschiedlichkeit der Arbeitsplätze ist, dass die Schülerinnen und Schüler verschiedene Tätigkeitsbereiche durchlaufen (siehe Anhang I). In der Regel kann in einer Einrichtung ein Einblick in unterschiedliche sozialpädagogische Arbeitsfelder (z.b. Vormittagsgruppe, Eltern-Kind-Gruppe nachmittags oder Vorschulgruppe in einem Kindergarten) gewährt werden. Die genannten Arbeitsfelder müssen die Tätigkeitsbereiche Erziehung, Verwaltung und Versorgung enthalten. Das Praktikum kann nicht in einer Einrichtung absolviert werden, in der die Schülerin der Schüler bereits ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligen Dienst abgeleitet hat. 7

2.2 Ziele des Praktikums Folgende Ziele stellen eine Grundlage für die Aufstellung praxisbezogener Aufgaben und Anforderungen der Praktikantinnen und Praktikanten während des Praktikums dar: Ø Kennen lernen einer sozialpädagogischer Einrichtung und deren Arbeitsweisen. Ø Durch Mitwirkung Erfahrungen sammeln im Hinblick auf die Arbeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung und deren Zielgruppe. Ø Erkennen und Realisieren eigener Fähigkeiten unter Berücksichtigung der eigenen Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit. Ø Sich selbst erleben in sozialpädagogischen, versorgerischen und verwaltungstechnischen Tätigkeiten. Ø Entwickeln von Verständnis für die Grundanforderungen beruflicher Tätigkeiten. Ø Anbahnen reflektierenden Verhaltens. Ø Herausfinden eigener Motivation und Fähigkeiten für einen sozialpädagogischen Beruf. Die Praxisanleitung und die Praktikantinnen bzw. Praktikanten stellen gemeinsam - orientierend an diesen Zielen praxisbezogene Aufgaben und Anforderungen heraus, die während des Praktikums in einer sozialpädagogischen Tageseinrichtung an die Praktikantinnen und Praktikanten gestellt werden. Dabei ist es von Bedeutung, dass die praxisbezogenen Aufgaben und Anforderungen die Praktikanten bzw. Praktikantinnen in deren Persönlichkeitsentwicklung unterstützen, sie jedoch nicht in seinen / ihren Möglichkeiten einengen oder überfordern. Um zu ermitteln, welche praxisbezogenen Aufgaben überfordernd und welche Aufgaben unterstützend wirken, bedarf es der Beobachtung und der Anleitung von Seiten der Praxis. Da der Praxisalltag der Schule nicht unmittelbar zugänglich ist, kann die Schule die praxisbezogenen Tätigkeiten nicht vorgeben und voraussetzen. Hat sich die Praxisanleitung vergewissert, dass die Praktikantin bzw. der Praktikant die praxisbezogenen Aufgaben und Anforderungen erfüllen kann, so dürfen diese an 8

sie/ihn gestellt werden. Die bisherigen Lernerfahrungen, Lernstrategien, Kommunikationsformen, Wahrnehmung- und Beobachtungsweisen sowie das Erleben von Erziehungsprozessen werden durch die Anforderungen im Praktikum und in der Schule reflektiert und weiterentwickelt. 3 Ausgehend von den Praxiserfahrungen der Schülerinnen und Schüler werden im Unterrichtsfach Sozialpädagogik konkrete Arbeitsthemen aufgegriffen, die sich sowohl an den Interessen der Schülerinnen und Schüler orientieren als auch fachlich begründete Inhalte und Kompetenzbereiche behandeln. Die nachfolgend aufgeführten Kompetenzbereiche bilden in der Klasse 11 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales Schwerpunkt Sozialpädagogik den Fokus der unterrichtlichen Arbeit: Kompetenzbereich Lernmethodische Kompetenz Inhalte Hier sollen Lernstrategien erweitert und effektiv gestaltet werden, z. B. Zeitmanagement, Informationssuche/ Recherche, Lernmethoden, Berichte schreiben, Präsentationen. Wahrnehmungsund Beobachtungskompetenz Kommunikative Kompetenz Grundlegende berufsspezifische Kompetenz Ausgehend von Alltagsbeobachtungen wird hier in systematische Beobachtung eingeführt, z. B. Selbst- und Fremdbeobachtung, Wahrnehmungstäuschungen, Beobachtungsmethoden. Hier werden Grundlagen der Kommunikation erarbeitet und mit Praxiserfahrungen verknüpft, z. B. Kommunikationsmodelle, Kommunikationsregeln, Störungen der Kommunikation, Lösungsstrategien. Hier werden grundlegende fachliche Inhalte mit Anforderungen an die eigene Rolle verknüpft, z. B. Analyse beruflicher Situationen und Institutionen, Gruppenprozesse, Reflexionsfähigkeit, rechtliche Rahmenbedingungen sozialer Arbeit, Differenzierung von alltäglichen und wissenschaftlichen Denkweisen. (Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium (2007): Rahmenrichtlinien für das Fach Sozialpädagogik in der Fachoberschule Gesundheit und Soziales Schwerpunkt Sozialpädagogik, S. 4) Der Unterricht nimmt als Entwicklungsaufgabe besonders den Perspektivwechsel der Schülerinnen und Schüler vom Jugendlichen zum jungen Erwachsenen in den Blick. Die in der Fachoberschule zu erreichende Studierfähigkeit erfordert ein bisher wenig eingeübtes und gefordertes Maß an Eigenverantwortung und Selbstständigkeit. 4 3 Niedersächsisches Kultusministerium (2007): Rahmenrichtlinien für das Fach Sozialpädagogik in der Fachoberschule Gesundheit und Soziales Schwerpunkt Sozialpädagogik, S. 4 4 ebd. 9

Die nachfolgende Graphik veranschaulicht noch einmal abschließend die Rolle der Praktikantin / des Praktikanten als Lernende bzw. Lernender und die daraus resultierenden Aufgaben der Praxis sowie der Schule. Praktikantin bzw. Praktikant als Lernende bzw. Lernender Es wird ersichtlich, dass der Praxis die Aufgabe der Kompetenzvermittlung in den Bereichen der grundlegenden beruflichen Kompetenzen sowie der Wahrnehmungsund Beobachtungskompetenzen zukommt. Die Aufgabe der Praxis besteht vornehmlich in der Anleitung. Die Schule übernimmt die Kompetenzvermittlung in den Bereichen kommunikative und lernmethodische Kompetenzen und nimmt somit bezüglich des Praktikums eine beratende Funktion ein. 10

3. Bewertung der Praxis Die Praxis bewertet das Arbeits- und Sozialverhalten der Praktikantin / des Praktikanten nach folgendem Bewertungsschema: Es gelten die im Erlass formulierten fünf Abstufungen zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens mit dem dazu formulierten beschreibenden Text. A = verdient besondere Anerkennung B = entspricht den Erwartungen im vollen Umfang C = entspricht den Erwartungen D = entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen E = entspricht nicht den Erwartungen Die Einschätzung des Arbeits- und Sozialverhaltens der Praxis fließt mit einer Gewichtung von 60% in die Endbewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens ein. Die übrigen 40% entfallen auf die Einschätzung der Fachlehrkraft des Faches Sozialpädagogik in Abstimmung mit dem Klassenteam. Gewichtung Einschätzung der Praxis 60,00% Bewertung durch die Fachlehrkraft im Fach Sozialpädagogik 40,00% Die abschließende Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens erfolgt durch Beschluss der Klassenkonferenz. Die Klassenkonferenz trifft eine zusammenfassende Bewertung sowohl zum Arbeitsverhalten als auch zum Sozialverhalten. Die Bewertung des Arbeitsverhaltens soll sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte beziehen: - Leistungsbereitschaft - Ziel- und Ergebnisorientierung - Kooperationsfähigkeit - Selbstständigkeit 11

Die Bewertung des Sozialverhaltens soll sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte beziehen: - Selbstbewusstsein und Reflexionsfähigkeit - Vereinbaren und Einhalten von Regeln - Konfliktfähigkeit - Hilfsbereitschaft und Respektieren anderer - Übernehmen von Verantwortung - Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens 5 Die schriftliche Note im Unterrichtsfach Sozialpädagogik setzt sich aus zwei verschiedenen Leistungsnachweisen zusammen: Portfolio Klausur Gewichtung Portfolio 50,00% Klausur 50,00% 5 Verordnung über berufsbildende Schulen. Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über berufsbildende Schule. Niedersachsen. Stand 2009. 12

Anhang I Praktikumsplan (Name, Vorname) leistet vom bis zum ein Praktikum mit Stunden (in Worten ) Gesamtstunden für die Fachoberschule Gesundheit und Soziales Klasse 11, - Schwerpunkt Sozialpädagogik - ab. Das Praktikum wird in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen auf folgenden Arbeitsplätzen abgeleistet, vgl. Seite 14): 13

Tätigkeitsbereiche Stunden Arbeitsplätze/Aufgaben Erziehung Versorgung Verwaltung Datum, Unterschrift, Stempel 14

Anhang II Beispiele aktueller Portfolioaufgaben Portfolioaufgabe 1 1. Informationen über die Einrichtung des Praktikums 1.1 Name, Anschrift, Träger und Öffnungszeiten 1.2 Vorstellung der Einrichtung 1.3 Personelle Besetzung 1.4 Konzeptionelle Leitsätze 2. Beschreibung der Zielgruppe 2.1 Personelle Besetzung in der Gruppe 2.2 Vorstellung der Klientel Tabellarisch: Vornamen, das Alter, Herkunftsland, Religion und jeweilige Besonderheiten 2.3 Darstellung des Tagesablaufs Portfolioaufgabe 2 1. Ängste und Sorgen 1.1 Welche Ängste und Sorgen hatten Sie vor Beginn des Praktikums? 1.2 Haben sich Ihre Ängste und Sorgen bewahrheitet? Begründen Sie! 2. Reflexion der eigenen Entwicklung 2.1 Was fällt Ihnen noch schwer, womit haben Sie keine Probleme? 2.2 In welchen Bereichen sehen Sie selbst von Beginn des Praktikums bis heute eine Entwicklung bei Ihnen? Nennen Sie zwei Aspekte! Mögliche Aspekte (Auswahl): Kontaktverhalten Eigeninitiative Teamfähigkeit Kreativität Bewältigung der Anforderungen 3. Zielsetzung 3.1 Welche Zielsetzung verfolgen Sie aufgrund Ihrer Erläuterungen in Aufgabe 2? 3.2 Wie können Sie die Zielsetzung umsetzen? 15

Anhang III: Diese Einschätzung des Verhaltens der Schülerin/des Schülers während des Praktikums fließt in die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens für das Jahreszeugnis der Klasse 11 ein. Name der Einrichtung: Name der Praktikantin/des Praktikanten: Geburtsdatum: Zeitraum des Praktikums: Einschätzung A B C D E Einschätzung Kriterien A-E Arbeitsverhalten Interesse an der Arbeit / Einsatzbereitschaft Belastbarkeit im Arbeitsalltag Zeigt sehr großen Arbeitseifer und sehr viel Eigeninitiative Ist den Belastungen des Arbeitsalltages voll gewachsen Selbständigkeit Erkennt selbständig Aufgaben und erledigt sie selbständig Sozialverhalten Kontaktverhalten Nimmt sehr schnell und sehr sicher Kontakt auf Zusammenarbeit Arbeitet mit den Kollegen und Vorgesetzten sehr gut zusammen Pünktlichkeit Arbeitszeiten und Pausenzeiten werden korrekt eingehalten Zeigt großen Arbeitseifer und Eigeninitiative Ist den Belastungen eines Arbeitsalltages gewachsen Erledigt Aufgaben selbständig Zeigt eine gute Kontaktaufnahme Arbeitet mit den Kollegen und Vorgesetzten gut zusammen Arbeitszeiten und Pausenzeiten werden meistens eingehalten Ist an den Arbeitsinhalten interessiert Ist den Belastungen im allgemeinen gewachsen Benötigt selten Hilfe beim Erledigen von Aufgaben Zeigt eher abwartendes Verhalten Arbeitet meistens mit den Kollegen und Vorgesetzten zusammen Bemüht sich, die Arbeits- und Pausen-zeiten einzuhalten Ist nicht durchgängig interessiert, muss oft motiviert werden Ist den Belastungen bedingt gewachsen Benötigt häufig Hilfe beim Erledigen von Aufgaben Zögerndes, unsicheres Kontaktverhalten Kann nur bei entsprechender Hilfestellung mit anderen zusammen arbeiten Hält die Zeiten nur bedingt ein, muss oft darauf aufmerksam gemacht werden Interesse ist äußerst gering, trotz Motivation von außen Ist den Belastungen nicht gewachsen Benötigt meistens Hilfe beim Erledigen von Aufgaben Kaum/keine Kontaktaufnahme Ist nicht in der Lage, mit anderen zusammen zu arbeiten Hält die festgesetzten Zeiten nicht ein (Quelle: In Anlehnung an das Qualitätshandbuch Sozialpädagogik für die Fach- und Berufsoberschulen im sozialpädagogischen Bereich der Landesschulbehörde, Standort Osnabrück - Dezernat 4 - Berufliche Bildung, 2010) Ort, Datum, Unterschrift der Einrichtungsleitung 16

Anhang V: Bescheinigung über die abgeleisteten Stunden Hiermit bestätigen wir, dass (Name, Vorname) die abzuleistenden 960 Stunden im Zeitraum vom bis zum in unserer Einrichtung ableistet hat. Die abgeleisteten Stunden verteilen sich wie folgt auf die unterschiedlichen Bereiche: Tätigkeitsbereiche Stunden Erziehung Versorgung Verwaltung Datum, Unterschrift, Stempel 17

Vertrag zwischen Praktikumsvertrag Name der Einrichtung: Anschrift der Einrichtung: Ansprechpartner/in: Telefonnummer: und Name des/der Praktikanten/in: Anschrift: Geburtsdatum: Telefonnummer: Zwischen dem Betrieb/der Einrichtung und der Praktikantin oder dem Praktikanten wird für ein Praktikum nachstehender Vertrag geschlossen. Hierdurch wird kein Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder Arbeitsverhältnis eingegangen. 1 Praktikumsdauer Die Praktikumszeit beginnt am und endet am. Die wöchentliche und tägliche Arbeitszeit während des Praktikums beträgt Zeitstunden (ggf. weitere Regelungen über die tägliche Arbeitszeit; die Arbeitsschutzgesetze sind einzuhalten). 2 Probezeit Die Probezeit beträgt (in Abhängigkeit von der Dauer des Praktikums). 3 Pflichten der Praktikantin oder des Praktikanten Die Praktikantin oder der Praktikant ist insbesondere verpflichtet, 1. die ihr oder ihm im Rahmen des Praktikums aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen, 2. den Weisungen zu folgen, die ihr oder ihm im Rahmen des Praktikums von Beschäftigten des Betriebes/der Einrichtung oder anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden, 18

3. die für den Betrieb/die Einrichtung geltenden Vorschriften (z. B.: Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Aufsichtspflichten, Betriebsordnungen) einzuhalten, 4. Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen des Betriebes/der Einrichtung pfleglich zu behandeln, 5. über Einrichtungs-/ Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten Stillschweigen zu wahren, 6. nur im Einvernehmen mit dem Betrieb/der Einrichtung vom Praktikum fernzubleiben und diesem/diese über den Grund des Fehlens zu unterrichten, wobei in der Regel ab dem dritten Fehltag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen ist und 7. soweit die erforderliche Berufsbekleidung und Arbeitsmittel nicht gestellt werden, selbst dafür Sorge zu tragen. Bei Minderjährigen verpflichten sich die Sorgeberechtigten, die Praktikantin oder den Praktikanten zur Erfüllung ihrer oder seiner Pflichten anzuhalten. 4 Pflichten des Betriebes/der Einrichtung Der Betrieb/die Einrichtung verpflichtet sich, 1. die Praktikantin oder den Praktikanten durch eine fachlich dafür qualifizierte Person in die Tätigkeiten des Betriebes/der Einrichtung einzuführen und fachlich anzuleiten (ggf. nach Bedarf ergänzen), 2. der Praktikantin oder dem Praktikanten kostenlos die erforderliche Berufskleidung und Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe, zur Verfügung zu stellen (ggf. weitere Punkte ergänzen). 3. Praktikantinnen und Praktikanten nur Aufgaben zu übertragen, die dem Praktikumszweck dienen. 4. bei minderjährigen Praktikantinnen und Praktikanten die Jugendarbeitsschutzbestimmungen zu berücksichtigen, 5. bei Beendigung des Praktikumsverhältnisses eine Bescheinigung über Art und Dauer des Praktikums sowie die verrichteten Tätigkeiten und erworbenen Kompetenzen auszustellen. 5 Vergütung Die Praktikantin oder der Praktikant erhält keine Praktikumsvergütung. Alternativ: Die Praktikantin oder der Praktikant erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich/wöchentlich. Die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen ist 19

von dem Betrieb/der Einrichtung sicherzustellen. 6 Kündigung des Vertrages Für die Kündigung des Vertrages wird die Anwendung der Vorschriften des BGB über Arbeitsverhältnisse ( 622 ff BGB) und für die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund über Dienstverhältnisse ( 626 BGB) vereinbart. 7 Unfallversicherungsschutz Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ergibt sich aus den einschlägigen Vorschriften des SGB 7. 8 Wahl der Einrichtung Das Praktikum darf nicht in der gleichen Einrichtung absolviert werden, wie ein FSJ oder der BFD. 9 Kenntnisnahme des Leitfadens Mit Vertragsschließung bestätigt die Einrichtung den Praktikumsleitfaden zur Kenntnis genommen zu haben. 10 Kenntnisnahme der Schule Ein Abdruck des Vertrages wird der Schule möglichst vor Beginn des Praktikums zur Verfügung gestellt. Ort, Datum Unterschrift der Einrichtung Ort, Datum Unterschrift der Praktikantin / des Praktikanten, bei Minderjährigen Unterschrift der oder des Sorgeberechtigten 20