Annahmerichtlinien für die RISIKOLEBEN komfort und die RISIKOLEBEN optimal Stand: Mai 2014 Seite 1
1. Unsere Philosophie in der Risikoprüfung Es ist unser Ziel, durch schnelle, klare und präzise Risikoprüfungsmethoden unseren Geschäftspartnern und Kunden in der Risikoprüfung einen Service von Weltklasse zu bieten. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir klare, umfassende und benutzerfreundliche Richtlinien erstellt, welche wir einheitlich anwenden und in regelmäßigen Abständen überarbeiten. Diese Richtlinien stehen auch unseren Geschäftspartnern und Kunden zur Verfügung. Anträge, die erheblicher Risikozuschläge bedürfen oder abgelehnt werden müssen, werden immer von zwei Kollegen geprüft. Weiterhin nutzen wir den Service unserer Gesellschaftsärzte und arbeiten eng mit den Kollegen unseres Rückversicherers zusammen. Wir weisen darauf hin, dass sich die Informationen in unserem Leitfaden ändern können. Im Zweifelsfall oder falls Sie Fragen zu einzelnen Punkten haben, rufen Sie uns bitte an und wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie können uns erreichen per Telefon: 06102-30619-00 per Telefax: 06102-30619-01 per Email: risikopruefung@canadalife.de Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Katherine Quinn Leiterin Risikoprüfung Stand: Mai 2014 Seite 2
Inhaltsverzeichnis 1. Untersuchungsgrenzen für den Risikolebenschutz 4 2. Online - Risikoprüfung 5 3. M-Check 5 4. Finanzielle Risikoprüfung 6 5. Welche zusätzliche Leistungen bietet die RISIKOLEBEN optimal 7-9 6. Generelle Annahmepolitik 10 Stand: Mai 2014 Seite 3
1. Untersuchungsgrenzen für die Risikolebensversicherung Erforderliche medizinische Unterlagen für die Risikolebensversicherung Bis Alter 44 Alter 45 bis 54 Ab Alter 55 bis 150.000 verkürzter Antrag ab 150.001 bis 500.000 nur Antrag ab 500.001 Ärztliches Zeugnis oder M-Check HIV bis 250.000 nur Antrag ab 250.001 bis 400.000 Hausarztbericht ab 400.001 bis 500.000 Ärztliches Zeugnis oder M - Check ab 500.001 Ärztliches Zeugnis Cotinin-Test (bei Nichtrauchern) Ruhe- & Belastungs-EKG HIV bis 100.000 nur Antrag ab 100.001 bis 150.000 Hausarztbericht ab 150.001 bis 250.000 Ärztliches Zeugnis oder M - Check ab 250.001 bis 500.000 Ärztliches Zeugnis Cotinin-Test (bei Nichtrauchern) Ruhe- & Belastungs-EKG ab 500.001 Ärztliches Zeugnis Cotinin-Test (bei Nichtrauchern) Ruhe- & Belastungs-EKG HIV Bei einer gewünschten Risikolebensabsicherung zwischen 1 Million und 5 Millionen wenden Sie sich bitte direkt an uns. Labor: Grosses Blutbild, Cholesterin, HDL, LDL, Triglyceride, Kreatinin, Harnsäure, GPT, GOT, Gamma-GT, Bilirubin, Nüchternblutzucker Wir behalten uns unabhängig hiervon immer vor, einen Arztbericht oder eine ärztliche Untersuchung je nach Antragslage einzuholen. Stand: Mai 2014 Seite 4
2. Online Risikoprüfung Sie können dank unserer Online-Risikoprüfung die Anträge für die RISIKOLEBEN-Tarife online generieren. Sie rechnen einfach in der Berechnungssoftware einmal den gewünschten Tarif für Ihren Kunden und beantworten mit ihm zusammen die Gesundheitsfragen. Wenn zusätzliche Informationen (z.b Angaben zum Gesundheitszustand, zum Beruf, zu den Freizeitrisiken, u.a.) notwendig sein sollten, werden diese im Rahmen der Online- Risikoprüfung sofort abgefragt. Am Ende unserer Online-Risikoprüfung erhalten Sie bereits das Ergebnis, ob der Antrag angenommen werden kann oder zur manuellen Risikoprüfung weitergeleitet werden muss. 3. M-Check Ein besonderer Service für Ihre Kunden: M-Check Als Service für Ihre Kunden bietet ihnen Canada Life in bestimmten Fällen (siehe hierzu unter Punkt 1: Untersuchungsgrenzen) den M-Check Service von Medicals Direct Deutschland an. Eine examinierte Krankenschwester übernimmt die Gesundheitsprüfung des Antragstellers. Die vertragsrelevanten medizinischen Aspekte werden dabei für Ihren Kunden unabhängig, schneller und komfortabler erhoben, als bei einem Arztbesuch. Ihr Vorteil: Schnellere Bearbeitung der Gesundheitsprüfung und somit eine schnellere Policierung Wer ist Medicals Direct? Medicals Direct ist einer der führenden Anbieter für medizinische Risikoprüfung in Europa und bietet diesen Service seit über 15 Jahren an. Seit 2010 werden diese Leistungen auch in Deutschland angeboten. Dabei werden ausschließlich examinierte Krankenschwestern mit intensiver Berufserfahrung eingesetzt. Die Mitarbeiter sind speziell auf versicherungsmedizinische Aspekte ausgebildet und unterliegen der medizinischen Schweigepflicht. Stand: Mai 2014 Seite 5
4. Finanzielle Risikoprüfung Unterlagen zum finanziellen Risiko für die Risikolebensversicherung Antrag bis 750.000 Fragebogen zum finanziellen Risiko ab 750.001 bis 1.500.000 Fragebogen zum finanziellen Risiko ab 1.500.001 Einkommensnachweise der letzten beiden Jahre Individuelle Anfrage ab 2.500.001 Höchstversicherungsgrenzen Risikolebensversicherung: Schüler 300.000 Arbeitslose: 300.000 Studenten: 300.000 Hausfrauen: 300.000 Die maximale Deckung für den Risiko Leben Schutz beträgt 5.000.000 (das Minimum ist 50.000). Einkommensnachweise akzeptieren wir im Allgemeinen in Form von Einkommenssteuerbescheiden der letzten beiden Jahre oder einer Bestätigung des Steuerberaters bzw. GuV oder BWA über das Einkommen in diesem Zeitraum. Stand: Mai 2014 Seite 6
5. Welche zusätzlichen Leistungen bietet die RISIKOLEBEN optimal? (Zu den näheren Einzelheiten und Voraussetzungen lesen Sie bitte die Versicherungsbedingungen) 1. Welche Leistung erbringen wir bei einer Krankheit mit einer prognostizierten Lebenserwartung von maximal 12 Monaten (vorgezogene Todesfallleistung)? Wenn bei einer versicherten Person während der Vertragslaufzeit eine Krankheit mit einer prognostizierten Lebenserwartung von weniger als 12 Monaten von einem behandelnden Facharzt diagnostiziert wird, zahlen wir unter den bedingungsgemäßen Voraussetzungen die zum Zeitpunkt der Diagnose vereinbarte Versicherungssumme. 2. Was gilt, wenn Sie die Option Gemeinschaftsschutz für 2 Personen mit uns vereinbart haben? Wir leisten das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme, falls beide versicherten Personen als Folge desselben Ereignisses innerhalb eines Monats versterben. 3. Welche Leistung erbringen wir für mitversicherte Kinder? Mitversicherte Kinder sind Kinder (leiblich oder adoptiert) oder Stiefkinder (im Haushalt der versicherten Person lebende Kinder des Ehepartners/ Lebenspartners nach dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft LPartG) einer versicherten Person. Diese sind zwischen ihrem 4. Lebensmonat und dem 18. Geburtstag für den Todesfall während der Vertragslaufzeit mitversichert. Solange die Kinder im Sinne des Satzes 1 im Haushalt der versicherten Person leben und die Voraussetzungen des 32 Abs. 4 und 5 Einkommensteuergesetz (EStG) vorliegen, dauert der Versicherungsschutz auch über den 18. Geburtstag hinaus, bis maximal zum 25. Geburtstag, an. Wir leisten nach Vorlage der erforderlichen Nachweise eine Summe in Höhe von 8.000. 4. Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängern (Verlängerungsoption)? Sie haben bis 5 Jahre vor Ablauf Ihrer Versicherung das Recht, eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung zu beantragen. Stand: Mai 2014 Seite 7
5. Wann können Sie Ihre RISIKOLEBEN optimal in eine fondsgebundene Rentenversicherung umwandeln (Umwandlungsoption)? Bis zum Ende des zehnten Versicherungsjahres können Sie Ihre RISIKOLEBEN optimal jederzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine fondsgebundene Rentenversicherung umwandeln. Eine Umwandlung ist ausschließlich mit gleicher oder geringerer Versicherungssumme für den Todesfall möglich. Es wird ein neuer Versicherungsvertrag vereinbart und Ihre RISIKOLEBEN optimal endet gleichzeitig. Eine Übertragung oder Anrechnung der für Ihre RISIKOLEBEN optimal bereits geleisteten Beiträge findet nicht statt. 6. Wann können Sie Ihren Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung erhöhen (Nachversicherungsgarantie)? Sie können den für eine versicherte Person bestehenden Schutz während der Dauer dieser Versicherung einmalig pro Ereignis ohne erneute Risikoprüfung erhöhen ( Nachversicherungsgarantie ). Die maximale Summe der gesamten Erhöhungen, die im Rahmen der Nachversicherungsgarantie in allen bei uns bestehenden Versicherungsverträgen für die versicherte Person erfolgen können, beträgt 150.000. Die Nachversicherungsgarantie gilt bei a) Heirat bzw. Registrierung nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) der versicherten Person, wobei die Heirat eines früheren Ehepartners bzw. Registrierung mit einem früheren Lebenspartner ausgeschlossen ist. Als Nachweis ist die Heirats- bzw. die Registrierurkunde einzureichen. Die Erhöhung der versicherten Leistung ist begrenzt auf den geringeren Betrag von 100.000 oder 50 % der bis dahin in diesem Versicherungsvertrag versicherten Leistung; b) Scheidung. Als Nachweis ist die Scheidungsurkunde einzureichen. Die Erhöhung der versicherten Leistung ist begrenzt auf den geringeren Betrag von 100.000 oder 50 % der bis dahin in diesem Versicherungsvertrag versicherten Leistung; c) Geburt oder Adoption eines Kindes der versicherten Person. Als Nachweis ist die Geburtsurkunde bzw. der amtliche Adoptionsbeschluss einzureichen. Die Erhöhung der versicherten Leistung ist begrenzt auf den geringeren Betrag von 25.000 oder 25 % der bis dahin in diesem Versicherungsvertrag versicherten Leistung; d) Erwerb von Eigentum an einer Immobilie zu eigenen Wohnzwecken durch die versicherte Person. Als Nachweis ist ein amtlicher Grundbuchauszug einzureichen. Die Erhöhung der versicherten Leistung ist begrenzt auf den geringeren Betrag von 100.000 oder 50 % der bis dahin in diesem Versicherungsvertrag versicherten Leistung; e) Abschluss einer Finanzierung der versicherten Person bei Aufnahme oder Erhöhung eines durch Grundpfandrechte gesicherten Kredites; bei Betrieben gilt Entsprechendes für einen Betriebskredit. Die Erhöhung der versicherten Leistung ist begrenzt auf den geringeren Betrag von 100.000 oder 50 % der bis dahin in diesem Versicherungsvertrag versicherten Leistung; Stand: Mai 2014 Seite 8
f) erstmaliger Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch die versicherte Person, sofern die Mitgliedschaft in der entsprechenden Kammer nachgewiesen wird. Die Erhöhung der versicherten Leistung ist begrenzt auf den geringeren Betrag von 25.000 oder 25 % der bis dahin in diesem Versicherungsvertrag versicherten Leistung; g) Gehaltssteigerung (Bruttowert) bei angestellten Arbeitnehmern. Als Nachweis sind die Bestätigung durch den Arbeitgeber hinsichtlich des Zeitpunkts und der Höhe der Gehaltssteigerung sowie eine Gehaltsabrechnung einzureichen. Die Erhöhung der versicherten Leistung ist begrenzt auf den geringeren Betrag von dem Fünffachen der Steigerung des Jahresgehalts oder 25 % der bis dahin in diesem Versicherungsvertrag versicherten Leistung; h) Betriebswertsteigerung bei Zunahme des Wertes eines Unternehmens, an dem die versicherte Person wirtschaftlich beteiligt ist. Als Nachweis ist eine Bestätigung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters, dass der Wert der Beteiligung der versicherten Person an dem Unternehmen seit Beginn des letzten Versicherungsjahres zugenommen hat, einzureichen. Die Erhöhung der versicherten Leistung ist begrenzt auf den geringeren Betrag der Wertsteigerung von 100.000 oder 50 % der bis dahin in diesem Versicherungsvertrag versicherten Leistung; i) erhöhtem Deckungsbedarf der Keyperson-Versicherung zur Absicherung des einem Unternehmen drohenden Verlustes bei Tod der versicherten Person. Als Nachweis ist eine Bestätigung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters, dass der Deckungsbedarf seit Beginn des letzten Versicherungsjahres zugenommen hat, einzureichen. Die Erhöhung der versicherten Leistung ist begrenzt auf den geringeren Betrag einer Wertsteigerung in Höhe von 100.000 oder 50 % der bis dahin in diesem Versicherungsvertrag versicherten Leistung; j) unabhängig von einem der zuvor genannten Ereignisse zum 5. sowie zum 10. Jahrestag des Versicherungsbeginns. Die Erhöhung der versicherten Leistung ist begrenzt auf den geringeren Betrag von 25.000 oder 25 % der bis dahin in diesem Versicherungsvertrag versicherten Leistung. Stand: Mai 2014 Seite 9
6. Generelle Annahmepolitik für die RISIKOLEBEN-Tarife Normalannahme Risikozuschläge werden erhoben von +50 % bis maximal +350 %. Weiterhin behalten wir uns das Recht vor, Anträge abzulehnen bzw. für einen definierten Zeitraum zurückzustellen. Das Höchsteintrittsalter für die zu versichernde Person bei Antragstellung beträgt 69 Jahre. Das Mindesteintrittsalter für die zu versichernde Person bei Antragstellung beträgt 18 Jahre. Stand: Mai 2014 Seite 10