Sicherheitsmaßnahmen an Bremer Gerichten

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vom 20. April 2009 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. April 2009) und Antwort

Transkript:

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/311 Landtag 18. Wahlperiode 20.03.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Sicherheitsmaßnahmen an Bremer Gerichten

Antwort des Senats auf die kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 14. Februar 2012 Sicherheitsmaßnahmen an Bremer Gerichten Die Fraktion der CDU hat folgende kleine Anfrage an den Senat gerichtet: Immer wieder kommt es in deutschen Gerichten zu Gewalttaten. Die letzten Vorfälle, Tötung eines jungen Staatsanwaltes im Dachauer Amtsgericht im Januar 2012 und die Tötung einer Zeugin im Landgericht in Dresden im Juli 2009, führen zu einer tiefen Betroffenheit und Bestürzung aller. Diese Taten lassen erkennen, dass in den Gerichten grundsätzlich die Möglichkeit von dauerhaften Einlasskontrollen gewährleistet sein sollte. Wir fragen den Senat: 1. Wie sieht der aktuelle Stand der Umbaumaßnahmen an den Bremer Gerichten zur Steigerung der Sicherheit aus? 2. Inwieweit ist die Einbeziehung des Justizzentrums in die Sicherheitsmaßnahmen beabsichtigt? Falls keine Einbeziehung des Justizzentrums geplant ist, bitten wir um Begründung, warum dort keine Sicherheitsmaßnahmen für erforderlich gehalten werden. 3. Welche konkreten Veränderungen werden im Rahmen der Umbaumaßnahmen an welchen Gerichtsstandorten durchgeführt? 4. Bis wann wird mit einem Abschluss der Umbaumaßnahmen gerechnet? 5. Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter, die für die Aufrechterhaltung der Sicherheit an den Bremer Gerichten zuständig sind, in den letzten vier Jahren, aufgeteilt nach den Jahren und Standorten, entwickelt?

2 Der Senat antwortet wie folgt: Vorbemerkung: Die Sicherheitslage in den Gerichtsgebäuden der bremischen Justiz ist bereits in den vergangenen Jahren in den Dienststellen selbst und beim Senator für Justiz und Verfassung Gegenstand ständiger Beobachtung gewesen. Die Entwicklung des gesellschaftlichen Verhaltens und die dadurch entstehenden Gefährdungslagen, die durch verschiedene Attentate in Gerichtsgebäuden etwa in den Jahren 2009 aber auch bereits zuvor manifestiert worden sind, hat dazu geführt, dass verstärkt in die bauliche Ausstattung der Gerichtsgebäude investiert worden ist und auch weiter investiert werden wird. Ziel dieser Maßnahmen ist es, einerseits Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Prozessbeteiligte und Besucherinnen bzw. Besucher so weit wie möglich vor Angriffen zu schützen sowie andererseits die Öffentlichkeit der Verhandlungen und damit der Rechtsprechung zu gewährleisten. 1. Wie sieht der aktuelle Stand der Umbaumaßnahmen an den Bremer Gerichten zur Steigerung der Sicherheit aus? Antwort zu Frage 1: Das Landgericht, das Amtsgericht Bremen und das Amtsgericht Bremerhaven sind inzwischen mit fest eingebauten bzw. installierten Schleusenanlagen in den Haupteingangsbereichen mit Personendetektionsrahmen und Gepäckdurchleuchtung ausgestattet, so dass an diesen Standorten die Infrastruktur für wirksame Einlasskontrollen gegeben ist. Beim Amtsgericht Bremen ist darüber hinaus ein Teil der Bürobereiche durch bauliche Maßnahmen dem jederzeitigen ungehinderten Zutritt durch Publikumsverkehr entzogen worden. Das Amtsgericht Bremen-Blumenthal wird in 2012/2013 unter Aufgabe und Zubau von Flächen umgebaut. Mit dieser Baumaßnahme wird die Eingangssituation so verändert, dass der Zugang nicht mehr wie gegenwärtig - über 3 Eingänge erfolgt, sondern für Prozessbeteiligte und Besucher nur noch über einen Eingang möglich sein wird. In diesem Zusammenhang wird eine den neuen Gegebenheiten angepasste Schleusenanlage geplant. Bezüglich des JustizZentrums Am Wall sind Umbau des Eingangsbereichs und die Installation einer festen Schleusenanlage mit allen Komponenten beauftragt. Weitere Details diesbezüglich ergeben sich aus der Beantwortung der Frage 2. An beiden Standorten stehen schon jetzt mobile Personendetektionsrahmen und Handsonden für den Einsatz bei Sonderlagen zur Verfügung.

3 2. Inwieweit ist die Einbeziehung des Justizzentrums in die Sicherheitsmaßnahmen beabsichtigt? Falls keine Einbeziehung des Justizzentrums geplant ist, bitten wir um Begründung, warum dort keine Sicherheitsmaßnahmen für erforderlich gehalten werden. Antwort zu Frage 2: Für das JustizZentrum Am Wall gelten die gleichen Sicherheitsstandards, wie für die anderen Gerichte. In diesem Gebäude ist der Bürobereich komplett vom öffentlichen Teil des Gebäudes getrennt und für Publikumsverkehr nur nach vorheriger Anmeldung erreichbar. Aktuell ist der Einbau einer festen Schleusenanlage in den Haupteingangsbereich beauftragt. Fertigstellung wird für den 30.03.2012 erwartet. 3. Welche konkreten Veränderungen werden im Rahmen der Umbaumaßnahmen an welchen Gerichtsstandorten durchgeführt? 4. Bis wann wird mit einem Abschluss der Umbaumaßnahmen gerechnet? Antwort zu den Fragen 3 und 4: Aktuell ist ein Entwurf einer Allgemeinen Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung über die Sicherheit bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft durch die senatorische Behörde erstellt und den Dienststellen zur Abstimmung/ Stellungnahme zugeleitet worden. In einem nächsten Schritt erfolgt die Beteiligung der Mitbestimmungsorgane. In dieser sogenannten Sicherheits-AV wird für die Justiz Bremen ein gemeinsamer Rahmen zu baulichen, technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen formuliert. Wesentliche, mit der AV vorgegebene Sicherheitsstandards werden, soweit nicht schon vorhanden, in 2012 umgesetzt bzw. im Detail geplant. Die weitere Umsetzung ist für 2013 vorgesehen, so dass dann im Ressort flächendeckend der einheitliche Standard vorgehalten wird. Für bauliche und technische Maßnahmen sind im HH-Planvorentwurf rd. 290.000 in 2012 und rd. 480.000 in 2013 eingeplant. Davon unbeschadet werden vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse noch einmal alle vorhandenen und vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen überprüft. Festgestellte Bedarfe sollen innerhalb des Maßnahmenkatalogs 2012/2013 umgesetzt werden.

4 5. Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter, die für die Aufrechterhaltung der Sicherheit an den Bremer Gerichten zuständig sind, in den letzten vier Jahren, aufgeteilt nach den Jahren und Standorten, entwickelt? Antwort zu Frage 5: Die Anzahl der Mitarbeiter im Sicherheitsdienst kann der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Teil dieser Aufgaben soweit es sich nicht um hoheitliche Tätigkeiten handelt in einigen Dienststellen nicht von Justizwachtmeistern sondern von privaten Sicherheitsdiensten wahrgenommen wird, wie z.b. die Taschen- und Personenkontrolle. Für das Landgericht Bremen und das Amtsgericht Bremen besteht eine gemeinsame Justizwachtmeisterei beim Amtsgericht, die den Personaleinsatz für beide Gerichte steuert. Die Fachgerichte werden bei Bedarf von dort unterstützt. Mitarbeiter im Sicherheitsdienst der Gerichte Amtsgericht Bremen 2008 2009 2010 2011 Kopfzahl 26 25 27 23 VZÄ (Vollzeitäquivalente) 23,75 23,72 22,50 22,00 Arbeitsstunden 3.539 2.963 3.352 3.816 Anzahl Arbeitstage 442 370 419 477 VZÄ 1,76 1,47 1,66 1,89 Amtsgericht Bremerhaven Kopfzahl 5 6 6 6 VZÄ 4,13 4,50 4,75 4,88 Arbeitsstunden 2.500 2.500 2.500 2.500 Anzahl Arbeitstage 313 313 313 313 VZÄ 1,24 1,24 1,24 1,24 Amtsgericht Blumenthal Kopfzahl 3 4 4 4 VZÄ 1,50 1,65 2,90 2,50 Arbeitsstunden 0 0 0 1.024 Anzahl Arbeitstage 0 0 0 128 VZÄ 0,00 0,00 0,00 0,51 Landgericht Bremen Kopfzahl 1 1 1 1 VZÄ 0,50 1,00 1,00 0,75 Arbeitsstunden 4.675 4.675 4.675 4.675 Anzahl Arbeitstage 584 584 584 584 VZÄ 2,32 2,32 2,32 2,32

5 Zusammenfassung - Alle Gerichte 2008 2009 2010 2011 Kopfzahl 35 36 38 34 VZÄ 29,88 30,87 31,15 30,13 Arbeitsstunden 10.714 10.138 10.527 12.015 Anzahl Arbeitstage 1.339 1.267 1.316 1.502 VZÄ 5,31 5,03 5,22 5,96