1 Euro Job nur mit Alcomat??! Geschrieben von ralf.wagner.bgruen - 07.11.2006 21:30 Hallo Leute, Leidensgenossen ; Neugierige u. evtl Ratgeber. Ich bin bei meiner Internetrecherche zu meinem Problem nicht fündig geworden. Vieleicht kann mir hier Jemand Rat oder gar Hilfe erteilen? Mein Fall: Als langzeitarbeitsloser Technikinformatiker, mit über 40J ohne Berufschance, hat mir mein Arbeitsberater zu einem 1-Euro-Job in einer sozialen Einrichtung in meinem Heimatort geraten. Dort sollte allerlei EDV-Arbeit, evtl auch Erwachsenenbildung zu erledigen sein. Als die schriftliche Vermittlungsaufforderung von ARGE kam, habe ich mir nichts weiter dabei gedacht als da bei Tätigkeit stand " Hilfsarbeiter/in ohne genauere Tätigkeitsangabe" Obwohl das Vorstellungsgespräch auf mich einen sehr schlechten Eindruck gemacht hat, habe ich mich bereit erklärt, den Job anzunehmen und auch mal bei anderweitigen Tätigkeiten auch in anderen Häusern des Trägers (Seniorenheim, Therapieheim für Alkoholkranke) auszuhelfen bis der EDV-Schulungsraum fertiggestellt ist. Nun - gestern 6.11.06 war Arbeitsbegin im "Säuferheim" (volksmund) Begrüßt wurde ich von jener Person, die sich schon beim Vorstellungsgespräch so inkompetent verhalten hatte, mit den Worten: "Na - fitt?" Und dann zum Alcomat gebeten. Als ich erst einmal festgestellt haben wollte, ob ich überhaupt dazu verpflichtet werden kann, wurde mir beschieden daß es da keine Diskusion gibt, und daß ich sofort wieder gehen kann wenn mir das nicht passt. Bei meiner sofortigen telefonischen Beschwerde bei meinem Arbeitsberater wußte jener auch erst mal keinen Rat. Erst am späten Nachmittag bat er mich, es doch noch mal zu versuchen. Heute 7.11.06 erneuter Arbeitsantritt, diesmal im Haus welches in der Stellenbeschreibung vom AA angegeben. Wieder garstige Diskusion um den Alcotest und Frechheiten. Auf mein Angebot, erst mal eine Probezeit ohne Alcomat zu machen (ich hatte mich im Bewerbungsbogen schriftlich verpflichtet bei Einsatzt in jenem Haus die 0-Promille einzuhalten), konnte nicht eingegangen werden weil ja angeblich keine Probezeit bei 1-Euro-Jobs möglich ist. Nachdem jene Person festgestellt hatte daß ich für eine Beschäftigung nicht mehr in Frage komme, klärte sie mich noch auf, daß ich nach einer 2 wöchigen Probezeit im Therapiezentrum eine Aufgabe im Schulungsbereich bekommen hätte.? weibliche Logik? Ich bin schon mal sauer, weil ich doch mit Recht erwarten kann, daß ich als Mensch der bereit ist für n lächerlichen Euro die Stunde auch unterqualifizierte Arbeit zu machen wenigstens höflich behandelt zu werden. Auch die Aufgabe mit Jugendlichen zu Arbeiten hätte mich gereitzt, und ein paar zusätzliche Silberlinge im Monat hätten mir auch ganz gut getan. Nun meine Fragen: Darf ein Arbeitgeber in diesem Fall auf den Alcotest bestehen? Der Alcotest ist ja immerhin ein erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht! Es steht jedem Arbeitnehmer frei auf dieses Recht freiwillig zu verzichten. Aber da ich von unserem Sozialgesetz gezwungen bin solche Jobs anzunehmen, währe ich 1 / 5
automatisch gezwungen auf mein Persöhlichkeitsrecht zu verzichten. Darf die ARGE mich zu solchen Job s vermitteln ohne vorher mein Einverständnis zu haben? Darf die ARGE jetzt Sanktionen verhängen? ( ich bin ja bereit zu Arbeiten!) Na? Fällt euch DAZU was ein? Geschrieben von Franky - 08.11.2006 11:10 erst einmal finde ich es recht merkwürdig was dir da wiederfahren ist, wie heißt es in paragraph 1 des grundgesetzes, die würde des menschen ist unantastbar! dieses scheint wohl nicht mehr viel wert zu sein in diesem land! ich denke mal, es gibt keine rechtsgrundlage wo von dir verlangt werden kann einen alkoholtest zu machen. ich würde mal darüber nachdenken ob du nicht einen anwalt einschaltest und dem dein problem bzw die sache die dir passiert ist mal schilderst, wegen der kosten gehst du zu deinem zuständigen amtsgericht und holst dir einen beratungschein, der ist kostenlos, mit dem gehst du zu einem anwalt für sozialrecht. sanktionen denke ich mal, hast du nicht zu befürchten,warum auch,denke auch mal vielleicht darüber nach, dir den sachbearbeiter mal zur brust zu nehmen und mit ihm nochmal das gespräch zu suchen, denn er war ja auch der jenige,der dir den ein eurojob vermittelt hat, dienstaufsichtsbeschwerden gegen deinen sachbearbeiter wirken da auch manchmal wunder, denn er ist ja auch für das ganze schlamasel verantwortlich, gut die entscheidungen, was du machst, mußt du selber treffen! halte uns mal auf den laufenden, denn das thema ist echt ein ding der unmöglichkeit! gruß franky :sick: Geschrieben von ralf.wagner.bgruen - 08.11.2006 15:25 Hi Franky, danke für die aufmunternde Antwort! Als Du die verfasst hast, dürfte ich gerade vor der Tür meines AB auf-und-ab getiegert sein, nachdem ich innerlich zähnefletschend und krallenbewehrt Einlass begehrt hatte. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kommt erst mal nicht in Frage, denn dieser Arbeitsvermittler ist ein Mensch der noch Ehre im Leib hat, und seine Arbeit nicht nur gut im Sinne von Sklaventreibern (die sich kostenlose Arbeiter vom ARGE holen ) sondern auch im Sinne der Arbeitslosen zu machen. Er hat mir zugesagt daß er die Sache im Zuge einer Diestbesprechung abklären will. Es sollte ja auch wirklich ein dringendes Bedürfnis der ARGE sein, ihre Zuweisungen rechtlich abzusichern. Sonst könnten sie den schwarzen Peter bekommen wenn sich rausstellt daß solche Zuweisungen gar nicht zulässig sind. 2 / 5
Ich bin auch ohne Rechtsanwalt auf die Idee gekommen, den Geschäftsführer dieser Sozialen Einrichtung (der mir auf der schriftlichen Vermittlung von ARGE als Ansprechpartner angegeben - aber noch nie persönlich gesehen) eine schriftliche Nichtanerkenntnis der Kündigung zu schreiben. Ich stehe ja auch weiterhin zur Arbeit bereit. Wenn 1-Eurojobs nach Arbeitsrecht behandelt werden (?) stünde mir rückwirkend zum 2.11.06 mindestens 15 Stunden Lohn pro Woche zu. Auf jeden Fall müsste diese Mehraufwandentschädigung im Krankheitfall weiterbezahlt werden. Fortsetzung folgt Geschrieben von Franky - 08.11.2006 16:31 laße dich nicht unterkriegen und kämpfe für dein recht! halte uns mal auf den laufenden, wie es weitergeht. gruß franky ;) Geschrieben von ralf.wagner.bgruen - 09.11.2006 17:42 Hallo Leute, was heute geschehen ist: Auf Anfrage teilte mir mein AB mit daß bei der großen Dienstbesprechung im ARGE noch nichts greifbares rausgekommen ist. Ich habe eine Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gerichtet. Grob das Gleiche wie hier in meinem ersten Beitrag und : "Da es nicht nur um meine Person geht, es wird mit Sicherheit noch mehr Menschen geben welche sich ihrer Persönlichkeitsrechte beraubt sehen und nicht dagegen auzubegehren wagen, und da auch die Bundesagentur für Arbeit und deren angeschlossenen Behörden u. Institutionen eine klare Rechtsgrundlage und Dienstanweisungen benötigen, bitte ich Sie folgende Fragen zu prüfen oder eine Prüfung in die Wege zu leiten. *Darf ein Arbeitgeber in diesem Fall auf den Alcotest bestehen? Der Alcotest ist ja immerhin ein erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht! Es steht jedem Arbeitnehmer frei auf dieses Recht freiwillig zu verzichten. Aber darf es sein daß jemand, der von unserem Sozialgesetz gezwungen ist solche Jobs anzunehmen, automatisch gezwungen wird auf sein Persöhlichkeitsrecht zu verzichten? *Darf die Bundesagentur für Arbeit Menschen zu solchen Job s vermitteln ohne vorher ihr 3 / 5
Einverständnis zu haben? *Darf die Bundesagentur für Arbeit überhaupt Menschen zu solchen Job s vermitteln, auch wenn vorher ein Einverständnis von dem zu Vermittelndem gegeben wird? *Darf die Bundesagentur für Arbeit in solchen Fällen Sanktionen verhängen? Bei meinen Internet-Recherchen bin ich auf zahlreiche Seiten gestoßen auf welchen sich unzählige Menschen beschweren daß sie ungerecht behandelt wurden. Ein immer wieder kehrender Vorwurf ist, daß die Arbeitsvermittler ihrer Aufklärungspflicht nicht nachkommen. Es reicht offenbar nicht daß die Bundesagentur für Arbeit Info-Broschüren bereitstellt. Viel böses Blut könnte vermieden werden wenn die Arbeitsvermittler eine Dienstanweisung bekämen, die Arbeitslosen auch mündlich auf Antragsmöglichkeiten hinzuweisen. Denn gerade für einen Hartz IV Empfänger gilt : Jeder gesparter Euro ist wie ein verdienter Euro. (Ich habe heute erst erfahren daß ich seit fast 2 Jahren keine Rundfunkgebühren zahlen müsste - aber nicht von der Bundesagentur für Arbeit) Vieleicht könnte das mithelfen die Schwarzarbeit einzudämmen. In der Hoffnung daß meine Anfrage etwas bewirkt verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Ralf Wagner PS Es wäre schön von Ihnen eine Antwort zu erhalten, da ich dieses Thema auch auf einem öffentlichen Forum behandele." Mal sehen wie s weitergeht. Geschrieben von ralf.wagner.bgruen - 14.11.2006 13:00 Fortsetzung: Nachdem ich am 09.11. abends die Anfrage an das BMAS die Mail geschrieben hatte, bekam ich am nächsen Morgen 8:32 Uhr eine sehr nette und höfliche Antwort. "...Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet..." Wenn dieses Fachreferat auch so schnell und kompetent wie das Kommunikationscenter reagiert, müsste sich ja was tun. Sonst nichts Neues. 4 / 5
Geschrieben von Franky - 14.11.2006 14:28 ich würde doch mal an deiner stelle überlegen ob es noch sinn macht alleine gegen das amt anzugehen und dir lieber hilfe bei einem rechtsanwalt suchen wie schon beschrieben. versuch es einfach mal, denn ich würde nicht mit mir so umspringen lassen und mit leistungskürzung ect hat das nichts zu tun,warum auch, das ist doch teilweise nur einschüchterungstaktik von dem träger der maßnahme oder dem amt! hoffe du hast trotzdem weiter erfolg und läßt dich nicht einschüchtern! gruß franky 5 / 5