Feuchte und Schimmelpilz ein Ende setzen

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Transkript:

Entwurf DIN 1946-6 Feuchte und Schimmelpilz ein Ende setzen Aktuelles von der Systemnormung für die Wohnungslüftung DIN 18017-3 Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster, mit Ventilatoren (Ausgabe August 1990) und Bauaufsichtliche (Muster-) Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen (Ausgabe April 1988). Dipl.-Ing. Ehrenfried Heinz* Feuchteschäden und Schimmelpilzbefall in Wohnungen stellen nicht nur im modernisierten Gebäudebestand, sondern auch im Neubau ein zunehmendes Problem dar. Die Ursachen dafür liegen wie bereits bekannt zum einen in der dichter werdenden Bauweise und zum anderen oft in der Überforderung des Bewohners bzgl. ausreichenden Lüftens. So ergab eine repräsentative Untersuchung von 5530 aus 8000 bundesweit zufällig ausgewählten Wohnungen (WE) in Ein- und Mehrfamilienhäusern, dass von diesen 14,2 % lüftungsrelevante Feuchteschäden (dies entspricht rund 5,45 Mio. WE) und 5,8 % lüftungsrelevanten sichtbaren Schimmelpilzbefall (etwa 2,2 Mio. WE) aufwiesen. Um u. a. das Schadenrisiko von Feuchtigkeits- bzw. Schimmelpilzschäden zukünftig zu minimieren, sollen lüftungstechnische Maßnahmen gemäß der neuen DIN 1946-6 zumindest für alle die Wohnungen empfohlen bzw. sogar vorgeschrieben werden, in denen die vorhandene Undichtheit, das heißt Luftdurchlässigkeit nicht ausreicht, eine nutzerunabhängige Mindestlüftung sicherzustellen. Der nachfolgende Beitrag zeigt die Zielsetzung und entsprechende Neuerungen der in Kürze im Entwurf erscheinenden völlig neu bearbeiteten DIN 1946-6 auf. *) Dipl.-Ing. Ehrenfried Heinz, Heinz Lüftung+Feuchteschutz; Beratung, Schulung, Gutachten; 15366 Hoppegarten Im Dezember 2003 erschien die deutsche Fassung des Entwurfs der europäischen Norm DIN EN 14788 Lüftung von Gebäuden Ausführung und Bemessung der Lüftungssysteme von Wohnungen. Aufgrund massiver Einsprüche, auch seitens Deutschlands, ist geplant, diese Norm in überarbeiteter Fassung in Deutschland als DIN-Fachbericht (Technical-Report) CEN/ TR 14788 zu veröffentlichen. Da Technical-Reports (TR) keinen Normcharakter besitzen und TR 14788 außerdem auch nicht alle Fragen zur Planung von Wohnungs-Lüftungssystemen behandelt, ist eine nationale Systemnorm weiterhin nicht nur zulässig, sondern auch notwendig. Gegenwärtig gilt diesbezüglich noch DIN 1946-6 Raumlufttechnik Lüftung von Wohnungen; Anforderungen, Ausführung, Abnahme (Ausgabe Oktober 1998). Daneben bestehen zurzeit noch folgende weitere nationale (System-)Normen sowie eine Richtlinie, die Fragen der Wohnungslüftung bzw. Teile von ihr behandeln: DIN 18017-1 Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster, Einzelschachtanlagen ohne Ventilatoren (Ausgabe Februar 1987), Notwendigkeit der Aktualisierung Schon seit Längerem war und ist es notwendig, die Standards zur Wohnungslüftung zu aktualisieren. Gründe sind sowohl der fachliche Erkenntniszugewinn in den letzten Jahren als auch die Angleichung an die europäische Normung. Zudem müssen vorhandene Widersprüche im Regelwerk beseitigt werden. Ein diesbezüglich unbefriedigender Sachverhalt zeigt sich beispielsweise darin, dass Planung und Ausführung der Lüftung sich nur auf einen einzelnen (zum Beispiel Abluft-)Raum der eigentlichen lüftungstechnischen Einheit Wohnung beschränken dürfen (DIN 18017). Dabei braucht sich der Planer über das Nachströmen von Außenluft, als Ersatz für die abgesaugte Luft, kaum Gedanken zu machen. Nach DIN 18017-3 reichen die vorhandenen Undichtheiten in den Außenbauteilen bis zu einem 0,8-fachen auf die gesamte Wohnung bezogenen Luftwechsel pro Stunde aus (Tabelle 1). Andererseits Tabelle 1: Vergleich des systemabhängig möglichen (Außen-)Luftwechsels in 1/(h WE) zwischen Regelwerksvorgaben und Realität. Lüftungssystem frei ventilatorgestützt Querlüftung Schachtlüftung Abluftanlage Differenzdruck in Pa: 2... 4... 6 4... 8 (4) 8 DIN 18017-3 (08.1990) 0,8 BR Lüftung (04.1988) 0,35 (0,5** ) ) DIN 1946-6 (10.1998) 0,12 0,25 0,35 Messung [1] ^ 0,04 ^ 0,08 ^ 0,13 **) bezogen auf die Räume mit Fenster in 1/(h Fensterräume) 20 IKZ-FACHPLANER Heft 11 /2006

Viele Neuerungen sind mit der Überarbeitung der DIN 1946-6 zu erwarten. Um beispielsweise das Schadenrisiko von Feuchtigkeits- bzw. Schimmelpilzschäden zukünftig zu minimieren, sollen lüftungstechnische Maßnahmen gemäß der neuen DIN 1946-6 für alle die Wohnungen empfohlen bzw. sogar vorgeschrieben werden, in denen die vorhandene Luftdurchlässigkeit nicht ausreicht, eine nutzerunabhängige Mindestlüftung sicherzustellen. ist spätestens seit der Erstausgabe von DIN 1946-6 (Ausgabe September 1994) bekannt (nach BR Lüftung schon seit 1988), dass die praktisch zu erwartenden Undichtheiten im Mittel nur einen maximalen Luftwechsel von 0,35 in der Stunde zulassen. Dieser Widerspruch hat zur Folge, dass sich bei der Anwendung der DIN 18017-3 Außenwand-Luftdurchlässe (ALD) fast immer erübrigen, ihr Einsatz nach DIN 1946-6 aber in beinahe jedem Falle erforderlich ist, damit der planmäßig abzusaugende Luftvolumenstrom bei einem zulässigen Unterdruck von Dp ^ 8 Pa ungehindert nachströmen kann. Ein weiterer Widerspruch, der nicht nur Unklarheiten bei der Erarbeitung von Lüftungskonzepten zur Folge hat, sondern vermutlich auch mitverantwortlich für die Feuchtigkeitsprobleme in einer Vielzahl von Wohnungen ist [2, 3], kann teilweise auf die folgenden gegensätzlichen Normvorgaben bzw. informativen Empfehlungen zurückgeführt werden: Obwohl es in DIN 1946-6 richtig heißt: Da sich Wohnungsfeuchte auch bei vorübergehender oder längerer Abwesenheit von Personen auswirken kann, ist eine ständige Lüftung der Wohnung (Grundlüftung) erforderlich, darf beim Einsatz von dezentralen Lösungen (zum Beispiel Einzelventilatoren in den Ablufträumen) unter der Bedingung, dass in der Betriebszeit der Volumenstrom 60 m³/h beträgt, der Volumenstrom auf 0 m³/h reduziert werden. Nur Zentralentlüftungsanlagen (DIN 18017-3) bzw. Zentrallüftungsanlagen für mehrere Wohnungen (DIN 1946-6) müssen dauernd bzw. ständig betrieben werden. Da Anlagen mit Einzelgeräten, die meist nur über den Lichtschalter in Betrieb genommen werden können, erfahrungsgemäß lediglich zwischen 30 und 60 (in Einzelfällen 90) Minuten pro Tag in Betrieb sind [4, 8], ergeben sich mittlere stündliche Luftwechsel, die weit unter dem gegenwärtig nach DIN 1946-6 empfohlenen Dauerwert von 0,5 h - ⁱ liegen. Auch die neuesten (Mindest-)Werte, die unter der Vorgabe zur Vermeidung von Schimmelpilzbefall rechnerisch ermittelt worden sind (Tabelle 2) und Grundlage für die neue DIN 1946-6 sein werden, können damit nicht erreicht werden. Weitere Ursachen und Folgen Aufgrund der Umsetzung der WSchV 95 und der EnEV ist darüber hinaus nicht nur in Neubauten, sondern auch im modernisierten Gebäudebestand, insbesondere nach einem Fensterwechsel, eine wesentlich höhere Luftdichtheit zu verzeichnen, als derzeit nach DIN 1946-6 noch angenommen wird. Obwohl die davon abhängigen Selbstlüftungs -Eigenschaften eines Gebäudes einen wesentlichen Einfluss auf Feuchtigkeitsprobleme und damit auf Schimmelpilz-Wachstum ausüben, haben weitgehend luftdichte Tabelle 2: Mindestluftwechsel (1/h) zur Vermeidung von Schimmelpilz-Wachstum (mit und ohne Berücksichtigung von freiem Wäschetrocknen) [5, 6, 7]. Wohnung im Kinderzimmer Mehrfamilienhaus spezif. Wohnfläche m 2 /Pers. baulicher Zustand 6 17 Altbau mit neuen Fenstern Einfamilienhaus 6 30 Altbau mit neuen Fenstern Wohnzimmer Schlafzimmer Küche Badezimmer Wohnung ohne mit ohne ohne ohne ohne mit ohne mit Berücksichtigung von freiem Wäschetrocknen 0,25 0,80 0,60 0,70 0,40 0,60 1,25 0,40 0,55 Neubau 0,15 0,50 0,30 0,35 0,25 0,45 0,90 0,20 0,30 0,20 0,70 0,40 0,45 0,35 0,45 1,00 0,30 0,35 Neubau 0,15 0,35 0,20 0,25 0,20 0,30 0,70 0,15 0,20 Heft 11 /2006 IKZ-FACHPLANER 21

Nachgefragt IKZ-FACHPLANER: Um das Schadensrisiko von Feuchtigkeits- bzw. Schimmelpilzschäden zukünftig zu minimieren, soll entsprechend Ihren Ausführungen im Beitrag die Anwendung der neuen DIN 1946-6 empfohlen bzw. für alle Wohnungen vorgeschrieben werden, in denen die vorhandene Undichtheit nicht ausreicht, eine nutzerunabhängige Mindestlüftung zu gewährleisten. Welche Objekte werden Ihrer Meinung nach davon besonders betroffen sein und was bedeutet dies zukünftig für den Wohnungsbau? Heinz: Von einer hohen Luftdichtheit werden zunehmend mehr neue, nach EnEV errichtete, aber darüber hinaus auch modernisierte, d. h. vorzugsweise mit neuen, luftdichten Fenstern ausgestattete Objekte betroffen sein. Die DIN 1946-6 wird durch die Empfehlung zur Realisierung einer noch über die Anforderungen der EnEV hinausgehenden hohen Luftdichtheit (ausgedrückt durch einen geringeren n 50 -Wert) vermutlich zur Verstärkung dieses Trends beitragen. Der Grund für eine solche Empfehlung ist, dass alle lüftungstechnischen System-Lösungen dadurch bessere (gebäude-)technische Voraussetzungen für die gezielte Lüftung jedes einzelnen Raumes der jeweiligen Nutzungseinheit erhalten. Für den Wohnungsbau bedeutet das, dass mit zunehmender Luftdichtheit der Gebäude auch vermehrt lüftungstechnische Maßnahmen vom einfachen ALD bis hin zu vollständigen Zu- /Abluftsystemen mit Wärmerückgewinnung notwendig werden. IKZ-FACHPLANER: Wird die neue DIN 1946-6 die DIN 18017 bzw. Teile von ihr eventuell ablösen? Dipl.-Ing Ehrenfried Heinz im Gespräch mit der IKZ-FACHPLANER- Redaktion zu Hintergründen und Neuerungen der zukünftig neuen DIN 1946-6. Heinz: Diese Frage soll im Rahmen der Einspruchsberatungen geklärt werden. Im Vorwort zur Entwurfsfassung der DIN 1946-6 wird vorgeschlagen werden, Teil 1 von DIN 18017 als nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechend zurückzuziehen und Teil 3 entweder als informativen Anhang in DIN 1946-6 einzubinden oder in einer eigenständigen noch zu modifizierenden Fassung zu veröffentlichen. IKZ-FACHPLANER: Welche wesentlichen Neuerungen soll es in der DIN 1946-6 gegenüber der aktuellen Ausgabe geben? Heinz: Neu ist neben der im Beitrag schon verdeutlichten Notwendigkeit zur Sicherstellung der nutzerunabhängigen Mindestlüftung, dass der Planer ein objektabhängiges Lüftungskonzept zu erstellen hat, welches ihn in die Lage versetzt, besser als bisher einzuschätzen, ob lüftungstechnische Maßnahmen (LtM) getroffen werden müssen oder nicht. Sind LtM erforderlich, muss zusätzlich entschieden werden, ob an Hygiene, Energieeffizienz und Schallschutz besondere Anforderungen (nach DIN 1946-6) gestellt werden sollen. Für diesen Fall muss eine ventilatorgestützte Lüftung geplant und ausgeführt werden. Andernfalls ist aber auch noch freie Lüftung möglich. Der zur Erfüllung der Anforderungen an eine funktionierende Lüftung erforderliche Gesamt-Außenluftvolumenstrom wird nichtlinear, abhängig von der zu lüftenden Fläche der jeweiligen Nutzungseinheit zu bestimmen sein. Hinsichtlich des Betriebsregimes wird in die vier neuen Betriebsstufen: Lüftung zum Feuchteschutz, Mindestlüftung, Grundlüftung und Intensivlüftung unterschieden werden. Für die Bemessung der Lüftungskomponenten zur Realisierung der LtM werden die Bemessungs-Luftvolumenströme nicht mehr nur für die gesamte Nutzungseinheit (Wohnung), sondern auch für deren einzelnen Räume vorgegeben. Für die Ermittlung der Luftvolumenströme für die gesamte Nutzungseinheit werden beim Abzug der In- und Exfiltration vom Gesamtluftvolumenstrom keine Fixwerte in Form von Luftwechselzahlen β mehr zugrunde gelegt. Mithilfe eines angegebenen Verfahrens wird, in Abhängigkeit von der tatsächlich vorhandenen Luftdichtheit (Gebäudebestand) oder einer im Neubau vorzugebenden Luftdichtheit (n 50 -Wert), die jeweilige Infiltration berechnet werden müssen. Neu sind außerdem die Unterscheidung in zwei Windlagen und die daraus resultierenden systemabhängigen Bemessungs-Differenzdrücke. Die Anforderungen zur Bemessung von LtM werden in verschiedenen normativen und informativen Anhängen u. a. um ausführliche Hinweise zur Inbetriebnahme und Instandhaltung ergänzt. Abgerundet wird die Norm durch ausführliche Beispielrechnungen zu unterschiedlichen Lüftungslösungen für ein neu zu errichtendes Einfamilienhaus nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10. Obwohl hier nicht alle Neuerungen angesprochen und nicht näher erläutert werden konnten, ist sicherlich deutlich geworden, dass auf alle diejenigen, die sich von Berufs wegen mit der Wohnungslüftung befassen müssen, viel Neues zukommen wird. Es ist deshalb empfehlenswert, mit dem Kennenlernen nicht so lange zu warten, bis die verbindliche Norm erschienen ist, sondern sich schon im Entwurfsstadium aktiv mit ihr auseinanderzusetzen. Das Resultat daraus nutzt sowohl den Machern als auch den Anwendern erfahrungsgemäß mehr, als eventuelle nachträgliche Beanstandungen. Gebäudehüllen diese Problematik nicht zwangsläufig zur Folge. Weitere wesentliche Ursachen sind unvollkommene Wärmedämmung und eine ungenügende Beheizung sowie die unsachgemäße Anordnung von Einrichtungsgegenständen bzw. Verkleidungen an Außenwänden sowie überdurchschnittlich hohe Feuchtigkeitsfreisetzung durch den Nutzer. Die Gefahr für das Auftreten von Schimmelpilz wächst mit abnehmender Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle, wenn sich die lüftungstechnischen Maßnahmen nur auf die Nutzung der ungeplanten Un- 22 IKZ-FACHPLANER Heft 11 /2006

Legende: ns: keine Signifikanz (Wahrscheinlichkeit des Irrtums 6 5 %) 1 Anzahl Zimmer/Anzahl Nutzer. 2 Zunahme um 100 g pro Tag und m 2 Wohnfläche. 3 vom Nutzer nicht beeinflussbare dauerhafte Grund- bzw. Mindestlüftung. 4 Laufzeit der Anlage wird maßgeblich vom Nutzer bestimmt, zum Beispiel durch Schaltung über Lichtschalter. 5 Beispielsweise Zu-/ Abluftanlagen bzw. -geräte für die gesamte Wohnung oder einzelne Räume. Bild 1: Risikofaktoren für Feuchtigkeits- bzw. Schimmelpilzschäden (multiples logistisches Modell, zusätzlich adjustiert auf Haustyp und Vorhandensein eines Haustieres).*** ***) Referenzfall (Risiko = 1): Wohneigentum, gute Fensterlüftung ohne zusätzliche lüftungstechnische Maßnahmen dichtheiten und des Fensteröffnens beschränken. Gegenwärtig sind davon etwa /₃ aller Wohnungen in Ein- und Mehrfamilienhäusern (entsprechend ^ 25,5 Mio. WE) betroffen. Dass bisher nicht noch mehr Problemfälle aufgetreten sind, liegt vermutlich daran, dass die von Wind und thermischem Auftrieb bewegte (Außen-)Luft, neben mehr oder minder zufällig geöffneten Fenstern, auch noch genügend große Schlupfwege zum Ein- und Ausströmen in und aus der Wohnung findet. Bei dieser Form der Lüftung wird die Freiheit von Feuchte- bzw. Schimmelpilzsowie gesundheitlichen Problemen indes meist durch erhöhten Heizwärmeverbrauch erkauft. Weil bei (nach EnEV) dauerhaft luftundurchlässiger Umfassungsfläche, ohne gleichzeitige Maßnahmen zur nutzerunabhängigen Sicherstellung des erforderlichen Mindestluftwechsels, dieser fast nur über das Öffnen der Fenster realisiert werden kann, wird sachverständiges Handeln des Nutzers vorausgesetzt. Gleichzeitig wird die Verantwortung für die ausreichende Lüftung beinahe vollständig auf den Nutzer übertragen. In einer im Winterhalbjahr 2000/2001 durchgeführten Untersuchung [2] ist deutlich sichtbar geworden, dass dies offensichtlich viele überfordert. Trotz unzähliger Appelle in vielen Publikationen und reich illustrierter Handlungsanleitungen, zeichnet sich seit Jahren anstelle einer Entspannung eher eine Verschärfung der eingetretenen Situation ab. Es stellt sich deshalb die Frage, ob der Nutzer gegenwärtig überhaupt in der Lage ist, die von ihm abverlangte Aufgabe unter den veränderten lüftungstechnischen Bedingungen, die eine nahezu luftdichte Gebäudehülle mit sich bringt, alleine lösen zu können? Die Aufgabe besteht darin, einerseits ausreichend (d. h. entsprechend den hygienisch-gesundheitlichen und bautenschutztechnischen Anforderungen) zu lüften und andererseits nicht mehr Heizwärme dafür aufzuwenden als notwendig und gemäß EnEV auch anzustreben ist. Besondere Beachtung verdient dabei der Umstand, dass mit zunehmender Erhöhung der Energiepreise das Energiesparen immer mehr an Bedeutung auch für den Einzelnen gewinnen wird. Eine repräsentative Untersuchung [2, 3] von 5530 aus 8000 bundesweit zufällig ausgewählten Wohnungen (WE) in Ein- und Mehrfamilienhäusern hatte u. a. zum Ergebnis, dass von diesen 21,9 % Feuchteschäden (hochgerechnet entspricht das ca. 8,3 Mio. WE), 14,2 % lüftungsrelevante Feuchteschäden (ca. 5,45 Mio. WE), 9,3 % sichtbaren Schimmelpilzbefall (ca. 3,55 Mio. WE) und Heft 11 /2006 IKZ-FACHPLANER 23

Querlüftung (Windlüftung) über ALD maßgebliche Antriebskraft Wind Auftriebslüftung in mehrgeschossigen Wohnungen Freie Lüftung Schachtlüftung mit Einzelschächten 5,8 % lüftungsrelevanten sichtbaren Schimmelpilzbefall (ca. 2,2 Mio. WE) aufwiesen. Keine Berücksichtigung fanden bei diesen Zahlen die Wohnungen mit nicht sichtbar gewordenen Schimmelpilz-Schäden hinter Einrichtungsgegenständen und Tapeten sowie unter Fußbodenbelägen. Darüber hinaus wurde ermittelt, dass das Risiko für lüftungsrelevante Feuchteschäden bei nutzerabhängiger Lüftung mehr als dreifach so hoch ist wie bei nutzerunabhängiger Lüftung [2]. Beim Schimmelpilzbefall ist das Risiko immer noch annähernd doppelt so hoch (Bild 1) [3]. DIN 1946-6 Ein Hilfsmittel zur Lösung der Probleme kann die Anwendung von Normen sein. Eine davon ist DIN 1946-6, die in der Vergangenheit aber nicht mit der notwendigen Aufmerksamkeit bedacht worden ist. Die zukünftig gültige DIN 1946-6 ist völlig neu bearbeitet worden und wird als Systeme der Wohnungslüftung (nach Wirkprinzip) Schachtlüftung (Auftriebslüftung) über ALD Fensterlüftung maßgebliche Antriebskraft thermischer Auftrieb Zentralventilator- Lüftungsanlagen (mit / ohne WR) Einzelventilator- Lüftungsanlagen (ohne WR) MFH Bild 2: Systeme der Wohnungslüftung (nach DIN 1946-6). Zuluftsysteme EFH erster Entwurf voraussichtlich noch im Herbst dieses Jahres erscheinen. Dabei war nicht nur die vom Gesetzgeber geforderte Dichtheit der Gebäudehülle zu beachten. Auch das Wie der Lüftung, d. h. die Wahl des Lüftungssystems (Bild 2), musste entsprechend dem Schadensrisiko (Bild 1) bei der Neufassung der DIN 1946-6 berücksichtigt werden. Weil die besten Ergebnisse immer dann zu registrieren waren, wenn dem Nutzer möglichst viel Lüftungsarbeit abgenommen wurde, musste die gegenwärtig noch geltende normative Festlegung, d. h. die Wahl der Betriebsweise von Lüftungsgeräten und Einzelventilatoren, dem alleinigen Ermessensspielraum des Nutzers zu überlassen, überdacht werden. Im Ergebnis dessen und um Widersprüche zwischen geltenden Regeln auszuräumen sowie lüftungstechnische Teillösungen möglichst zu vermeiden, sollte die Lüftung von Wohnungen in Zukunft nur noch nach DIN 1946-6 geplant und ausgeführt werden. Ventilatorgestützte Lüftung Abluftsysteme Zu- / Abluftsysteme Abluft: MFH/EFH Zu-/Abluft: MFH Lüftungsgeräte (mit / ohne WR) EFH/WE Raum Mit der Norm wird empfohlen bzw. vorgeschrieben, in allen Wohnungen lüftungstechnische Maßnahmen zu treffen, in denen die vorhandene Undichtheit bzw. Luftdurchlässigkeit nicht ausreicht, eine nutzerunabhängige Mindestlüftung zu gewährleisten. Das gilt sowohl für Wohnungen mit freier als auch mit ventilatorgestützter Lüftung. Für beide Systemlösungen werden entsprechend der Systematisierung nach Bild 2 geeignete lüftungstechnische Maßnahmen beschrieben und bemessungstechnisch geregelt. L i t e r a t u r : [1] Dirk Reichel: Kritische Anmerkungen zur Zuluftversorgung von Etagenwohnungen, Sonderdruck Technik am Bau 12/98. [2] Sabine Brasche, Ehrenfried Heinz, Thomas Hartmann, Wolfgang Richter, Wolfgang Bischof: Vorkommen, Ursachen und gesundheitliche Aspekte von Feuchteschäden in Wohnungen; Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz, 46/2003. [3] Ehrenfried Heinz: Feuchtigkeitsschäden einschließlich Schimmelpilz-Wachstum in deutschen Wohnungen, Ergebnisse einer repräsentativen Untersuchung, AIRTec 1/2004. [4] Ehrenfried Heinz: Lüftung in den industriell errichteten Wohngebäuden der neuen Bundesländer einschließlich Berlin- Ost, IKZ-HAUSTECHNIK 21/1994 und 2/1995. [5] Thomas Hartmann, Dirk Reichel, Wolfgang Richter: Schimmelpilzbedingter Mindestluftwechsel, Ergebnisse einer Studie zur Raumluftqualität, Ernst & Sohn, Bauphysik 1/2002. [6] Thomas Hartmann, Dirk Reichel, Wolfgang Richter: Feuchteabgabe in Wohnungen alles gesagt?, gi Gesundheits-Ingenieur 4/2001. [7] Thomas Hartmann, André Kremonke, Dirk Reichel, Wolfgang Richter: Gewährleistung einer guten Raumluftqualität bei weiterer Senkung der Lüftungswärmeverluste, Institut für Thermodynamik und TGA der TU Dresden, im Auftrag des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Ressortforschungsvorhaben RS III 4-6741-97.118, Januar 1999. [8]Ehrenfried Heinz: Kontrollierte Wohnungslüftung, Huss Medien GmbH, Verlag Bauwesen, Berlin 2000, ISBN 3-345- 00648-0. 24 IKZ-FACHPLANER Heft 11 /2006

Diesen Artikel M a g a z i n f ü r p l a n e r, B e r a t e r u n d e n t s c h e i d e r d e r g e B ä u d e t e c h n i k heft 4 april 2006 l können Sie komplett oder teilweise mit Quellenangaben und Link (www.ikz.de, Strobel Verlag) auf Ihrer Seite kostenfrei veröffentlichen. Senden Sie uns Ihre Anfrage an: s.schuette@strobel-verlag.de oder per Fax an: 02931 890038 l können Sie als Sonderdruck bestellen! Bitte nennen Sie uns bei Ihrer Anfrage: gewünschte Auflage:... gewünschte Seitenzahl... Artikel... aus Heft Nr.... Anfragen per E-Mail an: r.miehe@strobel-verlag.de Oder per Fax an: 02931 890072 M a g a z i n f ü r g e b ä u d e - u n d e n e r g i e t e c h n i K 3949 M A G A Z I N F Ü R G E B Ä U D E - U N D E N E R G I E T E C H N I K S t r o b e l V e r l a g fachzeitschrift des zentralverbandes und Von fachverbänden Sanitär heizung klima klempnere Berührunglose Armaturen Solarprodukte Heft 15 August 2005 S T R O B E L V E R L A G Schwimmhallenklima FACHZEITSCHRIFT DES Schnell ZENTRALVERBANDES & Einfach UND VON FACHVERBÄNDEN SANITÄR HEIZUNG KLIMA KLEMPNEREI Sicher & Preiswert Die CAD-Lösung für Ihr Unternehmen SONDERDRUCK Klimaanlagen für Schwimmhallen Hinweise für Planung und Auslegung l können Sie kommentieren. Schicken Sie uns Ihren Kommentar mit der Nennung der Heftnummer und der Überschrift per E-Mail an: redaktion@strobel-verlag.de oder per Fax an: 02931 890048 Ihr Kommentar: Heft Nr.: Artikel: dieser Kommentar darf veröffentlicht werden dieser Kommentar darf nicht veröffentlicht werden l können Sie bewerten. Schicken Sie uns Ihre Bewertung mit der Nennung der Heft Nr. und der Überschrift per E-Mail an: redaktion@strobel-verlag.de oder per Fax an: 02931 890048 Heft Nr.: Artikel: Ihre Bewertung informativ: ja, sehr weniger glaubwürdig: ja, sehr weniger aktuell: ja, sehr weniger