Lüftungstechnik und Lüftungskonzepte

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1 Lüftungstechnik und Lüftungskonzepte Erfordern die allgemeinen Regeln der Technik in Wohnungen eine kontrollierte Lüftung DIN fordert Lüften nach Konzept Rolf Schmidt, Architekt

2 Entwicklung der Wohnungslüftung

3 Gebäudehülle und Haustechnik nach EnEV

4 Erfordern die allgemein anerkannten Regeln der Technik in Wohnungen eine kontrollierte Lüftung? Haftungsrisiken bei Wohnräumen ohne Lüftungsanlagen?

5 Anforderungen Energieeinsparverordnung in der Neufassung vom (BGBl. I 04, S (S. 3146)) in Kraft seit dem: Dichtheit, Mindestluftwechsel (1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist. Dabei muss die Fugendurchlässigkeit außen liegender Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster Anhang 4 Nr. 1 genügen. Wird die Dichtheit nach den Sätzen 1 und 2 überprüft, ist Anhang 4 Nr. 2 einzuhalten. (2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist. Werden dazu andere Lüftungseinrichtungen als Fenster verwendet, müssen diese Anhang 4 Nr. 3 entsprechen.

6 Luftwechsel gem. DIN 4108 Teil 2 Bei einem anzunehmenden Differenzdruck von 4 Pa ergibt sich im Nutzungsfall ein Luftaustausch über Gebäudeundichtheiten von: n = 0,2 bis 0,30 h-1 bei normalen Gebäuden n = 0,1 bis 0,15 h-1 bei modernisierten Gebäuden (lt. TU Dresden) n = 0,1 bis 0,15 h-1 bei Gebäuden mit maschineller Lüftung Ein ausreichender Luftwechsel erfordert gem. DIN in der Regel, dass ein durchschnittlicher Luftwechsel von 0,5 h - 1 bei der Planung sichergestellt wird. bedeutet: Ein Luftaustausch über Gebäudeundichtheiten allein gewährleistet keinen ausreichenden Luftwechsel. also - kontrollierte Lüftung (ventilatorgestützt) oder - nutzerunterstützte Lüftung (Fenster)

7 Nutzerunterstützte Lüftung VFF Merkblatt ES.05 (Januar 2004) Laidig, ( Lüftungsstrategien.. in, Künzel (Hrsg.) Fensterlüftung u. Raumklima ): Dipl.-Ing. Anton Höß AIRTec 01/2003, 36ff, 41

8 AG Bochum, WuM 1988, 354: Eine Wohnungslüftung im Abstand von 3 bis 4 Stunden ist nicht zumutbar AG Hamburg, WuM 1988, 357: Dem Mieter kann ein mehr als zweimaliges Lüften am Tag nicht zugemutet werden. Was tun???? Es muss gelüftet werden! Es ist aber dem Nutzer nicht immer zuzumuten. Veränderte Lebensumstände (Single) Was sagen die allgemeinen Regeln der Technik?

9 nach BGB, analog VOB gilt: Grundlage ist die vereinbarte Beschaffenheit des Gebäudes Ein Gebäude ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit erfüllt. Dazu gehören unter anderem ohne eine ausdrückliche Vereinbarung : - Standfestigkeit (DIN.. ) - Wärmeschutz (DIN 4108) - Schallschutz (DIN 4109) - Raumhygiene (DIN ) - (Gesetze,Verordnungen Verkehrssitte Normen) Zeitpunkt der Abnahme + Gewährleistung 2009

10 Vereinbarte Beschaffenheit BGH, Urteil vom , Az.VII ZR 493/00

11 Fazit : Haftungsrisiken kann somit der Planer, Unternehmer, Handwerker nur vermeiden, wenn 1. vertragliche Vereinbarungen über die notwendige Lüftung der Wohnung durch den Nutzer getroffen werden und 2. auf den Umfang der notwendigen Lüftungsmaßnahmen in Abhängigkeit der Gebäudenutzung ( Beschaffenheitsvereinbarung ) ausführlich hingewiesen wird. oder Einbau einer kontrollierten Wohnungslüftung.

12 DIN Lüftung von Wohnungen seit Mai 2009 aktualisiert und veröffentlicht beinhaltet: Regeln für die Belüftung von Wohngebäuden (Neubau + Renovierung) Festlegungen von Grenzwerten und Berechnungsmethoden für den notwendigen Luftaustausch auf der Grundlage von 4 Lüftungsstufen Nachweisverfahren, ob lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind

13 DIN Lüftungsstufen Lüftung zum Feuchteschutz längerer Abwesenheit nutzerunabhängig Reduzierte Lüftung zeitweise Abwesenheit weitgehend nutzunabhängig Nennlüftung normales Wohnen aktive Fensterlüftung möglich (Leerstand) (Mallorca) Intensivlüftung Rauchen, Party, Cha-Cha-Cha teilweise aktive Fensterunterstützung

14 DIN Lüftungskonzept Planer oder Verarbeiter ist verpflichtet ein Lüftungskonzept mit Festlegung und Nachweis des für Hygiene und Bautenschutz notwendigen Luftaustausches für jedes Bauvorhaben zu erstellen. bei Renovierungen gilt dies, wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. im EFH mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden. Reicht die Gebäudeundichtigkeiten für den Feuchteschutz nicht aus, sind lüftungstechniche Maßnahmen vorzusehen und nachzuweisen.

15 DIN Auslegungstool und Planungstool Berechnungsfaktoren sind zum Beispiel: Gebäudeart (EFH, REH, RMH, MFH) Dämmstandard Gebäude Undichtheit der Gebäudehülle zu erwartende Belastungen durch Bewohner Infiltration durch Windbelastungen (Windkarte Wetterdienst) Bundesverband für Wohnungslüftung

16 DIN Planungstool Lüftungskonzept kostenlos zum download

17 Planungstool Lüftungskonzept Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen nach DIN , Kapitel 4.2 (Ausgabe Mai 2009) DEMO

18 Klassiker Wärmeschutzverordnung 1995 EnEV 2009/2012 DIN

19 DIN lüftungstechnische Maßnahmen Freie Lüftung Querlüftung (Wind) Schachtlüftung (Thermik) aktives Fenster öffnen (Wind und Nutzer) Ventilatorgestützte Lüftung Abluftsysteme Zuluftsysteme Zu- u. Abluftsystem Komplettsysteme (Ventilator) (Ventilator) (Ventilator) (Ventilator) Bemessung des Lüftungssystems auf der Grundlage der durch Tabellen bzw. durch Nutzung von Rechentools

20 Abluftsystem ohne WRG ca EURO incl. Montage o. MWST. (Referenzhaus 156 qm mit WFL)

21 BV Laucha 2 x 18 Mietwohnungen Plattenbauweise IW/60, Reihe Q6

22 Zu- und Abluftsystem mit WRG - mit Kreuzwärmeaustauscher - mit Kreuzgegenstromwärmeaustauscher - mit Gegenstromwärmeaustauscher - mit Rotationswärmeaustauscher bis EURO incl. Montage o. MWST. (Referenzhaus 156 qm mit WFL)

23 Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung Platzbedarf Für die Installation der Anlagen ist je nach Anordnung der Frisch und Fortluftleitungen ein Platzbedarf von 60 x 80 oder 60 x 140 cm erforderlich.

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25 DIPL.-ING. ARCHITEKT OLF SCHMIDT ROHRKANALSYSTEME NEUBAU NEUBAU NEUBAU ALTBAU ALTBAU KOMPLETT

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27 Einschätzung der Systeme DIN unterscheidet in freie und ventilatorgestützte Lüftungssysteme. Aktives Öffnen der Fenster ist keine lüftungstechnische Maßnahme im Sinne der Norm. Freie Lüftung (ohne WRG) Schachtlüftung Querlüftung Thermik - Nutzer Wind Nutzer Aktives Fenster öffnen erforderlich mit entsprech ender Hinweispflicht gemäß Rechtsgutachten!!!! Keine vollständige Lüftungspräsenz!

28 Einschätzung der Systeme Ventilatorgestützte Lüftung Abluftanlagen ohne WRG wohnungsweise zentral Eigentumswhg. Mietwohnungen ausreichende Lüftungspräsenz ohne aktives Öffnen der Fenster gegeben! beide Systeme ca EURO Zu- und Abluftanlagen mit WRG wohnungsweise zentral Eigentumswhg. Mietwohnungen hohe Lüftungspräsenz durch gezielte Planung beide Systeme ca EURO Differenz Abluftanlage EURO

29 Einschätzung der Systeme Ventilator gestützte Lüftung Einzelraumgeräte Partielle Lüftungspräsenz, da keine Überström-bereiche (Kurzschlußgefahr) Keine Rohrleitungsführungen erforderlich Kondensatableitung pro Gerät Bei konsequenter Auslegung nach (höhere Leistung und Geräte in allen Räumen als Kompensation) Hinweise und Empfehlungen:

30 Abluftwärmepumpe - Komplettsystem mit WRG über Abluftsystem und Luft/Wasserwärmepumpe-Heizstab 10% - Wärmeverteilung Fußbodenheizung - Bei EnEV Standard bis ca. 180 qm WFL. - Kein Gasanschluß, keine Erdwärmequellen - mit zusätzlich Solar bzw. zusätzlicher Außenluft möglich. ca EURO komplett ohne MWST. (Referenzhaus 156 qm mit WFL)

31 Luft/Wasser/Wärmepumpe - Komplettsystem mit WRG durch Kreuzgegenstrom-Wärmeaustauscher mit Außenluftnutzung (Heizstab) - Wärmeverteilung Fußbodenheizung - Kein Gasanschluß, keine Erdwärmequellen - mit zusätzlicher Solareinbindung möglich ca EURO komplett ohne MWST. (Referenzhaus 156 qm mit WFL)

32 Lüftungsheizung - Komplettsystem mit Kreuzstromwärmetauscher, nach geschalterer Luft/Luft/Wärmepumpe und Elektro- Wärmeelementen in den Zuluftleitungen - Warmwasserbereitung durch integrierte Trinkwasserwärmepumpe - für Häuser mit gutem Dämmstandard ca EURO komplett ohne MWST. (Referenzhaus 156 qm mit WFL)

33 EnEV 2009 ab 1. Oktober/2009 in Kraft mit einer Verschärfung der Anforderungen um ca. 30 % Referenzhausverfahren mit genau definierten Einzelanforderungen an Gebäudehülle und Haustechnik. EnEV 2012, geplante Verschärfung um weitere 20 %

34 EnEV 2009 REFERENZGEBÄUDE Berechnung nach (wie Nichtwohngebäude, wird z.zt. erarbeitet) nach / als Übergangslösung

35 EnEV 2009 REFERENZGEBÄUDE Berechnung nach (wie Nichtwohngebäude, wird z.zt. erarbeitet) nach / als Übergangslösung

36 EnEV 2009 REFERENZGEBÄUDE Höchstwerte des Transmissionswärmeverlustes - sondern nach Gebäudetyp/Größe

37 KFW-Förderstufen nach EnEV 2009

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40 Raumhygiene und Energiesparen durch Wohnungslüftung Heiz- und Lüftungssysteme im Vergleich Rolf Schmidt, Architekt

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42 Dämmdicken und U-Werte der Gebäudehüllen Neubau

43 Neubau EnEV - Standard

44 Neubau KfW 60 - Standard

45 Neubau KfW 40 - Standard

46 Altbau EnEV - Standard

47 Haustechnikkombinationen

48 Berechnungsergebnis Gasbrennwerttechnik

49 Berechnungsergebnis Wärmepumpentechnik

50 Berechnungsergebnis Pellettechnik

51 Berechnungsergebnisse / Faustregel Primärenergiebedarf gemäß EnEV 2009 Gasbrennwerttechnik EnEV: mit WRG 92 bei 15% Ersatz mit WRG und Solar EFH-70: mit WRG 92 mit WRG und Solar EFH-55 mit WRG 92 mit WRG und Solar Wärmepumpentechnik EnEV: alle Systemkombinationen EFH-70: alle Systemkombinationen EFH-55: alle Systemkombinationen Pellettechnik: EnEV: alle Systemkombinationen EFH-70: alle Systemkombinationen EFH-55: alle Systemkombinationen

52 Verbrauchskosten EURO/anno

53 Verbrauchskosten EURO/anno incl. MwSt.

54 Entwicklung der Heiz- und Lüftungstechnik Holz und Kohle mit Einzelöfen Ölheizungen und Wechselbrandkessel zentral Gasheizungen zentral Wärmepumpen Gasbrennwert (Schlagowsky) WSchVO 95 und EnEV 2002 Moderne Heizsysteme mit Wohnungslüftung AWP WP WRG Tendenz Luftheizungen Pellet Solar EnEV 2009 und EnEV 2012 Geringe Heizlasten Lüftungsheizungen

55 Weitere Informationen unter :

56 EEWärmeG Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ab 1. Januar 2009 in Kraft Nutzung von Solar Wärmepumpen (Arbeitszahl) Pellet Biogas Fernwärme BHKW Es besteht eine Nutzungspflicht oder die Erfüllung durch Ersatzmaßnahmen bei Unterschreitung der Höchstwerte des Primärenergiebedarfs und der Wärmedämmqualität um 15 Prozent.

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