Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau

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Transkript:

WEGLEITUNG VOM 15. FEBRUAR 2013 zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau für: Gleisbau-Polierin / Gleisbau-Polier Grundbau-Polierin / Grundbau-Polier Industrie- und Unterlagsbodenbau-Polierin / Industrie- und Unterlagsbodenbau-Polier Pflästerer-Polierin / Pflästerer-Polier Strassenbau-Polierin / Strassenbau-Polier Strassenunterhalts-Polierin / Strassenunterhalts-Polier (modular mit Abschlussprüfung)

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 2/107 INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG... 3 1.1 Allgemeines... 3 1.2 Zweck der Wegleitung... 3 1.3 SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe"... 4 2. AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSKONZEPT... 5 2.1 Modulare Ausbildung... 5 2.2 Erworbene en... 5 2.3 Dokumentensystem... 5 2.4 Taxonomie... 6 2.5 Modulabschlussprüfungen... 6 2.6 e... 7 2.7 gleichwertiger Ausbildungen und Lernleistungen... 7 3. ORGANISATION... 8 3.1 QS-Kommission... 8 3.2 Ausschreibung der Prüfung... 8 3.3 Zulassung... 9 3.4 Berufspraxis... 9 3.5 Arbeitsbestätigung... 9 3.6 Prüfungskosten... 10 4. ABSCHLUSSPRÜFUNG... 10 4.1 Inhalte... 10 4.2 Hilfsmittel... 11 4.3 Benotung... 11 4.4 Rechtsmittel... 13 5. INKRAFTSETZUNG... 13 Anhang 1: Übersicht über die Modulabschlüsse... 14 Anhang 2:... 18 Anhang 3: Modulbeschrieb... 22

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 3/107 1. EINLEITUNG 1.1 Allgemeines 1.11 Die Bauunternehmungen und die Werkdienste der Gemeinden und Kantone sorgen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für eine effiziente Erbringung der von privaten und öffentlichen Bauherren bestellten Bau- und Unterhaltsleistungen. Nach Meinung der Bauwirtschaftsverbände sollen Bauunternehmungen, Abteilungen, Baustellen und Strassenunterhaltsdienste von Kaderleuten geführt werden, welche die für ihre Funktionsstufe notwendige Ausbildung abgeschlossen haben. Mit der Unterstützung der Ausbildung und der Berufsprüfung für die Polierinnen und Poliere im Berufsfeld Verkehrswegbau setzen die involvierten Organisationen der Arbeitswelt (OdA) diese Idee um. 1.12 Das Berufsbildungsgesetz von 2002 gibt die Rahmenbestimmungen vor und teilt den OdA konkrete Aufgaben zu. Die Berufsbilder für die Kaderberufe auf den Stufen Vorarbeiter, Polier, Bauführer und Baumeister wurden vom Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) in einem Konzept formuliert, welche auch für das Berufsfeld Verkehrswegbau gelten. Die Anforderungsprofile und Rahmenlehrpläne sind in der Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" des SBV zusammengefasst und auf den Websites des SBV (www.baumeister.ch) und des Fachverbandes Infra (www.infra-schweiz.ch) einsehbar. 1.2 Zweck der Wegleitung 1.21 Die vorliegende Wegleitung stützt sich auf die seit dem 26. Oktober 2012 gültige Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau für die folgenden sechs Fachvertiefungen: a) Gleisbau-Polierin / Gleisbau-Polier b) Grundbau-Polierin / Grundbau-Polier c) Industrie- und Unterlagsbodenbau-Polierin / Industrie- und Unterlagsbodenbau- Polier d) Pflästerer-Polierin / Pflästerer-Polier e) Strassenbau-Polierin / Strassenbau-Polier f) Strassenunterhalts-Polierin / Strassenunterhalts-Polier 1.22 Die Wegleitung richtet sich: a) an die zukünftigen Polierinnen und Poliere im Berufsfeld Verkehrswegbau, b) an die Ausbildungsstätten (Vorarbeiter- und Polierschulen) und c) an die verschiedenen Prüfungskommissionen.

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 4/107 1.23 Die Wegleitung dient allen involvierten Kreisen zur Prüfungsvorbereitung. Die präzise formulierten und sind Anhaltspunkte für: a) die individuelle Vorbereitung der zukünftigen Polierinnen und Poliere im Berufsfeld Verkehrswegbau; b) die Ausbildungsstätten für den Aufbau und die Durchführung der Ausbildungskurse, welche zur Vorbereitung auf die eidgenössische Polierprüfung angeboten werden und c) die Kommission für Qualitätssicherung (QS-Kommission) bzw. die von ihr eingesetzten Prüfungskommissionen, um stufengerechte und zielorientierte Prüfungen vorzubereiten, durchzuführen und zu bewerten. 1.24 Die Wegleitung tritt auf den 1. März 2013 in Kraft. 1.3 SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 1.31 In der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" finden sich die Anforderungsprofile und Rahmenlehrpläne für die vier Kaderberufe Vorarbeiter, Polier, Bauführer und Baumeister des gesamten Bauhauptgewerbes und des Strassenunterhaltsdienstes. Die Lernziele sind stufengerecht formuliert, indem die Betroffenheit, das Anspruchsniveau und die Komplexitätsstufe auf einander abgestimmt sind. Innerhalb der Struktur lassen sich die Lernziele für die vier Kaderberufe leicht finden. 1.32 Die Datenbank gliedert sich wie folgt: a) Prozesse b) Ausprägung (Betroffenheit) c) d) Fachrichtungen wie Hochbau, Tiefbau, Verkehrswegbau und Bauwerktrennung e) Taxonomie / Komplexitätsstufen f) 1.33 Die in der Datenbank formulierten a) sind für die Ausbildungsstätten die verbindliche Grundlage zur Ausarbeitung des Lehrplans, b) geben der QS-Kommission und den von ihr eingesetzten Prüfungskommissionen die Richtlinien zur Erstellung der Berufsprüfung vor und c) informieren die Kandidierenden über den zu erreichenden Bildungsstand, welcher für das erfolgreiche Bestehen der eidgenössischen Berufsprüfung nötig ist.

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 5/107 2. AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSKONZEPT 2.1 Modulare Ausbildung 2.11 Die Ausbildung zum eidgenössischen Polier mit Fachausweis im Berufsfeld Verkehrswegbau setzt auf der Stufe Grundbildung eine mehrjährige Berufspraxis voraus. Sie wird in modularisierter Form angeboten. 2.12 Die Ausbildung beinhaltet Module, in welchen die Lerninhalte für die sechs Fachvertiefungen des Berufsfeldes Verkehrswegbau gemeinsam vermittelt werden. Zum Erwerb der fachspezifischen Kenntnisse werden pro Fachvertiefung separate Module angeboten. Die detaillierten Modulbeschreibungen finden sich im Anhang dieser Wegleitung. 2.2 Erworbene en 2.21 Die zukünftigen Polierinnen und Poliere eignen sich die Handlungskompetenzen gemäss Anforderungsprofil und Rahmenlehrplan an. en sind kurze und prägnante Umschreibungen der Aufgaben oder der Funktion, welche die Kursteilnehmenden übernehmen können, nachdem sie das Modul absolviert haben. Als wird das erfolgreiche Verhalten in einer Anwendungssituation verstanden. Über eine bestimmte verfügen heisst, eine bestimmte Art von Anwendungssituationen erfolgreich bewältigen zu können. Damit haben die zukünftigen Polierinnen und Poliere an der Abschlussprüfung solche Aufgaben zu lösen, welche sie auch in ihrer Berufspraxis antreffen. Die klassische Fächeraufteilung, welche in der Ausbildung von Bedeutung sind, spielen bei den Modulabschlussprüfungen noch eine gewisse Rolle, rücken bei der Abschlussprüfung aber in den Hintergrund. 2.3 Dokumentensystem 2.31 Das Anforderungsprofil an die Polierin und den Polier basiert auf dem in der Prüfungsordnung unter Ziffer 1.1 (Zweck der Prüfung) definierten Berufsbild. Es legt fest, welche Handlungskompetenzen von einer Polierin oder einem Polier des Berufsfeldes Verkehrswegbau in der praktischen Tätigkeit erwartet werden. Das Berufsbild und das Anforderungsprofil beeinflussen die Ausbildung und die Prüfung gleichermassen. Auch der Rahmenlehrplan für die Ausbildung orientiert sich an den gleichen Grundlagen. Damit wird sichergestellt, dass Ausbildung und Abschlussprüfung inhaltlich kongruent sind.

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 6/107 2.4 Taxonomie 2.41 Die Taxonomie der Lernziele und der Prüfungsaufgaben gibt Auskunft über deren Komplexität (K). So können die Erwartungen in jedem Themengebiet stufengerecht differenziert werden. Auf allen beruflichen s, d.h. vom Lernenden bis zum Meister, werden die Komplexitätsstufen nach gleichem System angewandt und definieren die unterschiedlichen Ansprüche an die auszubildenden und nachzuweisenden en. Die nachstehende Übersicht zeigt, mit welchen Verben die Komplexitätsstufen beschrieben werden können. K1 K2 K3 K4 K5 K6 WISSEN wiedergeben VERSTEHEN auch in neuer Umgebung ANWENDEN in neuer Situation ANALYSE zerlegen Zusammenhänge erkennen SYNTHESE zusammenfügen schöpferische Leistung EVALUATION auf Zweckmässigkeit - nennen - aufzählen - unterscheiden - erläutern - interpretieren - erklären - extrapolieren - anwenden - Problem lösen - berechnen - analysieren - unterscheiden - erkennen - planen - entwickeln - zusammenfassen - bewerten - bemessen - beurteilen 2.5 Modulabschlussprüfungen 2.51 Die Module werden durch e in Form von Modulabschlussprüfungen abgeschlossen. Dabei sind drei Typen sind zu unterscheiden: Typ A: In sogenannten "Darstellungsaufgaben" wird die Breite des Wissens in einem oder mehreren Ausbildungsthemen eines Moduls geprüft; Typ B: Zusätzlich zu den Darstellungsaufgaben gemäss Typ A wird in sogenannten "Transferaufgaben" auch die Tiefe des Wissens in einem oder mehreren Ausbildungsthemen eines Moduls geprüft. Typ C: Es wird ein definierter Leistungsnachweis verlangt.

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 7/107 2.52 Beim Typ A werden Kenntnisse mit Schwergewicht der Komplexitätsstufen 1 bis 3, beim Typ B mit Schwergewicht der Komplexitätsstufen 4 bis 6 geprüft. 2.53 Beim Typ C werden im Voraus definierte Leistungsnachweise wie z.b. eine aktive Beteiligung an einer Gruppenarbeit, die vollständige Bearbeitung einer Fallstudie oder eine Kurzpräsentation über ein bestimmtes Thema verlangt. 2.6 e 2.61 Zur eidgenössischen Berufsprüfung wird zugelassen, wer die Anforderungen gemäss Ziffer 3.3 der Prüfungsordnung erfüllt. 2.62 Die Module schliessen mit einem gemäss Typ A, Typ B oder Typ C je nach Fachrichtung ab (Modulabschlussprüfung). 2.63 Bei den Typen A und B ist ein dann erbracht, wenn 60% oder mehr Punkte der maximalen Punktzahl erreicht sind. 2.64 Beim Typ C ist ein dann erbracht, wenn die verlangten Leistungsanforderungen erbracht wurden. 2.65 Die für die Zulassung zur Abschlussprüfung nachzuweisenden Bedingungen (Modulabschlüsse) sind Anhang 1 der Prüfungsordnung aufgeführt. 2.7 gleichwertiger Ausbildungen und Lernleistungen 2.71 Über die gleichwertiger Ausbildungen und Qualifikationen entscheidet die QS-Kommission. 2.72 Wer nachweisen kann, dass er die gemäss den Modulbeschreibungen durch den Besuch anderer Bildungsgänge erworben hat, kann dies der QS- Kommission gemäss Ziffer 2.2 der Prüfungsordnung dokumentieren. Damit diese als zuständiges Organ über die befinden kann, ist ihr frühzeitig ein schriftliches und begründetes Gesuch mit folgenden Angaben einzureichen: a) Bezeichnung der zu erlassenden Module; b) Art der alternativen aneignung (Schule, Lehrgang usw.); c) Schul- oder Kursattest des Veranstalters; d) detaillierter Lehrplan / Fächertafel; e) Zeitpunkt und Dauer der aneignung und f) evtl. Referenzen / Transferleistungen. 2.73 An den Kosten für die bereits erworbener Lernleistungen beteiligt sich der Gesuchsteller mit einer Pauschale von CHF 200.- pro Modul.

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 8/107 2.74 Wer bereits über einen Abschluss als Polier im Berufsfeld Verkehrswegbau verfügt, kann bei einem weiteren Abschluss innerhalb des Berufsfeldes VWB von bereits abgeschlossenen Modulen dispensiert werden. Es entscheidet die QS-Kommission. Die begrenzte kommt hier nicht zur Anwendung. 3. ORGANISATION 3.1 QS-Kommission 3.11 Für die Organisation der Berufsprüfung und die Fachausweiserteilung ist die Kommission für Qualitätssicherung (QS-Kommission) gemäss Ziffer 2 der Prüfungsordnung zuständig. Die Aufgaben der QS-Kommission richten sich nach Ziffer 2.21 der Prüfungsordnung. 3.12 Die QS-Kommission konstituiert sich selbst. Das Sekretariat der QS-Kommission führt der Fachverband Infra: Fachverband Infra Weinbergstrasse 49, Postfach, 8042 Zürich Tel. 044 258 84 90; Fax 044 258 84 99 info@infra-schweiz.ch; www.infra-schweiz.ch 3.13 Die QS-Kommission wählt die Mitglieder der Prüfungskommissionen auf Antrag der für die einzelnen Fachvertiefungen wie folgt zuständigen Trägerverbände: a) Gleisbau: Verband öffentlicher Verkehr VöV, Vereinigung Schweizerischer Gleisbauunternehmer VSG b) Grundbau: Fachverband Infra c) Industrie- und Unterlagsbodenbau: PAVIDENSA Abdichtungen Estriche Schweiz d) Pflästerer: Verband Schweizerischer Pflästerermeister VSP e) Strassenbau: Fachverband Infra f) Strassenunterhalt: Schweizerischer Fachverband Betriebsunterhalt SFB 3.2 Ausschreibung der Prüfung 3.21 Die Ausschreibung der Prüfung erfolgt mindestens 5 Monate vor der eidgenössischen Abschlussprüfung auf der Website des Fachverbandes Infra unter www.infraschweiz.ch. Zudem wird die Ausschreibung der Prüfung rechtzeitig in den Fachzeitschriften und Organen der Trägerverbände publiziert. Die Bestelladresse für die Unterlagen ist der Ausschreibung zu entnehmen.

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 9/107 3.22 Die Anmeldung erfolgt nach Ziffer 3.2 der Prüfungsordnung. Es empfiehlt sich, die notwendigen Unterlagen frühzeitig zu beschaffen und einzureichen. 3.23 Mit der Prüfungsdokumentation wird den Kandidierenden eine Zusammenstellung aller für die Anmeldung nötigen Dokumente zugestellt. 3.3 Zulassung 3.31 Über die Zulassung einer oder eines Kandidierenden zur eidgenössischen Berufsprüfung entscheidet die QS-Kommission. Der Entscheid basiert auf den eingereichten Anmeldeunterlagen. Es liegt also in der Verantwortung der Kandidierenden, die Unterlagen vor dem Einreichen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, damit die Erfüllung der Bedingungen fristgerecht nachgewiesen werden kann. 3.4 Berufspraxis 3.41 Die verlangte Praxis gemäss Ziffer 3.31 der Prüfungsordnung im Berufsfeld Verkehrswegbau wird bis zum Ende des Vormonats, in welcher die Abschlussprüfung stattfindet, angerechnet. Unterbrüche wie ordentliche Ferien, Militärdienste, Zivilschutz und bauberufliche Weiterbildungen zählen als Praxis. Andere Unterbrüche in der Berufstätigkeit, wie z.b. unbezahlter Urlaub, werden der verlangten Praxis nicht angerechnet. 3.5 Arbeitsbestätigung 3.51 Unselbständig Erwerbende reichen mit den Anmeldeunterlagen Kopien von Arbeitsbestätigungen oder Arbeitszeugnissen ein. Daraus müssen folgende Informationen hervorgehen: a) Eintrittsdatum b) Funktion und Stellung im Betrieb c) allfällige Beförderungsdaten d) allfälliges Austrittsdatum 3.52 Selbständig Erwerbende legen für die entsprechende Periode einen Auszug aus dem Handelsregister oder eine Bestätigung der Gemeindekanzlei über ihre Tätigkeit als Selbständigerwerbende bei.

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 10/107 3.6 Prüfungskosten 3.61 Die Verteilung der Kosten richtet sich nach Ziffer 3.4 der Prüfungsordnung. 3.62 Die Prüfungsgebühr wird dem Kandidierenden mit dem Zulassungsentscheid in Rechnung gestellt und ist innert 30 Tagen zu begleichen. 3.63 Für eine Abmeldung während des Zulassungsverfahrens oder der Prüfung werden einer oder einem Kandidierenden die folgenden Unkosten verrechnet: a) Schriftliche Abmeldung nach eingegangener Anmeldung bis zum Zulassungsentscheid keine Kosten b) Schriftliche Abmeldung nach Zulassungsentscheid unter Angabe von entschuldbaren Gründen laut Ziffer 4.22 der Prüfungsordnung keine Kosten c) Schriftliche Abmeldung nach Zulassungsentscheid und vor Erhalt des Prüfungsprogramms ohne entschuldbare Gründe laut Ziffer 4.22 der Prüfungsordnung 60% der Prüfungsgebühr d) Schriftliche Abmeldung nach Erhalt des Prüfungsprogramms bis 10 Tage vor Prüfungsbeginn ohne entschuldbare Gründe laut Prüfungsordnung Ziffer 4.22 60% der Prüfungsgebühr e) Bei Abmeldung 10 oder weniger Tage vor Prüfungsbeginn 100% der Prüfungsgebühr f) Bei Nichterscheinen zur Prüfung ohne schriftliche Abmeldung 100% der Prüfungsgebühr g) Bei Nichterscheinen zur Prüfung infolge belegten entschuldbaren Gründe laut Ziffer 4.22 der Prüfungsordnung 20% der Prüfungsgebühr h) Bei Ausstieg während der Prüfung 100% der Prüfungsgebühr 4. ABSCHLUSSPRÜFUNG 4.1 Inhalte 4.11 In der Abschlussprüfung wird die vernetzte Umsetzung der in der modularen Ausbildung erworbenen Handlungskompetenzen geprüft. Die Abschlussprüfung umfasst: a) drei schriftlich zu prüfende modulübergreifende Prüfungsteile und b) ein mündliches Fachgespräch.

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 11/107 4.12 In der Abschlussprüfung erbringen die Kandidierenden den Nachweis der Handlungskompetenzen. Sie lösen praxisbezogene und anspruchsvolle bautechnische Probleme unter Beachtung der Komplexität gemäss SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe". Dabei berücksichtigen sie die anerkannten Regeln der Bautechnik, die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz, den Umweltschutz sowie volksund betriebswirtschaftliche Aspekte. Es wird auf der Basis der vorwiegend in den Komplexitätsstufen Typ B (K 4 bis K 6) geprüft. 4.13 Die schriftlichen Prüfungsaufgaben können aus mehreren Einzelaufgaben in den Bereichen Arbeitsvorbereitung, Bauplatzinstallation, Materialbewirtschaftung, Bautechnik, Bauausführung, Personalführung, Rapportierung und Umweltschutz bestehen. 4.14 Im mündlichen Fachgespräch geben die Kandidierenden über mehrere in sich geschlossene Schwerpunkte aus den Bereichen Arbeitsvorbereitung, Bauplatzinstallation, Materialbewirtschaftung, Bautechnik, Bauausführung, Personalführung, Rapportierung und Umweltschutz Auskunft. Die Expertinnen und Experten können mit den Kandidierenden zudem über die schriftlichen Prüfungsteile oder über Fallstudien diskutieren. 4.2 Hilfsmittel 4.21 Die zulässigen Hilfsmittel werden im Prüfungsprogramm und in den Aufgaben aufgeführt. Der Gebrauch unzulässiger Hilfsmittel kann gemäss Ziffer 4.32 der Prüfungsordnung zum Ausschluss von der Prüfung führen. 4.3 Benotung 4.31 Die Notenberechnung erfolgt gemäss nachfolgender Darstellung.

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 12/107 Notenberechnung nach einem Punkteschema Grundsatz: Sofern die Leistung in einem Prüfungsteil, in einer Position oder gegebenenfalls in einer Unterposition nach einem Punkteschema bewertet wird, erfolgt die Umrechnung der Punkte in eine Note nach der folgenden mathematischen Formel: erreichte Punktzahl x 5 Note + 1 = ( max. erreichbare Punkte ) + 1 Beispiel: erzielte Punkte = 73 max. erreichbare Punkte = 100 73 x 5 = 365 Note = ( 100 ) + 1 = 4.65 Gerundeter Notenwert = 4.5 Notenwert Die Anwendung dieser Formel bedeutet, dass 60 % der maximal möglichen Punkte dem mathematischen Mittel des Notenwertes 4.0 entsprechen (s. nachstehende Grafik). Prozent 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 Notenbereich 4.0 0 1.0 1.5 2.0 2.5 3.0 3.5 4.0 4.5 5.0 5.5 6.0 Note Für die praktische Verwendung muss die errechnete Note ganzen und halben Notenwerten entsprechen, was die Verwendung von Notenbereichen mit entsprechenden Rundungsregeln erfordert. 4.32 Für jede Position werden ganze oder halbe Noten erteilt. Die Noten der Prüfungsteile werden aufgrund der Positionsnoten gerechnet und auf eine Dezimale gerundet. Die Gesamtnote der Abschlussprüfung ist das Mittel aus den Noten der einzelnen Prüfungsteile. 4.33 Die Gesamtnote wird auf eine Dezimale gerundet. Als Rundungsregel gilt: Ist die 2. Stelle nach dem Komma 5 oder mehr, wird auf die nächst höhere Dezimale aufgerundet; ist sie 4 oder tiefer, wird auf die nächst niedrigere Dezimale abgerundet.

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 13/107 4.4 Rechtsmittel 4.41 Im Fall einer Nichtzulassung zur Prüfung oder bei Nichtbestehen der Prüfung (Verweigerung des Fachausweises) stehen einem Kandidierenden Rechtsmittel zur Verfügung. Massgebend sind Art. 61 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) in Verbindung mit dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) stellt erläuternde Merkblätter zur Verfügung. Die QS-Kommission organisiert fristgerecht eine Akteneinsicht. 4.42 Das Merkblatt Akteneinsichtsrecht ist auf der Homepage des SBFI zu finden: http://www.sbfi.admin.ch 4.43 Das Merkblatt für Beschwerden ist auf der Homepage des SBFI zu finden: http://www.sbfi.admin.ch 4.44 Beschwerden sind innert 30 Tagen nach deren Eröffnung schriftlich und mit begründetem Antrag beim SBFI einzureichen. 5. INKRAFTSETZUNG 5.51 Die Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau ist gemäss Beschluss des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), vormals Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), vom 26. Oktober 2012 genehmigt worden. 5.52 Auf Beschluss der QS-Kommission vom 15. Februar 2013 tritt die vorliegende Wegleitung per 1. März 2013 in Kraft. Zürich, 15. Februar 2013 Fachverband Infra Der Präsident Der Geschäftsführer Urs Hany Dr. Benedikt Koch

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 14/107 ANHANG 1: ÜBERSICHT ÜBER DIE MODULABSCHLÜSSE A1 Gemeinsame Module (2/3 der Ausbildungszeit) Nr. Modul Pflicht 1.01 Rechnen alle 1.02 Pläne, Leistungsverzeichnisse 1.03 Vermessung, Skizzen 1.04 Mitarbeiterführung 1 1.05 Arbeitsvorbereitung 1 alle 1.06 Arbeitsvorbereitung 2 alle 1.07 Auftragsüberwachung 1 alle 1.08 Tiefbau 1 Gleisbau 1.09 Tiefbau 2 Gleisbau 1.32 Fallstudien 2 2.01 Rechnen, Skizzen alle 2.02 Vorschriften, Normenwerke 2.03 Vermessung 2.04 Mitarbeiterführung 2 2.05 Arbeitsvorbereitung 3 alle 2.06 Arbeitsvorbereitung 4 alle 2.07 Auftragsüberwachung 2 alle 2.08 Tiefbau 4 Gleisbau 2.09 Tiefbau 5 Strassenbau, Strassenunterhalt 2.30 Fallstudien 3 2.31 Fallstudien 4 Total 21 gemeinsame Module

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 15/107 A2 Module der Fachvertiefungen (1/3 der Ausbildungszeit) Gleisbau-Polier/in Nr. Modul Pflicht 1.11 Materialkunde, Gleis- und Weichenbau ja 1.12 Weichenkonstruktionen, Pläne ja 1.13 Schienen, lückenlose Gleise ja 1.14 Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz nein 2.10 Betonbau, Abdichtungen nein 2.12 Bahnkörper, Anlagen ja 2.13 Arbeitsvorbereitung, Arbeitsstellenlogistik ja 2.14 Konstruktionen, spezielle Bauwerke nein 2.15 Strassenoberbau nein Total 9 Module, davon 5 Pflicht Grundbau-Polier/in Nr. Modul Pflicht 1.15 Geologie, Baugrundsondierungen 1 nein 1.16 Fundationen, Baugrundverbesserungen 1* ja 1.17 Baugrubenabschlüsse, Verankerungen 1 ja 1.18 Grundwasserabsenkungen, Grundwasserfassungen 1 nein 1.19 Maschinen, Geräte 1 ja 2.16 Geologie, Baugrundsondierungen 2 nein 2.17 Fundationen, Baugrundverbesserungen 2 ja 2.18 Baugrubenabschlüsse, Verankerungen 2 ja 2.19 Grundwasserabsenkungen, Grundwasserfassungen 2 nein 2.20 Maschinen, Geräte 2 ja Total 10 Module, davon 6 Pflicht

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 16/107 Industrie- und Unterlagsbodenbau-Polier/in Nr. Modul Pflicht 1.20 Estriche ja 1.21 Betonbeläge 1 ja 1.22 Kunstharzbeläge 1 ja 1.23 Arbeitstechnik, Geräte 1 nein 2.10 Betonbau, Abdichtungen nein 2.21 Spezialbeläge ja 2.22 Betonbeläge 2 ja 2.23 Kunstharzbeläge 2 ja 2.24 Arbeitstechnik, Geräte 2 nein Total 9 Module, davon 6 Pflicht Pflästerer-Polier/in Nr. Modul Pflicht 1.24 Pflästerungs- und Plattentechnik 1 ja 1.25 Belastungsgrundlagen ja 1.26 Kunst, Denkmal 1 ja 1.27 Reparaturen, Sanierungen ja 1.28 Ausmass, Vermessung ja 2.10 Betonbau, Abdichtungen nein 2.11 Leitungsbau nein 2.25 Pflästerungs- und Plattentechnik 2 ja 2.26 Kunst, Denkmal 2 ja 2.27 Planung, Vermessung ja Total 10 Module, davon 8 Pflicht

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 17/107 Strassenbau-Polier/in Nr. Modul Pflicht 1.10 Tiefbau 3 ja 1.29 Abschlüsse, Pflästerungen ja 1.30 Strassenbau, Gleisbau 1 ja 1.31 Fallstudien 1 nein 2.10 Betonbau, Abdichtungen nein 2.11 Leitungsbau ja 2.28 Strassenbau, Gleisbau 2 ja 2.29 Beläge ja Total 8 Module, davon 6 Pflicht Strassenunterhalts-Polier/in Nr. Modul Pflicht 1.33 Reinigung Anlagen und Grünflächen 1 ja 1.34 Baulicher Unterhalt 1 ja 1.35 Signalisation 1 ja 1.36 Objektkontrolle 1 nein 1.37 Technischer Dienst nein 2.10 Betonbau, Abdichtungen nein 2.32 Reinigung Anlagen und Grünflächen 2 ja 2.33 Betriebsorganisation nein 2.34 Signalisation und Baulicher Unterhalt 2 ja 2.35 Objektkontrolle 2 nein Total 10 Module, davon 5 Pflicht

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 18/107 ANHANG 2: KOMPETENZNACHWEIS Gemeinsame Module: für alle Fachvertiefungen Nr. Modul Typ Dauer in Min. 1.01 Rechnen A 60 1.02 Pläne, Leistungsverzeichnisse A 60 1.03 Vermessung, Skizzen A 60 1.04 Mitarbeiterführung 1 A 60 1.05 Arbeitsvorbereitung 1 A 90 1.06 Arbeitsvorbereitung 2 A 60 1.07 Auftragsüberwachung 1 A 60 1.08 Tiefbau 1 A 90 1.09 Tiefbau 2 A 90 1.32 Fallstudien 2 C --- 2.01 Rechnen, Skizzen A 60 2.02 Vorschriften, Normenwerke A 60 2.03 Vermessung A 60 2.04 Mitarbeiterführung 2 A 60 2.05 Arbeitsvorbereitung 3 B 90 2.06 Arbeitsvorbereitung 4 B 90 2.07 Auftragsüberwachung 2 B 90 2.08 Tiefbau 4 A 60 2.09 Tiefbau 5 A 90 2.30 Fallstudien 3 C --- 2.31 Fallstudien 4 C --- Total 1'290

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 19/107 Module der Fachvertiefungen (ergänzend zu den gemeinsamen Modulen) Gleisbau-Polier/in Nr. Modul Typ Dauer in Min. 1.11 Materialkunde, Gleis- und Weichenbau A 90 1.12 Weichenkonstruktionen, Pläne A 90 1.13 Schienen, lückenlose Gleise B 120 1.14 Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz A 60 2.10 Betonbau, Abdichtungen A 60 2.12 Bahnkörper, Anlagen B 120 2.13 Arbeitsvorbereitung, Arbeitsstellenlogistik B 90 2.14 Konstruktionen, spezielle Bauwerke A 60 2.15 Strassenoberbau A 60 Total 750 Grundbau-Polier/in Nr. Modul Typ Dauer in Min. 1.15 Geologie, Baugrundsondierungen 1 A 60 1.16 Fundationen, Baugrundverbesserungen 1 A 90 1.17 Baugrubenabschlüsse, Verankerungen 1 A 90 1.18 Grundwasserabsenkungen, Grundwasserfassungen 1 A 60 1.19 Maschinen, Geräte 1 A 60 2.16 Geologie, Baugrundsondierungen 2 B 60 2.17 Fundationen, Baugrundverbesserungen 2 B 120 2.18 Baugrubenabschlüsse, Verankerungen 2 B 120 2.19 Grundwasserabsenkungen, Grundwasserfassungen 2 B 60 2.20 Maschinen, Geräte 2 A 60 Total 780

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 20/107 Industrie- und Unterlagsbodenbau-Polier/in Nr. Modul Typ Dauer in Min. 1.20 Estriche A 60 1.21 Betonbeläge 1 A 60 1.22 Kunstharzbeläge 1 A 90 1.23 Arbeitstechnik, Geräte 1 A 90 2.10 Betonbau, Abdichtungen A 60 2.21 Spezialbeläge B 90 2.22 Betonbeläge 2 B 90 2.23 Kunstharzbeläge 2 B 120 2.24 Arbeitstechnik, Geräte 2 A 90 Total 750 Pflästerer-Polier/in Nr. Modul Typ Dauer in Min. 1.24 Pflästerungs- und Plattentechnik 1 A 90 1.25 Belastungsgrundlagen A 60 1.26 Kunst, Denkmal 1 A 60 1.27 Reparaturen, Sanierungen A 60 1.28 Ausmass, Vermessung A 60 2.10 Betonbau, Abdichtungen A 60 2.11 Leitungsbau A 90 2.25 Pflästerungs- und Plattentechnik 2 B 90 2.26 Kunst, Denkmal 2 B 90 2.27 Planung, Vermessung B 90 Total 750

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 21/107 Strassenbau-Polier/in Nr. Modul Typ Dauer in Min. 1.10 Tiefbau 3 A 120 1.29 Abschlüsse, Pflästerungen A 60 1.30 Strassenbau, Gleisbau 1 A 120 1.31 Fallstudien 1 C --- 2.10 Betonbau, Abdichtungen A 60 2.11 Leitungsbau A 90 2.28 Strassenbau, Gleisbau 2 B 120 2.29 Beläge B 120 Total 690 Strassenunterhalts-Polier/in Nr. Modul Typ Dauer in Min. 1.33 Reinigung Anlagen und Grünflächen 1 A 90 1.34 Baulicher Unterhalt 1 A 90 1.35 Signalisation 1 A 60 1.36 Objektkontrolle 1 A 60 1.37 Technischer Dienst A 60 2.10 Betonbau, Abdichtungen A 60 2.32 Reinigung Anlagen und Grünflächen 2 B 90 2.33 Betriebsorganisation A 60 2.34 Signalisation und Baulicher Unterhalt 2 B 120 2.35 Objektkontrolle 2 A 60 Total 750

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 22/107 ANHANG 3: MODULBESCHRIEB Modul 1.01: Alle Fachvertiefungen Rechnen Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 0.12 Rechnen 01 Grundrechenoperationen 02 Masse und Einheiten 03 Neigungen Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 60 Minuten Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 23/107 Modul 1.02: Alle Fachvertiefungen Pläne, Leistungsverzeichnisse Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 0.41 Pläne, Leistungsverzeichnisse 01 Pläne 04 Leistungsverzeichnis Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 60 Minuten Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 24/107 Modul 1.03: Alle Fachvertiefungen Vermessung, Skizzen Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 0.41 Pläne, Leistungsverzeichnisse 02 Projektionszeichnen 03 Skizzieren 0.45 Vermessung 01 Vermessung 02 Absteckung 0.45 Vermessung (Lasertechnik) 01 Vermessung Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 60 Minuten Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 25/107 Modul 1.04: Alle Fachvertiefungen Mitarbeiterführung 1 Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 0.13 Lernen 01 Lerntechniken 4.20 Personal 01 Personalselektion 02 Führungsaufgaben 03 Betreuung 4.20 Personal (Lehrlingswesen) 01 Personalselektion 02 Führungsaufgaben 03 Betreuung 4.50 Information 01 Mitwirkung Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 60 Minuten Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 26/107 Modul 1.05: Alle Fachvertiefungen Arbeitsvorbereitung 1 Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 0.43 Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz 02 Persönliche Sicherheitsausrüstung 4.40 Infrastruktur 01 Beschaffungskriterien 02 Betrieb Maschinen und Geräte 03 Unterhalt Inventar, Betriebsmaterial und Werkzeug 04 Unterhalt Maschinen und Geräte 4.71 Auftragsübergabe 01 Mitwirkung 4.72 Arbeitsvorbereitung 01 Termin / Wirtschaftlichkeit 4.73 Beschaffung 01 Disposition und Eingangskontrolle 4.74.1 Baustelleneinrichtung 02 Sicherheit Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 90 Minuten Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 27/107 Modul 1.06: Alle Fachvertiefungen Arbeitsvorbereitung 2 Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 0.15 Recht, Gesetze, Vorschriften, Normenwerke 0.43 Arbeitssicherheit, Gesundheit- und Umweltschutz 02 Normenwerke 03 Elektrizität 04 Umweltschutz 4.74.1 Baustelleneinrichtung 01 Installation 03 Ver- und Entsorgung 04 Vorschriften 4.74.2 Gerüste/Absturzsicherung 01 Arbeitsgerüste und Leitern 4.74.36 Gleisbau 10 Elektrische Anlagen Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 60 Minuten Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 28/107 Modul 1.07: Alle Fachvertiefungen Auftragsüberwachung 1 Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 4.75 Auftragsüberwachung 01 Leistungserfassung 02 Datenerfassung Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 60 Minuten Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 29/107 Modul 1.08: Alle Fachvertiefungen Tiefbau 1 Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 4.74.3 Baugrundsondierungen 01 Umsetzung 02 Grundlagen zur Beurteilung 4.74.4 Abholzen und Roden 01 Kleine Rodungsarbeiten 02 Schutzmassnahmen 03 Entsorgung 4.74.5 Abbruch und Demontage 01 Abbruch 02 Schutzmassnahmen 4.74.17 Wasserhaltung 01 Offene Wasserhaltung 02 Installation 4.74.18 Baugrubenabschlüsse und Aussteifungen 01 Ausführungsmöglichkeiten 4.74.22 Baugrundverbesserungen 01 Systemkenntnisse 4.74.27 Erdarbeiten 01 AVOR 4.74.32 Fundationsschichten und Materialgewinnung 4.74.39 Lager und Fahrbahnübergänge für Brücken 02 Absteckungen 03 Kulturerdarbeiten 04 Aushubarbeiten 05 Böschungssicherungen 06 Dammbau- und Schüttungsarbeiten 01 Materialkenntnisse 02 Geräteeinsätze 03 Absteckung 04 Planiearbeiten 01 Brückenlager 4.74.43 Ortbetonbau 01 AVOR 02 Fahrbahnübergänge 02 Schalungen 03 Bewehrungen 04 Beton

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 30/107 Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 90 Minuten Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 31/107 Modul 1.09: Alle Fachvertiefungen Tiefbau 2 Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 4.74.14 Bauarbeiten für Werkleitungen 4.74.37 Kanalisation und Entwässerungen 01 AVOR 02 Absteckungen 03 Aushub- und Spriessarbeiten 04 Leitungen 05 Auffüllarbeiten 01 AVOR 02 Absteckungen 03 Aushub- und Spriessarbeiten 04 Leitungen 05 Schächte 06 Auffüllarbeiten Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 90 Minuten Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 32/107 Modul 1.10: Strassenbau-Polier/in Tiefbau 3 Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 0.43 Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz 4.74.14 Bauarbeiten für Werkleitungen 4.74.18 Baugrubenabschlüsse und Aussteifungen Feldversuche 03 Aushub und Spriessarbeiten 01 Ausführungsmöglichkeiten 4.74.20 Pfähle 01 Ausführungsmöglichkeiten 4.74.23 Garten- und Landschaftsbau 01 AVOR 02 Absteckungen 03 Arbeitsausführung 4.74.27 Erdarbeiten 01 AVOR 4.74.37 Kanalisationen und Entwässerungen Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 120 Minuten 02 Absteckungen 03 Kulturerdarbeiten 04 Aushubarbeiten 05 Böschungssicherungen 06 Dammbau- und Schüttungsarbeiten 03 Aushub- und Spriessarbeiten

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 33/107 Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 34/107 Modul 1.11: Gleisbau-Polier/in Materialkunde, Gleis- und Weichenbau Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 4.74.36 Gleisbau 01 Oberbaumaterial: Verwendung 02 Oberbaumaterial: Schiene 03 Oberbaumaterial: Schwelle 04 Oberbaumaterial: Schotter 05 Oberbaumaterial: Befestigungen Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 90 Minuten Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 35/107 Modul 1.12: Gleisbau-Polier/in Konstruktionen, Pläne Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 4.74.36 Gleisbau 06 Weichen: Konstruktion Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 90 Minuten Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 36/107 Modul 1.13: Gleisbau-Polier/in Schienen, lückenlose Gleise Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 4.74.36 Gleisbau 06 Gleis und Weichen: Rückbau, Einbau und Unterhaltsarbeiten Prüfungstyp B Darstellungs- und Transferaufgaben Prüfungsdauer: 120 Minuten Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 37/107 Modul 1.14: Gleisbau-Polier/in Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 4.74.36 Gleisbau 08 Bahnkörper, Kontrolle, Störung, Schadenbehebung 09 Böschungspflege, Vegetationskontrolle, Umwelt- und Naturschutz 10 Elektrische Anlagen 11 Elektrische Anlagen: Kabelbau 12 Sicherheit und Vorschriften Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 60 Minuten Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 38/107 Modul 1.15: Grundbau-Polier/in Geologie, Baugrundsondierungen 1 Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 4.74.57 Grund- und Spezialtiefbau 01 Geologie, Baugrundsondierungen Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 60 Minuten Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 39/107 Modul 1.16: Grundbau-Polier/in Fundationen, Baugrundverbesserungen 1 Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 4.74.57 Grund- und Spezialtiefbau 02 Fundationen, Baugrundverbesserungen Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 90 Minuten Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 40/107 Modul 1.17: Grundbau-Polier/in Baugrubenabschlüsse, Verankerungen 1 Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 4.74.57 Grund- und Spezialtiefbau 03 Baugrubenabschlüsse, Verankerungen Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 90 Minuten Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 41/107 Modul 1.18: Grundbau-Polier/in Grundwasserabsenkungen, Grundwasserfassungen 1 Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 4.74.57 Grund- und Spezialtiefbau 04 Grundwasserabsenkungen, Grundwasserfassungen Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 60 Minuten Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 42/107 Modul 1.19: Grundbau-Polier/in Maschinen, Geräte 1 Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 4.74.57 Grund- und Spezialtiefbau 05 Maschinen, Geräte Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 60 Minuten Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 43/107 Modul 1.20: Industrie- und Unterlagsbodenbau-Polier/in Estriche Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 4.74.64 Estriche 01 Materialkenntnisse 02 AVOR 03 Schutz von Bauteilen 04 Höhenkote, Meterriss 05 Anschlussdetails 06 Dämmungen 07 Bewehrung 08 Estricheinbau 09 Oberflächenbearbeitung 10 Oberflächenschutz und Sicherungsmassnahmen Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 60 Minuten Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 44/107 Modul 1.21: Industrie- und Unterlagsbodenbau-Polier/in Betonbeläge 1 Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 4.74.61 Betonbeläge 01 Materialkenntnisse 02 AVOR 03 Schutz von Bauteilen 04 Absteckarbeiten 05 Versicherungsarbeiten 06 Belagseinbau 07 Oberflächenbearbeitung Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 60 Minuten Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 45/107 Modul 1.22: Industrie- und Unterlagsbodenbau-Polier/in Kunstharzbeläge 1 Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 4.74.60 Kunstharzbeläge 01 Materialkenntnisse 02 AVOR 03 Schutz von Bauteilen 04 Absteckarbeiten 05 Versicherungsarbeiten 06 Belagseinbau Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 90 Minuten Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 46/107 Modul 1.23: Industrie- und Unterlagsbodenbau-Polier/in Arbeitstechnik, Geräte 1 Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 4.74.63 Arbeitstechnik und Geräte 01 Konstruktionslehre 02 Maschinenkunde 03 Entsorgung Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 90 Minuten Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 47/107 Modul 1.24: Pflästerer-Polier/in Pflästerungs- und Plattentechnik 1 Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 4.74.23 Garten- und Landschaftsbau 01 AVOR 02 Absteckungen 03 Arbeitsausführung 4.74.32 Fundationsschichten und 01 Materialkenntnisse Materialgewinnung 02 Geräteeinsätze 4.74.33 Pflästerungen und Abschlüsse Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 90 Minuten 03 Absteckung 04 Planiearbeiten 01 Materialkenntnisse 02 AVOR 03 Absteckungen 04 Ausführung Abschlüsse 05 Ausführung Betonsteinbeläge Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 48/107 Modul 1.25: Pflästerer-Polier/in Belastungsgrundlagen Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 4.74.33 Pflästerungen und Abschlüsse 01 Materialkenntnisse Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 60 Minuten Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 49/107 Modul 1.26: Pflästerer-Polier/in Kunst, Denkmal 1 Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 4.74.18 Baugrubenabschlüsse und Aussteifungen 4.74.23 Garten- und Landschaftsbau 01 AVOR 01 Ausführungsmöglichkeiten 02 Absteckungen 03 Arbeitsausführung 4.74.27 Erdarbeiten 01 AVOR 4.74.33 Pflästerungen und Abschlüsse Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 60 Minuten 02 Absteckungen 07 Denkmalpflege und Kunstpflaster 08 Mauerwerk und Treppen Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 50/107 Modul 1.27: Pflästerer-Polier/in Reparaturen, Sanierungen Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 4.74.11 Reparatur von bituminösen Belägen 01 Schadenbilder 02 Sanierungsarbeiten 03 Geräteeinsätze 4.74.13 Kleine Belagsarbeiten 01 AVOR 4.74.33 Pflästerungen und Abschlüsse Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 60 Minuten 02 Absteckungen 03 Aufbrucharbeiten 04 Belagseinbau 09 Reparatur und Sanierung Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 51/107 Modul 1.28: Pflästerer-Polier/in Ausmass, Vermessung Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 4.74.27 Erdarbeiten 02 Absteckungen 4.74.33 Pflästerungen und Abschlüsse 03 Absteckungen 11 Administration Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 60 Minuten Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 52/107 Modul 1.29: Strassenbau-Polier/in Abschlüsse, Pflästerungen Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 4.74.33 Pflästerungen und Abschlüsse 01 Materialkenntnisse 02 AVOR 03 Absteckungen 04 Ausführung Abschlüsse Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 60 Minuten Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 53/107 Modul 1.30: Strassenbau-Polier/in Strassenbau, Gleisbau 1 Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 4.74.11 Reparatur von bituminösen Belägen 01 Schadensbilder 02 Sanierungsarbeiten 03 Geräteeinsätze 4.74.13 Kleine Belagsarbeiten 01 AVOR 4.74.32 Fundationsschichten und Materialgewinnung 02 Absteckungen 03 Aufbrucharbeiten 04 Belagseinbau 05 Oberflächenbehandlungen 03 Absteckung 04 Planiearbeiten 4.74.34 Belagsarbeiten 01 AVOR 02 Absteckungen 03 Aufbrucharbeiten 04 Belagseinbau 05 Oberflächenbehandlungen 4.74.36 Gleisbau 02 Oberbaumaterial: Schiene 4.74.41 Markieren auf Verkehrsflächen Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 120 Minuten 03 Oberbaumaterial: Schwelle 04 Oberbaumaterial: Schotter 05 Oberbaumaterial: Befestigung 06 Weichen: Konstruktion 01 Systemkenntnisse und Anwendungen

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 54/107 Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 55/107 Modul 1.31: Strassenbau-Polier/in Fallstudien 1 Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" Fallstudie zu den Themen Erdarbeiten, Pfähle, Baugrubenabschlüsse und Leitungsbau Prüfungstyp C Definierter Leistungsnachweis Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 56/107 Modul 1.32: Alle Fachvertiefungen Fallstudien 2 Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" Fallstudien zu den Hauptthemen der jeweiligen Fachvertiefungsmodule: Gleisbau: Module 1.11-1.14 Grundbau: Module 1-15 - 1.19 Industrie- und Unterlagsbodenbau: Module 1.20-1.23 Pflästerer: Module 1.24-1.28 Strassenbau: Module 1.29-1.30 Strassenunterhalt: Module 1.33-1.37 Prüfungstyp C Definierter Leistungsnachweis Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 57/107 Modul 1.33: Strassenunterhalts-Polier/in Reinigung Anlagen und Grünflächen 1 Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 4.74.70 Winterdienst 01 Methoden 02 Material und Lagerhaltung 03 Einsatzplanung 04 Administration 4.74.71 Reinigung 01 Methoden 02 Material und Lagerhaltung 03 Einsatzplanung 04 Administration 4.74.72 Grünpflege 01 Methoden 02 Material und Lagerhaltung 03 Einsatzplanung 04 Administration Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 90 Minuten Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung 8 Jahre ab Datum des es

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 58/107 Modul 1.34: Strassenunterhalts-Polier/in Baulicher Unterhalt 1 Die in den einzelnen Vorgängen und zu erreichenden en sind in der SBV-Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" 4.74.8 Instandsetzen und Schutz von Betonbauten 01 Schadensbilder 02 Sanierungsarbeiten 03 Geräteeinsatz 4.74.13 Kleine Belagsarbeiten 01 AVOR 4.74.18 Baugrubenabschlüsse und Aussteifungen 02 Absteckungen 03 Aufbrucharbeiten 04 Belagseinbau 05 Oberflächenbehandlungen 01 Ausführungsmöglichkeiten 4.74.27 Erdarbeiten 05 Böschungssicherungen 4.74.33 Pflästerungen und Abschlüsse Prüfungstyp A Darstellungsaufgaben Prüfungsdauer: 90 Minuten 01 Materialkenntnisse 02 AVOR 03 Absteckungen 04 Ausführung Abschlüsse 05 Ausführungen Pflästerungen Der für dieses Modul dient als Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung

Wegleitung zur Prüfungsordnung über die Berufsprüfung im Berufsfeld Verkehrswegbau 59/107 8 Jahre ab Datum des es