Anmeldeformular Master of Advanced Studies ZFH in Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Startdatum: MAS Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (CAS 1-4 und Mastermodul) 1. CAS Interdisziplinäre Perspektive auf die Arbeitswelt 2. CAS Diagnostik und Beratung in der Arbeitswelt 3. CAS Beratungsfelder in der Arbeitswelt 4. CAS Beratungsfelder im Organisationskontext Mastermodul Bei der Anmeldung für den gesamten MAS sowie den 1. CAS wird eine Eignungsabklärung (kostenpflichtig) durchgeführt. Bei einer Anmeldung für den 2., 3. oder 4. CAS wird die Zulassung inhaltlich geprüft. Personen ohne Hochschulabschluss in müssen den WBK Testtheorie (kostenpflichtig) vor Eintritt in den CAS Diagnostik und Beratung in der Arbeitswelt besuchen. Personen mit Diplomen nach altem Recht müssen den WBK Wissenschaftsbasiertes Arbeiten (kostenpflichtig) besuchen. Wir bitten Sie, diesen Fragebogen auszufüllen und zurückzusenden. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt! Seite 1 von 11
Foto Privatadresse: Frau Herr Name: Strasse/Nr.: Geburtsdatum: Mobile: Nationalität: Sozialvers.-Nr.: 756... Vorname: PLZ/Ort: Tel. P: E-Mail P: Heimatort: (bitte nur 1 Heimatort angeben) Geschäftsadresse Firma: Abteilung: Tätig als: Strasse/Nr.: PLZ/Ort: Tel. G: Stellenprozent: E-Mail G: Waren Sie schon einmal an einer Schweizerischen Fachhochschule oder Universität eingeschrieben? Ja Nein Wenn ja, wie lautet Ihre Matrikel-Nr.? Bitte Kopie der Matrikelnummer beilegen. - - Seite 2 von 11
Bitte beantworten Sie alle Fragen von 1. 5. 1. Schulen / Grundausbildung Von Bis Art der Berufsausbildung / des Studiums, Lehrfirma / Ausbildungsstätte Ort 2. Weiter- und Fortbildung, chronologisch Von Bis Art Weiter- oder Fortbildung und ev. Abschluss Ort Seite 3 von 11
3. Formelle Bildungsabschlüsse Geben Sie hier Ihre formellen in- und ausländischen Bildungsabschlüsse an (z.b. Eidg. Fähigkeitsausweis EFZ, gymnasiales Maturitätszeugnis, Berufsmaturitätszeugnis, Lizentiat): Abschluss mit Typ Schule, an welcher der Abschluss erfolgte Abschluss- jahr Gesetzlicher Wohnort (Gemeinde/Kanton) zum Zeitpunkt des Abschlusses Zum Beispiel Maturität 1) Typ XY Kaufm. EFZ Berufsmaturität 2) Primarlehrerpatent Zum Beispiel: Kantonsschule XY in Zürich Kaufm. Berufsschule XY in Zürich Primarlehrerseminar XY Zum Beispiel 1997 Zum Beispiel: Küsnacht / ZH 1) mit Angabe, ob eidg. anerkannte kantonale, SMK oder eidg. nicht anerkannte kantonale Maturität 2) mit Angabe, ob nach Lehrabschluss oder lehrbegleitend 4. Berufliche und andere Tätigkeiten Von Bis Beschreibung der Tätigkeit Seite 4 von 11
5. Ausführliche Darstellung der Motivation für den Besuch dieser Weiterbildung? Seite 5 von 11
6. Länderwahl für internationale Studienreise - betrifft Teilnehmende des MAS und des 4. CAS Zur Wahl stehen folgende Länder in Europa: Frankreich (Aix-en-Provence / Marseille / Avignon), Österreich / Slowakei (Wien / Bratislava), Deutschland (Mannheim/Berlin), Finnland (Helsinki) und folgende Übersee-Destination: Singapur, Boston (USA)* 1. Eine kurze Programmübersicht zu den jeweiligen Studienreisen finden Sie unter den Downloads bei den Studiengängen. Bitte geben Sie uns Ihre 1. und 2. Priorität an. Die Anzahl Plätze pro Land ist beschränkt. Die Zuteilung der Teilnehmenden für die Länderschwerpunkte erfolgt in den ersten beiden Novemberwochen 2017. Wir versuchen die Zuteilung gemäss Ihrer 1. Prioritätenangabe zu organisieren. Wir bitten jedoch um Verständnis, falls Ihre 1. Priorität aufgrund der beschränkten Platzvergabe nicht ermöglicht werden kann. Hinsichtlich Ihrer Sprachkompetenz (Französisch, Englisch) werden folgende Fähigkeiten vorausgesetzt: Ein gutes Niveau im Hör- und Leseverständnis sowie mündliche Kommunikationsfähigkeiten, die Diskussionen zu Fachthemen mehrheitlich möglich machen (dies entspricht ungefähr dem Niveau B2). * 1 unter Vorbehalt von Änderungen 1. Priorität 2. Priorität Wie wurden Sie auf uns aufmerksam? Arbeitsstelle Empfehlung Persönlicher Kontakt Werbung/Inserate Veranstaltung/Messe Medien/Artikel Internet/ Suchmaschine Sonstiges: Seite 6 von 11
Rechnung Rechnung ausstellen: Privat Geschäft Korrekte Rechnungsanschrift: Die Anmeldung zu einem Weiterbildungsprogramm wird von uns bestätigt und ist danach definitiv. Sowohl schriftliche als auch Online-Anmeldungen sind verbindlich. Die definitive Aufnahme in ein Programm unterliegt den spezifischen Zulassungsbedingungen. Teil des Aufnahmeverfahrens ist beim MAS und beim 1. CAS eine psychologische Eignungsabklärung (inkl. Interview und Testverfahren). Die Eignungsabklärung wird mit CHF 650.- verrechnet. Die Kosten für die Eignungsabklärung werden unabhängig von der Zulassung zum Lehrgang fällig. Im Falle einer Zulassung zum Lehrgang fallen die Kosten für die Eignungsabklärung ergänzend zur Teilnahmegebühr an. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer / die Teilnehmerin, von den Zulassungs- und Teilnahmebedingungen gemäss Anhang Kenntnis genommen zu haben und diese zu akzeptieren. Diese sind auch der Informationsbroschüre zum Lehrgang zu entnehmen. Die Teilnehmerzahl ist auf 26 Personen beschränkt. Ort/Datum: Unterschrift: Beilagen Kopie aller Zeugnisse/Urkunden/Diplome der formellen Bildungsabschlüsse (vgl. Anmeldeformular, Punkt 3). Bitte retournieren Sie das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular an: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften IAP Elvira Flury Pfingstweidstrasse 96 Postfach 8037 Zürich Telefon: +41 58 934 83 43 Fax: +41 58 935 83 43 E-Mail: elvira.flury@zhaw.ch Seite 7 von 11
Anhang Allgemeine Zulassungs- und Teilnahmebedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen am IAP der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (IAP) In Kraft seit 01.05.2016 1 Allgemeines Die nachfolgenden Zulassungs- und Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Weiterbildungsveranstaltungen des IAP der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (IAP). Sie ergänzen die jeweiligen Ausschreibungsunterlagen sowie die Studienordnungen der einzelnen MAS-Studiengänge. 2 ECTS Weiterbildungsveranstaltungen am IAP sind in der Regel modularisiert und richten sich nach dem European Credit Transfer System (ECTS) zur Bestätigung erbrachter Studienleistungen. Für erfolgreich absolvierte Module vergibt das IAP die entsprechenden ECTS-Punkte. 1 ECTS-Punkt (Credit) entspricht einer Studienleistung von 25 30 Stunden. 3 Arten von Weiterbildungsveranstaltungen Am IAP werden folgende Weiterbildungsveranstaltungen angeboten: Weiterbildungskurse (WBK) Diese werden u.a. in der Form von wöchentlichen Lektionen, Blockkursen oder Kompaktkursen (ganzer Tag) angeboten. Für den Besuch wird eine Kursbestätigung ausgestellt. Bei entsprechendem Leistungsnachweis können Credits gutgeschrieben werden. Zertifikatslehrgänge (Certificate of Advanced Studies, CAS) Sie umfassen eine Studienleistung von 10 15 Credits. Den erfolgreichen Abschluss bestätigt das IAP mit einem Zertifikat. Diplomlehrgänge (Diploma of Advanced Studies, DAS) Diplomlehrgänge umfassen eine Studienleistung von 30 40 Credits. Den erfolgreichen Abschluss bestätigt das IAP mit einem Diplom. Weiterbildungs-Masterstudiengänge (Master of Advanced Studies, MAS) Weiterbildungs-Masterstudiengänge umfassen eine Studienleistung von mindestens 60 Credits, inklusive einer schriftlichen Arbeit und evtl. eines Praktikums. Der Abschluss berechtigt zur Führung des Titels Master of Advanced Studies (MAS) ZFH in (Richtung). Seite 8 von 11
4 Zulassung Zertifikatslehrgänge, Diplomlehrgänge sowie Weiterbildungsmasterstudiengänge richten sich grundsätzlich an Personen, die über den Abschluss einer staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule) verfügen. Praktikerinnen und Praktiker mit vergleichbarer beruflicher Kompetenz können zugelassen werden, wenn sie die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen gemäss Studienordnung erfüllen. Weiterbildungskurse stehen interessierten Personen gemäss der jeweiligen Kursbeschreibung offen. In den einzelnen Angeboten können abweichende Zulassungsvoraussetzungen vorgesehen werden, die den Detailprogrammen zur jeweiligen Weiterbildung zu entnehmen sind. Über die finale Zulassung zur Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung entscheidet die Studienleitung. Teilnahmevoraussetzung für alle Weiterbildungsveranstaltungen des IAP ist, dass das Kursgeld, bzw. der erste in Rechnung gestellte Teilbetrag, bezahlt ist. 5 Anmeldung Sowohl schriftliche als auch Online-Anmeldungen sind verbindlich. Die definitive Aufnahme in ein Programm unterliegt den spezifischen Zulassungsbedingungen. Diese sind den jeweiligen Detailprogrammen zu entnehmen. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer/die Teilnehmerin, von den Zulassungs- und Teilnahmebedingungen sowie von den Kursbedingungen gemäss Ausschreibung Kenntnis genommen zu haben und diese zu akzeptieren. Die Teilnehmendenzahl einer Weiterbildungsveranstaltung ist beschränkt. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, die Studienleitung behält sich vor, zugunsten einer sinnvollen Durchmischung der Teilnehmenden davon abzuweichen. Die Teilnehmenden erhalten nach Anmeldung eine Eingangsbestätigung (für WBKs gilt diese gleichzeitig als Aufnahmebestätigung). Die Anmeldung ist verbindlich. Über Anmeldungen nach Anmeldeschluss entscheidet die Studienleitung. Das IAP bestätigt den Teilnehmenden die definitive Aufnahme schriftlich. Hinweis für Teilnehmende sur Dossier ohne Hochschulabschluss (Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Universität): Die Aufnahme in den MAS Weiterbildungs-Masterstudiengang bzw. bei modularen MAS in das Mastermodul ist erst nach Absolvierung des Kurses Wissenschaftsbasiertes Arbeiten möglich. Der Weiterbildungskurs Wissenschaftsbasiertes Arbeiten wird mehrmals jährlich durchgeführt. Weitere Informationen (Durchführungstermine, Kosten, Inhalte, etc.) werden im Rahmen des Anmeldeverfahrens bekannt gegeben. Die Aufnahme in den MAS Weiterbildungs- Masterstudiengang bzw. bei modularen MAS in das Mastermodul ist mit dem Besuch dieses Kurses noch nicht definitiv. Die Studienleitung entscheidet über die finale Aufnahme. 6 Preisangaben Die für eine Weiterbildungsveranstaltung anfallenden Kosten und die darin enthaltenen Leistungen sind in der Kursbeschreibung enthalten. Seite 9 von 11
7 Durchführung Wird eine minimale Anzahl von Anmeldungen nicht erreicht, behält sich das IAP das Recht vor, die Veranstaltung nicht durchzuführen. Die angemeldeten Personen werden so früh als möglich über die Nichtdurchführung unterrichtet. 8 Änderungen und Anpassungen Programmänderungen sowie personelle Änderungen in einer Weiterbildungsveranstaltung (Dozierende, Kursverantwortliche etc.) bleiben vorbehalten. 9 Zahlungsmodalitäten Die Zahlung von Weiterbildungskursen (WBK) mit einer Dauer bis zu 5 Kurstagen ist spätestens 14 Tage vor Kursbeginn zu leisten. Bei umfangreicheren WBK, CAS-, DAS- und MAS- Lehrgängen ist das Kursgeld nach Erhalt der Aufnahme-Bestätigung in der Regel vor Kursbeginn zu bezahlen. Spezielle Zahlungsbedingungen der einzelnen Weiterbildungsangebote, insbesondere bei modularen Programmen, bleiben vorbehalten. Wird das Kursgeld nicht fristgerecht bezahlt, kann der Besuch des Unterrichts verweigert werden. Die Pflicht zur Bezahlung des Kursgeldes bleibt davon unberührt. 10 Abmeldung, Nichterscheinen, Abbruch oder Ausschluss wegen ausstehendem Kursgeld Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Die Fristen sind im Detail wie folgt geregelt: Abmeldung WBK mit bis zu 5 Kurstagen WBK > 5 Kurstage CAS / DAS / MAS Bis 14 Tage vor Kursbeginn Weniger als 14 Tage vor Kursbeginn Bearbeitungsgebühr von CHF 100. Gesamte Teilnahmegebühr Bis 8 Wochen vor Kursbeginn Bis 4 Wochen vor Kursbeginn Weniger als 4 Wochen vor Kursbeginn Bearbeitungsgebühr von CHF 350. 20 % der gesamten Teilnahmegebühr 40 % der gesamten Teilnahmegebühr Nach Kursbeginn, Nichterscheinen, Abbruch der Teilnahme oder Ausschuss wegen ausstehendem Kursgeld 65 % der gesamten Teilnahmegebühr Nach Besuch von mindestens der Hälfte der Weiterbildung wird die gesamte Teilnahmegebühr verrechnet. *Bei modularen MAS werden die Studierenden mit den Teilnehmenden der DAS, CAS oder WBK gleichgestellt, d.h. es ist die Gebühr der eingeschriebenen DAS, CAS oder WBK zu bezahlen. Seite 10 von 11
11 Versicherung Versicherungen sind Sache der Kursteilnehmenden. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird für umfangreichere Weiterbildungsveranstaltungen der Abschluss einer Annullationskostenversicherung empfohlen. 12 Abtreten von Rechten Die Teilnehmenden treten die im Rahmen der Ausbildung am IAP entwickelten Arbeitsergebnisse und Rechte vollumfänglich und entschädigungslos an das IAP ab. Die Abtretung betrifft namentlich auch Aufgabenlösungen, Abschlussarbeiten sowie von den Teilnehmenden entwickelte Software, unabhängig von einer allfälligen Schutzfähigkeit solcher immaterieller Güter. Die Abtretung umfasst insbesondere das ausschliessliche Recht zur Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen sowie sämtliche Urheber-, Leistungsschutz-, Patent-, Muster- und Modellrechte etc. Sollte eine entgeltliche Verwertung solcher Rechte erfolgen, wird ein Erlös vom IAP ausschliesslich für schulische Zwecke verwendet. Ein allfälliges Recht auf Nennung als Urheber, Erfinder, Schöpfer des Musters bzw. Modells o. ä. wird von dieser Abtretung in keiner Weise berührt und sämtliche Geheimhaltungspflichten des IAP werden eingehalten. In besonderen Fällen können die Rechte teilweise oder vollständig an die Teilnehmenden übertragen werden. Die/der Teilnehmende kann ein entsprechendes Gesuch an die Studienleitung stellen und die Rückübertragung der Rechte wird in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. 13 Rechtswahl und Gerichtsstand Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einer Weiterbildung am IAP der ZHAW gilt Schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Seite 11 von 11