E-Mail: gemeinde@diegten.bl.ch. nach telefonischer Vereinbarung Tel 061 973 94 07 (Direktwahl)



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Transkript:

Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Diegten Nr. 02/2009-4457 Diegten, Februar 2009 Erscheint in der Regel Mitte des Monats Gemeindeverwaltung Zälghagweg 55 Gemeindeverwalter Öffnungszeiten: Montag Freitag Donnerstag Sprechstunde Gemeindepräsidentin Tel 061 973 02 10 / Fax 061 973 06 24 www.diegten.ch Tel 061 973 94 08 (Direktwahl) E-Mail: gemeinde@diegten.bl.ch 09.30-11.00 Uhr 08.00-11.00 Uhr & 13.30-18.30 Uhr nach telefonischer Vereinbarung Tel 061 973 94 07 (Direktwahl) Wichtige Termine...2 Mitteilungen des Gemeinderates...3 Mitteilungen der Verwaltung... 4-7 Publikationen aus dem kantonalen Amtsblatt...8 Geschwindigkeitskontrolle in Diegten...7 Mitteilungen von Vereinen und Institutionen...9-21 Werbungen und Inserate...20, 22 Veranstaltungskalender Februar/März 2009...22

Mitteilungsblatt der Gemeinde Diegten Februar 2009 Seite 2 Termine Grünabfuhr Papiersammlung Häckseldienst Die nächsten Grünabfuhren finden am Donnerstag, 5. März 2009 und am Donnerstag, 19. März 2009 statt. Wir bitten Sie, das Material im Grün-Container mit Jahresvignette bereitzustellen. Achtung: Die Container benötigen eine Jahresvignette. Das gebündelte Sammelgut ist am Samstag, 14. Februar 2009 bis 08.00 Uhr bereitzustellen. Bitte erst am Sammeltag an der Strasse deponieren und keine Säcke und Schachteln verwenden. Am 07. März 2009 wird wieder ein Häckseldienst durchgeführt. Eine Anmeldung ist bis 03. März 2009 erforderlich. Den Anmeldetalon finden Sie im Anhang. Mitteilungsblatt Für das Mitteilungsblatt 03/2009 ist am Freitag, 06.03.2009 um 11.00 Uhr Redaktionsschluss. Notfallnummern Unter 061/ 261 15 15 erhalten Sie Auskunft, welche Praxis über das Wochenende und an Feiertagen für ärztliche und zahnärztliche Notfälle Dienst hat. Die Notfallapotheke erreichen Sie ebenfalls unter 061 / 261 15 15. Bei einem Vergiftungsunfall wählen Sie 145. Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Die private Stiftung für Krankenpflege zu Hause des SBK bietet in Ergänzung zur Spitex Leistungen für die Krankenpflege zu Hause an (z.b. terminale Pflege im Endstadium, Nachtwachen etc.) und verfügt über speziell qualifiziertes Personal. Die Spitex Sissach und Umgebung schlägt den Gemeinden vor, dass die SBK ihre Leistungserbringung direkt mit der Spitex absprechen und abrechnen soll. Die Spitex vertritt die Gemeinden gegenüber der SBK. Der Gemeinderat ist mit diesem Vorgehen einverstanden. Der Gemeinderat delegiert VP Markus Schneider und GR Ruedi Ritter als Vertreter des Gemeinderates in die Planungskommission Sportanlagen. Der Gemeinderat hat die Varianten zur Realisierung des Kunstrasens, die am 12. Januar 2009 von der Delegation des FC Diegten-Eptingen vorgestellt wurden, studiert und entschieden, dass das Projekt an der Gemeindeversammlung vom 16. März 2009 traktandiert wird. Der Gemeinderat hat den Beitritt zum Trägerverein offene Jugendarbeit für 2009 budgetiert. Die Behörde ist nach wie vor davon überzeugt, dass es Treffpunkte für Jugendliche braucht, wo sie von geschultem Personal betreut werden. Auch die Interaktionen der Streetworker auf der Strasse und der Einsatz des mobilen Beratungszentrums in den Gemeinden werden als sehr wertvoll erachtet. Der Gemeinderat erhofft sich auch im eigenen Dorf einen positiven Einfluss und freut sich auf den ersten Einsatz des Streetworkers in Diegten. Der GR bewilligt einen Beitrag gemäss Budget von Fr. 200.- zu Gunsten des Ferienpasses.

Mitteilungsblatt der Gemeinde Diegten Februar 2009 Seite 3 Sozialhilfebehörde: Die Sozialhilfebehörde hat sich neu konstituiert: Präsident: Stalder Heinz Ziegelmattweg 1 Vizepräsident: Miesch Peter Bennwilerstr. 14 Aktuarin Jenni Gabriela In den Matten 1 Mitglied Baumann Sandra Zälghagweg 41 Delegierte Gemeinderat Geissbühler Madeleine Bächlen 3 Mitteilungen der Verwaltung SBB-Tageskarten Auskunft und Reservation Gemeinde Diegten Zälghagweg 55 4457 Diegten Telefon: 061 973 02 10 Telefax: 061 973 06 24 E-Mail: gemeinde@diegten.bl.ch Tageskarte Gemeinde - Verkaufsbedingungen Die Gemeinde Diegten bietet zwei unpersönliche SBB - Generalabonnemente (Tageskarten Gemeinde) der zweiten Klasse an. Die Tageskarte ermöglicht die freie Fahrt auf allen Strecken der SBB, RhB und PTT sowie den meisten konzessionierten Privatbahnen und vielen Schiffsbetrieben der Schweiz für nur Fr. 35.-- für EinwohnerInnen von Diegten und für Fr. 40.-- für Auswärtige! Bestimmungen: 1. Reservationen Reservationen werden frühestens 90 Tage vor dem Reisedatum entgegengenommen. Sie können telefonisch, am Schalter oder online via Internet www.diegten.ch erfolgen. 2. Bezug Die Tageskarten Gemeinde können frühestens 90 Tage vor dem Reisedatum am Schalter bei der Gemeindeverwaltung Diegten bezogen werden. 3. Verhinderung

Mitteilungsblatt der Gemeinde Diegten Februar 2009 Seite 4 Ein Umtausch der gekauften Tageskarten oder eine Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Für reservierte, aber nicht bezogene Tageskarten-Gemeinde, ist der volle Preis zu entrichten. 4. Preis Pro Tageskarte Gemeinde und Benützungstag wird für EinwohnerInnen von Diegten ein Preis von Fr. 35.-- und für Auswärtige Fr. 40.-- erhoben. Der Betrag ist bei Abholung sofort bar zu bezahlen. 5. Versand Der Versand der Karten (nur bei Online-Reservationen, die mit Postcard oder Kreditkarte bezahlt wurden) erfolgt jeweils am folgenden Werktag per A-Post (gilt für Bestellungen bis 11:30 des Vortages). 6. Zahlungsmöglichkeiten Bar bei Abholung Postcard (nur bei Online-Reservation) PayPal (mittels Kreditkarten, nur bei Online-Reservation) Die Tageskarten sind ab 16. Februar 2009 gültig. Neue Meldevorschriften bei Zuzug, Umzug und Wegzug Seit 1. Januar 2009 ist das neue Anmeldungs- und Registergesetz des Kantons Basel- Landschaft sowie die zugehörige Verordnung in Kraft. Gemäss neuem Recht - gilt als Niederlassung, wenn eine Person mit der Absicht dauernden Verbleibens in eine Einwohnergemeinde zuzieht oder zugezogen ist und ihren familiären und sozialen Lebensmittelpunkt in der betreffenden Einwohnergemeinde hat; - gilt als Aufenthalt, wenn eine Person ohne Absicht dauernden Verbleibens in eine Einwohnergemeinde zuzieht oder zugezogen ist und länger als drei Monate in der Einwohnergemeinde nachtsüber immer oder meistens anwesend ist; - kann jede Person auf der Gemeindeverwaltung den Namen und die Adresse derjenigen Person hinterlegen, die im Falle eines Unfalls oder des Todes zu benachrichtigen ist; - kann jede Person auf der Gemeindeverwaltung Anordnungen für das Begräbnis hinterlegen;

Mitteilungsblatt der Gemeinde Diegten Februar 2009 Seite 5 - gelten bezüglich Zuzug, Umzug und Wegzug folgende Meldevorschriften a) für die Einwohnerinnen und Einwohner bei Zuzug in eine Gemeinde: Jede schweizerische oder ausländische Person, die in eine Einwohnergemeinde für Niederlassung oder Aufenthalt zuzieht, hat sich innert 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Für ausländische Personen gelten bei Zuzug zudem die Meldepflichten gemäss Ausländerrecht. Bei der Anmeldung muss die zuziehende Person ihre Identität mit amtlichem Dokument belegen. Amtliche Dokumente sind Pass, Identitätskarte, Auszug aus dem Zivilstandsregister usw. Die Hinterlegung des Heimatscheins ist nicht mehr erforderlich. Bereits hinterlegte Heimatscheine bleiben hinterlegt, sie können jedoch bei der Gemeindeverwaltung kostenlos zurückgefordert werden. Eine förmliche Niederlassungsbewilligung wird nicht mehr ausgestellt. Die fristgerechte Anmeldung ist gebührenfrei. b) für die Einwohnerinnen und Einwohner bei Umzug innerhalb einer Gemeinde: Jede schweizerische oder ausländische Person mit Niederlassung oder Aufenthalt, die innerhalb einer Einwohnergemeinde umzieht, hat sich innert 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung umzumelden. Für ausländische Personen gelten bei Umzug zudem die Meldepflichten gemäss Ausländerrecht. Die fristgerechte Ummeldung ist gebührenfrei. c) für die Einwohnerinnen und Einwohner bei Wegzug aus einer Gemeinde: Jede schweizerische oder ausländische Person mit Niederlassung oder Aufenthalt, die aus einer Einwohnergemeinde wegzieht, hat sich innert 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung abzumelden. Für ausländische Personen gelten bei Wegzug zudem die Meldepflichten gemäss Ausländerrecht. Die fristgerechte Abmeldung ist gebührenfrei. d) für die Vermieterinnen und Vermieter bei Zu-, Um- und Wegzug ihrer Mieterinnen und Mieter: Jede natürliche oder juristische Person, die einer an- oder ummeldungspflichtigen Person ein Haus oder eine Wohnung vermietet, hat dies von sich aus und innert 14 Tagen seit dem Mietantritt der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. In gleicher Weise hat sie die Beendigung der Vermietung an eine um- oder abmeldungspflichtige Person mitzuteilen. Vermieterinnen und Vermieter haben der Gemeindeverwaltung zudem auf Anfrage hin Auskunft über die Namens- und Adressverhältnisse von an-, um- und abmeldungspflichtigen Mieterinnen und Mietern zu geben. Diese Mitteilungs- und Auskunftspflichten betreffen somit alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Ein- oder Mehrfamilienhaus vermieten, oder ihre Rechtsvertretungen (insbesondere Liegenschaftsverwaltungen).

Mitteilungsblatt der Gemeinde Diegten Februar 2009 Seite 6 Weitere Informationen Auskünfte zu den Meldvorschriften erteilen die Einwohnerkontrollen der Einwohnergemeinden. Das Anmeldungs- und Registergesetz sowie die zugehörige Verordnung sind im Internet unter www.baselland.ch, "Gesetzessammlung", Ordnungsnummern 111 und 111.11 abrufbar. Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft Veranstaltungsbewilligung im Wald Das Forstamt beider Basel hat nach Vernehmlassung bei den betroffenen Gemeinden und kantonalen Fachstellen die Bewilligung für die Durchführung des baselbieter bike challenge 2009 ca. 750 Personen vom Samstag, 29. August 2009 gemäss Dekret des Landrates über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald, vom 11. Juni 1998 (SGS 570.1), in allen Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft mit Auflagen erteilt. Geschwindigkeitskontrolle in Diegten Datum Strasse Fahrtrichtung Kontrollzeit von bis Anz. Fz Übertretungen Anzahl in % 13.01.09 Hauptstr.69 Eptingen 06.51-08.06 115 3 2.6 23.01.09 Känerkinderstr. Diegten Zentr. 10.38-11.53 55 1 1.8 Publikationen aus dem kantonalen Amtsblatt 0074/2009 Bauherrschaft: Forastefano-Nucito A. und G. Frenkendörferstrasse 30 4410 Liestal Projekt: Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Parz. 3343, Hegiweg,Diegten Projektverfasser: Wagner Bauart AG, Lasmatt 9, 4455 Zunzgen

Mitteilungsblatt der Gemeinde Diegten Februar 2009 Seite 7 0123/2009 Bauherrschaft: Moser Rolf Hauptstrasse 109 4457 Diegten Projekt: Dachflächenfenster, Parz. 2028, Hauptstrasse 109, Diegten Projektverfasser: Moser Rolf, Hauptstrasse 109 4457 Diegten 0074/2009 Bauherrschaft: Forastefano-Nucito A. und G. Frenkendörferstrasse 30 4410 Liestal Projekt: Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Neuauflage: Profile Parz. 3343, Hegiweg,Diegten Projektverfasser: Wagner Bauart AG, Lasmatt 9, 4455 Zunzgen 0234/2009 Bauherrschaft: Eschbach-Grieder Rolf Känerkinderstrasse 14 4457 Diegten Projekt: Wohnhaus-Anbau, Parz. 2201 Känerkinderstrasse 14, Diegten Projektverfasser: Büro für Baupläne Annkathrin Tschopp Rheinfelderstrasse 51 4450 Sissach Publikationen berücksichtigen bis Amtsblatt Nr. 6 vom 05. Februar 2009 Die Polizei Basel-Landschaft teilte uns am 05. Februar 2009 folgendes mit: In DIEGTEN waren vergangene Nacht Einbrecher unterwegs. Es lohnt sich, Fenster und Türen immer gut zu verschliessen! Rufen Sie uns an, wenn Sie Verdächtiges beobachten und wahrnehmen. Tel. 117 oder 112 www.polizei.bl.ch Bei Fragen: Präventionsstelle; Tel. 061 926 30 66

Mitteilungsblatt der Gemeinde Diegten Februar 2009 Seite 8 Mitteilungen von Vereinen und Institutionen

Mitteilungsblatt der Gemeinde Diegten Februar 2009 Seite 9

Mitteilungsblatt der Gemeinde Diegten Februar 2009 Seite 10

Mitteilungsblatt der Gemeinde Diegten Februar 2009 Seite 11

Mitteilungsblatt der Gemeinde Diegten Februar 2009 Seite 12

Mitteilungsblatt der Gemeinde Diegten Februar 2009 Seite 13 Fasnachtsumzug : Donnerstag, 19.Februar 2009 11.00-12.15 Uhr Kindergarten & Primarschule Diegten

Mitteilungsblatt der Gemeinde Diegten Februar 2009 Seite 14 Der Kindergarten und die Primarschule führen in diesem Jahr eine Projektwoche zum Thema Fasnacht durch. Schon heute sind wir eifrig am Vorbereiten. Bunte Larven, schöne Fasnachtslaternen und originelle Wagen entstehen. Auch die Fasnachtsmusik muss eingeübt werden, damit der grosse Fasnachtsumzug, ein Höhepunkt dieser Woche, gelingt! Der Umzug beginnt um 11.00 Uhr beim Schulhaus Imbermatt und verläuft via: Rotacher-Zälghagweg- Weidliweg zum Sagiweg. Dort singen die Kinder um ca. 11.20 Uhr gemeinsam Lieder. Weiter geht es auf der anderen Seite der Hauptstrasse via Rischmattweg-Bennwilerstrasse-Ziegelhüttenweg- Bächlenweg-Zälghagweg. Beim Hegiweg findet um ca. 11.50 Uhr ein weiteres Konzertli statt. Der Abschluss ist wiederum auf dem Schulareal. Alle Kinder vom Kindergarten bis zur 5. Klasse und das gesamte Lehrerteam freuen sich über zahlreiche Zuschauerinnen und Zuschauer an unserem Fasnachtsumzug! Herzlich willkommen!

Mitteilungsblatt der Gemeinde Diegten Februar 2009 Seite 15 Wir suchen per sofort oder nach Vereinbarung eine/n dipl. Pflegefachfrau/-mann 30 % 70 % auch Springer/innen zur Ueberbrückung von Engpässen Die Spitex Sissach und Umgebung umfasst acht Gemeinden mit ca. 14 000 Einwohnern. Unsere Aufgabe ist es, die Selbständigkeit von Menschen, die zuhause gepflegt oder betreut werden wollen, zu erhalten und zu fördern. Wenn Sie eine vielseitige Tätigkeit suchen, interessiert an einer selbständigen Arbeit sind und einen gültigen Fahrausweis Kat. B besitzen, dann melden Sie sich doch bei uns (Wiedereinsteigerinnen ebenfalls willkommen). Ein motiviertes Team, Weiterbildungsmöglichkeiten, sowie die Möglichkeit, an der Pflege-Entwicklung aktiv mitzuwirken, sind nur einige Punkte, die die Stelle prüfenswert machen. Arbeitspensum ist offen. Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihre schriftliche Bewerbung. Spitex Sissach und Umgebung Frau E. Lukesch-Knessl oder Frau M. Bärtschi Teichweg 9, 4450 Sissach / Tel. 061 976 46 90

Mitteilungsblatt der Gemeinde Diegten Februar 2009 Seite 16 Aktuelle Kurse im Roten Kreuz Baselland: Budgetberatung - Auskommen mit dem Einkommen!? Mitunter keine leichte Aufgabe - sei es, dass trotz eines guten Einkommens nie etwas übrig bleibt oder es aufgrund eines kleinen Budgets sowieso nie reicht - am Ende steht immer der finanzielle Engpass. Mit der richtigen Planung kann viel erreicht werden: Wie viel Geld braucht man zum Leben? Wo lauern Geldfresser und Schuldenfallen und wie vermeidet man diese? Der Kurs im Roten Kreuz informiert und unterstützt: Donnerstag, 19. März 2009, 18.30-21.30 Uhr, Fichtenstrasse 17, 4410 Liestal. Kosten: Fr. 15.--. Fitness 60 plus Körperliche Vitalität erhalten! Stärkung von Muskelkraft, Beweglichkeit und Gleichgewichtssinn helfen, den Alltag leichter zu bewältigen und selbständig zu bleiben. In einer kleinen Gruppe erhalten Sie ein individuelles Training. Sie erlangen grössere Ausdauer und vermindern gezielt das Sturzrisiko. Der Kurs ist für alle mit Alter 60+ geeignet, unabhängig von der körperlichen Verfassung. Jeweils mittwochs, 09.00-09.50 Uhr ab 04. Februar 2009. Der Einstieg in den laufenden Kurs ist jederzeit möglich. Kursort: Rotes Kreuz Baselland, Fichtenstrasse 17, 4410 Liestal. Kosten: Fr. 15.-- pro Lektion. Alzheimer Alzheimer ist eine Erkrankung, die immer mehr Menschen betrifft. Die Auswirkungen treffen vor allem die Angehörigen, die erleben müssen, dass ein ihnen nahestehender Mensch sich durch die Krankheit stark verändert. Die Pflege und Betreuung der Erkrankten ist eine grosse Herausforderung für das Umfeld. Lernen Sie mehr über das Krankheitsbild Alzheimer. Welche Begleitsymptome treten auf und wie wirken sich diese auf das Verhalten des Erkrankten aus. In einem kompakten Tageskurs erhalten Sie alle notwendigen Informationen zum Thema Alzheimer. Datum: Mittwoch, 18. März 2009. Kursort: Rotes Kreuz Baselland, Fichtenstrasse 17, 4410 Liestal. Kosten: Fr. 160.--. Für weitere Informationen und Anmeldung zu diesen Veranstaltungen steht Ihnen das Rote Kreuz Baselland, Frau Regina Bachmann, Fichtenstrasse 17, 4410 Liestal unter Telefon 061 905 82 10 (vormittags) oder bildung@srk-baselland.ch gern zur Verfügung.Weitere Presseauskünfte: Rotes Kreuz Baselland / Abteilung Bildung Frau Regina Bachmann Fichtenstr. 17 / 4410 Liestal Tel. 061 905 82 10 E-Mail: r.bachmann@srk-baselland.ch

Mitteilungsblatt der Gemeinde Diegten Februar 2009 Seite 17 Grünabfuhr Grüngut-Jahresvignetten ab 1. Januar 2009: Container 140 Liter Fr. 80. Container 240 Liter Fr. 150. Container 770 Liter Fr. 450. Grüngut-Halbjahresvignetten ab 1. Juli 2009: Jahres- Vignette Diegten Container 140 Liter Fr. 40. Container 240 Liter Fr. 75. Container 770 Liter Fr. 225. Häckseldienst Häckseln erste 10 Minuten gratis, danach Fr. 2.65/min. Entsorgung Häckselgut: Fr. 5. /110 Liter resp. Fr. 50. /m 3 Bitte beachten Sie die monatlichen Hinweise im Mitteilungsblatt der Gemeinde Diegten. Bitte stellen Sie den Grüncontainer am Abfuhrtag jeweils ab 07.00 Uhr an die Sammelstelle.

Mitteilungsblatt der Gemeinde Diegten Februar 2009 Seite 18

Mitteilungsblatt der Gemeinde Diegten Februar 2009 Seite 19 Veranstaltungskalender ab Februar/März 2009 17.02.09 TV Meisterschaften Mehrzweckhalle 13.02.09 GV Sportclub Kulturraum 18.02.09 Blutspenden Gemeindesaal 19.02.09 Mütterberatung Kulturraum 21.02.09 GV Männerchor FW-Theorieraum 16.03.09 Gemeindeversammlung Gemeindesaal 19.03.09 Mütterberatung Kulturraum 21.03.09 VAKI-Turnen Mehrzweckhalle 27.03.09 Theater Gem. Chor Mehrzweckhalle 28.03.09 Theater Gem. Chor Mehrzweckhalle 28.03.09 Kant. Geländelauf Untere Turnhalle 29.03.09 Konfirmation Kirche Diegten 31.03.09 Mittagstisch Gemeindesaal Anmeldetalon für den Häckseldienst vom Samstag, 07. März 2009 Bitte bis am 03. März 2009 auf der Gemeindeverwaltung abgeben oder faxen 061/973 06 24 Name / Vorname Strasse & Nr. Ich nehme den Häckseldienst am Samstag, 07. März 2009 in Anspruch. Geschätzte Menge m3 (1 x 1 x 1 m resp. 1000 Liter) Das Häckselgut ist durch A. Nyffeler mitzunehmen: Ja Nein Datum Unterschrift Mobile Kantonalbank Der Kantonalbankbus hält immer donnerstags von 13.00 Uhr - 15.00 Uhr vor der Gemeindeverwaltung.