» Berufs- und Ausbildungsmöglichkeiten «Jetzt starten! Gemeinnützige Gesellschaft für Behindertenarbeit www.gfb-hachenburg.de
» Staatl. anerkannte/r Erzieherin / Erzieher Sven «In der Tagesförderstätte werden Menschen individuell gefördert - das gefällt mir!
Schulische Voraussetzung Dauer In Vollzeit (2 Jahre Schule + 1 Anerkennungsjahr oder Teilzeit (3 Jahre duale Ausbildung). Dabei kann ggf. die Fachhochschulreife erworben werden. Aus- bzw. Weiterbildungsverkürzungen sind in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer geregelt. Vergütung Mittlerer Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit einer zusätzlichen abgeschlossenen Berufsausbildung, die gleichzeitig das Erreichen des Sek. I-Abschlusses beinhaltet. Ausbildungsinhalte Berufsspezifische Module: Elementarpädagogik, Jugendarbeit und Arbeiten mit beeinträchtigten Menschen Da es sich um eine vorwiegend schulische Ausbildung handelt, wird für die ersten Ausbildungsjahre keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Erst im Praktikum oder im Anerkennungsjahr - soweit dies zur Ausbildung gehört - gibt es ein Entgelt, angelehnt an den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVÖD). Monatliche Ausbildungsvergütung bei Absolvierung der Ausbildung in Teilzeitform. Berufliche Voraussetzung Abschluss einer Berufsausbildung (vorzugsweise Kinderpfleger, Erziehungshelfer, Sozialassistent, Alten- oder Gesundheits- und Krankenpfleger). In Rheinland-Pfalz wird der Berufsabschluss Staatlich geprüfte/geprüfter Sozialassistent/in verlangt.
» Yvonne «Ich schätze die Kombination aus pädagogischem und pflegerischem Anteil, weil dies viel Abwechslung in meine Arbeit bringt.» Staatl. anerkannte/r Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger «
Schulische Voraussetzung Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder Sozialassistenz Vergütung In RLP Vergütung für die gesamte Ausbildungszeit. In Hessen und NRW Vergütung während des Anerkennungsjahres oder bei Absolvierung der Ausbildung in Teilzeitform. Berufliche Voraussetzung Abschluss einer Berufsausbildung (vorzugsweise Kinderpfleger, Erziehungshelfer, Sozialassistent, Alten- oder Gesundheits- und Krankenpfleger). In Rheinland-Pfalz wird der Berufsabschluss Staatlich geprüfte/geprüfter Sozialassistent/in verlangt. Ausbildungsinhalte Fachübergreifende Lernbereiche wie Theorie und Praxis der Heilerziehung, Gesundheit und Pflege, Psychiatrie, Organisation / Recht / Verwaltung. Heilerzieherische Schwerpunkte wie Musik / Rhythmik, Werken, Sprachförderung, basale Stimulation, Psychomotorik, Organisation. Dauer In RLP 3 Jahre in Teilzeitform (3 Tage arbeiten / 2 Tage Schule). In Hessen und NRW besteht zusätzlich die Möglichkeit der Vollzeitschule (2 Jahre) + Anerkennungsjahr. Dabei kann ggf. die Fachhochschulreife erworben werden. Aus- bzw. Weiterbildungsverkürzungen sind in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Bundesländer geregelt.
» Hannah «Während meines Praktikums bei der GFB habe ich einen tollen Einblick in den heilpädagogischen Bereich erhalten.» Sozialassistenz Vorpraktikum «
Vorpraktikum Sozialassistenz Schulische Voraussetzung: Mittlerer Bildungsabschluss oder gleichwertige Vorbildung. Dauer: zwei Jahre (Berufsbildende Schule / Praktika) Inhalte des berufsbezogenen Unterrichts: Gestaltung von Kommunikations- und Erziehungsprozessen Beobachtung von Entwicklungsprozessen Ernährung / Hauswirtschaft Theoretisches Erlernen von gesundheitsfördernden und pflegerischen Tätigkeiten In einem 12-monatigen Praktikum in unseren Wohnoder Tagesförderstätten wird ein erster Eindruck vom Arbeitsleben im heilpädagogischen Bereich vermittelt und es können erste Schritte zur Berufsqualifikation erworben werden. Wir bieten unseren VorpraktikantInnen eine fachlich fundierte Anleitung durch erfahrene MitarbeiterInnen, eine monatliche Vergütung, alle Leistungen zur Sozialversicherung sowie hohe Übernahmechancen in ein Ausbildungsverhältnis.
» Sandra «Neben einer fundierten fachlichen Begleitung während der Praxissemester bietet die GFB Möglichkeiten einer Übernahme nach dem Studium und Aufstiegschancen innerhalb des Unternehmens.» Studierende in praktischen Studiensemestern «
Vergütung Die Vergütung im praktischen Studiensemester ist am Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVÖD) angelehnt. Die Vergütung während eines dualen Studiums variiert je nach Ausbildungsmodell und wird im Einzelfall verhandelt. Dauer Die Regelstudienzeit in Vollzeit beträgt 6 bis 8 Semester. Duale Studiengänge verbinden ein Studium mit einer Berufsausbildung bzw. Praxisphasen in unserem Unternehmen. Im grundständigen Studienfach Soziale Arbeit sind solche praxisintegrierende Studiengänge möglich. Studieninhalte Schulische Voraussetzung Hochschulzugangsberechtigung oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z. B. Kultusministerium) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Das Studium umfasst Inhalte der Sozialpsychiatrie, der Beratung in Familie und Schule sowie der Klinischen Sozialarbeit und Entwicklungsrehabilitation. Die Studiengänge setzen sich - je nach Hochschule - aus einer unterschiedlichen Anzahl von Modulen zusammen. Sie umfassen neben den Lehrveranstaltungen (Pflicht- und Wahlpflichtmodulen, Seminaren und Übungen) Praxismodule und eine Bachelor Thesis (Bachelorarbeit).
» Jonathan «Mein Freiwilliges Soziales Jahr bestärkt mich darin, eine Ausbildung im sozialen Bereich zu wählen.» FSJ BFD «
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Ein Freiwilliges Soziales Jahr bietet einen ersten Eindruck vom Arbeitsleben im sozialen Bereich und eine gute Orientierungs- und Entscheidungshilfe für die berufliche Zukunft. Seminarwochen fördern den Austausch mit anderen FSJlern. Darüber hinaus stellt das Freiwillige Soziale Jahr ein anerkanntes Vorpraktikum für einen sozialen Beruf, beispielsweise Erzieher/in oder Heilerziehungspfleger/in dar. Vergütung: monatliches Taschengeld zzgl. Sozial-, Haftpflichtund Unfallversicherung Bundesfreiwilligendienst (BFD) Der BFD kann für die Dauer von 6, 12 oder 18 Monaten (in Ausnahmefällen bis zu 24 Monaten) absolviert werden. Der Beginn ist jederzeit möglich. Neben den wöchentlichen Arbeitszeiten finden auch mehrere praxisbezogene Seminare statt. Vergütung: monatliches Taschengeld Für den Bundesfreiwilligendienst ist kein qualifizierter Schulabschluss erforderlich und er ist nicht an ein bestimmtes Alter gebunden.
Kontakt: Geschäftsstelle: Gemeinnützige Gesellschaft für Behindertenarbeit - GFB ggmbh - Auf dem Gleichen 10 57627 Hachenburg Tel.: 0 26 62 94 26-0 Mail: info@gfb-hachenburg.de Online: www.gfb-hachenburg.de www.facebook.com/behindertenarbeit 2017-02 www.gfb-hachenburg.de