Vom 17. Juli 2015. Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich. II. Allgemeines 2 Regelstudienzeit 3 Abschlussgrad



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Transkript:

Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelor-Teilzeitstudiengang Betriebswirtschaft der Hochschule Wismar University of Applied Sciences: Technology, Business and Design Vom 17. Juli 2015 Auf Grund des 2 Absatz 1 in Verbindung mit 13 Absatz 5, 38 Absatz 1 und 39 Absatz 1 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 2011 (GVOBl. M-V S. 18), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Juni 2012 (GVOBl. M-V S. 208, 211) geändert worden ist, und 1 Absatz 2 der Rahmenprüfungsordnung der Hochschule Wismar, University of Applied Sciences: Technology, Business and Design vom 19. Oktober 2012 (Mittl.bl. BM M-V S. 1159), die zuletzt durch die Zweite Satzung zur Änderung der Rahmenprüfungsordnung der Hochschule Wismar, University of Applied Sciences: Technology, Business and Design vom 20. September 2013 (Hochschulanzeiger der Hochschule Wismar, Sonderausgabe vom 15. November 2013) geändert worden ist, hat die Hochschule Wismar, University of Applied Sciences: Technology, Business and Design die folgende Prüfungs- und Studienordnung erlassen: Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich II. Allgemeines 2 Regelstudienzeit 3 Abschlussgrad III. Prüfungen 4 Prüfungsausschuss 5 Arten der Prüfungsleistungen 6 Mündliche Prüfungen 7 Modulprüfungen und Modulnoten 8 Ablegen von Modulprüfungen 9 Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen, Bildung von Noten 10 Regelprüfungstermine und Fristen 11 Rücktritt und Versäumnis 12 Wiederholung von Prüfungen IV. Bachelorarbeit, Kolloquium 13 Bachelorarbeit, Kolloquium 14 Bestehen der Bachelorprüfung und Bildung der Gesamtnote V. Studienordnung 15 Zweck der Studienordnung 16 Ziel des Studiums 17 Studienbeginn 18 Gliederung des Studiums 19 Inhalt des Studiums 20 Lehr- und Lernformen 21 Studienberatung VI. Schlussbestimmungen 22 Übergangsbestimmungen 23 Inkrafttreten

Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Prüfungsplan Studienplan Diploma Supplement I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich ( 1 Rahmenprüfungsordnung) Diese Prüfungsordnung gilt für den Bachelor-Teilzeitstudiengang Betriebswirtschaft der Hochschule Wismar, University of Applied Sciences: Technology, Business and Design. Die Rahmenprüfungsordnung der Hochschule Wismar ist unmittelbar anzuwenden, soweit diese Prüfungs- und Studienordnung keine eigenen Vorschriften enthält. II. Allgemeines 2 Regelstudienzeit ( 2 Rahmenprüfungsordnung) Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester. Sie umfasst die theoretischen Studiensemester, die Modulprüfungen sowie die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Thesis. 3 Abschlussgrad ( 3 Rahmenprüfungsordnung) Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird der akademische Grad Bachelor of Arts (B.A.) verliehen. III. Prüfungen 4 Prüfungsausschuss ( 5 Rahmenprüfungsordnung) An der Hochschule wird ein Prüfungsausschuss für das Fern- und Teilzeitstudium gebildet. Er ist für alle das Prüfungsverfahren betreffenden Aufgaben und Entscheidungen des Prüfungswesens sowie für die weiteren durch diese Ordnung zugewiesenen Aufgaben zuständig. 5 Arten der Prüfungsleistungen ( 6 Rahmenprüfungsordnung) (1) Die Prüfungsart und der Umfang sind im Prüfungsplan (Anlage 1) festgelegt. Folgende Arten von Prüfungsleistungen können erbracht werden: a) mündliche Prüfungen, b) schriftlich als Klausurarbeiten, c) Projektarbeiten, d) Referate/Präsentationen,

e) Alternative Prüfungsleistungen können sein: - Referate, - Präsentationen, - Planspiel, - Rechnerprogramme, - Rollenspiele, - Diskussionsleitungen, - Kolloquien, - sonstige schriftliche Arbeiten, - Hausarbeiten, - Projektarbeiten. Alternative Prüfungsleistungen können auch als semesterbegleitende Prüfungen außerhalb des von der Hochschule festgelegten Prüfungszeitraumes erbracht werden. (2) Durch Projektarbeiten soll die Fähigkeit zur Entwicklung, Durchsetzung und Präsentation von Problemlösungen, Handlungsanleitungen und Konzepten sowie ggf. zur Arbeit im Team unter Beweis gestellt werden. Die Bearbeitungszeit für Projektarbeiten beträgt mindestens sechs Wochen und höchstens sechs Monate. Bearbeitungszeit und Umfang der Projektarbeit wird vom jeweiligen Lehrenden festgelegt. (3) Ein Referat ist eine eigenständige systematische Aufarbeitung eines Themas oder Themengebietes im Lehr- und Lernzusammenhang einer Lehrveranstaltung. Die Prüfungsleistung ist durch eine schriftliche Ausarbeitung sowie die mündliche Präsentation der Ergebnisse mit anschließender Diskussion zu erbringen. Form, Umfang und Zeitpunkt der zu erbringenden Leistungen werden vom jeweiligen Lehrenden festgelegt. (4) Ein Planspiel dient zur langfristigen Unternehmensplanung durch Simulation eines Unternehmens. Das Planspiel wird über einen Zeitraum von zehn bis zwölf Wochen Long- Distance in Gruppen gespielt. Am Ende der Spielphase müssen die Gruppen ihre eigenen Planungen und Ergebnisse präsentieren. 6 Mündliche Prüfungen ( 8 Rahmenprüfungsordnung) Durch mündliche Prüfungsleistungen soll der Kandidat nachweisen, dass er die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennt und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermag. Ferner soll festgestellt werden, ob der Kandidat über breites Grundlagenwissen des Prüfungsgebietes verfügt. 7 Modulprüfungen und Modulnoten ( 11 Rahmenprüfungsordnung) Setzt sich die Modulprüfung aus mehreren Prüfungen zusammen, errechnet sich die Modulnote aus der Summe der in den einzelnen Prüfungsteilen erreichten Punkte. Die Modulprüfung ist erfolgreich abgelegt, wenn mindestens die Hälfte der vorgegebenen Punktzahl erreicht wird. Die Notengebung erfolgt linear.

8 Ablegen von Modulprüfungen (12 Rahmenprüfungsordnung) Einen Anspruch auf Bewertung von Prüfungsleistungen haben nur Kandidaten, die sich frist- und formgerecht zu der jeweiligen Modulprüfung angemeldet haben. Die Anmeldung erfolgt mit dem Antritt der Prüfung. 9 Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen, Bildung von Noten ( 16 Rahmenprüfungsordnung) (1) Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten: 1,0; 1,3 = sehr gut = eine hervorragende Leistung, 1,7; 2,0; 2,3 = gut = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt, 2,7; 3,0; 3,3 = befriedigend = eine Leistung, die den durchschnittlichen Anforderungen entspricht, 3,7; 4,0 = ausreichend = eine Leistung die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen entspricht, 5,0 = nicht ausreichend = eine Leistung, die wegen ihrer Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt. (2) Die Bewertung einer schriftlichen Prüfungsleistung ist spätestens vier Wochen nach Erbringung der Prüfungsleistung bekannt zu geben. 10 Regelprüfungstermine und Fristen ( 17 Rahmenprüfungsordnung) Studierende, die die Anforderungen am Ende der jeweiligen Regelstudienzeit nicht erfüllen, sind schriftlich über die Rechtsfolgen zu informieren. 11 Rücktritt und Versäumnis ( 18 Rahmenprüfungsordnung) Neben der Vorlage eines ärztlichen Attests bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit kann ein wirksamer Rücktrittsgrund auch aufgrund dienstlicher Unabkömmlichkeit bei Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers vorliegen. Der Krankheit des Kandidaten steht die Krankheit eines von ihm überwiegend allein zu versorgenden Kindes gleich. 12 Wiederholung von Prüfungen ( 19 Rahmenprüfungsordnung) (1) Ein Kandidat hat zur Ablegung einer Modulprüfung drei Versuche. Für die Bachelor- Thesis gilt Absatz 2. (2) Die Bachelor-Thesis und das Kolloquium können bei einer Bewertung, die schlechter als ausreichend (4,0) ist, nur einmal wiederholt werden. Die Vergabe muss alsbald, spätestens sechs Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Bachelor-Thesis beim Prüfungsausschuss beantragt werden.

IV. Bachelorarbeit, Kolloquium 13 Bachelorarbeit ( 20 Rahmenprüfungsordnung) (1) Zur Bachelor-Thesis wird zugelassen, wer mindestens 155 Credits erworben hat. Zum Kolloquium wird nur zugelassen, wer keine Modulprüfungen offen hat und wenn der schriftliche Teil der Bachelor-Prüfung bestanden ist. (2) Die Bearbeitungszeit der Bachelor-Thesis beträgt zehn Wochen. Auf begründeten Antrag des Kandidaten kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit verlängern. Im Regelfall soll die Verlängerung nicht mehr als vier Wochen betragen. In besonderen Härtefällen, in denen der Kandidat durch von ihm nicht zu vertretende Gründe an der fristgemäßen Fertigstellung der Bachelor-Thesis gehindert ist, kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auch um mehr als vier Wochen verlängern oder sie unterbrechen. Als besondere Härtefälle sind insbesondere anzusehen: 1. länger andauernde Erkrankung, 2. Schwangerschaft und 3. Einberufung zum Wehrdienst oder zu Wehrübungen. Bei Erkrankung des Kandidaten ist ein amtsärztliches Attest vorzulegen, aus dem die Art der gesundheitlichen Beeinträchtigung und deren Auswirkung auf die Fähigkeit zur Anfertigung der Bachelor-Thesis hervor geht. Der Antrag ist schriftlich an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten und beim Prüfungsamt einzureichen. (3) Die Bachelor-Thesis wird von einem Professor oder einer anderen nach 36 Absatz 4 des Landeshochschulgesetzes prüfungsberechtigten Person gestellt und betreut, soweit diese an der Hochschule Wismar im Studiengang tätig ist. Die Ausgabe erfolgt über das Prüfungsamt. Soll die Bachelor-Thesis in einer Einrichtung außerhalb der Hochschule Wismar durchgeführt werden, bedarf es hierzu der Zustimmung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. (4) Das Thema der Arbeit kann nur einmal und innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Der Prüfungsausschussvorsitzende sorgt dafür, dass der Kandidat das neue Thema innerhalb von sechs Wochen erhält. (5) Die Bachelor-Thesis kann auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag des einzelnen Kandidaten aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist. (6) Die Bachelor-Thesis ist fristgemäß beim Prüfungsamt in dreifacher schriftlicher Ausfertigung und einer auf einem für die elektronische Datenverarbeitung geeigneten Medium gespeicherter Fassung abzugeben. (7) Das Bewertungsverfahren soll vier Wochen nicht überschreiten. (8) Ist die Differenz der von den Gutachtern vergebenen Noten größer als 2,0, bestellt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses einen dritten Gutachter, der im Rahmen der Bewertungsvorschläge von Erst- und Zweitgutachter die Note endgültig festsetzt. (9) Die Note des Kolloquiums ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen. Sie geht mit einem Anteil von 25 % in die Note für die Bachelor-Thesis ein.

14 Bestehen der Bachelorprüfung und Bildung der Gesamtnote ( 22 Rahmenprüfungsordnung) (1) Die nach Credits gewichtete Durchschnittsnote der Modulprüfungen geht mit einem Anteil von 90 % und die Note der Bachelor-Thesis mit einem Anteil von 10 % in die Gesamtnote ein. (2) Neben der Note auf der Grundlage der Deutschen Notenskala von 1 bis 5 ist bei der Abschlussnote zusätzlich auch eine relative Note entsprechend der folgenden ECTS- Bewertungsskala auszuweisen: A die besten 10 %, B die nächsten 25 %, C die nächsten 30 %, D die nächsten 25 %, E die nächsten 10 %. V. Studienordnung 15 Zweck der Studienordnung Die Studienordnung dient der Information und Beratung der Studierenden im Hinblick auf eine sinnvolle Gestaltung des Studiums. Sie ist zugleich Grundlage für die studienbegleitende fachliche Beratung der Studierenden und für die Planung des Lehrangebots durch die Fakultät. 16 Ziele des Studiums Die Hochschule Wismar vermittelt durch anwendungsorientierte Lehre ein breites Fachwissen sowie die Fähigkeit, verantwortlich praxisrelevante Probleme zu erkennen, mögliche Problemlösungen auszuarbeiten und kritisch gegeneinander abzuwägen sowie eine gewählte Lösungsalternative erfolgreich in die Praxis umzusetzen. Die Übernahme von verantwortlichen Aufgaben erfordert neben Fachwissen, Sicherheit und Entscheidungsfreude. Dementsprechend ist die Ausbildung auch auf Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und die Förderung der Persönlichkeitsbildung ausgerichtet. Am Ende des Studiums sollen die Studierenden in der Lage sein, auf wissenschaftlicher Grundlage selbstständig innerhalb einer vorgegebenen Frist, Probleme anwendungsbezogen zu bearbeiten. 17 Studienbeginn Der Zeitpunkt des Studienbeginns ist zum Winter- und zum Sommersemester möglich. Die Entscheidung darüber fällen der Studiengangverantwortliche und der Prüfungsausschuss. 18 Gliederung des Studiums (1) Das Studium gliedert sich in acht Theoriesemester. Das achte Semester dient zur Bearbeitung der Bachelor-Thesis. Pro Semester werden 20 bis 25 Credits nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) vergeben, insgesamt

also 180 Credits; ein Credit entspricht einer studentischen Arbeitsbelastung von 30 Zeitstunden. Um einen erfolgreichen Abschluss des Studienganges innerhalb der Regelstudienzeit zu ermöglichen und eine Überforderung der Studierenden zu vermeiden, wird empfohlen, eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden nicht zu überschreiten. (2) Das Studium ist in Module untergliedert. Module sind in sich abgeschlossene Lehreinheiten, in denen thematisch zusammengehörige Lehrinhalte zusammengefasst sind. Der erfolgreiche Abschluss eines Moduls wird durch eine Modulprüfung dokumentiert, deren Bestehen Voraussetzung für die Vergabe der für dieses Modul ausgewiesenen Credits ist. 19 Inhalt des Studiums (1) Das Lehrangebot umfasst die im Modulhandbuch näher beschriebenen Pflicht- und Kompetenzmodule. (2) Mit den einzelnen Kompetenzfeldern vertiefen sich die Studierenden in zwei speziellen Teildisziplinen der BWL. Jedes Kompetenzfeld besteht aus drei Modulen, wobei jedes Kompetenzfeld nur einmal gewählt werden darf und erfolgreich abgeschlossen werden muss. Welche der Kompetenzfelder angeboten werden, wird spätestens vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Semesters bekanntgegeben. Die Durchführung eines Kompetenzfeldes kann von einer Mindestteilnehmerzahl von zehn Teilnehmern abhängig gemacht werden. (3) Module können zu gemeinsamen Veranstaltungen zusammengelegt werden. Darüber entscheidet der jeweils zuständige Prüfungsausschuss. Zusammengelegte Module können nur gemeinsam belegt werden. 20 Lehr- und Lernformen (1) Lehr- und Lernformen des Teilzeitstudiums sind: - Präsenzveranstaltungen in Form von seminaristischem Unterricht, - Selbststudium: eigenständige Auseinandersetzung mit studien- und prüfungsrelevanten Inhalten unter Zuhilfenahme ausgehändigter Studienbriefe, einschließlich der Vor- und Nachbereitung des vermittelten Lehrstoffs der Präsenzveranstaltungen. (2) Aus welchen dieser Veranstaltungsformen sich die einzelnen Module zusammensetzen, ist im Studienplan (Anlage 2) festgelegt. 21 Studienberatung (1) Alle Studierenden können sich in allgemeinen Angelegenheiten ihres Studiums vom Dezernat für studentische und akademische Angelegenheiten der Hochschule Wismar beraten lassen. (2) Die Hochschule Wismar informiert außerdem im Rahmen der allgemeinen Studienberatung über die von ihr getragenen Studienmöglichkeiten. (3) Die Beratung zu Fragen der Studiengestaltung einschließlich aller spezifischen Prüfungsangelegenheiten wird von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

durchgeführt. Die Studienfachberatung sollte insbesondere zu Beginn des Studiums, bei nicht bestandenen Prüfungen und bei Studiengangwechsel in Anspruch genommen werden. (4) Die Beratung zu Fragen einzelner Fachmodule liegt in der Verantwortung der jeweiligen Modulverantwortlichen. V. Schlussbestimmungen 22 Übergangsbestimmungen Diese Prüfungs- und Studienordnung gilt erstmalig für Studierende, die nach ihrem Inkrafttreten im Bachelor-Teilzeitstudiengang Betriebswirtschaft eingeschrieben werden. 23 Inkrafttreten Diese Prüfungs- und Studienordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Hochschulanzeiger der Hochschule Wismar in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule Wismar vom 16. Juli 2015. Wismar, den 17. Juli 2015 Der Rektor der Hochschule Wismar University of Applied Sciences: Technology, Business and Design Prof. Bodo Wiegand-Hoffmeister

Anlage 1 Prüfungsplan 1. Semester Nr. Modul Prüfung CR PM 1 Einführung in die Betriebswirtschaft K 120 5 PM 6 Buchführung & Bilanzierung K 120 5 PM 18 Wirtschaftsrecht K 120 5 PM 21 Lineare Algebra/Lineare Optimierung K 120 5 PM 25 Soft Skills I APL 5 2. Semester Gesamt 25 Nr. Modul Prüfung CR PM 2 Marketing-Vertrieb K 120 o. APL 5 PM 4 Finanzierung K 120 5 PM 11 Mikroökonomie K 120 5 PM 22 Analysis K 120 5 3. Semester Gesamt 20 Nr. Modul Prüfung CR PM 3 Material- & Produktionswirtschaft/Logistik K 120 5 PM 7 Kosten- & Leistungsrechnung K 120 5 PM 8 Steuerlehre K 120 5 PM 14 Unternehmensführung K 120 5 PM 15 Personalwirtschaft K 120 o. APL 5 4. Semester Gesamt 25 Nr. Modul Prüfung CR PM 9 Einführung in das Controlling K 120 5 PM 12 Makroökonomie K 120 5 PM 19 Wirtschaftsinformatik K 120 5 PM 24 Statistik K 120 o. APL 5 Gesamt 20

5. Semester Nr. Modul Prüfung CR PM 5 Investition K 120 5 PM 26 Soft Skills II APL 5 WM 27.x Kompetenzfeld I, Modul I K 120 o. K 90 u. APL o. PA o. APL 5 WM 27.x Kompetenzfeld I, Modul II K 120 o. K 90 u. APL o. PA o. APL 5 WM 27.x Kompetenzfeld I, Modul III K 120 o. K 90 u. APL o. PA o. APL 5 6. Semester Gesamt 25 Nr. Modul Prüfung CR PM 20 Enterprise Ressource Planning APL 5 WM 27.x Kompetenzfeld II, Modul I K 120 o. K 90 u. APL o. PA o. APL 5 WM 27.x Kompetenzfeld II, Modul II K 120 o. K 90 u. APL o. PA o. APL 5 WM 27.x Kompetenzfeld II, Modul III K 120 o. K 90 u. APL o. PA o. APL 5 7. Semester Gesamt 20 Nr. Modul Prüfung CR PM 10 Bilanzanalyse & Bilanzpolitik K 120 5 PM 13 Europäische Wirtschaftspolitik K 120 5 PM 16 Projekt-, Prozess- & Innovationsmanagement APL 5 PM 23 Operations Research K 120 5 WM 28.x Business Communication oder Wirtschaft & Politik APL 5 8. Semester Gesamt 25 Nr. Modul Prüfung CR PM 17 Unternehmenssimulation APL 5 PM 29 Bachelor-Thesis mit Kolloquium 15 Gesamt 20

Gesamt Semester CR 1. Semester 25 2. Semester 20 3. Semester 25 4. Semester 20 5. Semester 25 6. Semester 20 7. Semester 25 8. Semester 5 Bachelor-Thesis & Kolloquium 15 Erläuterung: CR Credits K Klausur in Minuten PA Projektarbeit APL Alternative Prüfungsleistung 180

Anlage 2 Studienplan 1. Semester Nr. Modul CR Präsenz S PM 1 Einführung in die Betriebswirtschaftslehre 5 48 102 PM 6 Buchführung & Bilanzierung 5 48 102 PM 18 Wirtschaftsrecht 5 64 86 PM 21 Lineare Algebra/Lineare Optimierung 5 48 102 PM 25 Soft Skills I 5 48 102 2. Semester Gesamt 25 256 494 Nr. Modul CR Präsenz S PM 2 Marketing & Vertrieb 5 48 102 PM 4 Finanzierung 5 48 102 PM 11 Mikroökonomie 5 64 86 PM 22 Analysis 5 64 86 3. Semester Gesamt 20 224 376 Nr. Modul CR Präsenz S PM 3 Material- & Produktionswirtschaft/Logistik 5 48 102 PM 7 Kosten- & Leistungsrechnung 5 48 102 PM 8 Steuerlehre 5 48 102 PM 14 Unternehmensführung 5 48 102 PM 15 Personalwirtschaft 5 48 102 4. Semester Gesamt 25 240 510 Nr. Modul CR Präsenz S PM 9 Einführung in das Controlling 5 48 102 PM 12 Makroökonomie 5 48 102 PM 19 Wirtschaftsinformatik 5 48 102 PM 24 Statistik 5 48 102 Gesamt 20 192 408

5. Semester Nr. Modul CR Präsenz S PM 5 Investition 5 48 102 PM 26 Soft Skills II 5 32 118 WM 27.x Kompetenzfeld I Modul I 5 48 102 WM 27.x Kompetenzfeld I Modul II 5 48 102 WM 27.x Kompetenzfeld I Modul III 5 48 102 6. Semester Gesamt 25 224 526 Nr. Modul CR Präsenz S PM 20 Enterprise Resource Planning 5 48 102 WM 27.x Kompetenzfeld II Modul I 5 48 102 WM 27.x Kompetenzfeld II Modul II 5 48 102 WM 27.x Kompetenzfeld II Modul III 5 48 102 7. Semester Gesamt 20 192 408 Nr. Modul CR Präsenz S PM 10 Bilanzanalyse & Bilanzpolitik 5 48 102 PM 13 Europäische Wirtschaftspolitik 5 48 102 PM 16 Projekt-, Prozess- & Innovationsmanagement 5 48 102 PM 23 Operations Research 5 64 86 WM 28.x Business Comminication od. Wirtschaft & Politik 5 48 102 8. Semester Gesamt 25 256 494 Nr. Modul CR Präsenz S PM 17 Unternehmenssimulation 5 48 102 PM 29 Bachelor-Thesis mit Kolloquium 12+3 450 20 48 552 180 1632 3768 Erläuterung: CR Credits Präsenz Präsenzveranstaltungen in Stunden S Selbststudium in Stunden

Mögliche Kompetenzfelder: - Kompetenzfeld Controlling - WM 27.1.1 Controlling von Kosten, Erlösen und Prozessen - WM 27.1.2 Controlling von Investitionen und Unternehmenswert - WM 27.1.3 Controlling Fallstudien - Kompetenzfeld Finanzmanagement und Finanzdienstleistungen - WM 27.2.1 Mittelstandsfinanzierung - WM 27.2.2 Finanzdienstleistungen - WM 27.2.3 Finanzmanagement in KMU - Kompetenzfeld Marketing-Vertrieb - WM 27.3.1 Strategisches Marketing/Marktforschung - WM 27.3.2 Konzeptorientiertes Marketingprojekt - WM 27.3.3 Marketing Fallstudien - Kompetenzfeld Logistik - WM 27.4.1 Logistik-Konzepte - WM 27.4.2 SAP-gestütztes Logistikmanagement - WM 27.4.3 Betriebliche Logistik - Kompetenzfeld Personal - Management - Unternehmensführung - WM 27.5.1 Personalführung - WM 27.5.2 Veränderungsmanagement - WM 27.5.3 Fallstudien zum Personalmanagement - Kompetenzfeld Unternehmensbesteuerung und Consulting - WM 27.6.1 Grundlagen der Unternehmensberatung - WM 27.6.2 Unternehmensbesteuerung - WM 27.6.3 Fallstudien Unternehmensbesteuerung und Consulting - Kompetenzfeld Tourismus - WM 27.7.1 Fremdsprache - WM 27.7.2 Organisation von Tourismusdienstleistungen - WM 27.7.3 Travelmanagement - Kompetenzfeld Eventmanagement - WM 27.8.1 Organisation von Eventdienstleistungen - WM 27.8.2 Public Relations - WM 27.8.3 Fallstudie Eventmanagement - Kompetenzfeld Coffeemanagement - WM 27.9.1 Grundlagen des Coffeemanagements - WM 27.9.2 Qualitätsmanagement - WM 27.9.3 Nachhaltigkeit - Kompetenzfeld Internationaler Handel - WM 27.10.1 Groß- und Internationaler Handel - WM 27.10.2 Supply Chain Management - WM 27.10.3 Handelscontrolling - Kompetenzfeld Immobilienverwaltung und -vermarktung - WM 27.11.1 Einführung in das Immobilienmanagement - WM 27.11.2 Immobilienvermarktung - WM 27.11.3 Immobilienrecht

- Kompetenzfeld Immobilienplanung - WM 27.12.1 Immobilienbewertung - WM 27.12.2 Finanzkonzepte in der Immobilienwirtschaft - WM 27.12.3 Fallstudie Immobilienmanagement - Kompetenzfeld Methodenlehre der Rechtswissenschaft und Schuldrecht - WM 27.13.1 Grundlagen des Rechts - WM 27.13.2 Wirtschaftsprivatrecht - WM 27.13.3 Fallstudien Rechtswissenschaft und Schuldrecht - Kompetenzfeld Arbeitsrecht und Vertragsmanagement - WM 27.14.1 Arbeitsrecht - WM 27.14.2 Vertragsverhandlung und -gestaltung - WM 27.14.3 Fallstudien Arbeitsrecht und Vertragsmanagement - Kompetenzfeld Wirtschaftsinformatik - WM 27.15.1 Datenbanken und Datenmodellierung - WM 27.15.2 Systemanalyse und Softwareentwicklung - WM 27.15.3 Anwendungsprogrammierung - Kompetenzfeld Theoretische Informatik - WM 27.16.1 Einführung in die Programmierung - WM 27.16.2 Betriebssysteme - WM 27.16.3 Theoretische Informatik - Kompetenzfeld Wirtschaftspsychologie - WM 27.17.1 Grundlagen der Wirtschaftspsychologie - WM 27.17.2 Innerbetriebliche Wirtschaftspsychologie - WM 27.17.3 Fallstudie Werbe- und Verkaufspsychologie

Anlage 3 Diploma Supplement This Diploma Supplement model was developed by the European Commission, Council of Europe and UNESCO/CEPES. The purpose of the supplement is to provide sufficient independent data to improve the international 'transparency' and fair academic and professional recognition of qualifications (diplomas, degrees, certificates, etc.). It is designed to provide a description of the nature, level, context, content and status of the studies that were pursued and successfully completed by the individual named on the original qualification to which this supplement is appended. It should be free from any value judgements, equivalence statements or suggestions about recognition. Information in all eight sections should be provided. Where information is not provided, an explanation should give the reason why. 1. HOLDER OF QUALIFICATION 1.1 Family Name: «Nachname» 1.2 First Name: «Vorname» 1.3 Date, Place, Country of Birth: «GebDatum», «GebOrt» 1.4 Student ID Number or Code: not of public interest 2. QUALIFICATION 2.1 Name of Qualification (full, abbreviated; in original language): Bachelor of Arts (B.A.) Title Conferred (full, abbreviated; in original language): Bachelor of Arts (B.A.) 2.2 Main Field(s) of Study: Business Administration 2.3 Institution Awarding the Qualification (in original language): Hochschule Wismar, University of Applied Sciences: Technology, Business and Design Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Status (Type / Control) University of Applied Sciences/State Institution 2.4 Institution Administering Studies: [same] 2.5 Language of Instruction/Examination: German/English

3. LEVEL OF THE QUALIFICATION 3.1 Level: first degree (3,5 years), with thesis (4 years for those students writing a theory-based paper instead of a paper based on practical work) 3.2 Official Length of Programme: 3,5 years (4 years for those students writing a theory-based paper instead of a paper based on practical work) 3.3 Access Requirements: General higher education entrance qualification; or subject-restricted higher education entrance qualification for studies at universities of applied sciences; or passing the admission examination at Wismar university. 4. CONTENTS AND RESULTS GAINED 4.1 Mode of Study: distance learning, 3,5 years (4 years for those students writing a theory-based paper instead of a paper based on practical work) 4.2 Program Requirements: The program offers relevant courses for business enterprises in mathematics, statistics, business informatics, law and economics. The program combines all fields in business administration (such as human resource management, marketing, production, investment, finance and accounting) with cross over approaches such as management, controlling, enterprise resource planning and key qualifications (scientific methods, presentation techniques, social competence). Thorough the program these skills are applied to practical problems to develop problem-solving capacities. 4.3 Program Details: See Final Examination Certificate (Bachelorzeugnis) for a list of the subjects offered for final examinations (written and oral) and for the thesis topics, including evaluations. 4.4 Grading Scheme: General grading scheme df. Sec. 8.6 4.5 Overall Classification (in original language): «GesNoteT» Based on weighted average of grades in examination fields.

5. FUNCTION OF THE QUALIFICATION 5.1 Access to Further Study: Qualifies the bearer of B.A. degree for admission to the Master programme in business administration. 5.2 Professional Status: The B.A. degree qualifies graduates to exercise professional work in the fields of business administration. 6. ADDITIONAL INFORMATION 6.1 Additional Information: - 6.2 Further Information Sources: On the institution: www.hs-wismar.de; www.nbs.de On the programme: www.nbs.de For national information sources cf. Sect. 8.8 7. CERTIFICATION OF THE SUPPLEMENT This Diploma Supplement refers to the following original documents: Awarded Bachelor Degree Certificate (Bachelorurkunde) Bachelor Degree Certification (Bachelorzeugnis) Certification Date: «PruefDatum» (Official Stamp/Seal) «PruefVors» Chairman Examination Committee 8. NATIONAL HIGHER EDUCATION SYSTEM: Germany The information on the national higher education system on the following pages provides a context for the qualification and the type of higher education institution that awarded it (DSDoc 01/03.00).

Diploma Supplement Diese Diploma Supplement-Vorlage wurde von der Europäischen Kommission, dem Europarat und UNESCO/CEPES entwickelt. Das Diploma Supplement soll hinreichende Daten zur Verfügung stellen, die die internationale Transparenz und angemessene akademische berufliche Anerkennung von Qualifikationen (Urkunden, Zeugnisse, Abschlüsse, Zertifikate, etc.) verbessern. Das Diploma Supplement beschreibt Eigenschaften, Stufe, Zusammenhang, Inhalte sowie Art des Abschlusses des Studiums, das von der in der Originalurkunde bezeichneten Person erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Originalurkunde muss diesem Diploma Supplement beigefügt werden. Das Diploma Supplement sollte frei sein von jeglichen Werturteilen, Äquivalenzaussagen oder Empfehlungen zur Anerkennung. Es sollte Angaben in allen acht Abschnitten enthalten. Wenn keine Angaben gemacht werden, sollte dies durch eine Begründung erläutert werden. 1. ANGABEN ZUM INHABER/ZUR INHABERIN DER QUALIFIKATION 1.1 Familienname: Nachname 1.2 Vorname: Vorname 1.3 Geburtsdatum, Geburtsort: Geburtsdatum, Geburtsort 1.4 Matrikelnummer oder Code des/der Studierenden: 2. ANGABEN ZUR QUALIFIKATION 2.1 Bezeichnung der Qualifikation (ausgeschrieben, abgekürzt): Bachelor of Arts (B.A.) Bezeichnung des Titels (ausgeschrieben, abgekürzt): Bachelor of Arts (B.A.) 2.2 Hauptstudienfach oder -fächer für die Qualifikation Betriebswirtschaft 2.3 Name der Einrichtung, die die Qualifikation verliehen hat Hochschule Wismar, University of Applied Sciences: Technology, Business and Design Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Status (Typ / Trägerschaft) University of Applied Sciences/Hochschule der angewandten Wissenschaften 2.4 Name der Einrichtung, die den Studiengang durchgeführt hat wie 2.3 Status (Typ / Trägerschaft) wie 2.3 2.5 Im Unterricht / in der Prüfung verwendete Sprache(n) Deutsch/Englisch

3. ANGABEN ZUR EBENE DER QUALIFIKATION 3.1 Ebene der Qualifikation Erster Grad (3,5 Jahre), mit Thesis (4 Jahre für diejenigen Studierenden, die eine theoriebasierte Leistung anstelle der vorgesehenen unternehmensorientierten Praxisarbeit anfertigen) 3.2 Dauer des Studiums (Regelstudienzeit) 3,5 Jahre (4 Jahre für diejenigen Studierenden, die eine theoriebasierte Leistung anstelle der vorgesehenen unternehmensorientierten Praxisarbeit anfertigen) 3.3 Zugangsvoraussetzung(en): Zugelassen werden kann, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: - die allgemeine Hochschulreife oder - die fachgebundene Hochschulreife oder - die Fachhochschulreife oder - einer durch Rechtsvorschrift, insbesondere 18 und 19 des Landeshochschulgesetzes (Hochschulzugang, Zugangsprüfungen und Erweiterungsprüfungen) oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Zugangsberechtigung. 4. ANGABEN ZUM INHALT UND ZU DEN ERZIELTEN ERGEBNISSEN 4.1 Studienform Teilzeitstudium, 3,5 Jahre (4 Jahre für diejenigen Studierenden, die eine theoriebasierte Leistung anstelle der vorgesehenen unternehmensorientierten Praxisarbeit anfertigen) 4.2 Anforderungen des Studiengangs/Qualifikationsprofil des Absolventen/der Absolventin Das Studienprogramm vermittelt gründliche Kenntnisse in den Bereichen Mathematik, Statistik, Wirtschaftsinformatik, im Recht und der Volkswirtschaftslehre. Das Programm kombiniert alle Felder der Betriebswirtschaft, wie Personalwirtschaft, Marketing, Produktionswirtschaft, Investition, Finanzierung, Buchführung und Bilanzierung mit Vernetzungen zum Management, Controlling, Enterprise Resource Planning (ERP) sowie Schlüsselqualifikationen (Wissenschaftliches Arbeiten, Präsentationstechniken, Soziale Kompetenz). Im Rahmen des Programms werden die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf praxisbezogene betriebswirtschaftliche Problemstellungen angewendet, um die Problemlösungskompetenz der Studierenden zu entwickeln. 4.3 Einzelheiten zum Studiengang Siehe Bachelor-Zeugnis 4.4 Notensystem und Hinweise zur Vergabe von Noten Siehe Punkt 8.6 4.5 Gesamtnote <<Gesamtnote>>

5. ANGABEN ZUM STATUS DER QUALIFIKATION 5.1 Zugang zu weiterführenden Studien Der B.A. Grad ermöglicht dem Inhaber, sich für die Zulassung zu einem Master-Programm in Betriebswirtschaft zu bewerben. 5.2 Beruflicher Status: Der Inhaber des B.A. Grades ist in der Lage, eine berufliche Tätigkeit in den Bereichen der Betriebswirtschaft auszuüben. 6. WEITERE ANGABEN 6.1 Weitere Angaben - 6.2 Informationsquellen für ergänzende Angaben Zu der Institution: www.hs-wismar.de; www.nbs.de Zu dem Programm: www.nbs.de Zu nationalen Informationsquellen: siehe Pkt. 8.8 7. ZERTIFIZIERUNG Dieses Diploma Supplement nimmt Bezug auf folgende Original-Dokumente: Urkunde über die Verleihung des Bachelor-Grades (Bachelorurkunde) Prüfungszeugnis (Bachelorzeugnis) Datum der Zertifizierung: <<PrüfVorsitz>> Vorsitzender des Prüfungsausschusses Offizieller Stempel/Siegel 8. ANGABEN ZUM NATIONALEN HOCHSCHULSYSTEM Die Informationen über das nationale Hochschulsystem auf den folgenden Seiten geben Auskunft über den Grad der Qualifikation und den Typ der Institution, die sie vergeben hat.

8. INFORMATIONEN ZUM HOCHSCHULSYSTEM IN DEUTSCHLAND 1 8.1 Die unterschiedlichen Hochschulen und ihr institutioneller Status Die Hochschulausbildung wird in Deutschland von drei Arten von Hochschulen angeboten. 2 Universitäten, einschließlich verschiedener spezialisierter Institutionen, bieten das gesamte Spektrum akademischer Disziplinen an. Traditionell liegt der Schwerpunkt an deutschen Universitäten besonders auf der Grundlagenforschung, so dann das fortgeschrittene Studium vor allem theoretisch ausgerichtet und forschungsorientiert ist. Fachhochschulen konzentrieren ihre Studienangebote auf ingenieurwissenschaftliche und technische Fächer, wirtschaftswissenschaftliche Fächer, Sozialarbeit und Design. Der Auftrag von angewandter Forschung und Entwicklung impliziert einen klaren praxisorientierten Ansatz und eine berufsbezogene Ausrichtung des Studiums, was häufig integrierte und begleitende Praktika in Industrie, Unternehmen oder anderen einschlägigen Einrichtungen einschließt. Kunst- und Musikhochschulen bieten Studiengänge für künstlerische Tätigkeiten an, in Bildender Kunst, Schauspiel und Musik, in den Bereichen Regie, Produktion und Drehbuch für Theater, Film und andere Medien sowie in den Bereichen Design, Architektur, Medien und Kommunikation. Hochschulen sind entweder staatliche oder staatlich anerkannte Institutionen. Sowohl in ihrem Handeln einschließlich der Planung von Studiengängen als auch in der Festsetzung und Zuerkennung von Studienabschlüssen unterliegen sie der Hochschulgesetzgebung. angeboten, die entweder zum Diplom oder zum Magister Artium führen oder mit einer Staatsprüfung abschließen. Im Rahmen des Bologna-Prozesses wird das einstufige Studiensystem sukzessiv durch ein zweistufiges ersetzt. Seit 1998 besteht die Möglichkeit, parallel zu oder anstelle von traditionellen Studiengängen gestufte Studiengänge (Bachelor und Master) anzubieten. Dies soll den Studierenden mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität beim Planen und Verfolgen ihrer Lernziele bieten, sowie Studiengänge international kompatibel machen. Einzelheiten s. Abschnitte 8.4.1, 8.4.2 bzw. 8.4.3 Tab. 1 gibt eine zusammenfassende Übersicht. 8.3 Anerkennung/Akkreditierung von Studiengängen und Abschlüssen Um die Qualität und die Vergleichbarkeit von Qualifikationen sicher zu stellen, müssen sich sowohl die Organisation und Struktur von Studiengängen als auch die grundsätzlichen Anforderungen an Studienabschlüsse an den Prinzipien und Regelungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) orientieren. 3 Seit 1999 existiert ein bundesweites Akkreditierungssystem für Studiengänge unter der Aufsicht des Akkreditierungsrates, nach dem alle neu eingeführten Studiengänge akkreditiert werden. Akkreditierte Studiengänge sind berechtigt, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates zu führen. 4 8.2 Studiengänge und -abschlüsse In allen drei Hochschultypen wurden die Studiengänge traditionell als integrierte lange (einstufige) Studiengänge

1 Die 2 Berufsakademien 3 Ländergemeinsame 4 Gesetz 5 Siehe 6 Siehe 8.4 Organisation und Struktur der Studiengänge Die folgenden Studiengänge können von allen drei Hochschultypen angeboten werden. Bachelor- und Masterstudiengänge können nacheinander, an unterschiedlichen Hochschulen, an unterschiedlichen Hochschultypen und mit Phasen der Erwerbstätigkeit zwischen der ersten und der zweiten Qualifikationsstufe studiert werden. Bei der Planung werden Module und das Europäische System zur Akkumulation und Transfer von Kreditpunkten (ECTS) verwendet, wobei einem Semester 30 Kreditpunkte entsprechen. 8.4.1 Bachelor In Bachelorstudiengängen werden wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen vermittelt. Der Bachelorabschluss wird nach 3 bis 4 Jahren vergeben. Zum Bachelorstudiengang gehört eine schriftliche Abschlussarbeit. Studiengänge, die mit dem Bachelor abgeschlossen werden, müssen gemäß dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland akkreditiert werden.5 Studiengänge der ersten Qualifikationsstufe (Bachelor) schließen mit den Graden Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Science (B.Sc.), Bachelor of Engineering (B.Eng.), Bachelor of Laws (LL.B.), Bachelor of Fine Arts (B.F.A.) oder Bachelor of Music (B.Mus.) ab. 8.4.2 Master Der Master ist der zweite Studienabschluss nach weiteren 1 bis 2 Jahren. Masterstudiengänge sind nach den Profiltypen stärker anwendungsorientiert und stärker forschungsorientiert zu differenzieren. Die Hochschulen legen für jeden Masterstudiengang das Profil fest. Zum Masterstudiengang gehört eine schriftliche Abschlussarbeit. Studiengänge, die mit dem Master abgeschlossen werden, müssen gemäß dem Gesetzt zur Errichtung einer Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland akkreditiert werden.6 Studiengänge der zweiten Qualifikationsstufe (Master) schließen mit den Graden Master of Arts (M.A.), Master of Science (M.Sc.), Master of Engineering (M.Eng.), Master of Laws (LL.M.), Master of Fine Arts (M.F.A.) oder Master of Music (M.Mus.) ab. Weiterbildende Masterstudiengänge, sowie solche, die inhaltlich nicht auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang aufbauen können andere Bezeichnungen erhalten (z.. MBA). 8.4.3 Integrierte lange einstufige Studiengänge: Diplom, Magister Artium, Staatsprüfung Ein integrierter Studiengang ist entweder mono-disziplinär (Diplomabschlüsse und die meistern Staatsprüfungen) oder besteht aus einer Kombination von entweder zwei Hauptfächern oder einem Haupt- und zwei Nebenfächern (Magister Artium). Das Vorstudium (1,5 bis 2 Jahre) dient der breiten Orientierung und dem Grundlagenerwerb im jeweiligen Fach. Eine Zwischenprüfung (bzw. Vordiplom) ist Voraussetzung für die Zulassung zum Hauptstudium, d. h. zum fortgeschrittenen Studium und der Spezialisierung. Voraussetzung für den Abschluss sind die Vorlage einer schriftlichen Abschlussarbeit (Dauer bis zu 6 Monaten) und umfangreiche schriftliche und mündliche Abschlussprüfungen. Ähnliche Regelungen gelten für die Staatsprüfung. Die erworbene Qualifikation entspricht dem Master. Die Regelstudienzeit an Universitäten beträgt bei integrierten Studiengängen 4 bis 5 Jahre (Diplom, Magister Artium) oder 3 bis 6,5 Jahre (Staatsprüfung). Mit dem Diplom werden ingenieur-, natur- und wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge abgeschlossen. In den Geisteswissenschaften ist der entsprechende Abschluss in der Regel der Magister Artium (M.A.). In den Sozialwissenschaften variiert die Praxis je nach Tradition der jeweiligen Hochschule. Juristische, medizinische, pharmazeutische und Lehramtsstudiengänge schließen mit der Staatsprüfung ab. Die drei Qualifikationen (Diplom, Magister Artium und Staatsprüfung) sind akademisch gleichwertig. Sie bilden die formale Voraussetzung zur Promotion. Weitere Zulassungsvoraussetzungen können von der Hochschule festgelegt werden, s. Abschnitt 8.5. Die Regelstudienzeit an Fachhochschulen (FH) beträgt bei integrierten Studiengängen 4 Jahre und schließt mit dem Diplom (FH) ab. Fachhochschulen haben kein Promotionsrecht; qualifizierte Absolventen können sich für die Zulassung zur Promotion an promotionsberechtigten Hochschulen bewerben, s. Abschnitt 8.5. Das Studium an Kunst- und Musikhochschulen ist in seiner Organisation und Struktur abhängig vom jeweiligen Fachgebiet und der individuellen Zielsetzung. Neben dem Diplom- bzw. Magisterabschluss gibt es bei integrierten Studiengängen Zertifikate und zertifizierte Abschlussprüfungen für spezielle Bereiche und berufliche Zwecke. 8.5 Promotion Universitäten sowie gleichgestellte Hochschulen und einige Kunstund Musikhochschulen sind promotionsberechtigt. Formale Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist ein qualifizierter Masterabschluss (Fachhochschulen und Universitäten), ein Magisterabschluss, ein Diplom, eine Staatsprüfung oder ein äquivalenter ausländischer Abschluss. Besonders qualifizierte Inhaber eines Bachelorgrades oder eines Diplom (FH) können ohne einen weiteren Studienabschluss im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens zur Promotion zugelassen werden. Die Universitäten bzw. promotionsberechtigen Hochschulen regeln sowohl die Zulassung zur Promotion als auch die Art der Eignungsprüfung. Voraussetzung für die Zulassung ist außerdem, dass das Promotionsprojekt von einem Hochschullehrer als Betreuer angenommen wird. 8.6 Benotungsskala Die deutsche Benotungsskala umfasst üblicherweise 5 Grade (mit zahlenmäßigen Entsprechungen; es können auch Zwischennoten vergeben werden): Sehr gut (1), Gut (2), Befriedigend (3), Ausreichend (4), Nicht ausreichend (5). Zum Bestehen ist mindestens die Note Ausreichend (4) notwendig. Die Bezeichnung für die Noten kann in Einzelfällen und für den Doktorgrad abweichen. Außerdem verwenden Hochschulen zum Teil bereits die ECTS- Benotungsskala, die mit den Graden A (die besten 10 %), B (die nächsten 25 %), C (die nächsten 30 %), D (die nächsten 25 %) und E (die nächsten 10 %) arbeitet. 8.7 Hochschulzeugnis Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) nach 12 bis 13 Schuljahren ermöglicht den Zugang zu allen Studiengängen. Die Fachgebundene Hochschulreife ermöglicht den Zugang zu bestimmten Fächern. Das Studium an Fachhochschulen ist auch mit der Fachhochschulreife möglich, die in der Regel nach 12 Schuljahren erworben wird. Der Zugang zu Kunst- und Musikhochschulen kann auf der Grundlage von anderen bzw. zusätzlichen Voraussetzungen zum Nachweis einer besonderen Eignung erfolgen. Die Hochschulen können in bestimmten Fällen zusätzliche spezifische Zulassungsverfahren durchführen. 8.8 Informationsquellen in der Bundesrepublik Kultusministerkonferenz (KMK) (Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland); Lennéstraße 6, D-53113 Bonn; Fax: +49(0)228/501-229; Tel.: +49(0)228/501-0 Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZaB) als deutsche NARIC; www.kmk.org; E-Mail: zab@kmk.org Dokumentations- und Bildungsinformationsdienst als deutscher Partner im EURYDICE-Netz, für Informationen zum Bildungsesen in Deutschland (www.knk.org/doku/bildungswesen.htm; E- Mail: eurydice@kmk.org) Hochschulrektorenkonferenz (HRK); Ahrstr. 39, D-53175 Bonn; Fax: +49(0)228/887-110; Tel.: +49(0)228/887-0; www.hrk.de; E-Mail: sekr@hrk.de Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz, enthält umfassende Informationen zu Hochschulen, Studiengängen etc. (www.hochschulkompass.de) Information berücksichtigt nur die Aspekte, die direkt das Diploma Supplament betreffen. Informationsstand 1.7.2005 sind keine Hochschulen, es gibt sie nur in einigen Bundesländern. Sie bieten Studiengänge in enger Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen an. Studierende erhalten einen offiziellen Abschluss und machen eine Ausbildung im Betrieb. Manche Berufsakademien bieten Bachelorstudiengänge an, deren Abschlüsse einem Bachelorgrad einer Hochschule gleichgestellt werden können, wenn sie von einer deutschen Akkreditierungsagentur akkreditiert sind. Strukturvorgaben gemäß 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i. d. F. vom 21.4.2005). zur Errichtung einer Stiftung Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland, in Kraft getreten am 26.02.05, GV. NRW. 2005, Nr. 5, S. 45, in Verbindung mit der Vereinbarung der Länder zur Stiftung Stiftung: Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004). Fußnote Nr. 4. Fußnote Nr. 4