Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV in Sachsen-Anhalt

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hiermit erhalten Sie den neuen Förderantrag für das Jahr Bitte überprüfen Sie die eingetragenen Daten auf ihre Richtigkeit.

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Transkript:

Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV in Sachsen-Anhalt Antragsformular für Selbsthilfekontaktstellen für das Förderjahr 2017 Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV in Sachsen-Anhalt Knappschaft Bezirksleitung Halle Postfach 20 04 54 06005 Halle AOK Sachsen-Anhalt BKK Landesverband Mitte Knappschaft Bezirksleitung Halle IKK gesund plus Sozialversicherung der Landwirte, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek) Damit die gesetzlichen Krankenkassen über eine Förderung entscheiden können, ist Ihre Mitwirkung nach 60 SGB I erforderlich. Die folgenden Angaben werden für die ordnungsgemäße Bearbeitung Ihres Antrages auf Förderung nach 20h SGB V benötigt. Reichen Sie deshalb den Antrag mit den erforderlichen Anlagen nur vollständig ausgefüllt und unterschrieben ein. Änderungen im Antragsvordruck durch den Antragsteller sind nicht zulässig. Eine fehlende Mitwirkung kann zur Ablehnung Ihres Antrages führen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag bis 31. Dezember 2016 vorliegen muss. Seite 1 von 4

Angaben zur Selbsthilfekontaktstelle und zum Träger (1) Name der Selbsthilfekontaktstelle: (2) Anschrift der Selbsthilfekontaktstelle: (3) Telefon: (4) Fax: (5) E-Mail: (6) Internet: (7) Ansprechpartner: (8) Trägerorganisation: (9) Anschrift des Trägers: (10) Telefon: (11) Fax: (12) E-Mail: (13) Internet: (14) Ansprechpartner: Beantragte Förderung und Bankverbindung (15) Die Selbsthilfekontaktstelle beantragt eine Förderung von Euro. (16) Kontoinhaber: (17) IBAN: DE (18) BIC: Anlagen zum Antrag (19) Folgende Anlagen sind dem Antrag beigefügt: Haushaltsplan Tätigkeitsbericht weitere: Gruppenverzeichnis Strukturerhebungsbogen Seite 2 von 4

Geplante Verwendung der Fördermittel Bitte geben Sie an, wie Sie die beantrage Förderung verwenden möchten. Tragen Sie hier ausschließlich den Anteil ein, der auf die Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfeförderung der GKV in Sachsen-Anhalt entfällt und nicht (wie etwa bei Personalkosten oder Miete) den Gesamtetat, der durch andere Zuschüsse ergänzt wird. (20) anteilige Personalkosten: Euro (21) Mietkosten der Geschäftsstelle: Euro (22) Mietkosten für externe Gruppenräume: Euro (23) Büromaterialien: Euro (24) Porto- und Fernmeldekosten (außer Internet): Euro (25) Pflege des Internetauftritts: Euro (26) Büroausstattung Technik und Mobiliar: Euro (27) Schulungsmaßnahmen und Weiterbildung des Personals: Euro (28) Schulungsangebote für die Selbsthilfegruppen: Euro (29) Selbsthilfeverzeichnis, Faltblätter, Informationsmaterialien: Euro (30) eigene Veranstaltungen: Euro (31) Mitgliedsbeiträge für Dachorganisationen: Euro (32) Fahrt- und Reisekosten: Euro (33) weitere Ausgaben: Euro (34) Summe der Gesamtausgaben: Euro Fördermittel der Gesetzlichen Pflegeversicherung nach 45d SGB XI (35) Wurden bei der Gesetzlichen Pflegeversicherung Mittel beantragt? Ja Nein (36) Falls Ja: Für welche Aktivitäten soll diese Förderung verwendet werden? Seite 3 von 4

Voraussichtliche Einnahmen Bitte geben Sie an, welche zusätzlichen Einnahmen der Selbsthilfekontaktstelle voraussichtlich zur Verfügung stehen werden oder beantragt sind. Sie können mehrere Punkte angeben oder Positionen überspringen. (37) Keine weiteren Einnahmen (38) Kommunale Mittel (Stadt, Gemeinde oder Landkreis) Euro (39) Rentenversicherung Euro (40) Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaften Euro (41) Spenden oder Sponsorengelder (auch Pharmaindustrie) Euro (42) Mittel des Landes Sachsen-Anhalt Euro (43) Fördermittel nach 45d SGB XI (siehe Frage 37) Euro (44) Betriebsmittel Euro (45) Sonstige Zuschüsse: Euro Mit der Unterschrift bestätigen die Antragsteller, dass alle Angaben wahrheitsgemäß erfolgt sind. Weiterhin wird die Einwilligung zur Erfassung der Daten zur Abwicklung des Förderverfahrens erteilt. Die Antragsteller verpflichten sich, die Vorgaben des Leitfadens Selbsthilfeförderung sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen zu befolgen. Den Antragstellern ist bekannt, dass die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV in Sachsen-Anhalt bei Verstößen die Förderung ganz oder teilweise zurückfordern kann. Die Antragsteller bestätigen weiterhin, dass die Antragstellung bei der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung zur Sicherung der selbsthilfebezogenen Arbeit notwendig ist und die beantragte Summe nicht aus anderen Titeln, wie etwa laufende Einnahmen, Rückstellungen, Rücklagen oder sonstigen Eigenmitteln oder Zuwendungen, bereit gestellt werden kann. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller: Seite 4 von 4

Dateiname: 2017 Antragsformular Gemeinschaftsförderung Selbsthifekontaktstellen.doc Verzeichnis: G:\LV_intern\03-Selbsthilfe\2017 Vorlage: C:\Users\MuellerAl\AppData\Local\Microsoft\Windows\Tempora ry Internet Files\Content.MSO\CB8C4157.dotm Titel: Antragsvordruck für die örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen zur Beantragung pauschaler Fördermittel gemäß 20c SGB V Thema: Autor: h654075 Stichwörter: Kommentar: Erstelldatum: 14.11.2016 09:56:00 Änderung Nummer: 3 Letztes Speicherdatum: 14.11.2016 09:57:00 Zuletzt gespeichert von: Nimptsch, Bettina Letztes Druckdatum: 29.11.2016 10:18:00 Nach letztem vollständigen Druck Anzahl Seiten: 4 Anzahl Wörter: 897 (ca.) Anzahl Zeichen: 5.655 (ca.)