Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 46/2013 vom 27. September 2013



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Transkript:

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 46/2013 vom 27. September 2013 Studienordnung für das weiterbildende Fernstudium Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft des Fachbereichs Rechtspflege der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin vom 04.09.2013 Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Herausgeber: Der Präsident der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Badensche Straße 52 10825 Berlin Telefon +49 (0)30 30877-1393 Telefax +49 (0)30 30877-1319

Mitteilungsblatt Nr. 46/2013 Seite 2 Studienordnung für das weiterbildende Fernstudium Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft des Fachbereichs Rechtspflege der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin vom 04.09.2013 Aufgrund von 71 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz BerlHG) in der Fassung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 379) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Rechtspflege am 4. September 2013 die folgende Studienordnung erlassen: Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Charakter, Art und Form des Weiterbildungsstudiums 3 Ziele des Studiums 4 Studienbeginn 5 Studiendauer 6 Studienorganisation 7 Studienfachberatung und Betreuung der Studierenden 8 Studierende in besonderen Situationen 9 Inkrafttreten

Mitteilungsblatt Nr. 46/2013 Seite 3 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt die Durchführung des Studiums im postgradualen und weiterbildenden Fernstudium Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft. Die Studienordnung wird ergänzt durch die jeweils geltende Prüfungsordnung und Praktikumsordnung für das weiterbildende Fernstudium Betreuung/ Vormundschaft/Pflegschaft. 2 Charakter, Art und Form des Weiterbildungsstudiums (1) Das postgraduale und weiterbildende Fernstudium Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft ist ein interdisziplinäres Weiterbildungsangebot im Schnittfeld von Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. (2) Der Studiengang wird im Dialog und in Kooperation mit Vertretern und Vertreterinnen der relevanten Berufsfelder durchgeführt und evaluiert, um das eigenständige Qualifizierungsprofil des Studiums zu sichern. (3) Das weiterbildende Fernstudium soll Absolventen und Absolventinnen insbesondere rechts-, sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge zusätzliche wissenschaftliche und berufspraktische Qualifikationen in einem praxisrelevanten Gebiet vermitteln. Das Fernstudium hat den Charakter eines Zusatz- oder Ergänzungsstudiums. (4) Der Studiengang soll insbesondere geeigneten Berufspraktikern und praktikerinnen offen stehen; das Studium hat insofern zugleich den Charakter eines weiterbildenden Studiums gemäß 26 Abs. 2 BerlHG. (5) Im Hinblick auf diese Zielgruppe wird das Studium in der Form des Internet-gestützten Fernstudiums durchgeführt. (6) Der Fernstudiengang führt zum akademischen Grad eines Master of Laws. (7) Für die Teilnahme am Fernstudium werden Entgelte gemäß der jeweils geltenden Satzung über die Erhebung von Entgelten für das postgraduale und weiterbildende Fernstudium Betreuung/Vormundschaft/ Pflegschaft erhoben. (8) Die Lehre der Modulinhalte wird unter der Berücksichtigung von Genderaspekten und Diversity durchgeführt. 3 Ziele des Studiums (1) Ziel des Studiums ist die Vermittlung von Kompetenzen, die zur selbstständigen und verantwortungsvollen Ausübung der Tätigkeit als gerichtlich bestellter Vertreter oder Vertreterin für natürliche Personen erforderlich sind. Durch das Studium werden vornehmlich berufsspezifische Rechtskenntnisse und wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen auf den Gebieten erworben, die für eine sachgerechte Berufsausübung unverzichtbar sind. Daneben sollen interdisziplinäre Fähigkeiten im Umgang mit den Betroffenen aus medizinischer, psychologischer und sozialer Sicht vertieft werden. Auf diese Weise sollen den Studierenden neben dem zahlenmäßig wohl im Vordergrund stehenden Tätigkeitsfeld der Betreuung auch die Bereiche der Vormundschaft und der Pflegschaft erschlossen werden. (2) Der Master-Studiengang baut auf die im ersten Hochschulstudium erworbenen Kenntnisse auf; vertieft und erweitert diese auch um neue Disziplinen. Folgende Qualifikationen sollen weiterentwickelt werden: - anwendungsorientierte Problemlösungsfähigkeit auf wissenschaftlich-methodischer Basis mit dem Schwerpunkt Rechtsanwendung, - Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie Verantwortungsbereitschaft, - Kompetenzen zur Lösung von Rechtsfragen sowie Kenntnis von der Strategie zur Lösung wirtschaftswissenschaftlicher Fragestellungen, - Erlangung von Kompetenzen zum Erkennen und Ausschöpfen von Handlungspotenzial,

Mitteilungsblatt Nr. 46/2013 Seite 4 - Verständnis der medizinischen und psychologischen Hintergründe von unterstützungsbedürftigen Menschen, - Kenntnisse und Fähigkeit für methodische qualifizierte Arbeit mit unterstützungsbedürftigen Menschen unter Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Unterschiede, - Kenntnisse der Technik der Gesprächsführung mit Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen, - Erlangung interdisziplinären Wissens und dessen Anwendung in der praktischen Arbeit, - Erlangung von Kompetenzen im Bereich (Büro-)Organisation und Strukturierung des alltäglichen Arbeitsablaufes, - Erlangung der Fähigkeit zum Erkennen geschlechtsspezifischer Aspekte und deren Umsetzung in den konkreten Handlungsfeldern. 4 Studienbeginn Die Aufnahme von Studierenden erfolgt in der Regel jeweils zum Sommersemester. 5 Studiendauer Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von vier Semestern. Die Regelstudienzeit kann nur eingehalten werden, wenn das Studium in Vollzeit betrieben wird oder eine Anrechnung von Berufspraxis in Höhe von 40 Leistungspunkten auf die zu absolvierenden vier Praktika erfolgen kann. Insgesamt sind 120 Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS) zu erbringen. Die Regelstudienzeit schließt die Prüfungszeit ein. Wird das Studium berufsbegleitend absolviert ( 6 Abs. 3), verlängert sich ggf. die Studiendauer. 6 Studienorganisation (1) Das Studium erfolgt als Selbststudium mit Fernstudienmaterial und Präsenzphasen. Die Studieninhalte sind in Module gegliedert. Die Einzelheiten zum Studienaufbau ergeben sich aus dem Modulkatalog und dem Studienplan (Anlage 1). (2) Abgeschlossen wird das Studium mit einer Masterthesis und einem Kolloquium. (3) Das Studium ist so organisiert, dass es berufsbegleitend absolviert werden kann; wird das Studium nicht in Vollzeit betrieben, kann die Regelstudienzeit nur unter den in 5 genannten Voraussetzungen eingehalten werden. (4) Präsenzveranstaltungen werden in der Regel an der HWR Berlin abgehalten. Eine Verlegung an einen anderen Ort ist möglich. 7 Studienfachberatung und Betreuung der Studierenden Die Studienberatung unterstützt die Studierenden im Studium durch eine studienbegleitende Beratung, insbesondere über Studienmöglichkeiten und Studientechniken, über Gestaltung, Aufbau und Durchführung des Studiums und der Prüfungen. Sie umfasst die allgemeine Studienberatung durch die Hochschulverwaltung. 8 Studierende in besonderen Situationen Nachteile, die schwangeren Studierenden, Studierenden mit Kindern, Studierenden, die pflegebedürftige Angehörige pflegen sowie schwerbehinderten Studierenden durch ihre besondere Situation entstehen, sollen durch Maßnahmen zur Erleichterung ihrer besonderen Situation ausgeglichen werden. Die Entscheidung darüber trifft der Prüfungsausschuss. 9 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der HWR Berlin in Kraft.

Mitteilungsblatt Nr. 46/2013 Seite 5 Anlage Studienplan Semester Modul Thema Konkretisierungen Workload 1 1 Grundlagen des bürgerlichen Grundlagen des Zivilrechts Rechts, Zivilpro- einschließlich methodischer zessrechts und Staats- und Grundlagen, die Bücher 1 bis Verfassungsrechts 3 des BGB; Darstellung der einzelnen 1.1 Bürgerliches Recht Schritte von der Klage bis zur 1.2 Zivilprozessrecht Vollstreckung sowie der 1.3 Staats- und Verfassungsrecht Rechtsmittel; Grundzüge des Mahnverfahrens; Allgemeine Grundrechtslehren, einzelne Grundrechte 2 Familienrecht Grundlagen des Abstamungs-, Kindschafts-, Ehe-, Vormundschafts-, Unterhalts- und Pflegschaftsrechts und des Rechts der eingetragenen Lebenspartnerschaft 3 Erbrecht Grundzüge des Erbrechts, einschließlich der erbrechtlichen Institute 4 Sozialleistungsrecht und einzelne Leistungsbereiche Einführung in das Sozialleistungsrecht und einzelne Leistungsbereiche 5 Praxis Konkrete Praktikumsinhalte werden von den Praktikumsgeber/-innen bestimmt 2 6 Betreuungs- und Unterbringungsrecht einschl. typischer Krankheitsbilder und Behinderungsformen, betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen 7 Ausgewählte Vertretungssituationen I 7.1 Nachlassrecht 7.2 Sozialrecht 7.3 Heim-, Miet- und Pachtrecht Vermittlung von Kenntnissen des Betreuungs- und Unterbringungsrechts sowie der dem Betreuungsgericht zugewiesenen Aufgaben; Grundkenntnisse der Persönlichkeitsentwicklung, Beispiele geistig-psychischer Erkrankungen und Behinderungen Vertiefung der Kenntnisse des Nachlassrechts; schwerpunktmäßige Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse des Sozialleistungsrechts und der Leistungen außerhalb der Sozialhilfe, Verwaltungsverfahrens-grundsätze; Grundzüge des Heimrechts, mietrechtliche Vorschriften Lernform 240 Seminar, 180 Seminar, Präsenz/ Distanz 60 Pr/ 90 D 45 Pr/ 105 D 45 Pr/ 105 D 45 Pr/ 105 D 15 Pr/ 285 D 30 Pr/ 210 D 30 Pr/ 150 D

Mitteilungsblatt Nr. 46/2013 Seite 6 Semester Modul Thema Konkretisierungen Workload 8 Psychologische und soziologische Grundlagen der Arbeit mit unterstützungsbedürftigen Menschen Kenntnisse und Fähigkeit für methodisch qualifizierte Arbeit mit unterstützungsbedürftigen Menschen; menschliche Entwicklung und menschliches Verhalten; soziale und kulturelle Umwelt des Menschen; Grundzüge der Pädagogik, Fallarbeit 9 Praxis Vertiefung theoretischer Kenntnisse und wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis 3 10 Finanzen & Organisation 10.1 Grundlagen der Vermögensverwaltung 10.2 Organisation und Vergütung 10.3 Steuerrecht 11 Ausgewählte Vertretungssituationen II 11.1 Staatsangehörigkeitsund Ausländerrecht 11.2 Allgemeines Vollstreckungs- und Insolvenzrecht 11.3 Strafrecht inklusive Täter-Opfer- Ausgleich Grundlagen und Rechtsquellen des Bankgeschäfts; Einblick in Angelegenheiten des Geldtransfers, der Funktionen des Geldverkehrs, des Bankwesens und der Bankenaufsicht; Büroorganisation, Grundlagen im Bereich der Informationstechnik, Aus- und Fortbildung zwecks Verbesserung und Erhalt der eigenen Arbeitsqualität, Vergütung u. Auslagenersatz; Überblick des Steuerrechts und Vermittlung von Detailkenntnissen auf den Gebieten, die für eine sachgerechte Tätigkeitsausübung erforderlich sind Vermittlung von Strukturen und Rechtsquellen des Staatsangehörigkeitsrechts und des Ausländerrechts; Grundlagen des allgemeinen Vollstreckungsrechts sowie des Verbraucherinsolvenzrechts; Vermittlung von Grundlagen, die für die Arbeit mit Menschen wesentlich sind, die als Täter oder Opfer von Kriminalität betroffen sind Lernform 180 Seminar, Rollenspiel 300 Seminar, Präsenz/ Distanz 150 Pr/ 30 D 290 D 150 Pr/ 150 D 25 Pr/ 125 D

Mitteilungsblatt Nr. 46/2013 Seite 7 Semester Modul Thema Konkretisierungen Workload 12 Grundlagen des Arbeits-, Gesellschafts- und Immobiliarsachenrechts 12.1 Arbeitsrecht, Arbeitsförderungsrecht 12.2 Handels- und Gesellschaftsrecht 12.3 Immobiliarsachenrecht Inhalt, Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzrechte; Arbeitsförderungsgesetz; Teilhabemaßnahmen für schwer behinderte Menschen; Integrationsbetriebe und Einrichtungen; Grundlagen des Handels- und Gesellschaftsrechts einschließlich der Unternehmensformen; Grundstückserwerb; Begründung und Übertragung von Grundstücksrechten; Überblick der Grundstücksrechte; Bedeutung des Grundbuchs; Vermittlung von Grundkenntnissen des formellen Grundbuch-verfahrens; Erwerb vom Nichtberechtigten; Vollzug von Erbfolgen im Grundbuch 13 Praxis Vertiefung theoretischer Kenntnisse und wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis 4 14 Masterthesis Kolloquium Bearbeitung eines dem Studium entsprechenden Themas mittels wissenschaftlicher Methoden; Kolloquium gem. 21 PrüfO/BVP 21 Praxis Vertiefung theoretischer Kenntnisse und wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis Lernform 450/ MT 150 Präsenz/ Distanz 35 Pr/ 115 D 290 D 590 D 290 D Pr: Präsenz, D: Distanz, MT: Masterthesis