Ergänzung zur Technischen Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (BDEW) Zusätzliche Anforderungen an Anschluss und Parallelbetrieb

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Transkript:

zur Technischen Richtlinie (BDEW) Zusätzliche Anforderungen an Anschluss und Parallelbetrieb Stand: 01.01.2015

Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen... 4 1. Grundsätze... 4 1.1 Geltungsbereich... 4 1.2 Bestimmungen und Vorschriften... 4 1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen... 4 1.4 Inbetriebsetzung... 4 2. Netzanschluss... 4 2.1 Grundsätze für die Festlegung des Netzanschlusspunktes... 4 2.2 Bemessung der Netzbetriebsmittel... 5 2.3 Zulässige Spannungsänderung... 5 2.4 Netzrückwirkungen... 5 2.4.1 Schnelle Spannungsänderungen... 5 2.4.2 Langzeitflicker... 5 2.4.3 Oberschwingungen und Zwischenharmonische... 5 2.4.4 Kommutierungseinbrüche... 5 2.4.5 Tonfrequenz-Rundsteuerung... 5 2.5 Verhalten der Erzeugungsanlage am Netz... 5 2.5.1 Grundsätze für die Netzstützung... 5 2.5.1.1 Statische Spannungshaltung... 5 2.5.1.2 Dynamische Netzstützung... 5 2.5.2 Maximal zulässiger Kurzschlussstrom... 5 2.5.3 Wirkleistungsabgabe... 5 2.5.4 Blindleistung... 6 3. Ausführung der Anlage... 7 3.1 Primärtechnik... 7 3.1.1 Anschlussanlage... 7 3.1.2 Übergabeschalteinrichtung... 7 3.1.3 Kuppelschalter... 7 3.1.4 Verriegelungen... 7 3.2 Sekundärtechnik... 7 3.2.1 Fernsteuerung... 7 3.2.2 Hilfsenergieversorgung... 8 3.2.3 Schutzeinrichtungen... 8 3.2.3.1 Allgemeines... 8 3.2.3.2 Entkupplungsschutzeinrichtungen... 8 3.2.3.3 Anschluss der Erzeugungsanlage an die Sammelschiene eines Umspannwerkes oder Hauptstation 8 3.2.3.4 Anschluss der Erzeugungsanlage im MS-Netz... 8 3.2.4 Prüfklemmenleiste... 9 4. Abrechnungsmessung... 9 5. Betrieb der Anlage... 9 5.1 Allgemeines... 9 MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 2/34

5.2 Zugang... 9 5.3 Verfügungsbereich/Bedienung... 9 5.4 Instandhaltung... 9 5.5 Betrieb bei Störungen... 9 5.6 Weitere Bedingungen bei dem Betrieb von Erzeugungsanlagen... 9 5.7 Zuschaltbedingungen und Synchronisierung... 9 5.7.1 Allgemeines... 9 5.7.2 Zuschaltung von Synchrongeneratoren... 9 5.7.3 Zuschaltung von Asynchrongeneratoren... 9 5.8 Blindleistungskompensation... 9 6. Nachweis der elektrischen Eigenschaften... 10 6.1 Allgemeines... 10 6.2 Nachweis der Einspeise-Wirkleistung... 10 6.3 Nachweis der Netzrückwirkungen... 10 6.4 Nachweis des Verhaltens der Erzeugungsanlage am Netz... 10 6.4.1 Nachweis der dynamischen Netzstützung... 10 6.4.2 Nachweis des Kurzschlussstrombeitrages... 10 6.4.3 Nachweis der Eigenschaften zur Wirkleistungsabgabe... 10 6.4.4 Nachweis der Blindleistungs-Fahrweise im Normalbetrieb des Netzes... 10 6.5 Nachweis der Zuschaltbedingungen... 10 6.6 Nachweis der Eigenschaften der Entkupplungsschutzeinrichtungen... 10 Anhang... 11 A Projektierungsvorgaben... 11 A 1 Informationen für die Netzleiststelle der Main-Donau Netzgesellschaft und Beschreibungen der Steckerbelegung... 12 A 2 Fernsteuertechnik... 16 B Fernsteuertechnischer Anschluss (FTA)... 17 B 1 Anschluss im Regelfall... 18 B 2 Anschluss mit zusätzlicher Empfangseinheit... 19 B 3 Anschluss bei Bestandsanlagen ohne Fernsteuertechnik... 20 B 4 Anschluss bei mehreren Erzeugungseinheiten mit gleichem Primärenergieträger... 21 B 5 Anschluss bei mehreren Erzeugungseinheiten mit verschiedenen Primärenergieträgern... 22 C Formulare... 23 C 1 Datenblatt Erzeugungsanlage... 24 C 2 Datenblatt Erzeugungseinheit... 25 C 3 Anmeldung der Inbetriebsetzung einer Anschlussanlage für Erzeugungseinheiten... 26 C 4 Protokoll der Inbetriebsetzung einer Anschlussanlage für Erzeugungseinheiten... 30 C 5 Anzeige der Inbetriebsetzung von Erzeugungseinheiten... 31 D Verfahrensablauf... 32 D 1 Von der Netzverträglichkeitsprüfung bis zur Inbetriebsetzung des Netzanschlusses... 33 D 2 Die Inbetriebsetzung der Anschlussanlage und Erzeugungsanlage/-einheit... 34 MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 3/34

Vorbemerkungen Diese Ergänzung gilt - soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist - für den Anschluss an das Elektrizitätsverteilungsnetz der MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh ein Unternehmen der N-ERGIE Aktiengesellschaft in Mittelspannung (MS) zusätzlich zu der Richtlinie für den Anschluss und den Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz, herausgegeben vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. (BDEW). Die im Folgenden bezifferten Gliederungsabschnitte beziehen sich auf die Ziffern der vorgenannten Richtlinie. Sofern keine netzbetreiberspezifische Anforderungen bestehen, wird dies durch den Hinweis gekennzeichnet. Alle an einem Netzanschluss angeschlossenen Erzeugungseinheiten eines Primärenergieträgers werden als Erzeugungsanlage bezeichnet. 1. Grundsätze 1.1 Geltungsbereich Ersatzstromanlagen (Notstromaggregate), deren Parallelbetrieb mit dem öffentlichen Netz über den zur Synchronisierung zugelassenen Kurzzeitbetrieb von 100 ms hinausgeht, sind Erzeugungsanlagen im Sinne dieser Ergänzung. 1.2 Bestimmungen und Vorschriften 1.3 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen bzw. -einheiten bei der Main-Donau Netzgesellschaft bis zu deren Inbetriebsetzung sind die Formulare des Anhangs C dieser Ergänzung zu verwenden. Wird für die Erzeugungsanlage eigens ein Netzanschluss (Übergabestation) erstellt bzw. geändert, erfolgt das gesamte Verfahren von der Anmeldung bis zur Inbetriebsetzung des Netzanschlusses nach den Vorgaben der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz (TAB MS 2008), herausgegeben vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. (BDEW) sowie der dazugehörigen Ergänzung der Main-Donau Netzgesellschaft. Der Einsatz der Formulare im Verfahrensablauf ist in Anhang D dargestellt. 1.4 Inbetriebsetzung Inbetriebsetzung einer Anschlussanlage Die erstmalige Inbetriebsetzung (Inbetriebnahme) einer Anschlussanlage für Erzeugungseinheiten ist ohne vorherige Zustimmung der Main-Donau Netzgesellschaft nicht zulässig. Vor der Inbetriebsetzung der Anschlussanlage ist eine Anmeldung mit dem Formular C 3 erforderlich. Die Anmeldung ist der Main-Donau Netzgesellschaft mindestens 10 Arbeitstage vor dem gewünschten Inbetriebsetzungstermin zu übergeben. Die Inbetriebsetzung setzt voraus, dass für die Erzeugungsanlage a) (sofern notwendig) ein Anschlussnutzungsbzw. Netznutzungsvertrag geschlossen wurde. b) (sofern notwendig) ein Stromlieferungsvertrag geschlossen wurde. c) eine Abrechnungs-Messeinrichtung installiert wurde. d) ein fernsteuertechnischer Anschluss installiert wurde. e) ein Entkupplungsschutz installiert wurde. Über die Inbetriebsetzung der Anschlussanlage wird ein Protokoll gemäß Formular C 4 erstellt. Inbetriebsetzung einer Erzeugungseinheit Sobald die Anschlussanlage in Betrieb gesetzt ist, können die zugehörigen Erzeugungseinheiten ohne Beisein und Zustimmung der Main-Donau Netzgesellschaft eingeschaltet werden. Die Anzeige der Inbetriebsetzung von Erzeugungseinheiten erfolgt mit dem Formular C 5. 2. Netzanschluss 2.1 Grundsätze für die Festlegung des Netzanschlusspunktes Ab einer installierten Leistung von 5 MVA sind Erzeugungsanlagen grundsätzlich direkt an die Sammelschiene eines Umspannwerks anzuschließen. Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung ab 10 MVA sind im Hochspannungsnetz (HS-Netz) anzuschließen. Der Mittelwert der Spannung am Netzverknüpfungspunkt, gemessen in einem 10-Minuten-Intervall gemäß DIN EN 50160, darf a) im Bereich der Stadt Nürnberg einen Wert von 21,1 kv, b) im sonstigen Netzgebiet einen Wert von 21,6 kv nicht überschreiten. Dies kann über die Einstellwerte gemäß den Sollwertvorgaben nach Tabelle 2 bis 5 sichergestellt werden. MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 4/34

Die genaue Abgrenzung der Netzgebiete kann bei der Main-Donau Netzgesellschaft eingesehen oder im Internet unter www.main-donau-netz.de abgerufen werden. 2.2 Bemessung der Netzbetriebsmittel 2.3 Zulässige Spannungsänderung 2.4 Netzrückwirkungen 2.4.1 Schnelle Spannungsänderungen 2.4.2 Langzeitflicker 2.4.3 Oberschwingungen und Zwischenharmonische 2.4.4 Kommutierungseinbrüche 2.4.5 Tonfrequenz-Rundsteuerung 2.5 Verhalten der Erzeugungsanlage am Netz 2.5.1 Grundsätze für die Netzstützung 2.5.1.1 Statische Spannungshaltung siehe Ziffer 2.5.4, 3.2.1 2.5.1.2 Dynamische Netzstützung Anschluss an Umspannwerk oder Hauptstation Erzeugungsanlagen, die an die Sammelschiene eines Umspannwerks oder einer Hauptstation angeschlossen sind, müssen beim Auftreten einer relevanten Spannungsabweichung die Spannung durch Anpassung (Erhöhung oder Absenkung) des Blindstromes I B stützen. Die Stützung erfolgt durch sinngemäße oder entsprechende Umsetzung der Maßgabe der Verordnung zur Systemdienstleistung durch Windenergieanlagen (SDL WindV) zum Abschnitt 3.3.13.5 Absatz 17 des Transmission Code 2007. Die folgende Abbildung 1 zeigt das Prinzip. Abb. 1:Spannungsstützung bei Netzfehlern Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist die Konstante K auf den Wert 2 einzustellen. I K U B r / I / U N N 2 Anschluss im MS-Netz Erzeugungsanlagen, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen sind, sind so zu betreiben, dass bei einem relevanten Spannungseinbruch keine zusätzliche Blindstromeinspeisung erfolgt, die Konstante K ist auf den Wert 0 einzustellen. Alternativ gilt der kleinste einstellbare Wert. 2.5.2 Maximal zulässiger Kurzschlussstrom 2.5.3 Wirkleistungsabgabe Alle Erzeugungsanlagen bzw. -einheiten sind mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Wirkleistung und mit einer Einrichtung zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung durch die Main-Donau Netzgesellschaft entsprechend Ziffer 3.2.1 auszustatten. Alle Erzeugungseinheiten eines Primärenergieträgers, die über dieselbe Anschlussanlage ins Netz einspeisen, sind vom Anschlussnehmer hinsichtlich der ferngesteuerten Reduzierung der Wirkleistung zusammenzufassen, wenn die Main-Donau Netzgesellschaft dies verlangt und die Summe der installierten Leistungen der betreffenden Erzeugungseinheiten 100 kw übersteigt. Steuerung der Wirkleistung Die Sollwertvorgabe für die ferngesteuerte Reduzierung der Wirkleistung erfolgt mit dem Übergabestecker gemäß Anhang A 2. Die Sollwertvorgabe erfolgt in den folgenden Stufen: Installierte Leistung der (zusammengefassten) Erzeugungseinheit(en) < 5.000 kva 100 %, 60 %, 30 % und 0 % MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 5/34

Installierte Leistung der (zusammengefassten) Erzeugungseinheit(en) 5.000 kva 100 %, 90 %, 80 %. 0 % 2.5.4 Blindleistung Alle Erzeugungsanlagen bzw. -einheiten sind mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Einstellung der Blindleistungsaufnahme bzw. abgabe zur statischen Spannungshaltung entsprechend Ziffer 3.2.1 auszustatten. Abweichend von der Richtlinie für den Anschluss und den Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz des BDEW, muss eine Erzeugungsanlage einen Verschiebungsfaktor cos im Bereich von 0,90 induktiv (gemäß Verbraucherzählpfeilsystem Quadrant II - untererregt) und 0,95 kapazitiv (gemäß Verbraucherzählpfeilsystem Quadrant III übererregt) regeln können. Speisen mehrere Erzeugungsanlagen über den Netzanschluss-/Verknüpfungspunkt ins Netz ein, ist der Anschlussnehmer für die Einhaltung des Verschiebungsfaktors cos am Netzanschluss-/Verknüpfungspunkt verantwortlich. Steuerung der Blindleistung Das Verfahren der Blindleistungssteuerung teilt die Main-Donau Netzgesellschaft dem Anlagenbetreiber im Rahmen der Anschlusszusage mit. Derzeit wird eines der beiden nachfolgenden Verfahren vorgegeben. Die Main-Donau Netzgesellschaft behält sich vor, in Abhängigkeit von den Netzgegebenheiten zu einem späteren Zeitpunkt andere oder weitere Verfahren vorzugeben. Die Vorgaben gelten ab einer Wirkleistungseinspeisung > 10 % x P n. U NAP U n S n P n Spannung am Netzanschlusspunkt Nennspannung des Netzes beantragte/ vertraglich vereinbarte Scheinleistung am Netzanschlusspunkt beantragte/ vertraglich vereinbarte Wirkleistung am Netzanschlusspunkt Festwertverfahren Die Erzeugungsanlage steuert die Blindleistungsaufnahme bzw. -abgabe netzspannungsunabhängig aufgrund der folgenden Steuersignale der Main- Donau Netzgesellschaft: a) 0,90 untererregt b) 1,00 neutral c) 0,95 übererregt Die Einregelzeit auf den Sollwert beim Festwertverfahren ist mit der Main-Donau Netzgesellschaft abzustimmen. Bei Erhalt eines Steuersignals hat die Erzeugungsanlage die Blindleistungsaufnahme bzw. -abgabe auf den entsprechenden Festwert gemäß der folgenden Abbildung einzustellen: Abb. 2:Blindleistungsverhalten von Erzeugungsanlagen mittels Festwertverfahren Bei Steuersignal a) ist die Einhaltung von cos = 0,90 nur bei U NAP > U n erforderlich. Bei U NAP U n genügt die Einhaltung von cos = 0,95. Die Vorgabe für die Einstellung der Blindleistungsaufnahme bzw. -abgabe erfolgt mittels des gleichen Übergabesteckers, mit dem auch die Steuerung der Wirkleistung erfolgt. Kennlinienverfahren Die Erzeugungsanlage steuert die Blindleistungsaufnahme bzw. -abgabe netzspannungsabhängig entsprechend einer der folgenden Kennlinien: Abb. 3:Blindleistungsverhalten von Erzeugungsanlagen als cos φ (U) oder als Q (U) Kennlinie Die Einregelzeit auf den Sollwert beim Kennlinienverfahren beträgt 10 Sekunden. MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 6/34

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Werte für U 1 bis U 4 der nachfolgenden Tabelle 1 zu realisieren. Stadt Nürnberg Sonstiges Netzgebiet U 1 = 19,70 kv U 2 = 19,90 kv U 3 = 20,60 kv U 4 = 21,00 kv U 1 = 19,90 kv U 2 = 20,10 kv U 3 = 21,10 kv U 4 = 21,50 kv Tab. 1:Spannungswertvorgaben beim Kennlinienverfahren Bei Anwendung der Q (U)-Kennlinie kann die Blindleistungsbereitstellung im Teilleistungsbereich reduziert werden, wenn ein cos φ = 0,9 untererregt bzw. ein cos φ = 0,95 übererregt unterschritten wird. 3. Ausführung der Anlage 3.1 Primärtechnik 3.1.1 Anschlussanlage 3.1.2 Übergabeschalteinrichtung 3.1.3 Kuppelschalter 3.1.4 Verriegelungen 3.2 Sekundärtechnik 3.2.1 Fernsteuerung Die Abrufung der Ist-Einspeisung und die Sollwertvorgabe zur Einstellung der Wirk- und Blindleistung erfolgt grundsätzlich über den fernsteuertechnischen Anschluss (FTA) der Übergabestation. Es ist ein Signalvorrang der netzsicherheitsrelevanten Parameter gegenüber Dritten sicherzustellen. Dieser ist im Dokument Ergänzung zur TAB Mittelspannung 2008 (BDEW) der Main-Donau Netzgesellschaft beschrieben. Für die spezifischen Anforderungen an Erzeugungsanlagen ist der fernsteuertechnische Anschluss gemäß den Vorgaben im Anhang A und B dieses Dokumentes zu erweitern. Ist für eine Erzeugungsanlage bzw. -einheit die Nutzung des fernsteuertechnischen Anschlusses der Übergabestation technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, ist für die Erzeugungsanlage bzw. -einheit ein eigener fernsteuertechnischer Anschluss zusätzlich zu errichten (siehe Anhang B 2). Für jede neu zu einer Bestandsanlage hinzugefügte Erzeugungseinheit ist ein fernsteuertechnischer Anschluss zu realisieren. Solange nach einer Leistungserhöhung oder eines Zubaus die gesamte installierte Leistung der Erzeugungsanlage unterhalb von 1000 kva liegt, kann der fernsteuertechnische Anschluss jeder neu errichteten Erzeugungseinheit dezentral an der Erzeugungseinheit erfolgen. (siehe Anhang B 3). Überschreitet in Folge einer Leistungserhöhung oder eines Zubaus die gesamte installierte Leistung der Erzeugungsanlage 1000 kva, ist ein fernsteuertechnischer Anschluss zentral am Netzanschlusspunkt (Übergabestation) zu installieren, an dem sowohl alle neuen als auch alle bereits bestehenden Erzeugungseinheiten angeschlossen werden müssen. Die Datenübertragung zwischen dem fernsteuertechnischen Anschluss und der Erzeugungsanlage erfolgt durch Übergabestecker gemäß Anhang A 2. Diese sind vom Anlagenbetreiber bereitzustellen. Für jede Erzeugungsanlage (Primärenergieart) muss ein Übergabestecker bereitgestellt werden. Sollten die Erzeugungseinheiten einer Erzeugungsanlage im Rahmen des Netzsicherheitsmanagements unterschiedlichen Stufen in der Schaltrangfolge zugeordnet werden, muss je ein Übergabestecker für die Erzeugungseinheiten eines Schaltranges bereitgestellt werden. Bestehende Erzeugungsanlagen, bei denen die Abrufung der Ist-Einspeisung und die Sollwertvorgabe zur Einstellung der Wirk- und Blindleistung noch nicht erfolgt, müssen einen fernsteuertechnischen Anschluss nach den Vorgaben dieser Ergänzung nachrüsten, wenn gesetzliche oder sonstige Bestimmungen dies erfordern. Fernsteuertechnische Anschlüsse sind vor dem Zeitpunkt der Inbetriebsetzung der Anschlussanlage für Erzeugungseinheiten zu realisieren. Sollwertsicherung Im Falle eines Spannungseinbruchs bzw. einer Spannungsunterbrechung müssen nach Spanungswiederkehr die vorher eingestellten Sollwerte gemäß Ziffer 2.5.3 und 2.5.4 erhalten bleiben. Erfassung der Ist-Einspeisung Als Ist-Einspeisung gilt die an den Generatorklemmen bzw. Abgangsklemmen des Umformers der Erzeugungseinheit gemessene Wirkleistung. Ein anderer Messpunkt als die Generatorklemme bzw. Abgangsklemmen kann vereinbart werden, wenn der Messfehler (z.b. auf Grund von Übertragungsverlusten oder Selbstverbrauch) 3% bezogen auf das Maximum der Ist-Einspeisung nicht überschreitet. MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 7/34

Der Einsatz von Zählern bei der Abrechnungsmessung als Messwertgeber ist nur nach den Vorgaben der Main-Donau Netzgesellschaft zulässig. 3.2.2 Hilfsenergieversorgung 3.2.3 Schutzeinrichtungen 3.2.3.1 Allgemeines Der erdschlussbehaftete Teil des Kundennetzes ist unverzüglich vom Netz zu trennen (z.b. mittels AUS -Befehl durch das Erdschlusswischer-Relais). Sofern eine automatische Trennung technisch möglich ist, hat diese innerhalb von 5 Sekunden zu erfolgen. 3.2.3.2 Entkupplungsschutzeinrichtungen Die Nennspannung U n im Netz der Main-Donau Netzgesellschaft beträgt 20 kv. Die für den Entkupplungsschutz am Netzanschlusspunkt maßgeblichen Werte sollen grundsätzlich mittelspannungsseitig erfasst werden. Der Entkupplungsschutz soll grundsätzlich auf den Kuppelschalter (Generatorschalter) der Erzeugungseinheit wirken. Dies bietet dem Anlagenbetreiber den Vorteil, dass die Erzeugungsanlage bei Auftreten eines Fehlers spannungsseitig jederzeit am Netz angeschlossen bleibt und sich nach Rückführung des Netzes in einen fehlerfreien Zustand die Erzeugungseinheiten selbstständig wieder aufsynchronisieren können. Gegebenenfalls ist eine Signalkabelverbindung zwischen Erzeugungseinheit und Netzanschlusspunkt erforderlich. Die Main-Donau Netzgesellschaft behält sich vor, eine Anpassung der Sollwerte zu verlangen. Bei Übergabeformen mit Leistungsschalter (siehe dazu die Ergänzung der Main-Donau Netzgesellschaft zur TAB MS 2008 Anhang B) muss die Schutzeinrichtung auch die Funktion eines Blindleistungs-Unterspannungsschutzes (Q &U) beinhalten. Bei sonstigen Übergabeformen ist die Funktion eines Blindleistungs-Unterspannungsschutzes konzeptionell vorzusehen. Im Rahmen der Errichtungsplanung hat der Anlagenbetreiber der Main-Donau Netzgesellschaft mitzuteilen, ob die Wirkung des Entkupplungsschutzes auf den Leistungsschalter oder auf den Kuppelschalter an der Erzeugungseinheit realisiert wird. 3.2.3.3 Anschluss der Erzeugungsanlage an die Sammelschiene eines Umspannwerkes oder Hauptstation Beim Anschluss einer Erzeugungsanlage an die Sammelschiene eines Umspannwerkes oder einer Hauptstation sind immer zwei Entkupplungsschutzeinrichtungen zu installieren: Eine am Netzanschlusspunkt und eine an der Erzeugungseinheit. Ein Blindleistungs-Unterspannungsschutz nach Ziffer 3.2.3.2 ist grundsätzlich zu aktivieren. Sollwerte am Netzanschlusspunkt: Funktion (vgl. Ziffer 3.2.3.1) Einstellgröße Spannungssteigerungsschutz Spannungssteigerungsschutz Spannungsrückgangsschutz Blindleistungs- Unterspannungsschutz Erdschlussrichtungsschutz Frequenzsteigerungsschutz Frequenzrückgangsschutz U >> U > U < Q &U < Sollwertvorgabe/ Einstellzeit 1,15 U n / 0,1 s 1,09 U n / 20,0 s 0,80 U n / 2,7 s 0,85 U n / 0,5 s - 5 s f > f < 51,5 Hz / 0,1 s 47,5 Hz / 0,1 s Tab. 2:Sollwertvorgaben Entkupplungsschutz am Netzanschlusspunkt. Sollwerte an der Erzeugungseinheit: Funktion Einstellgröße Spannungssteigerungsschutz Spannungsrückgangsschutz Spannungsrückgangsschutz Frequenzsteigerungsschutz Frequenzrückgangsschutz U >> Sollwertvorgabe/ Einstellzeit 1,20 U n / 0,1 s U < 0,80 U n / 1,5-2,4 s 1) U << f > f < 0,30 U n / 0,3 s 51,5 Hz / 0,1 s 47,5 Hz / 0,1 s 1) Nach 1,5 s / 1,8 s / 2,1 s / 2,4 s je 25 % der gesamten Erzeugungsleistung. Tab. 3:Sollwertvorgaben Entkupplungsschutz an der Erzeugungseinheit 3.2.3.4 Anschluss der Erzeugungsanlage im MS-Netz Beim Anschluss einer Erzeugungsanlage im Mittelspannungsnetz sind immer zwei Entkupplungsschutzeinrichtungen zu installieren: Eine am Netzanschlusspunkt und eine an der Erzeugungseinheit. Ein Blindleistungs-Unterspannungsschutz nach Ziffer 3.2.3.2 ist nur nach Aufforderung durch die Main- Donau Netzgesellschaft zu aktivieren. MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 8/34

Sollwerte am Netzanschlusspunkt: 5.1 Allgemeines Funktion Einstellgröße Spannungssteigerungsschutz U >> Sollwertvorgabe/ Einstellzeit 1,15 U n / 0,1 s 5.2 Zugang (vgl. Ziffer 3.2.3.1) Spannungssteigerungsschutz Spannungsrückgangsschutz Blindleistungs- Unterspannungsschutz Erdschlussrichtungsschutz Frequenzsteigerungsschutz Frequenzrückgangsschutz U > U < Q &U < 1,09 U n / 20,0 s 0,80 U n / 0,3 s 0,85 U n / 0,5 s - 5 s f > f < 51,5 Hz / 0,1 s 47,5 Hz / 0,1 s Tab. 4:Sollwertvorgaben Entkupplungsschutz am Netzanschlusspunkt. Ist ein Übergabelasttrennschalter vorhanden, wirkt der Entkupplungsschutz am Netzanschlusspunkt auf den Niederspannungsleistungsschalter an den Erzeugungseinheiten, um die Werte am Netzanschlusspunkt einzuhalten. Sollwerte an der Erzeugungseinheit: Funktion Einstellgröße Spannungssteigerungsschutz Spannungsrückgangsschutz Spannungsrückgangsschutz Frequenzsteigerungsschutz Frequenzrückgangsschutz U >> U < U << f > f < Sollwertvorgabe/ Einstellzeit 1,20 U n / 0,1 s 0,80 U n / 0,3 s 0,30 U n / 0,15 s 51,5 Hz / 0,1 s 47,5 Hz / 0,1 s Tab. 5:Sollwertvorgaben Entkupplungsschutz an der Erzeugungseinheit 3.2.4 Prüfklemmenleiste 4. Abrechnungsmessung 5. Betrieb der Anlage 5.3 Verfügungsbereich/Bedienung 5.4 Instandhaltung 5.5 Betrieb bei Störungen 5.6 Weitere Bedingungen bei dem Betrieb von Erzeugungsanlagen 5.7 Zuschaltbedingungen und Synchronisierung 5.7.1 Allgemeines 5.7.2 Zuschaltung von Synchrongeneratoren 5.7.3 Zuschaltung von Asynchrongeneratoren 5.8 Blindleistungskompensation Sind an der Anschlussanlage (Übergabestation) der Erzeugungsanlage zusätzlich Anschlussnutzer angeschlossen, die überwiegend Strom entnehmen (Verbrauchsanlagen), gelten für die Verbrauchsanlagen hinsichtlich der Blindleistungskompensation vorrangig die Vorgaben der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz (TAB MS 2008), herausgegeben vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. (BDEW) sowie der diesbezüglichen Ergänzung der Main-Donau Netzgesellschaft. Der Nachweis der Blindleistungskompensation der Verbrauchsanlagen erfolgt unter der Annahme, dass keine Erzeugungsanlagen am Netzanschluss betrieben werden (Superpositionsprinzip). MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 9/34

6. Nachweis der elektrischen Eigenschaften 6.1 Allgemeines 6.2 Nachweis der Einspeise-Wirkleistung 6.3 Nachweis der Netzrückwirkungen 6.4 Nachweis des Verhaltens der Erzeugungsanlage am Netz 6.4.1 Nachweis der dynamischen Netzstützung 6.4.2 Nachweis des Kurzschlussstrombeitrages 6.4.3 Nachweis der Eigenschaften zur Wirkleistungsabgabe 6.4.4 Nachweis der Blindleistungs-Fahrweise im Normalbetrieb des Netzes 6.5 Nachweis der Zuschaltbedingungen 6.6 Nachweis der Eigenschaften der Entkupplungsschutzeinrichtungen MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 10/34

Anhang A Projektierungsvorgaben A 1 Informationen für die Netzleitstelle der Main-Donau Netzgesellschaft A 2 Fernsteuertechnik MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 11/34

A 1 Informationen für die Netzleiststelle der Main-Donau Netzgesellschaft und Beschreibungen der Steckerbelegung Aus der Erzeugungsanlage sind die Ist-Messwerte 1) der Wirkleistungseinspeisung, der Blindleistungseinspeisung und der Spannung als analoges Signal zur Übertragung an die Netzleitstelle bereitzustellen. Die Erzeugungsanlage muss folgende Befehle 2) von der Netzleitstelle empfangen und den Empfang des Befehls rückmelden 3). Befehl Reduzierung der Wirkleistungseinspeisung Sollwertvorgabe: 100 %, 60 %, 30 %, 0 % 4) Steuerung der Blindleistungseinspeisung 6) (Festwertverfahren) NOT-AUS 7) Sollwertvorgabe: 100 %, 90 %, 80 %. 0 % 5) a) Umschalten auf cos untererregt b) Umschalten auf cos neutral c) Umschalten auf cos übererregt Rückmeldung empfangen empfangen empfangen empfangen empfangen Anmerkungen: 1) Vorgaben für Messwerte: Eingangswiderstand der Fernwirktechnik: Max. 200 Ohm; Max. Eingangsstrom der Fernwirktechnik: 80 ma für P und Q ist das Verbraucherzählpfeilsystem anzuwenden für P und Q gilt: -10 ma... 0 ma + 10 ma (bipolar) oder + 4 ma + 12 ma +20 ma (unipolar); Skalierung gemäß Abbildung 2a bzw. 2b. für U gilt: 0 10 ma, bei Niederspannung: 10 ma entspricht 480 V (Phase Phase) bei Mittelspannung: 10 ma entspricht 24 kv (Phase Phase) Die Kennlinie ist ebenfalls linear auszuführen. 2) Die Befehle werden mit potenzialfreien Kontakten ausgeführt (siehe Abbildung A 1): Max. Schaltspannung: 50 V AC / 75 V DC Max. Schaltstrom: 2 A Max. Schaltleistung: 30 VA Impulsdauer: ca. 500 ms Dauerbefehle werden nicht angeboten (siehe Abbildung A 3). 3) Die Rückmeldungen sind mit potenzialfreien Kontakten auszuführen. Die Rückmeldung zu jedem Befehl ist als Dauersignal auszuführen (siehe Abbildung A 3). Ein neuer Befehl zur Änderung der Wirkleistungseinspeisung setzt die letzte anstehende Rückmeldung zurück (analoge Vorgehensweise bei der Blindleistungseinspeisung). Die Rückmeldung ist ein Nachweis, dass der entsprechende Befehl von der Regeleinrichtung der Erzeugungsanlage empfangen wurde. 4) Installierte Leistung 100 kw und < 5000 kva 5) Installierte Leistung 5000 kva 6) Gemäß Ziffer 2.5.4 7) NOT-AUS wird derzeit nicht benötigt, ist jedoch bei Bedarf nachzurüsten. MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 12/34

A 1 Informationen für die Netzleiststelle der Main-Donau Netzgesellschaft und Beschreibungen der Steckerbelegung Abbildung A 1 Fernwirktechnik Befehle Regelungstechnik Erzeugungsanlage potenzialfreie Kontakte Meldungen Bezugspannung Befehle (siehe Technische Daten der Ausgabekontakte) potenzialfreie Kontakte Bezugspannung Meldungen (24VDC bzw. 60VDC) Messwerte I= 10mA Abbildung A 2a Kennlinien und Skalierungen der Messwerte P [kw] bzw. Q [kvar] für Erzeugungsanlagen am Übergabestecker 2 (bipolar) Einspeisung von Energie: Entnahme von Energie: - kw / Energierichtung ins Netz der Main-Donau Netzgesellschaft + kw / Energierichtung zum Anlagenbetreiber MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 13/34

A 1 Abbildung A 2b Informationen für die Netzleiststelle der Main-Donau Netzgesellschaft und Beschreibungen der Steckerbelegung Kennlinien und Skalierungen der Messwerte P [kw] bzw. Q [kvar] für Erzeugungsanlagen am Übergabestecker 2 (unipolar) Einspeisung von Energie: Entnahme von Energie: - kw / Energierichtung ins Netz der Main-Donau Netzgesellschaft + kw / Energierichtung zum Anlagenbetreiber Abbildung A 3 (Teil 1) MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 14/34

A 1 Informationen für die Netzleiststelle der Main-Donau Netzgesellschaft und Beschreibungen der Steckerbelegung Abbildung A 3 (Teil 2) Ausgangszustand: 100 % Rückmeldung steht auf Ein ; die Erzeugungsanlage unterliegt keiner Leistungsbeschränkung Main-Donau Netzgesellschaft: 60 % Befehl (Impuls 500 ms) Erzeugungsanlage: 60 % Rückmeldung auf Ein 100 % Rückmeldung auf Aus Leistungsbeschränkung auf 60 % der Nennleistung wird ausgeführt Main-Donau Netzgesellschaft: 0 % Befehl (Impuls 500 ms) Erzeugungsanlage: 0 % Rückmeldung auf Ein 60 % Rückmeldung auf Aus Leistungsbeschränkung auf 0 % der Nennleistung wird ausgeführt Main-Donau Netzgesellschaft: 100 % Befehl (Impuls 500 ms) Erzeugungsanlage: 100 % Rückmeldung Ein 60 % Rückmeldung Aus Angaben zu Hilfsenergie- und Platzbedarf: Leistungsbeschränkung wird aufgehoben Der Hilfsenergiebedarf beträgt 100 VA bei 230 V AC mit separater Absicherung. Die Steckerunterteile und die Anschlussdose für die Hilfsenergie 230 V AC sind in unmittelbarer Nähe vom vorgehaltenen Montageplatz der Fernsteuertechnik zu montieren. Montageplatz für die Fernsteuertechnik: Empfangseinheit: 1 Wandschrank (B / T / H) ca. 400 / 300 / 600 [mm] Kabelendverschluss bzw. Telekommunikationsanschluss: 1 Wandverteiler (B / T / H) ca. 600 / 300 / 600 [mm] Bei Einsatz eines GSM-Modems wird der Platz für den Kabelendverschluss nicht benötigt. MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 15/34

A 2 Fernsteuertechnik Die Informationen gemäß Anhang A 2 sind an einem Übergabestecker zur Verfügung zu stellen und nach folgenden Vorgaben zu realisieren. Als Übergabestecker ist ein Steckerunterteil bestehend aus: HEAVYCON Steckereinsatz, Serie D25, 25-polig, Crimpanschluss PHOENIX CONTACT Artikel: 1772418 Typ: HC-D 25-ESTC Sockelgehäuse, mit Längsbügel, Höhe 57 mm, mit Verschraubung, 1x Pg16 PHOENIX CONTACT Artikel: 1772476 Typ: HC-D 25-SML-57/M1PG16 Gedrehter 1,6er Crimpkontakt, Stift-Einzelkontakt je nach Adernquerschnitt oder ein baugleiches Steckerunterteil vorzusehen. Kontaktbelegung des 25-poligen Übergabesteckers(2) 4) A B C 1 Rückmeldung NOT-AUS 7) Befehl NOT-AUS 4) 2) 2 Rückmeldung 0 % 3) nicht belegt Befehl 0 % 2) 3 Rückmeldung 30 % 3) U analog ( + ) 1) Befehl 30 % 2) 4 Rückmeldung 60 % 3) U analog ( - ) 1) Befehl 60 % 2) 5 Rückmeldung 100 % 3) P analog ( + ) 1) Befehl 100 % 2) Rückmeld. 6 cos φ i = untererregt 3) P analog ( - ) 1) Befehl cos φ. = untererregt 2) 7 Rückmeld. cos φ i = übererregt 3) Q analog ( + ) 1) Befehl cos φ. = übererregt 2) 8 Rückmeld. cos φ i = neutral 3) Q analog ( - ) 1) Befehl cos φ = neutral 2) 6) 9 + 24 V FW - Anlage Bezugsspannung Kontaktbelegung zusätzliches Steckerunterteil (2A) ab einer Einspeiseleistung 5.000 kva 5) siehe Punkt 2.5.3 Wirkleistungsabgabe Steuerung der Wirkleistung A B C 1 Rückmeldung 10 % 3) Befehl 10 % 2) 2 Rückmeldung 20 % 3) nicht belegt Befehl 20 % 2) 3 Rückmeldung 40 % 3) nicht belegt Befehl 40 % 2) 4 Rückmeldung 50 % 3) nicht belegt Befehl 50 % 2) 5 Rückmeldung 70 % 3) nicht belegt Befehl 70 % 2) 6 Rückmeldung 80 % 3)) nicht belegt Befehl 80 % 2) 7 Rückmeldung 90 % 3) nicht belegt Befehl 90 % 2) 8 nicht belegt nicht belegt nicht belegt 9 nicht belegt nicht belegt 1-7) Fußnoten siehe erste Seite von Anhang A 1 MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 16/34

B Fernsteuertechnischer Anschluss (FTA) B 1 Anschluss im Regelfall B 2 Anschluss mit zusätzlicher Empfangseinheit B 3 Anschluss bei Bestandsanlagen B 4 Anschluss bei mehreren Erzeugungseinheiten mit gleichem Primärenergieträger B 5 Anschluss bei mehreren Erzeugungseinheiten mit verschiedenen Primärenergieträgern MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 17/34

B 1 Anschluss im Regelfall MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 18/34

B 2 Anschluss mit zusätzlicher Empfangseinheit MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 19/34

B 3 Anschluss bei Bestandsanlagen ohne Fernsteuertechnik MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 20/34

B 4 Anschluss bei mehreren Erzeugungseinheiten mit gleichem Primärenergieträger MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 21/34

B 5 Anschluss bei mehreren Erzeugungseinheiten mit verschiedenen Primärenergieträgern MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 22/34

C Formulare C 1 Datenblatt Erzeugungsanlage C 2 Datenblatt Erzeugungseinheit C 3 Anmeldung der Inbetriebsetzung einer Anschlussanlage für Erzeugungseinheiten C 4 Protokoll der Inbetriebsetzung einer Anschlussanlage für Erzeugungseinheiten C 5 Anzeige der erstmaligen Inbetriebsetzung von Erzeugungseinheiten MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 23/34

C 1 Datenblatt Erzeugungsanlage Antragstellung Bitte füllen Sie die Formulare E 1 (Antragstellung) und E 2 (Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen) der Ergänzung der Main-Donau Netzgesellschaft zur TAB MS 2008 aus und legen Sie sie mit allen dazugehörigen Datenblättern und Lageplänen diesem Formular bei. Wenn Sie ihre Erzeugungsanlage an eine bereits bestehende kundeneigenen Übergabestation (Transformatorenstation) anschließen möchten, beantragen Sie mit E 1 bitte: Änderung MS-Anschluss/Übergabestation mit Erzeugungsanlage Wenn Sie für Ihre Erzeugungsanlage eigens eine Übergabestation (Transformatorenstation) neu errichten müssen, beantragen Sie mit E 1 bitte: Neuerrichtung MS-Anschluss/Übergabestation mit Erzeugungsanlage Anlagenanschrift (Bitte tragen Sie hier die Anschrift der Übergabestation analog Formular E 1 ein) Straße, Hausnummer PLZ, Ort Gemarkung, Flur-Nr.......... Angaben zu den Erzeugungsanlagen Primärenergieträger (z.b. Wind) Typenbezeichnung der Anzahl Betriebsweise 1) Erzeugungseinheit 2) Erzeugungsanlagen 1 2 3 4 1) Betriebsweisen: VE = Volleinspeisung, UE = Überschusseinspeisung 2) Bitte für jeden Typ das Datenblatt C 2 (Datenblatt Erzeugungseinheit) ausfüllen Angaben für Festlegung des Netzverknüpfungspunktes / Prüfung Netzverträglichkeit (Anlage) Kurzschlussverhalten Transformator Kundeneignes Mittelspannungsnetz Kurzschlussströme bei einem dreipoligen Kurzschluss am Netzanschlusspunkt gemäß DIN VDE 0102 (bei Kurzschlusseintritt): I k3:... A I p:... A Angaben im Datenblatt E 2 (Beurteilung von Netzrückwirkungen) eintragen Angaben im Datenblatt E 2 (Beurteilung von Netzrückwirkungen) eintragen Inselbetrieb vorgesehen nicht vorgesehen Schutzeinrichtungen am Netzanschlusspunkt Distanzschutz Typ:... Überstromzeitschutz Typ:... Erdschlusserfassung Typ:... Wandlerdaten Übersetzungsverhältnis Stromwandler... A /... A Übersetzungsverhältnis Kabelumbauwandler... A /... A Netzform gelöscht niederohmig geerdet isoliert MS / MS-Zwischen- Transformator Schaltgruppe... Relative Kurzschlussspannung u K... % Obere Bemessungsspannung U ros... V Untere Bemessungsspannung U rus... V......... Ort, Datum Unterschrift Anschlussnehmer, Stempel Name in Blockschrift Eingang: MDN-PG-NS/-NN/-RB/-WB Verteiler: MDN-NM-SN/-SR/-SW MDN-NE-GS, MDN-NT-KN MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 24/34

C 2 Datenblatt Erzeugungseinheit Anlagenanschrift (Bitte tragen Sie hier Anlagenanschrift der Erzeugungsanlage ein) Straße, Hausnummer PLZ, Ort Gemarkung, Flur-Nr.......... Angaben zur Erzeugungseinheit Typenbezeichnung Hersteller...... fossil erneuerbar Erdgas Windkraft Wasserkraft Energieart Diesel/Heizöl/Schweröl Steinkohle/Braunkohle Solarenergie Biogas Geothermie Biomasse Erzeugungsart... Brennstoffzellen-Anlage Dampfturbinen-Anlage Verbrennungsmotoren-Anlage... Gasturbinen-Anlage Dampfmotoren-Anlage Organic-Rankine-Anlage Leistungsangaben Maximale Wirkleistung P Emax... kw Maximale Scheinleistung S Emax... kva Angaben zum Generator Typenbezeichnung Hersteller...... Generator Asynchrongenerator PV-Generator... Synchrongenerator mit Stromrichter Elektrische Daten Nennspannung U ng... V Kurzschlussstrom I K... A (bei U ng) Bemessungsscheinleistung S re... kva Nennstrom I ng... A Anlaufstrom... A Schaltstromfaktor K imax... Verschiebungsfaktor cos ind (untererregt)... bis cos kap (übererregt)... Ausrichtung (PV) Abweichung von der Südrichtung:... Grad Neigung der Module:... Grad Nabenhöhe der Windkraftanlage über Erdoberkante (EOK)... m Angaben zum Umrichter Typenbezeichnung Hersteller...... Steuerung selbstgeführt, Pulsfrequenz:... Hz netzgeführt, Pulszahl:... Hz Oberschwingungen gemäß DIN EN 61000-3-2 bzw. -3-12 gemäß beigefügter Anlage......... Ort, Datum Unterschrift Anschlussnehmer, Stempel Name in Blockschrift Eingang: MDN-PG-NS/-NN/-RB/-WB Verteiler: MDN-NM-SN/-SR/-SW MDN-NE-GS, MDN-NT-KN MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 25/34

C 3 Anmeldung der Inbetriebsetzung einer Anschlussanlage für Erzeugungseinheiten Hiermit beantragt der Anschlussnehmer Erstmalige Inbetriebsetzung Inbetriebsetzung nach Erweiterung Die Anmeldung ist mindestens 10 Arbeitstage vor dem gewünschten Inbetriebsetzungstermin zu übergeben. Seite 1/4 Anschlussanlage (Übergabestation am Netzanschluss-/Netzverknüpfungspunkt) Anlagenbetreiber (der Erzeugungsanlage) Gemarkung, Flur-Nr. Straße, Hausnummer PLZ, Ort Stationsname / Feld-Nr. Anschlussobjekt Firma/Name Ansprechpartner Telefon, E-Mail........................ Erklärungen des Anlagenbetreibers und des Betriebsverantwortlichen Gewünschter Inbetriebsetzungstermin:........... Die nachfolgende Person ist Betriebsverantwortlicher der Erzeugungsanlage: Vorname:... Nachname:... Der Betriebsverantwortliche ist nach den gültigen Regeln der Technik, insbesondere gemäß DIN VDE 0105 und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, befähigt und kann entsprechend handeln. Der Betriebsverantwortliche ist unter den nachfolgenden Telefonnummern jederzeit erreichbar:...... Ändert sich der Betriebsverantwortliche, ist dies der Main-Donau Netzgesellschaft unter der Rufnummer 0911 / 802-73407 unverzüglich mitzuteilen.......... Ort, Datum Unterschrift Betriebsverantwortlicher, Stempel Name in Blockschrift Die Erzeugungsanlage ist entsprechend der Ziffer 1.4 der BDEW Richtlinie ausgeführt (Konformitätserklärung). Erfolgt nach dem Zeitpunkt der Inbetriebsetzung ein Strombezug, ohne dass hierfür bei der Main-Donau Netzgesellschaft eine Anmeldung zur Netznutzung durch einen Stromlieferanten vorliegt, gilt die Energie als von dem Unternehmen geliefert, das in dem Netzgebiet der Main-Donau Netzgesellschaft Grundversorger ist, sofern der Grundversorger dies vorsieht. Es gelten die jeweils vom Grundversorger veröffentlichten Preisen und Bedingungen für die Belieferung von Nicht-Haushaltskunden in der Ersatzversorgung. Die Main-Donau Netzgesellschaft ist berechtigt, alle zur Abwicklung relevanten Daten an den Grundversorger zu geben. Lehnt der Grundversorger eine Belieferung in der Ersatzversorgung ab oder bietet diese nicht mehr an, ist eine weitere Nutzung des Netzes, verbunden mit einem Strombezug, nicht mehr möglich. Erfolgt nach dem Zeitpunkt der Inbetriebsetzung eine Stromeinspeisung, ohne dass hierfür eine gesetzliche Abnahmeund Vergütungsverpflichtung der Main-Donau Netzgesellschaft besteht, sichere ich eine Anmeldung der Stromeinspeisung zu einem Bilanzkreis nach marktkonformen Formaten zu.......... Ort, Datum Unterschrift Anlagenbetreiber, Stempel Name in Blockschrift MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 26/34

C 3 Anmeldung der Inbetriebsetzung einer Anschlussanlage für Erzeugungseinheiten Anlagenzuordnung Stationsname / Feld-Nr. Anschlussobjekt...... Seite 2/4 Erklärung des Anlagenerrichters/Elektroninstallateurs Die Abrechnungs-Messeinrichtung des Messstellenbetreibers ist bereits installiert bzw. wird bis zum gewünschten Inbetriebsetzungstermin installiert sein. Der fernsteuertechnische Anschluss (FTA) gemäß Ziffer 3.2.9.1 der Ergänzung der Main-Donau Netzgesellschaft zur BDEW-Richtlinie Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz und Ziffer 3.2.1 der Ergänzung der Main-Donau Netzgesellschaft zur BDEW-Richtlinie ist bereits installiert bzw. wird bis zum gewünschten Inbetriebsetzungstermin installiert sein. Der Entkupplungsschutz gemäß den Ziffern 3.2.3.2 bis 3.2.3.4. der Ergänzung der Main-Donau Netzgesellschaft zur BDEW-Richtlinie wurde einer Funktionsprüfung (Prüfung durch Fremdbeaufschlagung) unterzogen. Bei der Funktionsprüfung wurden keine Mängel festgestellt. Die beiliegenden Protokolle bestätigen die Einhaltung der nachfolgenden Sollwertvorgaben der Main-Donau Netzgesellschaft. Einstellgrößen bei Anschluss an die Sammelschiene eines Umspannwerkes oder Hauptstation (Ziffer 3.2.3.3): Entkupplungsschutz am Netzanschlusspunkt: Funktion Einstellgröße Sollwertvorgabe/Einstellzeit gemäß der Main-Donau Netzgesellschaft Spannungssteigerungsschutz U >> 1,15 U n / 0,1 s Spannungssteigerungsschutz U > 1,09 U n / 20,0 s Spannungsrückgangsschutz U < 0,80 U n / 2,7 s Blindleistungs-Unterspannungsschutz Q &U< 0,85 U n / 0,5 s Erdschlussrichtungsschutz (vgl. Ziffer 3.2.3.1) - 5 s Frequenzsteigerungsschutz f > 51,5 Hz / 0,1 s Frequenzrückgangsschutz f < 47,5 Hz / 0,1 s Entkupplungsschutz an der Erzeugungseinheit: Funktion Einstellgröße Sollwertvorgabe/Einstellzeit gemäß der Main-Donau Netzgesellschaft Spannungssteigerungsschutz U >> 1,20 U n / 0,1 s Spannungsrückgangsschutz U < 0,80 U n / 1,5-2,4 s 1) Spannungsrückgangsschutz U << 0,30 U n / 0,3 s Frequenzsteigerungsschutz f > 51,5 Hz / 0,1 s Frequenzrückgangsschutz f < 47,5 Hz / 0,1 s 1) Nach 1,5 s / 1,8 s / 2,1 s / 2,4 s je 25 % der gesamten Erzeugungsleistung Die Nennspannung U n im Netz der Main-Donau Netzgesellschaft beträgt 20 kv. MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 27/34

C 3 Anmeldung der Inbetriebsetzung einer Anschlussanlage für Erzeugungseinheiten Anlagenzuordnung Stationsname / Feld-Nr. Anschlussobjekt...... Seite 3/4 Einstellgrößen bei Anschluss im MS-Netz (Ziffer 3.2.3.4): Entkupplungsschutz am Netzanschlusspunkt Funktion Einstellgröße Sollwertvorgabe/Einstellzeit gemäß der Main-Donau Netzgesellschaft Spannungssteigerungsschutz U >> 1,15 U n / 0,1 s Spannungssteigerungsschutz U > 1,09 U n / 20,0 s Spannungsrückgangsschutz U < 0,80 U n / 0,3 s Blindleistungs-Unterspannungsschutz Q &U< 0,85 U n / 0,5 s Erdschlussrichtungsschutz (vgl. Ziffer 3.2.3.1) - 5 s Frequenzsteigerungsschutz f > 51,5 Hz / 0,1 s Frequenzrückgangsschutz f < 47,5 Hz / 0,1 s Entkupplungsschutz an der Erzeugungseinheit Funktion Einstellgröße Sollwertvorgabe/Einstellzeit gemäß der Main-Donau Netzgesellschaft Spannungssteigerungsschutz U >> 1,20 U n / 0,1 s Spannungsrückgangsschutz U < 0,80 U n / 0,3 s Spannungsrückgangsschutz U << 0,30 U n / 0,15 s Frequenzsteigerungsschutz f > 51,5 Hz / 0,1 s Frequenzrückgangsschutz f < 47,5 Hz / 0,1 s Die Nennspannung U n im Netz der Main-Donau Netzgesellschaft beträgt 20 kv. Die von mir/uns ausgeführte Installation ist unter Beachtung der technischen Mindestanforderungen der Main-Donau Netzgesellschaft und den Vorgaben des Netzanschlussvertrages errichtet, geprüft und fertig gestellt worden. Als technische Mindestanforderung gelten insbesondere die DIN VDE-Normen, die BDEW-Richtlinien "Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz TAB Mittelspannung 2008" und Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz sowie die zugehörigen Ergänzungen der Main-Donau Netzgesellschaft. Die technischen Mindestanforderungen können bei der Main-Donau Netzgesellschaft oder im Internet unter www.main-donau-netz.de abgerufen werden. Kann die Inbetriebsetzung aus Gründen, die nicht von der Main-Donau Netzgesellschaft zu vertreten sind, nicht erfolgen, werden dem Anlagenerrichter/Elektroinstallateur für jeden weiteren Versuch einer Inbetriebsetzung Kosten in Höhe von 400,-- zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.......... Ort, Datum Unterschrift Anlagenerrichter, Stempel Name in Blockschrift MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 28/34

C 3 Anmeldung der Inbetriebsetzung einer Anschlussanlage für Erzeugungseinheiten Anlagenzuordnung Stationsname / Feld-Nr. Anschlussobjekt...... Seite 4/4 Rückmeldung der N-ERGIE Service GmbH Ansprechpartner der N-ERGIE Service GmbH... Telefon-Nr.:... E-Mail:... Die Inbetriebsetzung kann zum gewünschten Termin erfolgen erst am.. erfolgen. der o.g. Ansprechpartner wird mit ihnen einen Termin telefonisch vereinbaren. kann aus den nebenstehenden Gründen nicht erfolgen......... Ort, Datum Unterschrift N-ERGIE Service GmbH, Stempel Name in Blockschrift Eingang: NSG-NN/-NR/-NW Verteiler: MDN-NT-ST, CPG-MB-MM, MDN-NF-ST, MDN-PG-NS/-NN/-RB/-WB MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 29/34

C 4 Protokoll der Inbetriebsetzung einer Anschlussanlage für Erzeugungseinheiten Gemarkung, Flur-Nr.... Anschlussanlage (Übergabestation am Netzanschluss-/Netzverknüpfungspunkt) Straße, Hausnummer PLZ, Ort Stationsname / Feld-Nr.......... Seite 1/1 Anschlussobjekt... Anlagenbetreiber (der Erzeugungsanlage) Firma/Name Ansprechpartner Telefon, E-Mail......... Erklärung der N-ERGIE Service GmbH Die Entriegelung des Schalters zu den Erzeugungseinheiten des oben genannten Anlagenbetreibers erfolgte am........... unter den nachstehenden Bedingungen. erfolgte aus den nachstehenden Gründen nicht. Bedingungen/Gründe:......... Ort, Datum Unterschrift N-ERGIE Service GmbH, Stempel Name in Blockschrift Erklärung des Anlagenbetreibers Ich/wir habe(n) die Erklärung der N-ERGIE Service GmbH zur Kenntnis genommen. Soweit der Schalter zu den Erzeugungseinheiten entriegelt wurde und ich/wir die vorstehenden Bedingungen erfüllt haben, kann ich/können wir die Erzeugungseinheiten dieser Erzeugungsanlage ohne Beisein und ohne vorherige Zustimmung der N-ERGIE Service GmbH jeder Zeit einschalten. Die in der Anschlusszusage genannte Einspeiseleistung darf nicht überschritten werden. Die erfolgte Inbetriebsetzung einer Erzeugungseinheit ist der N-ERGIE Service GmbH mit dem Formular C 5 (Anzeige der Inbetriebsetzung von Erzeugungseinheiten) unverzüglich anzuzeigen.......... Ort, Datum Unterschrift Anlagenbetreiber, Stempel Name in Blockschrift Eingang: NSG-NN/-NR/-NW Verteiler: MDN-NT-ST, CPG-MB-MM, MDN-NF-ST, MDN-PG-NS/-NN/-RB/-WB MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 30/34

C 5 Anzeige der Inbetriebsetzung von Erzeugungseinheiten Anlagenzuordnung Stationsname / Feld-Nr. Anschlussobjekt...... Seite 1/1 Erklärung des Anlagenbetreibers Ich/wir habe(n) (Anzahl) Erzeugungseinheit(en) gemäß Datenblatt C 2 vom Typ.. am.. dauerhaft in Betrieb gesetzt.......... Ort, Datum Unterschrift Anlagenbetreiber, Stempel Name in Blockschrift Eingang: NSG-NN/-NR/-NW Verteiler: MDN-NT-ST, CPG-MB-MM, MDN-NF-ST, MDN-PG-NS/-NN/-RB/-WB MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 31/34

D Verfahrensablauf D 1 Von der Netzverträglichkeitsprüfung bis zur Inbetriebsetzung des Netzanschlusses D 2 Die Inbetriebsetzung der Anschlussanlage und der Erzeugungseinheiten MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 32/34

D 1 Von der Netzverträglichkeitsprüfung bis zur Inbetriebsetzung des Netzanschlusses Antragstellung (E 1) 1) Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (E 2) 1) Vorläufige Anschlusszusage Vorläufige Netzverträglichkeitsprüfung Datenblatt Erzeugungsanlage (C 1) 2) Datenblatt Erzeugungseinheit (C 2) 2) Einheitenzertifikat Konkretisierung 3) Netzbetreiberfragebogen (FGW) Anlagenzertifikat 4) Endgültige Anschlusszusage Aufforderung Netzausbau Endgültige Netzverträglichkeitsprüfung Projektierung/Bau Netzausbau Anschlussvereinbarung/ Netzanschlussvertrag Eingabe der Errichtungsplanung (E 3) Zusage zur Errichtungsplanung (E 4) 1) Anmeldung zur Sichtkontrolle (E 5) 1) Protokoll der Sichtkontrolle (E 6) 1) Freigabe Errichtungsplanung Baubeginn Übergabestation Sichtkontrolle Projektierung/Bau Netzanschlusskabel Vorbemerkung: Wenn die Erzeugungsanlage an einen bereits vorhandenen Netzanschluss (Übergabestation) angeschlossen wird, werden ggf. einzelnen Meilensteine übersprungen bzw. einige Dokumente nicht oder mit reduziertem Inhalt verwendet. 1) Enthalten in: Ergänzung zur TAB Mittelspannung 2008 (BDEW) - Zusätzliche Anforderungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz" der Main-Donau Netzgesellschaft. 2) siehe Anhang C 3) z.b. durch Vorlage der Baugenehmigung Wesentliche Mängel? ja 4) entfällt für Erzeugungsanlagen mit einer Anschlussscheinleistung 1 MVA und einer Länge der Anschlussleitung vom Netzanschlusspunkt bis zu der/den Erzeugungseinheit(en) von 2 km. Rückmeldung der Mängelbeseitigung (E 7) 1) Inbetriebsetzungsauftrag Netzanschluss (E 8) 1) Inbetriebsetzungsprotokoll (E 9) 1) nein Auflegung Netzkabel möglich? ja Inbetriebsetzungstermin 6) nein Dokument Die Main-Donau Netzgesellschaft bzw. N-ERGIE Service GmbH empfängt Dokument Die Main-Donau Netzgesellschaft bzw. N-ERGIE Service GmbH sendet Dokument Meilenstein Verfahrensablauf Inbetriebsetzung erfolgreich? nein ja Endzustand: Die Sammelschiene der Übergabestation steht unter Spannung. Der Schalter im Abgangsfeld zur Erzeugungsanlage ist verriegelt. MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 33/34

D 2 Die Inbetriebsetzung der Anschlussanlage und Erzeugungsanlage/-einheit Startzustand: Die Sammelschiene der Übergabestation steht unter Spannung. Der Schalter im Abgangsfeld zur Erzeugungsanlage ist verriegelt. Konformitätserklärung 7) Anmeldung der Inbetriebsetzung einer Anschlussanlage für Erzeugungseinheiten (C 3) 5) Protokoll der Inbetriebsetzung einer Anschlussanlage für Erzeugungseinheiten (C4) 5) Anzeige der Inbetriebsetzung von Erzeugungseinheiten (C 5) 5) Inbetriebetzungs- Termin 6) Wesentliche Mängel? 8) nein Erlaubnis, Erzeugungseinheiten in Betrieb zu setzen ja Inbetriebsetzung der Erzeugungseinheiten und Einspeisung Stromlieferungsvertrag Anschlussnutzungsvertrag/ Anschlussvereinbarung 6) 5) siehe Anhang C 6) Soweit die Main-Donau Netzgesellschaft im Anschlussnutzungsvertrages bzw. in der Anschlussvereinbarung als Messstellenbetreiber beauftragt ist, sorgt die Main-Donau Netzgesellschaft für die rechtzeitige Installation der Messeinrichtung. Ansonsten ist dies Sache des Anlagenbetreibers. 7) Die Konformitätserklärung erklärt die Konformität mit den Vorgaben der BDEW-Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz. Sie ist Bestandteil der Anmeldung der erstmaligen Inbetriebsetzung einer Erzeugungseinheit (Formular C 3). 8) Insbesondere die Erfüllung der Anforderungen der Ziffer 3.2.1 ist wesentliche Voraussetzung, ohne die die Erzeugungsanlage nicht in Betrieb gesetzt werden kann. 9) Voraussetzung für die Auszahlung des Systemdienstleistungsbonus. 10) Die Konformitätsbescheinigung erklärt die Konformität der Erzeugungsanlage mit dem Anlagenzertifikat. Sie ist der Main-Donau Netzgesellschaft spätestens 6 Monate nach der Inbetriebsetzung der ersten Erzeugungseinheit vorzulegen. Anlagengutachten (SDLWindV) 9) 4) 10) Konformitätsbescheinigung Dokument Main-Donau Netzgesellschaft bzw. N-ERGIE Service GmbH empfängt Dokument Main-Donau Netzgesellschaft bzw. N-ERGIE Service GmbH sendet Dokument Meilenstein Verfahrensablauf MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 01/2015 34/34