Prüfungsordnung. zum Diabetikerwarnhund

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Transkript:

Prüfungsordnung zum Diabetikerwarnhund Allgemeine Bestimmungen Die abgelegte Prüfung ist der Nachweis, dass der Hund im Stande ist, die Veränderung, die durch eine Unter- oder Überzuckerung im Individualgeruch eintritt, wahrzunehmen und diese durch ein festgelegtes Verhalten unaufgefordert anzuzeigen. DWH-Prüfungen können das ganze Jahr über abgehalten werden. Wenn die Sicherheit und Gesundheit von Mensch und Tier durch äußere Umstände oder durch den Gesundheitszustand der Hundeführer/Assistenznehmer nicht gewährleistet ist, muss von der Durchführung einer Prüfung Abstand genommen werden. Die Überprüfung der Identität der vorgeführten Hunde durch Kontrolle von Tätowierung oder besser Mikrochip muss möglich sein. Zu den DWH-Prüfungen dürfen Hunde ohne Rücksicht auf Größe, Rasse oder Abstammungsnachweis antreten. Die DWH-Prüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Beide Teile müssen erfolgreich abgeschlossen werden, um die Prüfung zu bestehen. Ein Hundeführer (HF) kann am gleichen Tag nur an einer Prüfungsveranstaltung teilnehmen. Ein Hund kann innerhalb einer Prüfungsveranstaltung nicht von mehreren HF geführt werden. Läufige Hündinnen sind zu allen Prüfungen zugelassen, müssen jedoch abgesondert von den übrigen Prüfungsteilnehmern gehalten und als letzte Teilnehmer am Schluss der Veranstaltung geprüft werden. Kranke und ansteckungsverdächtige Hunde sind von Prüfungen ausgeschlossen und dürfen nicht auf das Prüfungsgelände gebracht werden. Der Prüfer ist berechtigt, die Arbeit abzubrechen, wenn der Hund deutlich erkennbar mangelhaft vorbereitet ist, keine ausreichende Arbeitsbereitschaft zeigt, offensichtlich nicht in der Hand des HF steht, deutliche körperliche Einschränkungen erkennen lässt oder hochgradiges Meide- und Stressverhalten zeigt. Der Prüfer ist berechtigt, den HF bei Verwendung unzulässiger Hilfen zu verwarnen, sowie bei erneutem Versuch auszuschließen. Angst- oder sicherheitsbedingte Schärfe des Hundes berechtigt den Prüfer zur sofortigen Disqualifikation.

Vorrausetzung für die Prüfungszulassung 1. Das Mindestalter des zu prüfendes Hundes beträgt 15 Monate am Prüfungstag. 2. Ein bestandener Wesenstest bei LCD, DRC, GRC, DIfA (Alter entsprechend des Instituts/Verbandes am Tag der abgelegten Prüfung). Alternativ der bestandene Hundeführerschein VDH 3. Einreichung von insgesamt 20 Anzeigeprotokollen, davon: - 2 Protokolle einer Fehlanzeige (Anzeige obwohl BZ Wert des Assistenznehmers zum Zeitpunkt der Anzeige sowie für die folgenden 15 Minuten im Zielbereich) - 2 Protokolle einer ausgebliebenen Anzeige - 16 Protokolle einer erfolgten Anzeige, davon max. 6 ausgelöst durch Geruchsträger Die Protokolle dürfen bei Einreichung nicht älter als 6 Monate sein. 4. Kopie einer gültigen Tierhalterhaftpflichtversicherung und aktuell gültigen Impfpass 5. Einreichung des Anmeldeformulars Zulässige Anzeigearten Der Hund kann entweder beim Assistenznehmer, oder bei sehr jungen Assistenznehmern und/oder eingeschränkten Assistenznehmern beim Hundeführer (HF) anzeigen. Bellen Der Hund soll nach Möglichkeit anhaltend, mindestens jedoch dreimal laut und richtungsweisend bellen, bis die Anzeige durch die Bestätigung beendet wird. Der Hund darf den Assistenznehmer berühren. Stupsen Bei der Anzeigearbeit ist auch das Stupsen von Über- und/oder Unterzucker eine mögliche Anzeigeart. Es muss deutlich und mit dem Ziel der Aufmerksamkeit erfolgen. Das Stupsen kann auch in Verbindung mit Bellen gezeigt werden. Wird durch Bestätigung beendet.

Kratzen Anzeigekratzen soll kontrolliert erfolgen, das heißt fest genug, um Aufmerksamkeit zu erhalten, sanft genug, um Schäden an der Kleidung zu vermeiden. Wird durch Bestätigung beendet. Bringseln Bringselt der Hund, wird ihm für diese Arbeit ein spezielles Halsband umgeschnallt, an dem ein Bringsel befestigt ist. Das Halsband oder das Bringsel muss über einen Lösemechanismus verfügen, der den Hund vor Verletzungen schützt. Nach Wahrnehmung des UZ-Geruches sollte der Hund bei Assistenznehmer/Hundeführer mit dem Bringsel im Fang vorsitzen, bzw. bedrängen. Wird durch Bestätigung beendet. Offenes Verweisen Beim offenen Verweisen muss der Hund beim HF ein klares Verhaltensmuster zeigen, durch das das Anzeigeverhalten eindeutig wird. Dieses Verhaltensmuster ist im Anmeldeformular erfasst. Wird durch Bestätigung beendet. Praktische Durchführung der Prüfung Grundgehorsam Kommen auf Ruf Hund und HF befinden sich in der Bewegung. Der Hund läuft frei und ist mindestens 20 m vom HF entfernt. Der HF gibt ein Signal zum Herankommen. Der Hund soll zügig herankommen und sich problemlos vom HF anleinen lassen. Gehen an lockerer Leine / Leinenführigkeit Die Leine soll nicht andauernd gespannt sein, kurzfristiges Anspannen wird toleriert. Der Hund hat seinem HF auch bei Richtungswechseln und Tempowechseln schnell willig zu folgen. Der Hund kann sowohl links, als auch rechts geführt werden. Der Hund soll jedoch nicht ständig vor oder hinter seinem HF kreuzen. Wenn der HF stehen bleibt, soll der Hund auch anhalten. Ob der Hund sich setzt, legt oder im Stehen verbleibt ist unerheblich.

Sitz, Platz, Steh Der Hund muß alle drei Positionen auf Signal des HFs einnehmen und solange darin verbleiben, bis er vom HF ein anderes Signal erhält. Bleib Der HF gibt dem unangeleinten Hund das Signal für Sitz, Platz oder Steh. Nachdem der Hund die Position eingenommen hat, entfernt sich der HF in Sichtweite des Hundes mindestens 30 Schritte vom Hund und bleibt dort stehen. Er kehrt erst auf Anweisung des Richters (nach ca. 1-2 Minuten) wieder zu seinem Hund zurück. Der Hund muß die Position beibehalten, bis der HF wieder zu ihm zurückgekehrt ist und ihm ein anderes Signal gegeben hat. Assistenzaufgabe Insgesamt acht einzeln verpackte Geruchsproben sind von dem Assistenznehmer zum Prüfungstag mitzubringen. Jeweils vier aus dem Anzeigebereich (Hypoglykämie) und vier aus dem Passivzone (Zielbereich). Bei Proben aus dem Zielbereich ist unbedingt darauf zu achten, dass diese aus einer stabilen Phase des Zielbereichs stammen (kein Hyper- oder Hypoglykämien vor oder nach 30 Min.). Dieser Prüfungsteil muss in einer reizarmen Umgebung stattfinden. 1. Anzeige Aus fünf vorgegeben Prüfungssituationen müssen insgesamt zwei Situationen am Prüfungstag absolviert werden. Die erste Situation wird durch den HF/Assistenznehmer selbst ausgewählt, die zweite erfolgt durch Losentscheidung am Prüfungstag. In einem vom Hund unbeobachteten Moment präpariert sich der Assistenznehmer mit einer Geruchsprobe aus dem Anzeigebereich. Die Geruchsprobe darf nicht sichtbar, muss aber riechbar angebracht werden. Eine vorherige Absprache über die Platzierung der Geruchsprobe mit dem Prüfer ist zugelassen.

1. Im geschlossenen Raum mit Fremdpersonen Der HF/Assistenznehmer hält sich mit seinem Hund mit mehreren Fremdpersonen in einem geschlossenen Raum auf. Der Hund darf sich frei zwischen den Menschen bewegen. In dieser Situation sollte der Hund kaum bis gar nicht beachtet, aber dennoch freundlich von den Fremdpersonen behandelt werden. 2. Im Auto Der Hund sitzt im hinteren Bereich des Autos, der Assistenznehmer im vorderen Bereich. In einem vom Hund unbeobachteten Moment präpariert sich der Assistenznehmer mit einer Geruchsprobe aus dem Anzeigebereich. 3. Beim Spaziergang mit Assistenznehmer Der Hund sollte unangeleint nach anfänglicher Aufforderung ohne weitere Kommandos den Spaziergang mit seinem Assistenznehmer/HF und dem Prüfer unternehmen. (Gelände einsehbar und ohne besondere Ablenkungen) 4. Auf einem Supermarktparkplatz In dieser Situation wird der Hund stets angeleint geführt. Hund und Assistenznehmer/HF passieren parkende Autos, fremde Menschen, Einkaufswagen. 5. Während einer Spielsituation mit dem zu prüfenden Hund Assistenznehmer/HF spielen mit einem Gegenstand mit dem Hund. Diese Situation kann sowohl Innen wie auch Außen geprüft werden, der HF/Assistenznehmer darf wählen. Der Hund soll in beiden Anzeigesituationen nach spätestens 10 min in die Anzeige gehen, bzw beschriebenes Anzeigeverhalten zeigen. Ist für den Prüfer erkennbar, dass der Hund den Geruch hat, kann er dem HF Freigabe geben, den Hund zur Anzeige zu motivieren. Um die Prüfung zu bestehen muss der Hund in mindestens einer der beiden Situationen eine spontane, nicht fremdmotivierte Anzeige wie beschrieben zeigen. Auch nach erfolgreich gemeisterter erster Anzeigesituation muss das Gespann die zweite Aufgabenstellung absolvieren. Ereignet sich eine Fehlanzeige des Hundes, erfolgt eine Unter-/Überzucker-Kontrolle beim Assistenznehmer. Besteht 15 min nach der Anzeige keine Unter/Überzuckerung des Assistenznehmers, läuft die Prüfung weiter. Zweimalige Fehlanzeige führt zum Nichtbestehen der Prüfung.

2. Differenzierung Bei der Differenzierung werden dem zu prüfenden Hund drei Geruchsproben in je drei geeigneten Behältnissen zur Auswahl in einem Abstand von 1,5 m gestellt. Nur dem Prüfer darf bekannt sein, wo sich der Anzeigegeruch befindet. Die Geruchsproben stammen zweimal aus der Passivzone und eine aus dem Anzeigebereich. Der Hund muss den Anzeigegeruch in der Differenzierung klar vom Geruch aus dem Zielbereich (Passivzone) unterscheiden können. Fehlanzeige oder eine ausbleibende Anzeige führt zum Nichtbestehen der Prüfung. Hierbei darf der Hund in der Differenzierung vor dem ersten Anzeichen einer Anzeige nicht mehr motiviert werden, in die Anzeige zu gehen. Theoretischer Prüfung Der HF beantwortet schriftlich 30 Single-Choice Fragen zu den Themen Umgang, Reaktionsweisen und Ausdrucksverhalten des Hundes. Ebenso werden tierschutzrelevante Fragen zu Ver- und Vorsorge des Hundes gestellt. Dieser Prüfungsteil ist auf 30 Minuten terminiert. Mit 80% richtigen Antworten gilt dieser Teil als bestanden. Bei Nichtbestehen der Gesamtprüfung (praktischer und theoretischer Teil) kann diese frühestens nach sechs Monaten wiederholt werden. In dieser Zeit wird dem Hund für ein Jahr ab dem Tag der Prüfung der Status registrierter Assistenzhund zuerkannt, außer der Prüfer musste die Prüfung auf Grund einer Disqualifikation des Hundes abbrechen. Sonderbestimmungen Der Richter kann dem Hund eine Ersatzaufgabe zugestehen, wenn er in einer Prüfungsaufgabe durch äußere Umstände vor besondere Schwierigkeiten gestellt wird: Diese könnten sein: Freilaufende Hunde, die Kontakt aufnehmen, Katzen, Wildwechsel bei Spaziergang, Passanten, die trotz Hinweis auf die Prüfungssituation mit dem Hund Kontakt aufnehmen, eine ausbleibende UZ-Anzeige, da sich Assistenznehmer im Überzucker befindet (beide Anzeigen bleiben aus).

Wichtig: Zeigt der Hund im Verlauf der Prüfung bzw. im Beisein des Richters eine reale Stoffwechselentgleisung, sei es Unter- oder Überzucker, in vor Prüfungsbeginn beschriebener Anzeige, gilt dies als bestandene vollwertige Aufgabe. Eintragung Der Prüfer trägt seine Beurteilung während der Prüfung in den Prüfungsbogen ein. Das Ergebnis wird dem HF erläutert. Das Prüfungsergebnis ist vom Prüfer unter Angabe von Ort und Zeit in die Registerdatenbank des s einzutragen. Ein schriftliches Zertifikat, sowie bei bestandener Prüfung eine Plakette ist dem HF durch das Institut auszuhändigen. Ordnungsvorschriften - Eine Diabetikerwarnhundprüfung kann nur von einem Prüfer durchgeführt werden, dessen Amt nicht ruht. Das Amt ruht, wenn dieser seit drei Jahren keine Diabetikerwarnhundprüfung durchgeführt hat. - Der Prüfer trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung, der Sonderleiter die Organisation. - Alle an der Prüfung teilnehmenden Personen müssen den Anweisungen des Prüfers und des Sonderleiters Folge leisten. - Hunde, die nicht geprüft werden, sind in gebührenden Abstand zum Gelände zu halten, um die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung nicht zu behindern. - Es ist nicht zulässig, dass ein Prüfer den Hund eines Familienangehörigen, einen eigenen oder einen von ihm ausgebildeten oder von ihm gezüchteten Hund richtet. - Falls das festgesetzte Prüfungsgeld für einen Hund nicht bis zum Nennungsschluss beim Sonderleiter eingegangen ist, besteht kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung. - Eine Anfechtung des Prüfungsergebnisses über den Rechtsweg ist ausgeschlossen.