Ausschreibung zum Havellandpokal am 06. / 07.05.2017 Ranglistenregatta für 15 m² Jollenkreuzer und XY-Jollen Wettfahrtleiter: Andreas Niemann (Rathenower Segler-Club) Obmann Protestkomitee: Stephan Falke (Rathenower Wassersportverein Segeln 1922) 1 Regeln Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020 (im folgenden WR) festgelegt sind. 2 Teilnahmeberechtigung und Meldung 2.1 Die Regatta ist für alle Boote der 15 m² Jollenkreuzer und XY-Jollen offen. 2.2 Jedes Mannschaftsmitglied muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Mitgliedsverbandes von World Sailing sein. 2.3 Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie bis zum 30.04.17 an Andreas Niemann Theodor-Körner-Str. 22 14712 Rathenow regatta(at)rscev.de eine schriftliche Meldung senden oder das beigefügte pdf-meldeformular ausfüllen und per E- Mail senden. Bei der Anmeldung im Regattabüro können elektronisch versandte Meldungen sowie die Haftungssauschlussklausel unterschrieben werden. 2.4 Nachmeldungen sind am 06.05.17 in der Zeit von 9:30 10:45 Uhr im Regattabüro gegen Entrichtung der Melde- sowie der Nachmeldegebühr möglich. 3 Meldegebühr 3.1 Die geforderten Meldegebühren sind im folgenden aufgelistet: Klasse Meldegebühr XY-Jolle 35,00 15 m² Jollenkreuzer 35,00 Die Zahlung der Meldegebühr muss per Überweisung bis zum 30.04.17 oder bei Anmeldung im Regattabüro in bar erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung zurückerstattet. Für Überweisungen ist folgendes Konto zu verwenden: Kontoinhaber: Rathenower Segler-Club e.v. Kreditinstitut: Volksbank Rathenow IBAN DE94 1609 1994 0001 0945 30 BIC GENODEF1RN1 Verwendungszweck HVL-Pokal + Klassenzeichen + Segelnummer Informationen zu den enthaltenen Leistungen sind in den Punkten 14.3 und 14.4 enthalten. 3.2 Weitere Gebühren: Die Nachmeldegebühr beträgt 10,00.
4 Zeitplan 4.1 Anmeldung, Unterschrift der Haftungsausschlussklausel im Regattabüro: Sonnabend, 06.05.17, von 9:30 Uhr 10:45 Uhr 4.2 Eröffnung am Flaggenmast mit Steuermannsbesprechung: Sonnabend, 06.05.17, 11:00 Uhr 4.3 Datum der Wettfahrten Datum 15 m² Jollenkreuzer XY-Jolle 06.05.17 Wettfahrt(en) Wettfahrt(en) 07.05.17 Wettfahrt(en) Wettfahrt(en) 4.4 der Wettfahrten Klasse Wettfahrten pro Tag 15 m² Jollenkreuzer 4 max. 3 (aufeinanderfolgend) XY-Jolle 4 max. 3 (aufeinanderfolgend) 4.5 Geplanter Zeitpunkt des Ankündigungssignals: Sonnabend, 06.05.17, 13:00 Uhr 4.6 Steuermannsbesprechung: Sonntag, 07.05.17, 9:00 Uhr 4.7 Geplanter Zeitpunkt des Ankündigungssignals: Sonntag, 07.05.17, 10:00 Uhr 4.8 Letzte Möglichkeit eines Ankündigungssignals: Sonntag, 07.05.17, 13:00 Uhr 5 Segelanweisungen Die Segelanweisungen sind am Sonnabend, 06.05.17, von 9:30 Uhr 10:45 Uhr im Regattabüro oder online unter www.rscev.de erhältlich. 6 Veranstaltungsort 6.1 Veranstaltungsort ist das Vereinsgelände des Rathenower Segler-Clubs e.v. in 14712 Rathenow / OT Semlin, Seeufer 6. Die Zufahrt erfolgt über den Mühlenweg. Anfahrtsskizze siehe Punkt 14.5 oder www.rscev.de 6.2 Wettfahrtgebiet ist die Hohennauener Wasserstraße zwischen km 1,7 und km 8,5. 7 Bahnen 15 m² JK XY-Jolle Klasse Bahnen WF 1 bis 3 Dreieck Bahn WF 4 Langstrecke Die Beschreibung von Bahnen und deren Signalisierung erfolgt in den Segelanweisungen. 8 Strafsystem 8.1 Es werden Wertungsstrafen angewendet, wenn das Protestkomitee in einer Anhörung so entscheidet. WR 44.3 wird nicht angewendet. 8.2 Entscheidet das Protestkomitee für ein Boot auf eine Wertungsstrafe, besteht die Wertung des Bootes in der Punktzahl, die es ohne Wertungsstrafe erhalten hätte, erhöht um 0,5 Punkte. Es darf jedoch nicht schlechter als DNF gewertet werden. 9 Wertung 9.1 Bei weniger als 4 abgeschlossenen Wettfahrten ist die Gesamtwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten. Bei 4 abgeschlossenen Wettfahrten ist die Gesamtwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen mit Ausschluss seiner schlechtesten Wertung Seite 2 von 4
9.2 15 m² Jollenkreuzer: Ranglistenwertung gesamtes Feld (Ranglistenfaktor 1,2) und daraus abgeleitete separate Gruppenwertung B (Boote ohne Spinnaker) 9.3 XY-Jollen: Ranglistenwertung gesamtes Feld (Ranglistenfaktor 1,2) 10 Funkverkehr Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen oder Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. 11 Preise 11.1 15 m² Jollenkreuzer: o Wanderpokal für die Gesamtsiegermannschaft o Urkunden und Erinnerungspräsent für das erste Drittel des Gesamtfeldes und der Gruppe B o Sonderpreis für die erfolgreichste weibliche Teilnehmerin 11.2 XY-Jollen: o Wanderpokal für die Gesamtsiegermannschaft o Urkunden und Erinnerungspräsent für das erste Drittel des Feldes 12 Haftungsausschluss 12.1 Die Teilnehmer beteiligen sich an der Regatta gänzlich auf eigenes Risiko (WR 4 Entscheidung zur Teilnahme an der Wettfahrt ). Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Materialschäden oder bei Verletzung oder im Todesfall von Personen, entstanden in Verbindung mit der Regatta und vor, während oder nach der Regatta. Es gilt das Recht der BRD. 12.2 Der / die Teilnehmer/-in überlässt dem Veranstalter durch Unterschrift des Haftungsausschlusses entschädigungslos dauerhaft sämtliche Rechte an Foto- und Filmaufnahmen aller Art von dieser Regatta und ihren Sportlern für die sportliche Auswertung und Veröffentlichung. 13 Versicherung Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Millionen für Personenschäden und 1,0 Millionen für Sachschäden pro Vorfall oder dem Äquivalent davon haben. Eine Kopie des Versicherungsscheines ist auf Verlangen vorzuzeigen. 14 Weitere Informationen 14.1 An- und Abreise: o Vorherige An- bzw. verspätete Abreise ist nach Absprache möglich (Anfrage bitte an Andreas Niemann richten). o Das Vereinsgelände steht ab Freitag, dem 05.05.17, 16:00 Uhr für die Anreise offen. 14.2 Siegerehrung: Sonntag, den 07.05.17, ca. 1,5 Stunden nach Ankunft des Bootes des Wettfahrtkomitees im Hafen bzw. 1 Stunde nach dem Ende von Anhörungen, je nachdem was früher ist. 14.3 Verpflegung / Rahmenprogramm Angebot Teilnehmer Gäste Freitag Sonnabend o Grillwürstchen o Anlegerverpflegung o Getränke für den ganzen Abend o Abendessen o Getränke für den ganzen Abend o Lager- bzw. Kaminfeuer In Meldegebühr enthalten Teilnahme zum Unkostenbeitrag von 25 pro Person möglich (Teilnahmewunsch bei Meldung bitte mit angeben) Zusätzlich Sonnabend und Sonntag jeweils 8:00 Uhr Frühstück im Vereinsheim zum Unkostenbeitrag von 5 je Frühstück und Person (Teilnahmewunsch bei Meldung bitte mit angeben). Seite 3 von 4
14.4 Übernachtung / Stellplätze o Stellplätze für Wohnwagen und Zelte stehen kostenlos zur Verfügung. o Gästebetten stehen im Verein in begrenztem Umfang zur Verfügung (Verfügbarkeit bitte anfragen). Schlafsäcke bzw. Decken, Kissen und Bezüge sind mitzubringen. Unkostenbeitrag für Zimmernutzung lt. Gebührenordnung des RSC 2,50 je Person und Nacht. o Infos für weitere Unterkünfte siehe www.semlin.de bzw. www.rathenow.de 14.5 Anfahrtskizze Seite 4 von 4
Meldung zum Havellandpokal des Rathenower Segler-Clubs e.v. am 06. / 07.05.2017 Haftungsausschluss Haftungsbegrenzung Unterwerfungsklausel Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing, die Klassenregeln sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der (die) Teilnehmer(in) überlässt dem Veranstalter entschädigungslos dauerhaft sämtliche Rechte an Foto- und Filmaufnahmen aller Art von dieser Regatta und seinen Sportlern für die sportliche Auswertung und Veröffentlichung. Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Millionen für Personenschäden und 1,0 Millionen für Sachschäden pro Vorfall oder dem Äquivalent davon haben. Bootsname Steuermann Vorschoter Unterschrift Steuermann Frühstück Sonnabend Kontaktdaten Ort Frühstück Sontag Untersch.- zeichen Verein Verein Unterschrift Vorschoter Verpflegung für Gäste Datum