Alpsee-Outlet-Cup. Segelanweisung
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- Victoria Schmitt
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1 Alpsee-Outlet-Cup Internationale Deutsche Meisterschaft im Flying Dutchman (FD) vom 01. bis 05. Juli 2015 Veranstalter: Segelclub Alpsee-Immenstadt (SCAI) Segelanweisung 1. Regeln Die Regatta unterliegt folgenden Reglements: - Wettfahrtregeln (WR) der ISAF, neueste Ausgabe ( ). Hierzu wird ausdrücklich auf die Wettfahrtregel 1.2 (Mitführen von Rettungsausrüstung und Schwimmwesten) hingewiesen. Jedes Boot muss demnach folgende Gegenstände mitführen und diese sind bei Ausrüstungs- und Vermessungskontrollen vorzulegen: - Eine Schleppleine (Mindest-Durchmesser 8 mm, Mindestlänge 15 m, Mindestgewicht trocken 500g), - zwei Paddel (Mindestlänge 1 m, Mindestgewicht 250 g) und - zwei Schwimmwesten (CE-zertifiziert, Mindestauftrieb 50 kn) - Ordnungsvorschriften Regattasegeln des DSV, neueste Ausgabe. - Klassenvorschriften für das Boot Flying Dutchman. - Festlegungen in dieser Segleranweisung. 2. Mitteilungen an die Teilnehmer Mitteilungen an die Teilnehmer werden an der Anschlagtafel für Bekanntmachungen ausgehängt. Sie befindet sich rechts neben dem Haupteingang ins Clubhaus. 3. Änderungen der Segelanweisungen Änderungen der Segelanweisung werden spätestens bis 9:00 Uhr des Tages ausgehängt, ab dem sie gelten. Änderungen des Zeitplans werden bis spätestens 19:30 Uhr des Vortages ausgehängt. 4. Signale an Land Signale an Land werden an keinem separaten Mast (an Land) gesetzt, sondern am Flaggenmast des Regatta-Startbootes, wenn dieses am Clubhaussteg liegt. 5. Wettfahrten: Anzahl, Wertung, Zeitplan 5.1 Geplant sind 8 Wettfahrten, Ab 4 gültigen Wettfahrten stellt diese Regatta eine gültige Meisterschaft dar. Weitere Infos sind in der Ausschreibung (Abschnitt 6. Wettfahrten) enthalten. 5.2 Die Anzahl an Wettfahrten pro Tag ist auf vier begrenzt. 5.3 Zeitplan der Wettfahrten: - Do., , Wettfahrten. Erstes geplantes Ankündigungssignal am Do. um 12:55 Uhr. Segelanweisung Alpsee Outlet Cup IDM Flying Dutchman, 2015 Seite 1 von 5
2 Die ersten Ankündigungssignale für die Folgetage sind für 10:30 Uhr vorgesehen. - Fr., , Wettfahrten - Sa., , Wettfahrten - So., , Wettfahrten Letztmögliches Ankündigungssignal am So., um 14:00 Uhr 6. Klassenflagge Als Klassenflagge gilt die für den Flying Dutchman übliche, Aufschrift FD auf weißen Flaggenhintergrund. 7. Wettfahrtgebiet Wettfahrtgebiet ist der Große Alpsee bei Immenstadt. Zur grafischen Darstellung siehe Anhang A2 dieser Segelanweisung. 8. Bahnen Es kommen drei verschiedene Bahnen in Abhängigkeit der Windrichtung in Betracht. Sie werden mit den Zahlenwimpeln 1, 2, oder 3 signalisiert. Die Bahnenverläufe und das Aussehen der Zahlenwimpel sind dem Anhang A2 dieser Segelanweisung zu entnehmen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass gemäß Darstellung der Bahnverläufe sowohl Links- als auch Rechtsrundungen vorkommen können. 9. Bahnmarken, Start- und Ziellinie 9.1 Die Bahnmarken bestehen aus roten Bojen. 9.2 Die Startlinie wird gebildet durch den Mast des Regatta-Startbootes und gegenüberliegend durch eine orange Flagge, i. d. R. auf einer Boje oder einem Kontrollboot. 9.3 Die Ziellinie wird durch blaue Flaggen gebildet. Sie befinden sich i. d. R. am Balkon des Clubhauses und seeseitig auf einer Boje. Sie können u. U. auch anders platziert sein. 10. Start und individueller Wettfahrt-Abbruch 10.1 Boote, die später als 6 Minuten nach dem Startsignal starten, werden als DNS gewertet Verzichtet eine Mannschaft auf einen Wettfahrtstart oder gibt sie eine Wettfahrt auf, so hat sie dies so bald wie möglich und zumutbar in der dafür aushängenden Liste schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Wettfahrtaufgabe ist zusätzlich und unverzügliche auch die Wettfahrtleitung oder das Ziel-Personal im Clubhaus zu informieren Als Vorbereitungssignal kann in Änderung bzw. Ergänzung der Wettfahrtregel 26 auch die Flagge U angewendet werden (siehe auch Abs. 11 dieser Segelanweisung). Eine nähere Erklärung sowie das Aussehen der Flagge U können dem Anhang A1 dieser Segelanweisung entnommen werden. 11. Strafsystem 11.1 Es gilt Anhang P der Wettfahrtregeln Wird gemäß Abs dieser Segelanweisung als Vorbereitungssignal Flagge U gesetzt, gilt in Änderung bzw. Ergänzung der Wettfahrtregel 30 die in Anhang A1 beschriebene Startstrafe. 12. Zeitlimits und Sollzeiten 12.1 Die Sollzeit beträgt 50 Minuten. Das nicht Einhalten der Sollzeit ist kein Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung. Das ändert Wettfahrtregel 62.1(a). Segelanweisung Alpsee Outlet Cup IDM Flying Dutchman, 2015 Seite 2 von 5
3 12.2 Passiert kein Boot nach Absegeln der Bahn gemäß Wettfahrtregel 28 innerhalb von 80 Minuten die Ziellinie, wird die Wettfahrt abgebrochen Boote, die nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem Zieldurchgang des ersten Bootes das Ziel passieren, werden ohne Verhandlung als DNF gewertet. 13. Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung 13.1 Der Zeitraum (Protestzeit) zum Einreichen von Protesten und Anträgen auf Wiedergutmachung beträgt 40 Minuten nach Zieldurchgang des letzten Bootes in der letzten Tageswettfahrt, wenn die Ziellinie vor dem SCAI-Clubhaus liegt. Die obige Zeitspanne wird von 40 auf 80 Minuten erweitert, wenn die Ziellinie der letzten Tageswettfahrt an anderer Stelle gebildet wird, oder diese Wettfahrt abgebrochen wird oder wenn auf dem Wasser das Signal AP über A (Heute keine weiteren Wettfahrten mehr) gegeben wird So schnell wie möglich (i. d. R. 30 Minuten) nach Ablauf der Protestfrist werden Bekanntmachungen zu Protesten ausgehängt. Die benannten Parteien und Zeugen haben sich zu den anberaumten Verhandlungen rechtzeitig verfügbar zu halten Eine Liste der Boote, die nach Anhang P wegen Verstoßes gegen Wettfahrtregelegel 42 bestraft wurden, wird so schnell wie möglich ausgehängt. 14. Ersetzen von Besatzung und Ausrüstung 14.1 Das Ersetzen von Mannschaftsmitgliedern ist in Übereinstimmung mit Meisterschaftsordnung (des DSV), Abs. 12, nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Wettfahrtleitung erlaubt Das Ersetzen von beschädigter oder verlorener Ausrüstung ist nur mit Genehmigung durch die Wettfahrtleitung gestattet. Der Austausch muss bei erster zumutbarer Gelegenheit bei der Wettfahrtleitung beantragt werden. 15. Ausrüstungs- und Vermessungskontrollen Ein Boot oder seine Ausrüstungsgegenstände können jederzeit in Bezug auf die Einhaltung der Klassenvorschriften und der Segelanweisung überprüft werden. 16. Haftungsausschluss Die Teilnehmer beteiligen sich an der Regatta und den Wettfahrten gemäß Wettfahrtregel 4 und Haftungsausschluss auf dem Meldeformular auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Veranstalter haftet nur in dem im Meldeformular dargelegten Umfang. 17. Haftpflichtversicherung Es gilt die Festlegung in der Ausschreibung (Abschnitt 7. Teilnahmeberechtigung und ). Segelanweisung Alpsee Outlet Cup IDM Flying Dutchman, 2015 Seite 3 von 5
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