Gesamterneuerungswahlen Bürgergemeinderat am 21. Mai Informationsanlass vom 7. Februar 2017

Ähnliche Dokumente
Kantonale Wahlen vom 23. Oktober 2016

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau

REVIDIERTE FASSUNG GEMEINSAMER VERSAND DES WAHLMATERIALS GEMEINSAMER VERSAND DES WAHLMATERIALS

Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden

Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II

Wahl des Regierungsrats 23. Oktober Wahlanleitung. Sehr geehrte Damen und Herren Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

Wahlrecht aktives Art. 136 Abs. 2; 149 BV passives Art. 143 BV. Abstimmungen - Referenden obligatorische Art. 140 BV fakultative Art.

Synopse. 2017_02_Gesetz über die politischen Rechte_PRG. Entwurf für Vernehmlassungsverfahren. Gesetz über die politischen Rechte (PRG)

LEITFADEN AN DIE POLITISCHEN PARTEIEN ODER GRUPPIERUNGEN WELCHE KANDIDATUREN VORSCHLAGEN WOLLEN

WEISUNGEN über die Gesamterneuerungswahl des Landrats (vom 29. September 2015) Der Regierungsrat des Kantons Uri,

INFO. Zusatzinformationen zu den Wahlen der Personalkommission und Arbeitnehmervertreter im VR. Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar LWL - Tel.: , intern

KANTONS- UND REGIERUNGSRATSWAHLEN VOM 20. MÄRZ 2016

KAPITEL 9 WAHLEN ZUR MITARBEITERVERTRETUNG MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN

Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes

1.2 Gesetz über das Proporzwahlverfahren (Proporzwahlgesetz)

Gemeindewahlen 2016 Wahlanleitung. Stadt Bern

Wahlen. Anleitung. 11. März Bestimmen Sie mit, wer für die kommenden vier Jahre. in den Kantonsrat in den Regierungsrat

Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009

Protokoll. Gemeinderatswahlen BFS-Nr. Kreis Nr Zahl der Stimmenden (eingelangte Wahlzettel)... 1'174. Davon briefliche Stimmabgaben

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters- Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. am 22. April 2018

I. Allgemeine Hinweise

Gemeindewahlen vom 27. November 2016 Wichtige Informationen

Wahlzettel-Rapport. Gemeinderatswahlen 2016 Naters

Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Reglement über Abstimmungen und Wahlen

Bekanntmachung der Stadt Erkrath. Kommunalwahlen 2014

Botschaft zum Wahl- und Abstimmungsreglement (WAR)

Merkblatt Unterschriftenprüfung kantonaler Referenden und Volksinitiativen

Gesamterneuerungswahlen des Bürgergemeinderates der Stadt Basel vom 15. Mai 2011 für die Amtsperiode Bericht des Bürgerratsschreibers

FH Bielefeld - Verkündungsblatt Seite 45

Verordnung über den Testbetrieb für die elektronische 1) 2)

gestützt auf die 65 und 118 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)

» Die Wahlergebnisse (Alle Zahlen: Staatskanzlei BS)

Dies ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen und Einreichen der elektronischen Formulare für die städtischen Wahlen 2016.

Verordnung über die Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Thun (WAV)

Informationen zur Landtagswahl 2013

Verordnung zum Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (Wahlverordnung)

» Die Wahlergebnisse (Alle Zahlen: Staatskanzlei BS)

Verfassung des Kantons Aargau; Gesetz über die politischen Rechte; Änderung; Ständeratswahlen; Ermöglichung der Teilnahme von Auslandschweizerinnen

Reglement über städtische Abstimmungen und Wahlen

Erneuerungswahl des Nationalrats

Reglement über Abstimmungen und Wahlen der Einwohnergemeinde Zweisimmen

Dieses Gesetz regelt das Stimmrecht in kantonalen Angelegenheiten und die Organisation der Wahlen und Abstimmungen.

B e k a n n t m a c h u n g. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Bekanntgabe der Wahlkreiseinteilung

Reglement über die Urnenwahlen und - abstimmungen

Abstimmungs- und Wahlreglement der Gemeinde Langnau im Emmental

Wahl- und Abstimmungsordnung der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt (Wahlordnung)

Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag im. Wahlkreis 6 Plön-Neumünster

Hinweise und Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis. Stand Dezember 2014

Reglement über den Personalausschuss Anschlussvertrag BVK

Schweiz in der Zwischenkriegszeit

Art. 4 Datum In den Gemeinden mit einem Generalrat findet die Wahl des Generalrates am Sonntag, 13. November 2016 statt.

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Landeswahlleiterin. Landtagswahl am 9. Mai 2010 Wahlbekanntmachung. Bek. d. Landeswahlleiterin - 12/ v

Reglement über die. Urnenwahlen- und. abstimmungen

2 Veranlagungsverfahren für die periodischen Steuern der natürlichen Personen *

A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009

Erneuerungswahl des Kantonsrates vom 28. Februar 2016 Wahllisten Nr. Listenbezeichnung Listenverbindung Frauen Männer Total

Schulungsveranstaltungen. Wahlvorstände Jan./Febr. 2012

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau

Wahlvorschlag. Bürgermeisteramt Landratsamt. der. für die am 25. Mai 2014 stattfindende Wahl des/der. in der Stadt Reutlingen.

Vertiefungsarbeit 2015 / Zweijährige Berufliche Grundbildung EBA. Wegleitung. Mittelschulen und Berufsbildung

Reglement über den Personalausschuss Anschlussvertrag BVK

Hamburg-Wahl 2011 Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren. Landeswahlamt Hamburg 5. Januar 2011

Bundesgesetz über die politischen Rechte

Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 13.

EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN. Wahl- und Abstimmungsreglement

Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Havelland am 10. April Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vom

Handbuch für Kirchenpflegen

Einbürgerungs-Reglement der Bürgergemeinde Häfelfingen

Die Verwaltungskommission der Personalvorsorgekasse der Stadt Bern,

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern

Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 23. Januar 2017 (BGBl. I S. 74) den 24. September 2017 als Wahltag bestimmt.

Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände Personalratswahlen 2012

Wahlbekanntmachung anlässlich der Wahl des Kreistages des Landkreises Hildesheim am 11. September 2016

Amtliche Bekanntmachung des Kreises Stormarn

Ordnung betreffend die Wahlen und Abstimmungen der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt

- Wahl zum 19. Deutschen Bundestag -

zu einer Änderung des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen vom 21. April 1994 (Wahlgesetz)

Regierungsratsbeschluss vom 16. August 2016

RECHNUNGSBEILAGEN 2016 HAMBURG, JANUAR 2016

Reglement über die Aufnahme in das Burgerrecht der Burgergemeinde Langenthal. A. Allgemeines

Allgemeine Verfahrensvorschriften

Informationen zur Teilnahme an der Europawahl 2014

Ein fiktiver Wahlkampf

Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Düren

Wahl- und Abstimmungsverordnung (WAV)

Wahlen in Berlin. Musterbeispiele (dargestellt anhand der Zweitstimme der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin)

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014

Resultate der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016

Transkript:

Gesamterneuerungswahlen Bürgergemeinderat am 21. Mai 2017 Informationsanlass vom

Inhalt 1. Allgemeine Informationen 2. Neuerungen bei der Wahl des Bürgergemeinderats 3. Informationen zu den Wahlvorschlagsformularen 4. Muster Wahlzettel 5. Prüfung der Wahlvorschläge (Ablauf) 6. Zentraler/koordinierter Versand von Wahlwerbung 7. Versand der Wahlunterlagen 8. Auszählung 9. Fragen / Varia Folie 2

1. Allgemeine Informationen 1. Wahl der Bürgergemeinde - Präsidialdepartement, Wahlen und Abstimmungen, mit deren Durchführung beauftragt 2. Wahl- und stimmberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger der Stadt Basel, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und auf dem Gebiet der Einwohnergemeinde der Stadt Basel ihren Wohnsitz haben 3. Proporz- bzw. Verhältniswahl 4. Ein einziger Wahlkreis 5. Wählbar ist nur, wer auf einem gültigen Wahlvorschlag steht Folie 3

2. Neuerungen bei der Wahl des Bürgergemeinderats (BüG) 1. Sitzverteilung nach St. Laguë - Berechnungsverfahren verhält sich bezüglich der Parteigrössen neutral - «Benachteiligung» der kleineren Parteien, welche dem alten Verfahren (Hagenbach-Bischoff) inhärent war, entfällt 2. Unzulässigkeit von Listenverbindungen (bei optimierten Proporzwahlrecht überflüssig/verzichtbar); gemeinsame Liste 3. Keine (explizite) Sperrklausel ( faktische/natürliche Sperrklausel bzw. natürliches Quorum) Folie 4

3. Informationen zu den Wahlvorschlagsformularen Wahlvorschläge müssen auf den amtlichen Formularen eingereicht werden Der jeweilige Wahlvorschlag muss von mindestens 10 Stimmberechtigen unterzeichnet sein eine stimmberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag unterschreiben Vorgeschlagene dürfen ihren Wahlvorschlag nicht unterzeichnen Anbringen einer geeigneten Listenbezeichnung Die Listen behalten in der Regel die angestammte Ordnungsnummer Es dürfen nicht mehr Personen vorgeschlagen werden, als Mandate zu vergeben sind (maximal 40) Vorgeschlagene dürfen mehrfach, höchstens jedoch dreimal aufgeführt werden Folie 5

3. Informationen zu den Wahlvorschlagsformularen Die geeignete Listenbezeichnung, welche die Unterscheidung von anderen Wahlvorschlägen ermöglicht, wird diesem Feld entnommen: Wir bitten um verbindliche Schreibweise Folie 6

3. Informationen zu den Wahlvorschlagsformularen Auf der Namens-Zeile werden ausschliesslich akademische Titel aufgeführt (z.b. Dr. phil, lic. iur., B.Sc., Spzialarbeiter FH); als akademische Titel werden nur Universitäts- und Fachhochschulabschlüsse akzeptiert; die Berufsbezeichnungen «Anwalt», «Notar» und dergleichen sind keine akademischen Titel Berufsbezeichnungen sowie alle weiteren Angaben werden auf der zweiten Zeile (nicht fett) aufgeführt. Darunter fallen auch Mandate wie z.b. Mitglied Schulrat, Einbürgerungskommission oder Grosser Rat Bei den 70 Zeichen sind die Rechtschreiberegeln einzuhalten (insbesondere Leerschlag nach Interpunktion) Der Zusatz «bisher» neben dem Namen ist weiterhin zulässig Einreichungsfrist: Spätestens 27. März 2017, 9:00 Uhr; vorzeitige Einreichung sehr erwünscht; bitte zudem vorgängig Termin vereinbaren Folie 7

4. Informationen zu den Wahlvorschlagsformularen Auf der Namens-Zeile werden ausschliesslich akademische Titel aufgeführt (z.b. Dr. phil, lic. iur., B.Sc., Sozialarbeiter FH); als akademische Titel werden nur Universitäts- und Fachhochschul-Abschlüsse akzeptiert; die Berufsbezeichnungen «Anwalt», «Notar» und dergleichen sind keine akademischen Titel Berufsbezeichnungen sowie alle weiteren Angaben werden auf der zweiten Zeile (nicht fett) aufgeführt. Darunter fallen auch Mandate wie z.b. Mitglied Schulrat, Einbürgerungskommission oder Grosser Rat Bei den 70 Zeichen sind die Rechtschreiberegeln einzuhalten (insbesondere Leerschlag nach Interpunktion) Der Zusatz «bisher» neben dem Namen ist weiterhin zulässig Einreichungsfrist: 27. März 2017, 9.00h; das frühzeitige Einreichen der Formulare ist erwünscht; um vorgängige Vereinbarung eines Termins wird gebeten Folie 8

3. Informationen zu den Wahlvorschlagsformularen UnterzeichnerInnen-Liste: Reihenfolge auf Liste: Folie 9

4. Muster Wahlzettel Folie 10

5. Prüfung der Wahlvorschläge (Ablauf) Folie 11

6. Zentraler/koordinierter Versand von Wahlwerbung Erstmals koordinierter Versand der Wahlwerbung der Parteien durch die Bürgergemeinde Kostenbeteiligung pauschal CHF 3 000 pro teilnehmende Gruppierung Auflage 50 000 Exemplare Versand organisiert durch die Zentralen Diensten Bürgerrat behält sich vor, die Wahlwerbung auf allfällig strafrechtlich relevanten Inhalte und Darstellungen zu prüfen Angebot für alle; publiziert im Kantonsblatt (14. Januar 2017) Bisher wollen dieses Angebot nutzen: BastA/Grüne, CVP, EVP, FDP, LDP, SP und SVP Folie 12

6. Zentraler/koordinierter Versand von Wahlwerbung Formatvorgaben Verpackung Auflage Spätestes Einreichen Druckerzeugnis/Muster bei den Zentralen Diensten Materielle Prüfung des Druckerzeugnisses und Rückmeldung an Parteien Anlieferung der Druckerzeugnisse, Grafisches Zentrum, Bürgerspital Basel Lieferort Kostenbeteiligung Ansprechpartnerin Zentrale Dienste Maximalformat A4 für Prospekte, Flyer, geheftete Broschüren etc. Bandiert, in Kartons oder Europalette, nicht lose 50 000 je Druckerzeugnis 3. April 2017, darf gerne auch früher erfolgen 4. und 5. April 2017, oder früher nach Vorliegen Druckerzeugnis 11. April 2017, 10 Uhr, darf gerne früher erfolgen, verspätet eintreffende Wahlwerbung kann nicht mehr angenommen werden Bürgerspital Basel, Grafisches Zentrum Friedrich Miescher-Strasse 30, Basel, Rampe 4 Zuständig: Markus Schopfer, 061 326 77 51 CHF 3 000/Partei, Gruppierung, Teilnehmer/in; Kostenbeitrag wird den Teilnehmenden nach der Wahl in Rechnung gestellt Petra Oppliger, 061 269 96 26; petra.oppliger@buergergemeindebasel.ch Folie 13

7. Versand der Wahlunterlagen In der Woche vom 24.-28. April 2017 werden die Stimmrechtsausweise mit dem Wahlmaterial an die Stimmberechtigten versendet Die Zustellung der Wahlwerbung an die Stimmberechtigten erfolgt zum gleichen Zeitpunkt mit separater Post Es ist zu beachten, dass im gleichen Zeitraum die Stimmrechtsausweise für das eidgenössische und kantonale Abstimmungswochenende verschickt werden Folie 14

8. Auszählung Ausblick; provisorische Planung Sonntag, 21. Mai 2017 Infozentrum für die Bürgergemeinderatswahlen: Stadthaus ab 12.30 Uhr provisorische Zwischenergebnisse brieflich Wählende im Stadthaus (Verteilung der Parteistimmen ohne Kandidatennamen) Endergebnisse voraussichtlich ab 18 Uhr im Stadthaus; Genaueres folgt und wird zu gegebener Zeit kommuniziert Zeitangaben sind Richtzeiten Internetseite (sofort nach Bekanntgabe der Endergebnisse) Später: Kantonsblatt (voraussichtlich 27. Mai 2017) Folie 15

9. Fragen / Varia Folie 16

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie 17