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Transkript:

7 days a week 0043 699 1924 9356 Allgemeine Geschäftsbedingungen Illustration Walter Fröhlich Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung und Überlassung von Konzepten und Illustrationen (nachfolgend: das Werk) zum vertraglich vereinbarten Zweck. Die vom zu erbringende Werkleistung wird nur zu nachstehend aufgeführten Bedingungen erbracht; der Auftraggeber anerkennt diese Bedingungen für den vorliegenden Auftrag und zugleich für alle zusätzlichen und zukünftigen Geschäfte mit dem, einschließlich solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Es gilt nur das als zugesichert, was in den Auftragsbestätigungen enthalten ist. Mehrkosten durch Erweiterungen des ursprünglichen Auftrages werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.b. Material- und Druckkosten, Reisekosten, Spesen etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Der ist der alleinige Inhaber aller Nutzungsrechte an dem Werk. Dem Auftraggeber werden Nutzungsrechte ausschließlich nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck eingeräumt. Ohne ausdrückliche Zustimmung des s dürfen diese Nutzungsrechte weder ganz noch teilweise an Dritte übertragen werden. Insbesondere erwirbt der Auftraggeber kein Eigentum an dem überreichten Werk. Eine weitergehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und ist gesondert zu entgelten. Der Auftraggeber wird nach Veröffentlichung Belegstücke zur Verfügung stellen. Die sich aus dem Vertrag ergebende Nutzung ist durch das Honorar abgegolten. Sämtliche sonstigen Rechte am Original des Werkes verbleiben beim.

7 days 7 days a week a week 0043 0043 699 1924 699 9356 1924 9356 Alle nach diesem Vertrag an den Auftraggeber zu übertragenden Rechte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung beim. Erst nach vollständiger Zahlung aller Ansprüche des s gehen die Nutzungsrechte über und darf der Auftraggeber erst dann die Nutzungsrechte ohne Zustimmung des s selbst im vertraglichen Umfang nutzen bzw. an den im Vertrag bezeichneten Dritten übertragen. Die Aufrechnung von Gegenansprüchen ist nur dann zulässig, wenn die Ansprüche fällig sind, ihnen ein Einwand des s nicht entgegen steht oder sie durch gerichtliche Entscheidung als zurecht bestehend festgestellt sind. Der hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes als Urheber benannt zu werden. Bei Nichtnennung des s als Urheber ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar zu entrichten. Jede Art von Vervielfältigung, Reproduktion, Veränderung, Bearbeitung, öffentlicher Wiedergabe, Umgestaltung zur Reproduktion auf andere Bildträger etc. bedarf, soweit sie nicht von der vertraglich vereinbarten Nutzung gedeckt ist, der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des s. Insbesondere ist der Auftraggeber nicht berechtigt, auf welche Weise auch immer, das Werk zu scannen und/oder digital, auch in Teilen, zu speichern, zu bearbeiten, umzugestalten, zu vervielfältigen, zur Herstellung neuer digitaler Bilder zu verwenden bzw. auf andere Medien und Bildträger vervielfältigend zu übertragen. Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche ein Betrag des zweifachen vereinbarten Nutzungshonorars fällig. Das Beförderungsrisiko geht auf den Auftraggeber über, sobald das zu liefernde Material an den Transporteur zwecks Übermittlung an den Auftraggeber übergeben worden ist. Der Transport kann auch auf elektronischem Weg erfolgen. Dies gilt auch, wenn der selbst den Transport ausführt. Der Transport wird durch den nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten versichert. Mängelrügen müssen umgehend nach Erhalt des Materials schriftlich erfol-

7 days a week 0043 699 1924 9356 gen. Nach Ablauf einer Frist von drei Tagen gilt das Werk in Bezug auf Mängel als vertragsgemäß errichtet und als mängelfrei abgenommen und gelten allfällige Mängel als genehmigt. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen den verjähren in sechs Monaten. Die Mängelrügefrist und die Verjährungsfrist beginnen mit der Lieferung der erstellten Werke. Der Auftraggeber hat auf seine Gefahr und Kosten die ihm überreichten Originale des Werkes unverzüglich nach ihrer Verwendung an den zurückzusstellen. Werden die Originale trotz Mahnung nicht zurückgesendet oder gehen sie unter, ohne dass der dies zu vertreten hat, so ist er berechtigt, eine Verlustgebühr zu berechnen. Diese beträgt für jedes Original das Zweifache des vereinbarten Gesamt-Honorares, mindestens aber 1.000, je Original. Jedweder Schadenersatzanspruch gegen den ist ausgeschlossen, außer der Schaden ist durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des s entstanden. Der Anspruch ist begrenzt mit der Höhe des vereinbarten Honorars. Für Folgeschäden oder Fremdkosten oder Immaterialgüterschäden haftet der nicht. Die Geltendmachung eines mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Geht das Werk nach Fertigstellung beim unter, ohne dass er dies zu vertreten (z.b. Zufall, höhere Gewalt etc.) hat, so berührt dies seinen Honoraranspruch nicht. Wird ein Auftrag vor Beginn der Leistungserbringung aus Gründen, die der nicht zu vertreten hat, gänzlich nicht ausgeführt, steht ihm ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, ohne dass dies der zu vertreten hat, so steht ihm das volle Honorar zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung angefangen hat. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen überschritten oder verschoben bzw. aus Gründen wiederholt, die nicht vom zu vertreten sind, z.b. bei nachträglich vom Briefing abweichenden Wünschen, nicht rechtzeitiger Bereitstellung von

7 days 7 days a week a week 0043 0043 699 1924 699 9356 1924 9356 Produkten, etc. erhöht sich das Honorar im Verhältnis zu dem ursprünglich vereinbarten Honorar. Die Nebenkosten erhöhen sich in diesem Falle nach Aufwand. Beiden Vertragsparteien bleibt vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass ein höherer bzw. ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Mit der Bezahlung eines Schadenersatzanspruches oder durch die Zahlung sonstiger Kosten und Gebühren erwirbt der Auftraggeber keine Eigentums- oder Nutzungsrechte an dem Werk. Das Honorar ist bei Ablieferung ungeschmälert fällig. Erstreckt sich ein Auftrag in seiner vorgesehenen Abwicklung über mehr als vier Wochen oder erfordert er vom finanzielle Vorleistungen, so sind folgende Abschlagszahlungen zu leisten: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 bei Ablieferung. Vom übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben dem zumindest die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung nach dem oben Genannten bereits fällig gewordenen Abschlagszahlungen. Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen nach Ablieferung nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang, entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung. Aufrechnung gegen Ansprüche des s ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Ansprüche rechtskräftig festgestellt, oder vom schriftlich als unbestritten anerkannt sind oder ein Einwand nicht entgegen steht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen

7 days a week 0043 699 1924 9356 sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der die zur Nutzung dieser Unterlagen erforderlichen Rechte erhält und hält den aus einer allfälligen Verletzung Rechter Dritter schad- und klaglos. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, den auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können, und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie dem unbekannt sind. Eine Aufbewahrung und Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den Auftraggeber erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Dem steht an ihm übergebenen Unterlagen ein Retentionsrecht bis zur vollständigen Begleichung seiner Ansprüche zu. Gerät der Auftraggeber durch Unterlassen von Mitwirkungspflichten in Verzug, kann der eine angemessene Entschädigung verlangen. Soweit der zusammen mit dem Auftraggeber gemeinsam Entwicklungsstufen definiert und der Auftraggeber zur Erreichung dieser Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er verpflichtet, alle von ihm zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu erbringen. Vor Erbringung dieser Leistungen kann die Leistungsfrist des s nicht beginnen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt für auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Als Erfüllungsort und als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Sitz des s. Auf diesen Vertrag und allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich materielles und formelles österreichisches Recht anzuwenden.

7 days 7 days a week a week 0043 0043 699 1924 699 9356 1924 9356 Walter Fröhlich Firmenanschrift: Gartenweg 14 2444 Seibersdorf Atelier: Ottakringer Str. 105/30 1160 Wien Tel.: 0699 1924 9356 E-Mail: froehlich@gmx.at UID: ATU49936002 Bankverbindung: BAWAG/PSK BIC: OPSKATWW IBAN: AT206000000007956119 Walter Fröhlich ist Mitglied der Bildrecht GmbH Burggasse 7-9/6 1070 Wien Österreich