ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER VERANSTALTUNG gemäß Art. 19 Abs. 3 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)

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Transkript:

ANSPRECHPARTNER Stadt Garching b. München Ordnungsamt Rathausplatz 3 85748 Garching b. München Claus Jakob Zimmer 0.18 Telefon 089/320 89-105 Fax 089/320 89-9105 claus.jakob@garching.de BESUCHSZEITEN Montag - Freitag: 8-12 Uhr Donnerstag: 15-18 Uhr und nach Vereinbarung I. Antragsteller Name, Vorname bzw. Name des Vereins/der Firma ggf. vertreten durch (Name, Vorname) (Funktion) Anschrift (Straße, PLZ, Ort) Telefon-Nr. Fax-Nr. II. Ansprechpartner vor Ort (Nur ausfüllen, wenn Ansprechpartner von Antragsteller abweicht!) Name, Vorname Funktion III. Angaben zur Veranstaltung Name der Veranstaltung Art der Veranstaltung Straßenfest Ort der Veranstaltung, Platz bzw. Straße und Hausnummer (Ggf. Lageplan beifügen!) Veranstaltungszeit (Datum) (Uhrzeit) Erwartete Teilnehmerzahl Ordnungsdienst Anzahl der Ordner Ja Nein Seite 1 von 4

IV. Größe und Belastung der beanspruchten Veranstaltungsfläche Fahrbahn Gehweg Radweg Parkplatz Grünfläche Sonstige Länge (m) Breite (m) Fläche (m²) Finden außerdem noch Aktivitäten auf Privatgrund statt? (Genau beschreiben und Lageplan beifügen!) Ja Nein V. Haltverbote und Sperrungen Haltverbot Teilweise Sperrung Halbseitige Sperrung Gesamtsperrung Vorgesehene Straßen- oder Gehwegfläche (Genau beschreiben und Lageplan beifügen!) VI. Verpflegung Aufstellen von Tisch- und Sitzgelegenheiten Abgabe von Speisen und Getränken Anzahl der Garnituren Art und Umfang der Speisen und Getränke unentgeltlich gegen Entgelt (Besondere Gestattung erforderlich!) Besucher bringen Essen/Getränke/Geschirr selbst mit Im Interesse einer weitgehenden Müllvermeidung muss Mehrweggeschirr verwendet werden! VII. Art der Aktivitäten Kinderspiele Info-/Verkaufsstände Beschreibung Anzahl (Bei mehr als 3 Ständen bitte Liste der Beteiligten beifügen!) Aufbauten Stände Podium Zelte (Genaue Lage beschreiben!) Verstärker für Reden und Wortbeiträge Musik ohne Verstärker mit Verstärker (Nur mit besonderer Begründung!) Verstärker für Musik insbesondere in Wohngebieten können in der Regel nicht gestattet werden. Sollte ein Verstärker unbedingt erforderlich sein, bitte begründen Sie genau (ggf. Beiblatt) warum und in welchem Umfang ein Verstärker benötigt wird. Ein Programm, aus dem die Dauer der Einzeldarbietungen ersichtlich ist, ist beizufügen. Seite 2 von 4

VIII. Lärmbeauftragte Für die Durchführung von Musikdarbietungen werden nachfolgende Lärmbeauftragte bestellt, die während der Veranstaltung jederzeit für die Polizeiinspektion Oberschleißheim und das Ordnungsamt der Stadt Garching b. München erreichbar sind: 1. Lärmbeauftragte/r Frau Herr Name, Vorname 2. Lärmbeauftragte/r Frau Herr Name, Vorname Die o. g. Lärmbeauftragten haben auf evtl. auftretende Lärmbeschwerden einzugehen sowie eine Reduzierung der Musiklautstärke vor Ort anzuordnen. Die Lärmbeauftragten sind über ihre Pflichten zu informieren. IX. Sanitäranlagen Toilettenwagen Toilettenkabinen Anzahl Anzahl Toiletten werden nicht benötigt, weil Achtung! Aufbauten und Aktivitäten sind so zu gestalten, dass auf der Fahrbahn eine Feuerwehrdurchfahrt von mindestens 3,50 Meter frei bleibt. Feuerwehranfahrtszonen und Gebäudeeingänge sind freizuhalten. X. Sonstiges XI. Nachweise 1. Versicherungsnachweis liegt bei wird nachgereicht Veranstaltung ist von der Partei-/Kirchen-/Vereinsversicherung abgedeckt 2. Freistellungserklärung liegt bei wird nachgereicht 3. Lageplan mit eingezeichneten Aufbauten/Straßensperren/Haltverboten liegt bei 4. Kostenübernahmeerklärung liegt bei wird nachgereicht wird nachgereicht Seite 3 von 4

Für die Veranstaltung werden Buden (gegen Gebühr) bestellt. Die Buden sind am am Veranstaltungsgelände (gemäß Lageplan) vom Bauhof der Stadt Garching b. München aufzustellen. Hinweis! Sofern Sie für Ihre Veranstaltung einen Anschluss an die städtische Stromversorgung benötigen, bitten wir Sie, sich rechtzeitig mit dem Fachbereich Liegenschaften (089/32089-106) in Verbindung zu setzen. (Wird ab hier vom Ordnungsamt der Stadt Garching b. München ausgefüllt.) Abdruck Mit der Bitte um Kenntnisnahme und Stellungnahme an das Ordnungsamt der Stadt Garching b. München bis zum : Geschäftsbereich 1 Liegenschaften Kultur Postauslauf Geschäftsbereich 2 Bauhof Feuerwehr Garching Hochbrück Polizeiinspektion Oberschleißheim (PI 48) BRK, Kreisverband Freising MVG Seite 4 von 4

Anlage 1 (Von der Versicherungsgesellschaft auszufüllen!) Stadt Garching b. München Ordnungsamt Rathausplatz 3 85748 Garching b. München Versicherungsbestätigung Für die Veranstaltung besteht Versicherungsschutz (z. B. Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen). und Stempel der Versicherungsgesellschaft

Anlage 2 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) Erlaubnis nach 29 Abs. 2 StVO für eine Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund Erklärung über die Freistellung von Ersatzansprüchen (Haftungsfreistellung) Veranstalter Name, Vorname bzw. Name des Vereins/der Firma ggf. vertreten durch (Name, Vorname) (Funktion) Anschrift (Straße, PLZ, Ort) Telefon-Nr. Fax-Nr. Hinsichtlich der von mir beantragten Veranstaltung erkläre ich mich als verantwortlicher Veranstalter bereit: 1. den Bund, die Länder, die Landkreise, die Gemeinden und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts von allen Ersatzansprüchen freizustellen, die aus Anlass der Veranstaltung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmern oder Dritten erhoben werden könnten. 2. Über die gesetzliche Schadensersatzpflicht hinaus verpflichten wir uns ferner, die Wiedergutmachung aller Schäden zu übernehmen, die - auch ohne eigenes Verschulden von Teilnehmern - durch die Veranstaltung oder aus Anlass ihrer Durchführung an den zu benutzenden Straßen einschließlich der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie an Grundstücken (Flurschäden) entstehen. 3. Darüber hinaus stehen uns und den übrigen Teilnehmern der Veranstaltung keinerlei Schadensersatzansprüche gegen den Straßenbaulastträger (Straßenbaubehörde, Wegeigentümer) für Schäden zu, deren Ursache auf die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör zurückgeführt werden kann. Die Straßenbaulastträger, Wegeeigentümer und Erlaubnisbehörden übernehmen keine Gewähr für die uneingeschränkte Benutzung der Straße.

Anlage 3 Kostenübernahmeerklärung für Veranstaltungen I. Veranstalter Name, Vorname bzw. Name des Vereins/der Firma ggf. vertreten durch (Name, Vorname) (Funktion) Anschrift (Straße, PLZ, Ort) Telefon-Nr. Fax-Nr. II. Angaben zur Veranstaltung Antrag vom Veranstaltung Veranstaltungszeit (Datum) (Uhrzeit) Als Veranstaler verpflichte ich mich, die Kosten der Beschilderung gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung/Beschilderungsplan der Stadt Garching b. München, die Kosten für die Straßenreinigung, die Kosten für die Müllabfuhr sowie sämtliche Kosten die durch Leistungen des Bauhofes der Stadt Garching b. München im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, zu übernehmen. (Wird ab hier vom Ordnungsamt der Stadt Garching b. München ausgefüllt.) Postauslauf I. In Abdruck an - Bauhof - Tiefbauamt II. z. A.