Die österreichischen Rechtsanwälte: Strukturen Leistungen Fakten

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Transkript:

Die österreichischen Rechtsanwälte: Strukturen Leistungen Fakten 6.138 Rechtsanwälte und 2.129 Rechtsanwaltsanwärter 9 Rechtsanwaltskammern Präsidentenrat Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) In Österreich gibt es per Stichtag 31.12.2015 6.138 Rechtsanwälte (81 davon sind niedergelassene europäische Rechtsanwälte) und 2.129 Rechtsanwaltsanwärter. Rund 20 Prozent der Rechtsanwälte und 50 Prozent der Rechtsanwaltsanwärter sind Frauen. Die 9 Rechtsanwaltskammern sind als Körperschaften öffentlichen Rechts autonome berufliche Selbstverwaltungseinrichtungen der im jeweiligen Bundesland eingetragenen Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter. Sie besorgen ihre Geschäfte teils unmittelbar in Plenarversammlungen, teils mittelbar durch ihren Ausschuss. Neben den Aufgaben wie Eintragungen in die Liste der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, Beitragswesen, Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Standesangehörigen und Servicetätigkeiten, steht den Rechtsanwaltskammern das Recht zu, Entwürfe von Gesetzen bezogen auf ihr jeweiliges Bundesland zu begutachten. Die von den Vollversammlungen der Rechtsanwaltskammern direkt gewählten Disziplinarräte wachen über die Einhaltung der Berufspflichten der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter. Die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern bilden den Präsidentenrat. Dieser besteht derzeit aus: Dr. Thomas Schreiner (Burgenland), Dr. Gernot Murko (Kärnten), Dr. Michael Schwarz (Niederösterreich), Mag. Dr. Franz Mittendorfer (Oberösterreich), Dr. Wolfgang Kleibel (Salzburg), Mag. Dr. Gabriele Krenn (Steiermark), Dr. Markus Heis (Tirol), Dr. Birgitt Breinbauer (Vorarlberg) und Univ.-Prof. Dr. Michael Enzinger (Wien). Dem Präsidentenrat obliegt insbesondere die Festlegung der Grundsätze der Standespolitik und der zu verfolgenden Rechtspolitik. Dachorganisation der Rechtsanwaltskammern ist der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK), eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien. Er ist für die Wahrung der Rechte und Angelegenheiten der österreichischen Rechtsanwaltschaft in ihrer Gesamtheit sowie für ihre Vertretung verantwortlich.

Dem ÖRAK-Präsidenten obliegt es insbesondere, die vom Präsidentenrat festgelegten standespolitischen Grundsätze und rechtspolitischen Positionen gegenüber politischen Entscheidungsträgern sowie in der Öffentlichkeit zu vertreten und umzusetzen. Präsident ist seit 2011 Dr. Rupert Wolff, Vizepräsidenten sind Dr. Josef Weixelbaum, Dr. Marcella Prunbauer-Glaser und Dr. Armenak Utudjian. Wahrnehmungsbericht und Gesetzesbegutachtung Grundsätze der Berufsausübung Ausbildung und Expertise Die Rechtsanwaltsordnung sieht eine regelmäßige Beobachtung der Handhabung und Umsetzung von Gesetzen, sowie der Abläufe in Rechtspflege, Justiz, Verwaltung und allen beteiligten öffentlichen Einrichtungen durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag vor. Dies beinhaltet die Aufdeckung von Missständen und Mängeln sowie die Erstattung von Verbesserungsvorschlägen. Darüber hinaus wird jährlich eine Vielzahl von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen von Experten aus dem Kreis der Rechtsanwaltschaft auf ihre Rechtmäßigkeit und Durchführbarkeit überprüft. Alle Stellungnahmen zu legistischen Vorhaben auf nationaler und europäischer Ebene sind, wie auch der jährliche Wahrnehmungsbericht, auf der Website des ÖRAK unter www.rechtsanwaelte.at online abrufbar (Menüpunkt Kammer / Stellungnahmen). Die Rechtsanwaltschaft prägt und fördert damit die Einhaltung und Weiterentwicklung rechtsstaatlicher Standards. Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiger Vertreter und Berater, der nur seinem Klienten verpflichtet und verantwortlich ist. Er schützt und verteidigt die Rechte des Einzelnen auch gegenüber dem Staat und setzt diese durch. Das besondere Vertrauensverhältnis des Rechtsanwaltes zu seinem Mandanten liegt in der gesetzlich verankerten, anwaltlichen Verschwiegenheit, Unabhängigkeit und Freiheit von Interessenskollisionen begründet. Voraussetzung für die Berufsausübung ist ein abgeschlossenes, rechtswissenschaftliches Studium sowie eine fünfjährige Berufspraxis. Diese umfasst unter anderem eine mehrmonatige Gerichtspraxis (seit 01.07.2011 5 Monate), sowie mindestens 3 Jahre Ausbildungszeit als Rechtsanwaltsanwärter bei einem Rechtsanwalt. Ferner muss der künftige Rechtsanwalt vor einer Prüfungskommission des Oberlandesgerichtes die Rechtsanwaltsprüfung ablegen. Erst nach Absolvierung dieser Prüfung 2

und einer positiven Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit kann die Eintragung in die bei der Rechtsanwaltskammer geführte Liste erfolgen. ÖRAK und Europa Verfahrenshilfe Kostenlose Erste Anwaltliche Auskunft der Rechtsanwaltskammern 24 Std. Journaldienst für festgenommene Beschuldigte Testaments- und Patientenverfügungsregister Als Mitglied des CCBE (Conseil des Barreaux de la Communauté Europeénne) gestaltet der ÖRAK aktiv das anwaltliche Berufsrecht sowie die Rechtssetzung in Europa mit. Im Jahr 2012 war ÖRAK-Vizepräsidentin Dr. Marcella Prunbauer-Glaser zugleich auch Präsidentin des CCBE. Seit 2004 verfügt der ÖRAK über eine eigene Vertretung in Brüssel. Leiterin ist Britta Kynast. 2014 haben Österreichs Rechtsanwälte 22.213 Mal Verfahrenshilfe geleistet. Der Wert dieser, für die Betroffenen unentgeltlich erbrachten, Leistungen, der sozial Schwachen einen oft überlebensnotwendigen Rechtsbeistand sichert, belief sich auf knapp 38 Mio. Euro. Die Erste Anwaltliche Auskunft ist eine unbürokratische Hilfestellung der Rechtsanwaltskammern, die von allen Bürgerinnen und Bürgern in den einzelnen Bundesländern kostenlos in Anspruch genommen werden kann. 2013 erhielten über 9.000 Bürgerinnen und Bürger eine Erste Anwaltliche Auskunft. Seit 1.7.2008 haben festgenommene Beschuldigte rund um die Uhr die Möglichkeit, über eine kostenlose Hotline (0800 376 386), jederzeit unverzüglich einen Rechtsanwalt zu konsultieren und diesen auf Wunsch auch zur Vernehmung beizuziehen. Der erste Anruf und eine erste telefonische Beratung sind kostenfrei. Seither wurde auf diesem Weg 2.925 Mal ein Rechtsanwalt konsultiert (Stand 7/2014). Informationen zum Journaldienst sind unter www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/service corner/verteidigernotruf/ abrufbar. Im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte können Testamente elektronisch registriert werden. Dabei werden die Tatsache der Errichtung sowie der Ort der Hinterlegung dokumentiert, damit die letztwillige Verfügung später auch tatsächlich vom Gerichtskommissär aufgefunden werden kann. Ähnlich funktioniert auch das Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte. Um einen möglicherweise entscheidenden Zeitverlust bei der Suche nach der Verfügung zu vermeiden, kann dort jedoch nicht nur die Tatsa- 3

che der Errichtung, sondern auch die eingescannte Verfügung selbst abgespeichert werden. E-Government, Anwaltliches Urkundenarchiv Archivium Anwaltliches Treuhandbuch Schiedsgerichte Österreichisches Anwaltsblatt www.rechtsanwaelte.at Rechtsanwaltsverzeichnis Österreichs Rechtsanwälte sind europäische Vorreiter im elektronischen Rechtsverkehr. Internationale Beachtung fand der elektronische Anwaltsausweis, der Mitte 2004 umgesetzt wurde. Verbunden mit der elektronischen Signatur ermöglicht er, zahlreiche Leistungen für den Klienten online abzuwickeln. Die Einsicht ins Grund- und Firmenbuch oder ins Zentrale Melderegister erfolgt elektronisch, Klagen können bei Gericht per Mausklick eingebracht und der Zahlungsverkehr mit der Finanz via FinanzOnline abgewickelt werden. Das anwaltliche Urkundenarchiv Archivium ermöglicht eine schnelle und kostengünstige elektronische Urkundenarchivierung. Um bestmögliche Sicherheit zu gewährleisten, führen die Rechtsanwaltskammern anwaltliche Treuhandbücher über die von Rechtsanwälten vertraglich übernommenen Treuhandschaften. Die Rechtsanwaltsordnung verpflichtet jeden Rechtsanwalt eine von ihm übernommene Treuhandschaft eigenverantwortlich auszuüben und grundsätzlich ab einem Treuhanderlag von über 40.000,-- bzw wenn eine Sicherung in einer Treuhandeinrichtung gesetzlich angeordnet ist, über eine von der Rechtsanwaltskammer zu führende Treuhandeinrichtung abzuwickeln. Informationen zum Versicherungsschutz sind bei den Rechtsanwaltskammern erhältlich. Seit 2002 gibt es in allen Rechtsanwaltskammern Schiedsgerichte und Schlichtungsstellen, damit Streitigkeiten außergerichtlich, schnell und kostengünstig bereinigt werden können. Das vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag herausgegebene Anwaltsblatt beinhaltet als offizielles Publikationsorgan der österreichischen Rechtsanwälte sowohl juristische Fachinformationen (insbesondere für das Standesrecht der Rechtsanwälte), als auch amtliche Mitteilungen und andere Informationen aus dem Umfeld der Rechtsanwaltschaft. Das Anwaltsblatt erscheint 11 Mal jährlich. Unter www.rechtsanwaelte.at findet sich Wissenswertes über die Service-Einrichtungen der Rechtsanwaltskammern, aktuelle Infor- 4

mationen und Rechtstipps, nützliche Links sowie das einzige, laufend aktualisierte, offizielle österreichische Rechtsanwaltsverzeichnis mit umfangreicher Suchfunktion. Informationsbroschüren Kontakt Die ÖRAK-Informationsbroschüre Recht einfach bietet einen Überblick über das vielfältige Tätigkeitsgebiet der Rechtsanwälte. Die Broschüre liegt an allen österreichischen Bezirksgerichten und zahlreichen anderen Behörden auf und ist elektronisch unter www.rechtsanwaelte.at abrufbar. Eine umfassende Übersicht über das Honorar des Rechtsanwaltes bietet die Online-Broschüre Mein Recht ist kostbar, die ebenfalls auf der Website des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages abgerufen werden kann. Das ÖRAK-Generalsekretariat befindet sich in 1010 Wien, Wollzeile 1-3. Tel: 01/ 535 12 75-0, Fax: 01/535 12 75-13 E-Mail: rechtsanwaelte@oerak.at www.rechtsanwaelte.at Wien, Oktober 2016 5