Merkblatt für die Einreichung einer Habilitation November 2016

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Transkript:

Universitätsmedizin Promotions-/Habilitationsbüro, Fleischmannstr. 42, Zi.: 003.0, 17475 Greifswald Habilitationsschrift Merkblatt für die Einreichung einer Habilitation November 2016 1. 5 Exemplare der Habilitationsschrift, in denen eingebunden sind: 1. Seite: Titelblatt (Muster Vordruck) 2. Seite: Dekan:, 1. Gutachter:, 2. Gutachter:, 3, Gutachter:, Tag der Habilitation: (Muster Vordruck) Wissenschaftliche Abhandlung Eidesstattliche Erklärung mit Ort, Datum, eigenhändiger Unterschrift über folgende Punkte: - selbständige Anfertigung der Habilitationsschrift - ausschließliche Benutzung der in der Arbeit aufgeführten Hilfsmittel - eingereichte Habilitationsschrift wurde bisher keiner anderen Fakultät vorgelegt (Muster Vordruck) Lebenslauf, maschinenschriftlich mit eigenhändiger Unterschrift, der Angaben über den akademischen Werdegang und die wissenschaftlichen Leistungen einschließt Eine Danksagung ist möglich Die Habilitationsschrift ist maschinenschriftlich in gebundener Form einzureichen. Ein Anlagenband ist zulässig. Der Textteil muss ohne Anlagen verständlich sein. Loseblatt einzureichende Unterlagen: 1. Formblatt (Vordruck) 2. Antrag auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens (Muster Vordruck) 3. Ein Verzeichnis sämtlicher wissenschaftlicher Publikationen Originalarbeiten in Peer reviewed-zeitschriften Übersichtsarbeiten in Peer reviewed-zeitschriften Fallberichte in Peer reviewed-zeitschriften Originalarbeiten in Zeitschriften ohne Peer reviewed Übersichtsarbeiten in Zeitschriften ohne Peer reviewed Fallberichte in Zeitschriften ohne Peer reviewed Bücher/Buchbeiträge Zitierbare Kongressbeiträge mit Vortrag Zitierbare Kongressbeiträge mit Posterpräsentation Bei Zeitschriften mit Impactfaktoren bitte den jeweiligen Impactfaktor angeben 4. Ein Verzeichnis sämtlicher wissenschaftlicher Vorträge und Poster 5. Ein Verzeichnis der eingeworbenen Drittmittel (getrennt nach begutachteten und Industriedrittmittel) 6. Eine Auflistung über die bisherige Lehrtätigkeit an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald oder gegebenenfalls einer anderen Hochschule 7. Lebenslauf, maschinenschriftlich mit eigenhändiger Unterschrift, der Angaben über den akademischen Werdegang und die wissenschaftlichen Leistungen einschließt 8. Notariell beglaubigte Kopie vom Abschlusszeugnis des Hochschulstudiums sowie der Promotionsurkunde, Facharztzeugnis 9. Behördliches Führungszeugnis 10. Nach erfolgreichem Abschluss des Habilitationskolloquiums ist die 2. Seite der Habilitationsschrift auszufüllen und der Universitätsbibliothek (Felix-Hausdorff-Str. 10, 17475 Greifswald, Telefon 861519 oder 861568) 6 Exemplare der Habilitationsschrift zu übergeben

Muster für den formlosen Antrag Vor- und Familienname Wohnanschrift Datum An den Dekan / Wissenschaftlichen Vorstand der Universitätsmedizin der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Fleischmannstr. 8 17475 Greifswald Antrag auf Eröffnung eines Habilitationsverfahrens Spectabilis, hiermit bitte ich um Eröffnung eines Verfahrens zur Erlangung des akademischen Grades doctor medicinae habilitatus (Dr. med. habil.) [oder doctor medicinae dentalis habilitatus (Dr. med. dent. habil.) oder doctor rerum medicinae habilitatus (Dr. rer. med. habil.)] an der Universitätsmedizin Greifswald für das Fachgebiet "...". Fünf Exemplare meiner Habilitationsschrift zum Thema "..." und die erforderlichen Unterlagen füge ich in der Anlage bei. Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift des Habilitanden)

Muster für das Titelblatt der Habilitationsschrift Aus der Klinik / aus dem Institut für (Geschäftsführender Direktor(in) / Direktor (in) der Universitätsmedizin Greifswald Titel der Habilitationsschrift Habilitationsschrift zur Erlangung des akademischen Grades doctor medicinae habilitatus (Dr. med. habil.)* an der Universitätsmedizin Greifswald vorgelegt von Vor- und Familienname geboren am in Greifswald,... * oder doctor medicinae dentalis habilitatus (Dr. med. dent. habil.) * oder doctor rerum medicinae habilitatus (Dr. rer. med. habil.)

************************************************************************************************************************************ Muster des zweiten Blattes der Habilitationsschrift (im unteren Drittel der Seite) Bitte keine Namen einsetzen! Dekan:... 1. Gutachter:... 2. Gutachter:... 3. Gutachter:... Tag der Habilitation:...

Muster der Erklärung (in die Dissertation einzubinden) Hiermit erkläre ich, dass diese Arbeit bisher von mir weder der Universitätsmedizin Greifswald noch einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung zum Zwecke der Habilitation eingereicht wurde. Ferner erkläre ich, dass ich diese Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die darin angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Ort, Datum Unterschrift des Habilitanden

EMAU GREIFSWALD UNIVERSITÄTSMEDIZIN Einreichdatum: Reg.-Nr.: Antrag auf Eröffnung eines Habilitationsverfahrens In Kenntnis der Habilitationsordnung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität und den Ausführungsbestimmungen der Universitätsmedizin Greifswald beantrage ich hiermit die Eröffnung eines Habilitationsverfahrens. 1. Name, Vorname: 2. Geburtsdatum: Geburtsort: 3. Staatsangehörigkeit: 4. Wohnanschrift Straße, Nr.: PLZ, Ort: Telefon: 5. Arbeitsstelle: 6. Derzeitige Tätigkeit: 7. Bereits erworbene akademische Grade Grad: Hochschule/Datum: 8. Angestrebter akademischer Grad: Dr. med. habil. / Dr. med. dent. habil. / Dr. rer. med. habil. 9. Habilitationsfach: 10. Titel der Habilitationsschrift: 11. Gutachtervorschläge 5, davon 3 auswärtige mit vollständiger Adresse): 1. 2. 3. 4. 5. 12. Themenvorschläge für das Habilitationskolloquium: 1. 2. 3. 13. Themenvorschläge für die Probevorlesung: 1. 2. 3. 14. Zahl der wissenschaftlichen Publikationen: (Schriftenverzeichnis als Anlage) 15. Zahl der Vorträge auf wissenschaftlichen Tagungen: (Liste als Anlage) 16. Bisherige Lehrtätigkeit (ausführliche Angaben):

17. Erklärung des Antragstellers: a) Die Arbeit wurde bisher an keiner anderen Fakultät als Habilitationsschrift eingereicht. b) Es wurde kein Habilitationsverfahren ohne Erfolg beendet. / ein im Jahre an der eröffnetes Habilitationsverfahren wurde ohne Erfolg beendet. c) Gegen mich läuft kein Strafverfahren. Datum Unterschrift des Antragstellers

Ausführungsbestimmungen der Universitätsmedizin Greifswald zur Habilitationsordnung (Hab.O.) der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Zu 2 Abs. 1 Pkt. c Hab.O. Eine erfolgreiche wissenschaftliche Tätigkeit wird durch Veröffentlichungen in internationalen, in Science Citation Index (JCR-SCI) bzw. dem Journal Citation Reports - Social Science Citation Index (JCR-SSCI) gelisteten Zeitschriften nachgewiesen. Die zum Nachweis der wissenschaftlichen Tätigkeit erforderliche Publikationsliste ( 3 Abs. 3 Hab. O.) ist nach folgenden Kriterien anzulegen: Begutachtete (peer review in gelisteten Zeitschriften) Originalarbeiten, begutachtete Übersichtsarbeiten, nicht begutachtete Originalarbeiten, nicht begutachtete Übersichtsarbeiten, Kasuistiken, Buchkapitel, publizierte Abstracts und Vorträge. Ob Arbeiten, die in einem Supplementband erschienen sind, als gleichwertig zu Originalarbeiten anerkannt werden, entscheidet die ständige Habilitationskommission auf Grund der vorgelegten Unterlagen zum Begutachtungsprozess. Es sollen mindestens zwölf Originalarbeiten mit Impactfaktoren vorliegen, die in gelisteten Zeitschriften veröffentlicht sind, bei denen der Bewerber bei mindestens acht an erster, zweiter oder letzter Position der Autorenliste erscheinen soll. Geteilte Erst- oder Letztautorenschaften, wenn sie im Artikel erwähnt sind, zählen wie Erstautorenschaften. Bücher/Buchbeiträge, Editorial, Fallberichte, Übersichtsarbeiten werden nicht auf die Originalarbeiten angerechnet. Letters to the editor in gerankten Zeitschriften können berücksichtigt werden, wenn sie Originaldaten enthalten. Liegen Originalarbeiten in top ten gerankten Zeitschriften vor, so kann die Gesamtzahl der Originalarbeiten vermindert werden. Erteilte Patente werden wie Originalpublikationen mit Erst- oder Mitautorenschaft gewertet. Die Wertigkeit der Patente wird durch die Habilitationskommission beurteilt. Maximal drei Patente können anstelle von Publikationen angerechnet werden. Als weiterer Nachweis erfolgreicher wissenschaftlicher Tätigkeit wird die Einwerbung von Drittmitteln angesehen (mit Reviewsystem; z. B. DFG o. ä.). Der Bewerber muss vor der formalen Einleitung des Habilitationsverfahrens mit dem ständigen Ausschuss für Habilitationen abklären, inwieweit die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für ein Habilitationsverfahren an der Universitätsmedizin Greifswald gewährleistet sind. Bewerber, die während ihrer Habilitationsphase nach Greifswald wechseln, sollen in Greifswald in der Regel mindestens eine Publikation in einer internationalen, gelisteten Zeitschrift als Erst- oder Letztautor erstellen. Bei externen Habilitanden muss erkennbar sein, dass die kumulative Habilitation zusammen mit dem Fachvertreter in Greifswald geplant und durchgeführt wurde. Dazu können Unterlagen wie Studienprotokolle, Ethikkommissionsanträge, gemeinsame DFG Anträge vorgelegt werden. Bei allen fünf Publikationen, die der kumulativen Habilitationsschrift zugrunde liegen, muss die Zusammenarbeit mit der Universitätsmedizin Greifswald sich in der Adresse der Autoren und in der Autorenliste darstellen. Zu 2 Absatz 1, Pkt. d Hab.O. Der Bewerber hat einen Nachweis über mindestens sechs Semesterwochenstunden Lehre zu erbringen. Eine Lehrveranstaltungsstunde umfasst mindestens 45 Minuten Lehrzeit pro Woche der Vorlesungszeit des Semensters, bei Praktika sind es 90 Minuten. Die letzte Lehrtätigkeit darf bei Einreichung des Habilitationsgesuches in der Regel nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ein Nachweis des Besuches eines hochschuldidaktischen Kurses ist vorzulegen. Bewerber, die während ihrer Habilitationsphase nach Greifswald wechseln, sollen 1 Jahr Lehre mit mindestens 1 Semesterwochenstunde erbringen. Externe Bewerber sollen über vier Jahre hinweg Lehre an der Universitätsmedizin Greifswald vor Eröffnung des Verfahrens durchgeführt haben, was durch Bescheinigung des Studiendekans und des jeweiligen Fachvertreters über die Art und den Umfang der Lehrveranstaltungen (z.b. Blockpraktikum) nachzuweisen ist. Zu 2 Abs. 1 Pkt. e, 2. Teilabsatz Hab.O. Kandidaten können für Theoretische Medizin oder einen theoretischen Aspekt des Faches habilitiert werden, wenn eine hervorragende wissenschaftliche Leistung vorliegt. Zu 3 Abs. 4 Hab.O. Über die Zulassung zum Habilitationsverfahren entscheidet der Fakultätsrat auf der Basis der Empfehlung des ständigen Ausschusses für Habilitationen (s.u.). Zu 3 Abs. 6 Hab.O. Die Vorabfeststellung, dass Zulassungsvoraussetzungen nach 2 erfüllt sind, wird vom Fakultätsrat auf der Basis einer unverbindlichen Empfehlung des ständigen Ausschusses für Habilitationen getroffen.

Zu 4 Hab.O. Um eine zügige Durchführung der Habilitationsverfahren zu gewährleisten, hat der Fakultätsrat in seiner Sitzung vom 22.10.1998 beschlossen, einen ständigen Ausschuss für Habilitationen einzurichten, dem maximal zwölf Mitglieder der Fakultät und der Vorsitzende angehören. Der Vorsitzende des ständigen Ausschusses für Habilitationen wird vom Fakultätsrat für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Der Vorsitzende schlägt die Mitglieder vor, die sodann vom Fakultätsrat für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt werden. Der ständige Ausschuss für Habilitationen gibt sich eine Geschäftsordnung. Zu 6 Absatz 3 und Abs. 7 Hab.O. Die kumulative Habilitation stellt die bevorzugte Art der Habilitationsschrift dar. Sie muss mindestens fünf Originalarbeiten umfassen. Ein wesentlicher Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis im Habilitationsfach wird dann anerkannt, wenn die Habilitationsschrift auf mindestens fünf Originalarbeiten basiert, die in internationalen, in Science Citation Index (JCR-SCI) bzw. dem Journal Citation Reports - Social Science Citation Index (JCR-SSCI) gelisteten Zeitschriften publiziert wurden. Der durchschnittliche Impactfaktor jeder dieser fünf Publikationen sollte oberhalb des mittleren Impactfactors des jeweiligen Fachgebietes liegen. Der fachspezifische mittlere Impactfaktor beruht auf der Liste der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen, medizinischen Fachgesellschaften (http://www.uni-duesseldorf.de/www/awmf/index.html). Der Bewerber soll mindestens bei drei Arbeiten an erster, bei zwei weiteren kann er an zweiter oder letzter Position der Autorenliste erscheinen. Zur Promotion führende Publikationen dürfen nicht für die kumulative Habilitationsschrift verwendet werden. Wird eine Monographie als Habilitationsschrift eingereicht, so werden vom Bewerber die gleichen Voraussetzungen hinsichtlich der Publikationstätigkeit erwartet. (siehe Zu 2 Abs. 1 Pkt. c Hab. O.) Diese fünf Originalarbeiten der kumulativen Habilitationsschrift müssen sich mit einem übergeordneten, zusammenhängenden Thema beschäftigen. Diesen fünf Publikationen wird eine Synopsis vorangestellt. Die Originalarbeiten sind der Synopsis nachgestellt und werden mit ihr zusammen in ein gemeinsames Heft gebunden. Die Synopsis ist wie eine wissenschaftliche Originalarbeit zu gliedern, in der der innere Zusammenhang der fünf Publikationen sowie die wesentlichen Schlussfolgerungen dargestellt werden (Einleitung, Fragestellung, Methoden, Ergebnisse, Diskussion, Zusammenfassung, Literaturverzeichnis). Originalabbildungen und Tabellen aus den Publikationen können zur Illustration benutzt werden. Die Diskussion soll die Ergebnisse im Licht der Fragestellungen einordnen und im Rahmen der modernen internationalen Literatur werten. Dabei ist auch auf Fortentwicklungen, die sich seit der Publikation der eigenen Arbeiten ergeben haben, einzugehen. Ausschließlich des Literaturverzeichnisses soll die Synopsis maximal 20 Seiten umfassen (Schrift 12 pt; Zeilenabstand 1,5; Literaturverzeichnis Schrift 11 pt, Zeilenabstand 1,0). Zu 7 Absatz 1 Hab.O. In der Regel werden ein internes und zwei externe Gutachten eingeholt. Zu 8 Hab.O. Der Habilitationsvortrag mit anschließender Diskussion wird organisatorisch von der Universitätseinrichtung betreut werden, für deren Fachrichtung vom Bewerber die Lehrbefugnis angestrebt wird. Zu 9 Absatz 1 Hab.O. Die Probevorlesung soll in der Regel vor dem Habilitationskolloquium gehalten werden. (Annahme durch FR am 1.11.2016).