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Transkript:

Willkommen auf der Homepage der Arbeits- und Forschungsgruppe Empfangsscheine des Schweizerischen Ganzsachen-Sammler-Vereins Diese Seite enthält Informationen über Empfangsschein-Formulare (Empfangscheine ohne eine aufgedruckte Empfangsscheingebühr) Empfangsscheine mit einer Empfangsscheingebühr, so genannte Empfangsscheinganzsachen sind im Zumstein Spezialkatalog und Handbuch Die Ganzsachen der Schweiz XI. überarbeitete und ergänzte Auflage 2010 vermerkt Nachträge sind auf unserer Homepage im Kapitel EPS-Ganzsachen dokumentiert. Der Katalog kann im seriösen Marken-Fachhandel oder Buchhandel bezogen werden. (ISBN 3-909278-33-7) Diese Seiten basieren auf Arbeitspapieren, welche laufend überarbeitet werden. Änderungen, Ergänzungen, Korrekturen oder Neuigkeiten sind jederzeit willkommen. E-Mail an eggeranton@bluewin.ch. ------------------------------------------------------------------------------ Gebiet: Neue Empfangsschein-Formulare der Kantonal-Post Zürich ------------------------------------------------------------------------------ Formulare sind nicht im Zumsteinkatalog vermerkt. Update 2011-2015

21.01.2010 Verschiebung EPS Laus Deo nach Kanton Basel ------------------------------------------------------------------------------------- Kantonale Empfangsscheine des Kantons Zürich Bis 1798 war im Kanton Zürich das Postwesen in der Hand der sehr aktiven Kaufmanns- Posten, welche durch die HELVETIK-Post (1798-1803) abgelöst wurde. Ab 1803 gab es wieder eine sehr aktive kantonale Zürcher Post. Die neue Post des Kantons Zürich pachtete diverse andere Kantonalposten. (Uri (1810-1848, nur Transitregal), Transitrecht ab 1828 gemeinsam mit Luzern, Schwyz (1803-1841), Ob- und Nidwalden (1832-1848), Zug (1804-1848) Thurgau (1807-1848) und Tessin (1805-1810)) Ab 1805 bis gegen Ende der Periode der kantonalen Posten kennen wir eine ganze Reihe Empfangsscheine mit zuerst runden, später hochovalen Stempeln mit dem Taxvermerk 1 Batzen. Es gibt solche mit einem Posthorn über dem Zürcher Wappen und er Bezeichnung Postamt, andern fehlen diese auf die Post bezügliche Attribute. Aus folgenden Gründen klassifizieren wir all diese Scheine als Ganzsachen: 1. Fiskalische Stempel mit einer postalischen Schrift und dem Posthornsignet sind nirgends bekannt. 2. In den Kantonen, die für Empfangsscheine eine Stempelgebühr verlangten, war diese stets geringer als 1 Batzen (10 Rappen), meist 2 Rappen oder, im Falle von Basel, auch einmal 5 Rappen. 3. Nebst den Empfangsscheinen mit ovalen Stempeln existieren in den 40er-Jahren gleichzeitig auch solche, bei denen die Scheingebühr (Einschreibegebühr) von 10 Rappen

nicht mit einem Wertstempel, sondern lediglich im Text erscheint, ohne dass gleichzeitig noch eine Stempelgebühr verlangt wurde. Währung: In Zürich war die Währungsvielfalt besonders gross, u. a. wurde gerechnet nach Gulden (fl) zu 40 Schillinge à 4 Rappen oder 1 fl = 16 Schweizer Batzen.In den anderen Kantonen war 1 fl = 15 Schweizer Batzen. Diese Währungsvielfalt veranlasste den Kanton Zürich, auf den 1. Juli 1836 eine so genannte Zürcher Rechnungsmünze einzuführen, den Zürcher Rappen. Alle Posttaxen und Gebühren im Kanton Zürich wurden nun für alle Empfänger innerhalb des Kantons in Zürcher Rappen berechnet. Der Zürcher Rappen kam in den Postpachtgebieten nicht zur Anwendung. Dort blieb der Kreuzer für die Post die Rechnungswährung. Im Kanton Zürich zirkulierten keine Kreuzer.. ZH.0.0.1772 Titel : Laus Deo Zudruck : Postamt Zürich Scheingebühr : keine Papier : unbekannt Format : unbekannt Verwendet in Zürich : 14. März 1877 Abbildung : ZH.0.0.1772 - Quelle Buch Hr. Wyss - Schweizer Postgeschichte ZH.0.0.1795 Titel : Dem allhiesigen Post-Amt ist ordentlich übergeben worden Zudruck : Postamt Zürich Scheingebühr : keine Papier : unbekannt Format : unbekannt Verwendet in Zürich : 10. Jully 1795

Abbildung : ZH.0.0.1795 - Quelle - Archiv Debrunner ZH.0.0.1843 Empfangsschein zugunsten der Post -- Quittung -- Dem Kunden ausgeliefert u n g Titel : E m p f a n g s = B e s c h e i n i g Empfangsschein der Postablage Oberstammheim Ohne Scheingebühr. Papier. beige

Abbildung : ZH.0.0.1843 -- Quelle Sammlung Egger ZH.0.0.1844 Titel : Handschriftlicher Empfangsschein des Postamt Wängi Scheingebühr : keine Papier : grau Format : unbekannt Verwendet in Wängi ZH: 128. April 1844

Abbildung : ZH.0.0.1844 -- Quelle ric/egger ZH.0.1.1846 Empfangsschein zugunsten der Post. -- Quittung -- Dem Kunden ausgeliefert (eigentlich Zustellsquittung) Anhand der bekannt Verwendungs- Datümer muss dieser Schein der Kantonalen Post Zürich zugeordnet werden. Titel : E m p f a n g s ch e i n Titel mit Langdiamant unterstrichen Quittung für die Post, dass der Empfänger die Postsendung erhalten hat. Format : 19,0 * 11,5 cm Papier : creme Rückseite : unbedruckt

Abbildung : ZH.0.1.1846 -- Quelle Sammlung Egger ZH.0.1.1848 Empfangsschein zugunsten der Post. -- Quittung -- Dem Kunden ausgeliefert (eigentlich Zustellsquittung) Anhand der bekannt Verwendungs- Datümer muss dieser Schein der Kantonalen Post Zürich zugeordnet werden. Titel : E m p f a n g s ch e i n Titel mit Linie unterstichen Quittung für die Post, dass der Empfänger die Postsendung erhalten hat. Format : 17,5 * 11,2cm Papier : creme mit bauen Fasern Rückseite : unbedruckt

Abbildung : ZH.0.1.1848 -- Quelle Sammlung Egger