Gebiet: Neue Empfangsscheinganzsachen der Kantonal-Post Aargau. Änderungen welche nicht im Zumsteinkatalog vermerkt sind:

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1 Willkommen auf der Homepage der Arbeits- und Forschungsgruppe Empfangsscheine des Schweizerischen Ganzsachen-Sammler-Vereins Diese Seite enthält Informationen über Ganzsachen-Empfangsscheine (Empfangscheine mit einer aufgedruckten Empfangsscheingebühr) welche noch nicht im Zumstein Spezialkatalog und Handbuch Die Ganzsachen der Schweiz XI. überarbeitete und ergänzte Auflage 2010 vermerkt sind. Empfangsscheine ohne Empfangsscheingebühr, so genannte Empfangsscheinformulare sind im Kapitel Formulare vermerkt. Der Katalog kann im seriösen Fachhandel oder Buchhandel bezogen werden. (ISBN ) Diese Seiten basieren auf Arbeitspapieren, welche laufend überarbeitet werden. Änderungen, Ergänzungen, Korrekturen oder Neuigkeiten sind jederzeit willkommen. an Gebiet: Neue Empfangsscheinganzsachen der Kantonal-Post Aargau Änderungen welche nicht im Zumsteinkatalog vermerkt sind:

2 Update Aufteilung AG in AG a Zierlinie 43 mm lang AG b Zierlinie 39 mm lang AG.3.6 neuer Schein Untersteichung ohne Verzierung Quelle Grünewald Hp AG neuer Schein Quelle Albrik Wiederkehr Update AG Neuer Schein Ganzsache Folge Umnummerierung AG.2.2 AG AG.2.6 Neuer Schein Titel doppelt Unterstrichen Barnier AG.6 Neuer Schein Empfangsbescheinigung in einem Wort neue Gruppe - Barnier AG.3.7 neuer EPS Auslieferungsschein in Einlieferungsschein geändert AG.2.1.3/4 wird neu AG wegen neuen AG ohne Fiskalstempel AG neuer Schein ohne Fiskalgebühr Kantonale Empfangsscheine des Kantons Aargau Am 1. Oktober 1804 übernahm der kurz zuvor der Eidgenossenschaft beigetretene Kanton Aargau die Post in eigener Regie von der Fischerschen Post. Nach Aufhebung der Fischerschen Pacht bestand zwischen dem 1. Oktober 1832 und dem 1. Juli eine

3 Vereinbarung, wonach die Aargauische Postadministration während dieser Zeit zudem die Postgeschäfte des Kantons Solothurn besorgte. Die während dieser Periode im Kanton Solothurn verwendeten Scheine werden deshalb unter Aargau katalogisiert, da sie damals und z.t. noch etwas darüber hinaus, in beiden Kantonen verwendet wurden. In beiden Kantonen wurde mit dem Schweizer Franken zu 100 Rappen gerechnet. Die Scheingebühr betrug durchgehend 5 Rappen. Hinzu kam in Aargau eine kantonale Stempelgebühr von 2 Rappen (links unten in einem verzierten Kreis aufgestempelt). Im Kanton Solothurn wurde diese Stempelgebühr nicht erhoben. Der von Hr. Debrunner erwähnte rechteckige Trockenstempel sowie der Rund-Stempel mit Lorbeerkranz und Zahl in der Mitte, sind beide Fiskalstempel. Die beiden Fiskalstempel sind seit 1824 (Rundstempel), respektive 1825 (Prägestempel) im Einsatz. (Quelle : Catalogue de timbres Administratives publics de Suisse. Autor D. Ginon, eine Publikation des SGSSV) Abbildung : Fiskalstempel Kanton AG - Auszug aus dem oben erwähnten Buch Dies bedeutet: Aargauische Empfangsscheine, welche vor 1824 benutzt wurden haben keinen Fiskalstempel. Scheine die um 1824 verwendet wurden, können somit mit und ohne Fiskalstempel existieren. Eventuell wurde bereits vor 1824 eine Fiskalgebühr erhoben? Siehe Bemerkungen zu Empfangsschein AG.1 Die Aussage von Hr. Debrunner, dass die Aargauische Kantonalpost im Kanton Solothurn keine Fiskalgebühren verlangt hat, ist wohl richtig und ist für mich gültig bis das Gegenteil beweisen werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die

4 damaligen Kantonsgrenzen nicht unbedingt deckungsgleich mit den heutigen Kantonsgrenzen sind. AG Titel : E m p f a n g f ch e i n Formular ohne Empfangsscheingebühr Trockenstempel : keiner Fiskalstempel : keiner Papier : grau büttenartig, mit bauen Fasern, mit Andrücken vom Schöpfsieb Format : ca. 17,0 * 11,0 cm Scheingebühr : 10 Rappen handschriftlich in Tabelle oben rechts, verwendet 1806 in Muri AG Abbildung: AG Quelle Sammlung Egger Auf Seite 259 des blauen Ganzsachenkatalogs steht: Die Empfangsscheingebühr betrug durchgehend 5 Rappen. Diese Angabe ist nach neuen Erkenntnissen falsch. Richtig ist: Die Empfangsscheingebühr betrug für Wertsendungen unter 400 Franken durchgehend 5 Rappen. Über 400 Franken wurde für den Schein 10 Rappen verlangt. (siehe Posttarif 1808, Paragraf 16) Post Tarif

5 Vom 10ten Augustmonat 1808 Wir Präsident und Rath des Kantons Aargau thun kund hiermit : Konsignation der Gelder, Valoren und Effekten Wenn einem Post-Bureau Geld oder Valoren zum Versenden übergeben werden; so hat dasselbe einen Empfangschein dafür auszustellen; gleich wie derjenige, welchem durch die Post Geld oder andere Valoren zukommen, den Empfang zu bescheinigen hat. Für dergleichen von den Post-Bureau ausgestellten Empfangscheine wird zu Handen der Post-Direktion eine Taxe bezogen, und zwar von fünf Rappen für jeden Schein, wenn der Werth der Sache Fr. 400 und darunter betragt, und von einem Batzen für alles, was diesen Werth übersteigt Ein jeder ist gehalten den Werth oder die Natur von Geldern, Valoren oder andern Effekten, welche der Post übergeben werden, getreu anzugeben, wofür dann dieselbe verantwortlich ist; Gottes Gewalt und unausweichliche Zufälle vorbehalten.... Gegenwärtige Verordnung soll in das Kantonsblatt eingerückt, besonders gedruckt, in jedem Post-Bureau angeschlagen, und die Vollziehung derselben dem Finanzrath übertragen sein Gegeben in Aarau den 10ten Augustmonat Eine Empfangsscheinganzsache aus dem Kanton Aargau mit einer Scheingebühr von 10 Rappen ist bisher noch nicht bekannt. Was wohl daran liegt, dass damals alte Schweizerfranken sehr viel Geld war. (ein Textilarbeiter verdiente um 1820 ca. 5-7 Rappen in der Stunde.) Vielleicht gab es überhaupt keine Empfangsscheine mit einem 10- Rappenvordruck. Es ist durchaus möglich, dass für Beträge über 400 Franken, generell Empfangsscheinformulare ohne vorgedruckte Scheingebühr verwendet wurden. Die Scheingebühr wurde handschriftlich eingetragen wie in Abbildung AG AG.2 Titel : E m p f a n g = S c h e i n getrennt Trockenstempel : rechteckig 21 * 26 mm Canton Argau + Wappen rechts oben. (nur teilweise, nicht alle Unternummern)

6 Papier : cremefarben Format : 15,5 17,5 * 9,5 11 cm Scheingebühr : 5 Rappen Die gemeinsamen Merkmale der Gruppe AG.2 sind: o Alle Empfangsscheine mit Bindestrich im Titel Empfang Schein Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe AG.2.1 Scheingebühr 5 Rp. zwischen 2 waagrechten Strichen Titel mit Langdiamanten unterstrichen AG.2.2 Scheingebühr 5 Rp. Durchbalkt Titel mit Langdiamanten unterstrichen AG.2.3 Scheingebühr 5 Rp. Unterstrichen Titel mit Langdiamanten unterstrichen AG.2.4 Scheingebühr nicht unterstrichen Titel mit Langdiamanten unterstrichen AG.2.5 Scheingebühr 5 Rp. Unterstrichen Titel mit unterbrochenem Langdiamanten unterstrichen AG.2.6 Scheingebühr R Rappen unterstrichen Titel doppelt unterstrichen AG.2.1 Scheingebühr 5 Rappen. zwischen 2 waagrechten Strichen AG Vorderseite : Scheingebühr 5 Rappen zwischen 2 waagrechten Strichen,. Länge der Zierlinie unter Titel 39 oder 43 mm. 7 Zeilen Text, letzte Zeile drey Monaten. Papier. grau, büttenartig, handgeschöpft mit Wasserzeichenspuren vom Schöpfsieb Format : 17,1 * 11 cm Stempelgebühr : keine Verwendet : 1816 und 1821 in Aarau AG a Zierlinie 43 mm lang Der Fiskalgebühr-Hinweis fehlt, da vor 1824 noch keine Fiskalstempel im Kanton Aargau benutzt wurden.

7 Abbildung AG a Quelle Ganzsachensammler Sammlung Hr. Schätti AG b Zierlinie unter Titel 39 mm lang Verwendet : in Aarau 1821 Stempelgbühr : keine, Stempelgebühr wurde erst ab 1824 erhoben

8 Abbildung : AG b -- Quelle Archiv Debrunner / Sammlung Egger AG (Länge der Zierlinie 43 oder 53 mm lang) Text : Scheingebühr 5 Rappen zwischen 2 waagrechten Strichen,. Zierlinie unter Titel 53 mm lang 6. Zeile... innert drey Monaten... Format : grösser!! 17,5 cm * 1,10 cm!! Stempelgebühr : keine Trockenstempel : keiner Verwendet : in Baden 1821 Rückseite unbedruckt Abbildung : AG Quelle Sammlung Egger AG Vorderseite : Scheingebühr 5 Rappen zwischen 2 waagrechten Strichen, Zierlinie unter Titel 37 mm lang 6 Zeilen Text, 6, Zeile drei Monaten Papier : handgeschöpftes graues Faser-Papier mit Abdrücken vom Schöpfsieb Verwendet : in Zofingen 1823 Stempelgebühr: keine. Stempelgebühren wurden ab 1824 erhoben

9 Abbildung : AG Vorderseite - Quelle Sammlung Eg AG Vorderseite : Scheingebühr 5 Rappen zwischen 2 waagrechten Strichen, Zierlinie unter Titel 43 mm lang 6 Zeilen Text, 6, Zeile drei Monaten Verwendet : in Wohlen 1826 Stempelgebühr: unten links Nasstempel 2 Rappen oben rechts Trockenstempel 21* 26 mm (Kanton Aargau und Wappen) ohne Wertangabe. Stempelgebühren wurden ab 1824 erhoben

10 Abbildung : AG Quelle Archiv Debrunner AG.2.2 Scheingebühr 5 Rp. in Klammern mit dickem Balkenüberdruck ( 5 Rp. ) ======= 6 Zeilen Text, verwendet in Wohlen 1826 Stempelgebühr : 2 Rappen, da 1826 verwendet Oben rechts Trockenstempel und unten links Nasstempel 2 Rp AG Lange unterstrichen mit Langdiamant. Unterstreichung beginnt unter dem m von Empfang und endet unter dem e von Schein Verwendet in Wohlen Für eine Geldsendung (Group) über 100.

11 Abbildung : AG Quelle Archiv Debrunner AG Kurz unterstrichen mit Langdiamant. Unterstreichung beginnt unter dem p von Empfang und endet unter dem h von Schein Verwendet 1830, 15 Februar in Wohlen Wertballot über 260 Abbildung : AG Quelle Sammlung Barnier. AG.2.3 Vorderseite : Scheingebühr 5 Rp zwischen Klammern und unterstrichen Format : 15,5 * 9,6 cm

12 Papier grau-beige Mit Fiskalstempel 2 Rp. (Nasstempel) und Trockenstempel AG Vorderseite : Zierlinie unter Titel 19 mm lang (Lahndiamant nicht unterbrochen) Text in 6 Zeilen Teilweise auf Wasserzeichenpapier / Zeichen R. F Verwendet : in Wohlen + Rheinfelden 1831 Abbildung : AG Quelle Sammlung Hr. Schätti Ex Debrunner AG Vorderseite : Zierlinie unter Titel 19 mm lang (Langdiamant unterbrochen) Text in 7 Zeilen Verwendet : in Brugg 1839/1842

13 Abbildung : AG Quelle Sammlung Egger AG Vorderseite : Ähnlich wie AG.2.3.1, aber 2 Textzeile ohne Vermerk Valor Zierlinie unter Titel 19 mm lang (Langdiamant) Text in 6 Zeilen Wasserzeichenpapier? unbekannt? Verwendet : Rheinfelden 1831 Abbildung : AG Quelle Sammlung Albrik Wiederkehr

14 AG.2.4 Vorderseite : Scheingebühr 5 Rappen nicht unterstrichen. Zierlinie unter Titel ca. 41 mm lang Text auf 6 Linien, Text der 5. Zeile endet mit... Treue der Stempelgebühr : 2 Rp. (nasser Rundstempel) und Trockenstempel Abbildung : AG Quelle Archiv Debrunner AG.2.5 AG Vorderseite : Scheingebühr 5 Rappen unterstrichen. Zierlinie unter Titel 18 mm lang, in der Mitte unterbrochen Gottes Gewalt jetzt auf 3 Linien Verwendet : im Kanton Solothurn 1833, ohne Trockenstempel und Stempelgebühr. Die Aargauische Post erhob im Kanton Solothurn keine Fiskalgebühren. Vorderseite: Gebühr (5 Rp.) unterstrichen Unterstreichung 17 mm lang Für das Postamt allda: beginnt unter dem 2. n und endet unter dem e von würde, Verwendet in Olten, Kanton Solothurn

15 Abbildung. AG Quelle Archiv Debrunner AG Vorderseite: Gebühr (5 Rp.) unterstrichen Unterstreichung 25mm lang Für das Postamt allda: beginnt unter dem 1. n und endet unter dem w von würde, Verwenden in Solothurn, Kanton Solothurn, darum kein Fiskalstempel! Abbildung. AG Quelle Archiv Debrunner

16 AG.2.6 Vorderseite : Ähnlich wie AG.2.3.1, aber 2 Textzeile ohne Vermerk Valor Zierlinie unter Titel doppelt unterstrichen Text in 7 Zeilen Wasserzeichenpapier? unbekannt? Datumsvordruck : 184 Verwendet : in Brugg 1884, 27. Mai, für ein Group über 2000 Abbildung : AG Quelle Sammlung Barnier AG.3 Titel : E m p f a n g s c h e i n ungetrennt Fiskalstempel : teilweise, nicht alle Unternummern Trockenstempel : rechteckig 21 * 26 mm Canton Argau + Wappen rechts oben Nasstempel 2 Rp. unten links. Papier : grau teilweise gefasert oder/und mit Wasserzeichen Format : 16,5 * 9,5 10 cm Scheingebühr : 5 Rappen in Klammern und unterstrichen AG.3.1 Vorderseite : Titel 70 mm lang, Zierlinie unter Titel 16 mm lang, Text der letzte Zeile : gut gestanden Verwendet : in Olten 1834, ohne Trockenstempel, Papier mit Teilen eines Wasserzeichen. (verschlungene Linen? Schriftzug?) Stempelgebühr : keine, da im Kanton Solothurn verwendet

17 Abbildung : AG Quelle Sammlung Egger AG.3.2 Text : Titel 58 mm lang, Zierlinie unter Titel 19 mm lang Letzte Textzeile der Bemerkungen mirt, würde, gut gestanden Verwendet : in Olten 1834, Brugg 1840 Trockenstempel : ja Stempelgebühr : ja, 2 Rap. (Rundstempel) und Trockenstempel Papier : beige, ohne Fasern, mit Wasserzeichen Querlinien Abbildung : Wasserzeichen Querlinien

18 Abbildung : AG Quelle Sammlung Hr. Schätti AG.3.3 Ähnlich wie AG.3.2 Text : Titel 59 mm lang, aber kleinere Schrift, Zierlinie unter Titel 11 mm lang Text der letzten Zeile der Bemerkungen mirt, würde, gut gestanden Verwendet : in Mägenwil 1845, mit Trockenstempel und Stempelgebühr Papier : beige ohne Fasern, mit Wasserzeichen, waagrecht Blättergirlande, senkrecht Canton Aargau. Abbildung: Wasserzeichen Blättergirlande

19 Abbildung : AG Quelle Sammlung Debrunner AG.3.4 Titel 56 mm lang, Zierlinie unter Titel 16 mm, fett; Text 2. Zeile... Bemeldetes... sonst wie AG.3.3 Verwendet 1845 in Mägenwil. (keine Abbildung, Quelle Asterix) AG.3.5 Vorderseite : Titel 55 mm lang, Zierlinie unter Titel 9 mm lang Text letzte Zdeile der Bemerkungen mirt, würde, gut gestanden Verwendet : in Mägenwil 1845, für einen chargierten Brief ohne Wertangabe. Dies dürfte der Grund sein, warum keine Stempelgebühr erhoben wurde. (auch der Trockenstempel fehlt) Trockenstempel : nein Stempelgebühr : nein Format : 16,2 * 10,5 cm. Papier : blaugrau, Seidenfasern, Wasserzeichen PB (Papierfabrik Bibrist) Abbildung: Wasserzeichen BP (Papierfabrik Bibrist)

20 Abbildung : AG Quelle -- Sammlung Hr. Schätti AG.3.6 Vorderseite : Titel 55 mm lang, Unterstreichung ohne Verzierung, ca. 16 mm lang Trockenstempel : ja Stempelgebühr : ja Format : 17,2 * 10,5 cm. Papier : grau, Wasserzeichen wie AG.3.3 (Blättergirlande)

21 Abbildung : AG Quelle -- Grünewald / Sammlung Barnier (Abbildung) AG.3.7 Titel : E m p f a n g s c h e i n ungetrennt Mit dreizeiliger Tabelle : Porto / Für den Schein / Stempelgebühr Scheingebühr : 5 Rappen Stempelgebühr : eventuell (auf dem Empfangsschein ist dies nicht klar ersichtlich. Eventuellvorhanden oder nachträglich ausgekratzt?) Format : unbekannt. Papier : grau, Wasserzeichen unbekannt Datumsvodruck : 183 Verwendet in Stein (Fricktal AG) um 1837 Ursprünglich ein Empfangsschein (besser, Auslieferungsschein) zugunsten der Post, welcher beweissen soll, dass das Postgut ordentlich abgeliefert worden ist. Das Postamt Frick hatte wohl keine Empfangsscheine für Posteinlieferungen mehr vorrätig und missbrauchte einen Auslieferungsschein kurzerhand als Einlieferungs-Empfangsschein. Abbildung 3.7.a zeigt für was der Empfangsschein eigentlich vorgesehen war. Die Abbildung 3.7.b zeigt für was der Empfangsschein verwendet worden ist.

22 E m p f a n g s ch e i n x Porto Fr. Btz. Rp. 5 Für den Schein 5 Stempelgebühr (5) Fr. Btz. / Rp. ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ Von dem Postamt in Mumpf habe an meine Adresse richtig erhalte ein fünf Franken für ein Kantonsblatt für das Jahr 1838 kommend von Herrn Ammann Rüeg Mumpf Den 26 ten Dez Abbildung : AG.3.7.a - ursprünglicher gedachter Verwendungszweck - Auslieferung E m p f a n g s ch e i n x Porto Fr. Btz. Rp. 5 Für den Schein 5 Stempelgebühr (5) Fr. Btz. / Rp. ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ Von dem Postamt in Stein ist zur Spedition übergeben worden habe an meine Adresse richtig erhalte ein fünf Franken für ein Kantonsblatt für das Jahr 1838 kommend von Herrn Ammann Rüeg Mumpf Den 26 ten Dez Abbildung : AG.3.7.b - modifizierter Verwendungszweck Einlieferung

23 Warum der obige Auslieferungsschein zu einem Einlieferungsschein umgebogen worden ist, ist unbekannt. Die Annahme, dass das Postamt Stein (Fricktal AG) keine Einlieferungs- Empfangsscheine hatte ist eher unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist dass die amtlichen Papiere des Ammanns Mumpf, heute wohl Gemeindevorsteher, von der Stempelsteuer befreit waren. Der Gemeindevorsteher von Mumpf überwies ja 5 Franken für ein Amtsblatt-Abonnement für das Jahr Die normalen Einlieferungs-Empfangsscheine waren auf kostenpflichtigem Stempelpapier (Fiskalpapier) gedruckt. Dieses Stempelpapier wurde wie später Briefmarken behandelt. Der Posthalter musste für jedes benutzte Stempelpapier die Fiskalgebühr dem Fiskus weitergeben. Abbildung : AG Quelle -- unbekannt Interessant ist auch die Tabelle oben rechts. Obschon der damalige Franken eine Dezimalwährung war, wurde im Kanton Aargau um 1837 noch immer mit Münzen gerechnet. Der Betrag 1,35 Franken, war halt ein Franken, 3 Batzen und ein Fünfräppler. Dass auf einem Auslieferung-Empfangsschein das Porto, die Scheingebühr und eine eventuelle Fiskalgebühr vermerkt ist, ist normal. Um 1837 hat der Empfänger normalerweise das Porto bezahlt. Die vorgedruckte? Fiskalgebühr wurde wohl ausgekratzt weil Amtssachen von der Fiskalgebühr befreit waren. AG.6 Titel : Empfangsbescheinigung Zusammengeschrieben / ohne Bindestrich / doppelt unterstrichen Fiskalstempel: Nass- und Trockenstempel (2 Rappen)

24 Scheingebühr 5 Rappen Rückseite : unbedruckt Datumvordruck : 184 Format : 17,5 * 11,5 cm Abbildung : AG.6 -- Quelle Sammlung Barnier

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