Ergänzungen zur TAB Mittelspannung 2008: Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz TAB Mittelspannung 2008 Januar 2012 Zu 1.1 Geltungsbereich Die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz, TAB Mittelspannung 2008, sind in Verbindung mit dem vorliegenden Anhang der Ergänzung zur TAB Mittelspannung 2008 der FairEnergie GmbH (FE) und der Kraftwerk Reutlingen- Kirchentellinsfurt AG (KRK) verbindlich. Mit der Herausgabe dieser Richtlinien bestehend aus der TAB MS 2008 und dazugehörendem Anhang der FE werden die früheren VDEW- und VDN- Richtlinien ungültig. Eigentumsverhältnisse Der Eigentums- und Lieferumfang der FE endet abgesehen von der Messeinrichtung einschließlich Zählerschrank mit den Anschlussstücken der Kabelendverschlüsse (bei luftisolierter Schaltanlage) bzw. mit den Kabelanschlusssteckern (bei SF6 gasisolierter Schaltanlage). Zu 3.1 Baulicher Teil 3.1.2 Einzelheiten zur baulichen Ausführung Kabelführung Der Kabelkanal innerhalb der Anlage muss eine Mindesttiefe von 800 mm aufweisen. Die Kabelführung ist auch für Reservezellen zu berücksichtigen. Die Anzahl und die Lage der Gebäudeinführungen sind mit der FE abzustimmen. Schließsystem Der Zugang zur Anlage muss für FE jederzeit gewährleistet sein. Deshalb sind die Zugangstüren mit Doppelzylinderschloss auszurüsten. Schließzylinder 1 : FE, 2 : Kunde (von der Schließung ausgehend). Seite 1
Zu 3.2 Elektrischer Teil 3.2.3 Kurzschlussfestigkeit Alle mittelspannungsseitigen Betriebsmittel müssen so ausgelegt, konstruiert und errichtet werden, dass sie den mechanischen und thermischen Beanspruchungen eines Kurzschlussstromes sicher standhalten können. Vom Anschlussnehmer ist der Nachweis der Kurzschlussfestigkeit für die gesamte Übergabestation zu erbringen. Nachfolgende IAC Klassifikationen für mittelspannungsseitige Betriebsmittel sind im Netz der FE einzuhalten: IAC AB 16 ka/1s im 20-kV-Netz IAC AB 20 ka/1s im 10-kV-Netz 3.2.6 Schaltanlagen 3.2.6.1 Schaltung und Aufbau Lasttrennschalter und einschaltfeste Erdungsschalter müssen jeweils mit Hilfskontakten für die Schalterstellungsanzeige ausgerüstet sein (EIN/AUS ). Diese Kontakte sind bis zu einer Klemmleiste im vorderen Zellenbereich an der Seitenwand zu verdrahten. 3.2.6.2 Ausführung Für die Einspeisekabel sind in den Eingangsschaltfeldern die von der FE einzubauenden Kabelendverschlüsse (bei luftisolierter Schaltanlage) bzw. Kabelanschlussstecker (bei gasisolierter Schaltanlage) zu berücksichtigen. Je Eingangsschaltfeld sind 2 Kabelbefestigungseisen vorzusehen. Bei gasisolierten Schaltanlagen sind im ersten Eingangsschaltfeld Kurzschlussanzeiger 1000 A der Firma Horstmann, Typ Alpha E oder gleichwertig einzubauen. Die Meldekontakte sind auf eine Klemmleiste zu verdrahten. Außerdem werden T-Kabelanschlussstecker 6/10 kv oder 12/20 kv benötigt. 3.2.7 Betriebsmittel Die Antriebe der Schleifenschalter und Erdungsschalter müssen mittels Halbzylinder oder Vorhängeschloss der FE abschließbar sein, um unerlaubte Schalthandlungen im FE-Versorgungsnetz zu vermeiden. Der Übergabeschalter kann als Lasttrenn- oder Sicherungs-Lasttrenn-Schalter ausgeführt werden, wenn die gesamte Trafoleistung nicht größer als 1.000 kva ist. Wenn aus der Übergabestation eine Unterstation versorgt wird, ist als Übergabeschalter generell ein Leistungsschalter einzusetzen (siehe Anhang 1.1). Der Übergabeschalter ist mit Arbeitsstromauslöser 230VAC zu versehen und auf Klemmen zu verdrahten. 3.2.7.1 Schaltgeräte Als Erdungsfestpunkte sind bei luftisolierten Schaltanlagen Kugelanschlussbolzen für den Erdseilquerschnitt 95 mm² Cu und Erdungsanschlussbolzen von 20 mm Durchmesser vorzusehen. 3.2.9.3 Schutzeinrichtungen Vor der Inbetriebnahme ist der Schutz durch den Anlagenhersteller zu prüfen. Die Relaiseinstellung wird durch die FE festgelegt. Ein Prüfprotokoll ist anzufertigen und der FE zu übergeben. Seite 2
3.2.10 Mittelspannungs-Schutzerdung Die Schutzerdungsanlage der Station muss nach VDE 0101 ausgeführt und bemessen sein. Die Erdungsimpedanz darf 2 Ohm nicht überschreiten. Der tatsächliche Wert ist durch Messung festzustellen und der FE vor der Inbetriebnahme schriftlich mitzuteilen. Zu 4 Abrechnungsmessung 4.1 Zählerplatz Der Kunststoffschrank mit den Abmessungen 900 mm hoch x 750 mm breit x 260 mm tief ist mit der Schrankunterseite in 1 m Höhe über Fertigfußboden zu montieren. Der Fußboden vor dem Schrank ist mit einer Isoliermatte (Standortisolierung) nach VDE 0680 zu versehen. In unmittelbarer Nähe des Messschrankes ist eine Steckdose für Wechselstrom 230V anzubringen. Tiefe des freien Raumes vor der Messtafel mindestens 1 m. Messfeld Bei gasisolierten Schaltanlagen ist in Bezug auf das Messfeld mit der FE unbedingt Rücksprache zu halten. Die Mittelspannungswandler sind stehend einzubauen. Die Messleitungen der Spannungswandler sind durch eine 25/6-A-Sicherung abzusichern. Die Sicherung muss bei der Messzelle angebracht und von außen zugänglich sein. Messwandler dürfen kein Ersatz für Stützer sein. Sie sind auf Zwischengestelle oder Winkeleisen mit einem Mindestbodenabstand von 15 cm zu setzen. Die Messfeldtür muss plombierbar sein. Messwandlersekundärleitungen für Spannungswandler HO7RN-F 5 x 2,5 mm² Cu nach VDE 0271 für Stromwandler HO7RN-F 5 x 4 mm² Cu nach VDE 0271 sind in Installationskanälen zu verlegen. Wahlweise sind auch flexible Nummernkabel mit entsprechendem Querschnitt zugelassen. Die Länge der Messwandlersekundärleitungen dürfen beim o. g. Querschnitt nicht länger als 15 m sein. Sofern die Betriebssicherheit gefährdet sein kann, sind die Kabel durch Stahlrohre zu schützen. Es sind generell Stromwandler mit einem Sekundärstrom von 5A einzusetzen. Seite 3
Zu 5 Betrieb 5.1 Allgemeines Für den Betrieb der Übergabestation ist der Anlagenbetreiber verantwortlich. Der Anlagenbetreiber benennt der FE einen Betriebsverantwortlichen, der Elektrofachkraft ist und über eine Schaltberechtigung verfügt, als Verantwortlichen für den ordnungsgemäßen Betrieb der Übergabestation. Der Betriebsverantwortliche muss für den Netzbetreiber ständig erreichbar sein. Entsprechende Informationen werden bei der FE hinterlegt und bei Änderungen beiderseits sofort aktualisiert. Die FE kann selbst die Funktion des Betriebsverantwortlichen ausüben, wenn er über die entsprechenden Qualifikationen verfügt. Die Eigentumsgrenze und die Grenzen des Verfügungsbereiches sind zwischen der FE und Anlagenbetreiber zu vereinbaren. 5.6 Blindleistungskompensation Der Verschiebungsfaktor cos φ der Kundenanlage muss zwischen 0,9 induktiv und 1 liegen. Maßnahmen zur Berücksichtigung von Rundsteueranlagen Die Rundsteuerfrequenz beträgt 383 Hz. Dimensionierung von Filterkreisen Unzweckmäßig ausgelegte Filterkreise können einen übermäßig hohen Anteil der Tonfrequenzleistung von Rundsteueranlagen absaugen. Dies tritt insbesondere bei ungenauer Abstimmung und niedriger Güte der Filterkreise auf. Filterkreise für die Oberschwingungen 5. und 7. Ordnung sollten deshalb eine Güte von größer als 40 erreichen. Außerdem sind Abweichungen ihrer Eigenfrequenz von der Frequenz der Oberschwingung zu vermeiden. Das Zusammenwirken der Filterkreise mit den übrigen Netzelementen ist zu prüfen. Erforderlichenfalls sind zusätzliche Sperren vorzusehen. Wenn in einem Netzgebiet Rundsteueranlagen mit Tonfrequenzen über 500 Hz nicht vorhanden oder geplant sind, kann das EVU für die Kompensation, z. B. der 11. und 13. Oberschwingung auch einen gemeinsamen Filterkreis mit niedrigerer Güte zulassen. Auch bei der Verwendung eines Hochpasses als Filter für Oberschwingungen oberhalb der Steuerfrequenz von Tonfrequenzrundsteueranlagen darf keine übermäßig große Tonfrequenzleistung abgesaugt werden. Verändert sich die Kapazität neu aufgestellter Kondensatoren am Anfang ihrer Betriebszeit, so ist die Abstimmung erforderlichenfalls anzupassen. Seite 4
7 Erzeugungsanlagen Für die an das Mittelspannungsnetz anzuschließenden und zu betreibenden Erzeugungsanlagen stimmen Planer, Anlagenerrichter, Anschlussnehmer und Anlagenbetreiber die technische Ausführung des Anschlusses und des Betriebes nach der Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz /54/ und den netzbetreiberspezifischen Anschlussbedingungen für Erzeugungsanlagen mit dem Netzbetreiber ab. Seite 5
D Vordrucke D.1: D.2: D.3: D.4: D.5: D.6: D.7: D.8: Antragstellung Anmeldung zum Netzanschluss Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen Netzanschlussplanung Errichtungsplanung Inbetriebsetzungsauftrag Erdungsprotokoll Prüfprotokoll für Übergabeschutz Inbetriebsetzungsprotokoll D: Erklärung Seite 6