Short Term Euro-BTP-Futures: Einführung von Futures-Kontrakten auf kurzfristige italienische Staatsanleihen

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Transkript:

eurex Bekanntmachung Short Term Euro-BTP-Futures: Einführung von Futures-Kontrakten auf kurzfristige italienische Staatsanleihen Einführung von Futures auf Aktien der Unibail-Rodamco SIIC (UBLG) Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (eurex14) - Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland hat die nachfolgende Änderung der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich beschlossen. Sie tritt mit Wirkung zum 18. Oktober 2010 in Kraft.

und der Eurex Zürich Seite 1 **************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN ***************************************************************** 1.2 Teilabschnitt: Kontraktspezifikationen für Fixed Income Futures-Kontrakte Der folgende Teilabschnitt enthält die Kontraktausgestaltung für Futures-Kontrakte auf fiktive Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland mit unterschiedlichen Laufzeiten (Euro-Schatz- Futures, Euro-Bobl-Futures, Euro-Bund-Futures und Euro-Buxl -Futures) sowie Futures-Kontrakte auf fiktive langfristige Schuldverschreibungen der Republik Italien (Buoni del Tesoro Poliennali) mit unterschiedlichen Laufzeiten (Short term Euro-BTP-Futures, Euro-BTP-Futures), welche nachfolgend gemeinsam als Euro- Fixed Income Futures bezeichnet werden und Futures-Kontrakte auf eine fiktive langfristige Anleihe der Schweizerischen Eidgenossenschaft (CONF-Futures). 1.2.1 Kontraktgegenstand (1) Ein Euro-Fixed Income Futures ist ein Terminkontrakt auf eine fiktive Schuldverschreibung der Bundesrepublik Deutschland mit 1,75- bis 2,25-jähriger Laufzeit und einem Kupon von sechs Prozent (Euro-Schatz-Futures), mit 4,5- bis 5,5-jähriger Laufzeit und einem Kupon von sechs Prozent (Euro-Bobl-Futures), mit 8,5- bis 10,5-jähriger Laufzeit und einem Kupon von sechs Prozent (Euro-Bund-Futures), mit 24- bis 35-jähriger Laufzeit und einem Kupon von vier Prozent (Euro-Buxl -Futures) oder ein Terminkontrakt auf eine fiktive Schuldverschreibung der Republik Italien mit 8,5 bis 11-jähriger Laufzeit und einer ursprünglichen Laufzeit von nicht länger als 16 Jahren sowie einem Kupon von sechs Prozent (Euro-BTP-Futures). mit 2 bis 3,25-jähriger Laufzeit und einem Kupon von sechs Prozent (Short term Euro-BTP-Futures) Der Nominalwert eines Kontrakts beträgt EUR 100.000. (2) Ein CONF-Futures ist ein Terminkontrakt auf eine fiktive Anleihe der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit acht- bis 13-jähriger Restlaufzeit und einem Zinssatz von sechs Prozent. Der Nominalwert eines Kontrakts beträgt CHF 100.000.

und der Eurex Zürich Seite 2 1.2.2 Verpflichtung zur Lieferung 1.2.3 Laufzeit (1) Nach Handelsschluss der jeweiligen Euro-Fixed Income Futures-Kontrakte ist der Verkäufer eines Euro- Fixed Income Futures verpflichtet, Schuldverschreibungen im Nominalwert des jeweiligen Kontrakts aus dem jeweiligen Korb der lieferbaren Anleihen zu notifizieren und am Liefertag (Ziffer 1.2.6 Absatz 1) zu liefern. Zur Lieferung können in Euro denominierte Schuldverschreibungen gewählt werden, die am Liefertag eine unkündbare Restlaufzeit gemäß Ziffer 1.2.1 Absatz 1 haben. Die Schuldverschreibungen müssen ein Mindestemissionsvolumen von EUR 5 Milliarden aufweisen. Für die Liefermonate bis einschließlich zum September 2010 gilt für Euro-Buxl-Futures-Kontrakte und Euro-BTP-Futures-Kontrakte ein Mindestemissionsvolumen von EUR 10 Milliarden. (2) Nach Handelsschluss des CONF-Futures-Kontrakts ist der Verkäufer eines CONF-Futures verpflichtet, Anleihen im Nominalwert des Kontrakts zu notifizieren und am Liefertag zu (Ziffer 1.2.6 Absatz 1) liefern. Zur Lieferung können in Schweizer Franken denominierte Anleihen der Schweizerischen Eidgenossenschaft gewählt werden, die eine Restlaufzeit gemäß Ziffer 1.2.1 Absatz 2 haben. Bei Anleihen mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit muss der erste und letzte mögliche Rückzahlungstermin zum Lieferzeitpunkt des Kontrakts zwischen acht und 13 Jahren liegen. Die Anleihen müssen ein Mindestemissionsvolumen von CHF 500 Millionen aufweisen. (3) Der Käufer ist verpflichtet, den Andienungspreis (Kapitel II Ziffer 2.3.4 der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG) zu zahlen. Für Fixed Income Futures-Kontrakte stehen an den Eurex-Börsen Laufzeiten bis zum Liefertag (Ziffer 1.2.6 Absatz 1) des nächsten, übernächsten und drittnächsten Liefermonats zur Verfügung. Liefermonate sind die Quartalsmonate März, Juni, September, Dezember. 1.2.4 Letzter Handelstag, Handelsschluss Letzter Handelstag der Fixed Income Futures-Kontrakte ist zwei Börsentage vor dem Liefertag (Ziffer 1.2.6 Absatz 1) des jeweiligen Quartalsmonats. Handelsschluss der Fixed Income Futures-Kontrakte an dem letzten Handelstag ist 12:30 Uhr MEZ. 1.2.5 Preisabstufungen (1) Der Preis eines Euro-Schatz-Futures- Kontrakts wird in Prozenten vom Nominalwert mit drei Nachkommastellen ermittelt. Die kleinste Preisveränderung (Tick) beträgt 0,005 Prozent; dies entspricht einem Wert von EUR 5. (2) Der Preis eines Euro Bobl-Futures, Euro-Bund-Futures-, Short term Euro-BTP Futures, Euro-BTP- Futures, Euro- Buxl -Futures- und CONF-Futures-Kontrakts wird in Prozenten vom Nominalwert mit zwei Nachkommastellen ermittelt. Die kleinste Preisveränderung (Tick) beträgt 0,01 Prozent, bei Euro- Buxl-Futures-Kontrakten beträgt die kleinste Preisveränderung 0,02 Prozent; dies entspricht einem Wert von EUR 10 für die bezeichneten Euro-Fixed Income Futures-Kontrakte beziehungsweise von EUR 20 für Euro-Buxl-Futures-Kontrakte und von CHF 10 für die CONF-Futures-Kontrakte.

und der Eurex Zürich Seite 3 1.2.6 Lieferung [...] (1) Liefertag bei Fixed Income Futures-Kontrakten ist der zehnte Kalendertag des jeweiligen Quartalsmonats, sofern dieser Tag ein Börsentag ist, andernfalls der nächste danach liegende Börsentag. (2) Die Schuldverschreibungen, durch welche ein Fixed Income Futures-Kontrakt erfüllt werden kann, sowie deren Konvertierungsfaktoren werden von der Eurex Clearing AG bestimmt und stehen den Börsenteilnehmern im System der Eurex-Börsen zur Verfügung. Der Konvertierungsfaktor passt den Preis der zur Lieferung möglichen Schuldverschreibungen an den Preis des Kontrakts bei Handelsschluss an. Die zur Erfüllung geeigneten Schuldverschreibungen müssen einen fixen Kupon aufweisen sowie zum Lieferzeitpunkt eine unkündbare Restlaufzeit gemäß Ziffer 1.2.1 haben, wobei bei CONF-Futures- Kontrakten die Besonderheit gilt, dass eine vorzeitige Rückzahlung der zur Lieferung vorgesehenen Anleihe erstmals nach acht Jahren möglich sein darf. (3) Alle stückemäßigen Lieferungen erfolgen Zug um Zug direkt zwischen den Clearing-Mitgliedern und der Eurex Clearing AG. Die Ausführung von Lieferungen an Nicht-Clearing-Mitglieder und eigene Kunden ist Aufgabe des zuständigen Clearing-Mitglieds; die Ausführung von Lieferungen der Nicht-Clearing- Mitglieder an deren Kunden ist sodann Aufgabe der Nicht-Clearing-Mitglieder. Börsenteilnehmer dürfen nur ihrem Kundenpositionskonto zugeordnete beziehungsweise von ihrem Kunden zur Lieferung notifizierte Schuldverschreibungen weiterliefern. Annex A zu Ziffer 1.6 der Kontraktspezifikationen: Futures auf Aktien der Produkt-ID Gruppenkennung** Kassa- markt- ID Kontrakt -größe Minimale Preisveränderung* Währung Unibail-Rodamco SIIC UBLG FR01 XPAR 100 0,001 EUR * Die minimale Preisveränderung bezieht sich bei Aktien-Futures mit zugewiesener Gruppenkennung GB01 auf Pence. ** Die Gruppenkennung sowie die Kassamarkt-ID werden von den Eurex-Börsen entsprechend der nachfolgenden Tabelle vergeben und dienen unter anderem der Festlegung eines Handelsplatzes für den Preis der dem Kontrakt zugrunde liegenden Aktie. [...]

und der Eurex Zürich Seite 4 Annex C zu den Kontraktspezifikationen: Handelszeiten Futures-Kontrakte Fixed Income Futures-Kontrakte Produkt Produkt- ID Pre-Trading- Periode Fortlaufender Handel Post-Trading Full-Periode OTC Block Trading Letzter Handelstag Handel bis Notifzier-ung bis Euro-Schatz-Futures FGBS 07:30-08:00 08:00-22:00 22:00-22:30 * 08:00-22:00 12:30 20:00 Euro-Bobl-Futures FGBM 07:30-08:00 08:00-22:00 22:00-22:30 10 08:00-22:00 12:30 20:00 Euro-Bund-Futures FGBL 07:30-08:00 08:00-22:00 22:00-22:30 10 08:00-22:00 12:30 20:00 Euro-BTP-Futures FBTP 07:30-08:00 08:00-19:00 19:00-19:30 08:00 19:00 12:30 20:00 Short term Euro- BTP-Futures FBTS 07:30-08:00 08:00-19:00 19:00-19:30 08:00 19:00 12:30 20:00 Euro-Buxl -Futures FGBX 07:30-08:00 08:00-22:00 22:00-22:30 10 08:00-22:00 12:30 20:00 CONF-Futures CONF 07:30-08:30 08:30-17:00 17:00-20:00 08:30-17:00 12:30 20:00 alle Zeiten MEZ * Am jeweils letzten Handelstag beginnt die Post-Trading-Full-Periode um 12:30 und endet um 20:00. Die vorstehende Änderung der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich wird hiermit ausgefertigt. Die Änderung tritt dem Beschluss der Geschäftsführung der Eurex Deutschland entsprechend am 18.10.2010 in Kraft. Frankfurt am Main, 13.10.2010 Geschäftsführung der Eurex Deutschland Peter Reitz Michael Peters