Ried i.z., am 14.12.2011 Unser Zeichen: BGM-hJ/AL-eB Pc-Code Kdm-920-2012Hebesätze K u n d m a c h u n g Der Gemeinderat der Gemeinde Ried im Zillertal hat in seiner Sitzung vom 13.12.2011 unter dem Vorsitz von Bgm. Jäger Hansjörg unter Punkt 6 der Tagesordnung mit 12 Stimmen gegen 0 Stimmen bei 0 Stimmenthaltungen den Beschluss gefasst, dass die Gemeindeabgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) mit Wirksamkeit 1.1.2012 wie folgt festgesetzt werden: G e m e i n d e a b g a b e n (Steuern, Gebühren und Beiträge) Wirksamkeit ab 1.1.2012 Abgabenart Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Kommunalsteuer Vergnügungssteuer Hebesätze - Sätze 500 v. Hdt. d. Messbetrages 500 v. Hdt. d. Messbetrages wird erhoben wird ausgeschrieben 21,80 pro Monat u. Gerät 3,60 pro Monat u. Gerät für mechanische Geräte Bei Veranstaltungen für den Tourismus, die von den einheimischen Vereinen und Gastbetrieben angehalten werden sowie von Veranstaltungen der einheimischen Vereine, wird auf die Einhebung der Vergnügungsteuer Abstand genommen. Hundesteuer 36,30 pro Jahr für weibliche und männliche Hunde abzgl. 7,20 pro nachgewiesene Prüfung; Befreiung für ausgebildete Lawinensuchhunde bzw. für Jagdhunde gemäß 47 Tiroler Jagdgesetz 1983 LGBl. Nr. 60/1983 idf. LGBl. Nr. 44/1984 (DFB), 68/1993 Erschließungsbeitrag 4,00 % des Erschließungskostenfaktors des Landes Bank: RB Vorderes Zillertal Konto-Nr 522.698 BLZ 36229 1
Ausgleichsabgabe Gemeindeamt Ried im Zillertal 20 x Erschließungskostenfaktor des Landes x befreiten Abstellplatz Wasserzählermiete 9,51 incl. 10% Ust. / Jahr für 3/5 m3 Zähler 12,96 incl. 10% Ust. / Jahr für 7 m3 Zähler 27,01 incl. 10% Ust. / Jahr für 20 m3 Zähler Wasseranschlussgebühr 1,85 incl. 10% Ust. /m3 umbauten Raum gem. 2 Abs. 4 TVAAG Kanalanschlussgebühr 3,45 incl. 10% Ust. /m3 umbauten Raum gem. 2 Abs. 4 TVAAG Wasserbenützungsgebühr 0,53 incl. 10% Ust. /m3 lt. Wasserzähler Kanalbenützungsgebühr 1,91 incl. 10% Ust. /m3 lt. Wasserzähler Für die Wasser- und Kanalbenützungsgebühr sowie Wasserzählermiete wurde für das Haushaltsjahr 2012 wie im Vorjahr, der gesetzlich festgestellte Index für 2011 3,24% lt. Durchschnitt zugerechnet. Auch für die Folgejahre wird festgelegt, dass der gesetzlich festgestellte Index für Wasserzählermiete, Wasserbenützungs- und Kanalbenützungsgebühr zugerechnet wird. Müllabfuhrgebühren Grundgebühr Die Grundgebühr für Haushalte beträgt pro Person (Hauptwohnsitz bzw. weiterer Wohnsitz) 10,00 ( inkl. Ust.) pro Jahr. Als Bemessungsgrundlage wird aus verwaltungstechnischen Gründen die Anzahl, der zum 1. Juli eines jeden Jahres gemeldeten Personen (Hauptwohnsitz bzw. weiterer Wohnsitz) herangezogen. Änderungen der Personen im Zeitraum zwischen den Stichtagen werden nicht berücksichtigt. Mindestgebühr für Restmüll bzw. Biomüll bei Haushalten Das vorgeschriebene Mindestgewicht/Liter pro gemeldeten Einwohner (Hauptwohnsitz und weiterer Wohnsitz) zum Stichtag 1. Jänner beträgt bis auf weiteres 210 lt./ 105 kg Biomüll/Jahr/Person für Bioabfallsammler 150 lt./ 30 kg Restmüll/Jahr/für die jeweils 1.und 2. Person im gemeinsamen Haushalt 125 lt./ 25 kg Restmüll/Jahr für jede weitere Person im gemeinsamen Haushalt Bank: RB Vorderes Zillertal Konto-Nr 522.698 BLZ 36229 2
Grundgebühr für Restmüll bei Gewerbebetrieben, Dienststellen, Restaurants, Kaffeehäusern und sonst. Einrichtungen Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen werden mit einer Mindestgrundgebühr von Euro 5,00 incl. Ust. pro Betrieb bzw. wird der Stand der Dienstnehmer in den Gewerbebetrieben mit 1. Jänner des Jahres für die Berechnung der Grundgebühr als Bemessungsgrundlage herangezogen pro Dienstnehmer 5,00 Euro inkl. Ust. pro Jahr. Jede Änderung, die einen Einfluss auf den Müllanfall hat, ist der Gemeinde Ried im Zillertal unverzüglich bekannt zugeben. Der Gemeinde Ried im Zillertal sind alle zur Berechnung des Mindestgewichtes/Liter und der Abfallgebühren notwendigen Daten jeweils bis 1. Jänner für das kommende Kalenderjahr zu melden. Die Grundgebühr nach Abs. 2 und 3 der Müllgebührenordnung erhöht sich bei Beherbergungsbetrieben sowie Campingplätzen pro Nächtigung um 0,05 (inkl. Ust.). Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der im Vorjahr gemeldeten Gesamtnächtigungen. Für Zweitwohnungen, Ferienhäuser und Dauercamper, soweit diese nächtigungsmäßig nicht erfasst sind, beträgt die Grundgebühr pro Wohnung und Jahr 23,00 ( inkl. Ust.). Weitere Gebühr für Rest- und Biomüll Die weitere Gebühr für Restmüll beträgt 0,31 (inkl. Ust.) pro kg für die tatsächlich entsorgte Restmüllmenge. Die weitere Gebühr für Biomüll bei Abgabe im Recyclinghof der Gemeinde Ried im Zillertal bzw. bei Abholung (Hotels, Gasthöfe, Wohnanlagen, Privathäuser u.s.w.) beträgt 0,07 (inkl. Ust.) pro Liter bzw. 0,14 (inkl. Ust.) pro kg tatsächlich entsorgter Biomüllmenge. Bemessungsgrundlage ist aber jedenfalls das vorgeschriebene Mindestgewicht/Liter laut Müllabfuhrverordnung 3 ( 4 ). Das vorgeschriebene Mindestgewicht/Liter pro gemeldeten Einwohner (Hauptwohnsitz und weiterer Wohnsitz) zum Stichtag 1. Jänner bzw. 1. Juli beträgt. 210 lt./ 105 kg Biomüll/Jahr/Person Das vorgeschriebene Mindestbehältervolumen pro Woche und Einwohner wird gestaffelt vorgeschrieben: Kompostierbarer Abfall (Bioabfuhr) für Haushalte mit 1 Person 4 Liter 210 lt./ 105 kg/jahr 14,70 incl. 10% Ust. 2 Personen 8 Liter 420 lt./ 210 kg/jahr 29,40 incl. 10% Ust. 3 Personen 11 Liter 570 lt./ 285 kg/jahr 39,90 incl. 10% Ust. 4 Personen 13 Liter 670 lt./ 335 kg/jahr 46,90 incl. 10% Ust. 5 Personen 15 Liter 780 lt./ 390 kg/jahr 54,60 incl. 10% Ust. 6 Personen 17 Liter 880 lt./ 440 kg/jahr 61,60 incl. 10% Ust. Bank: RB Vorderes Zillertal Konto-Nr 522.698 BLZ 36229 3
7 Personen 19 Liter 990 lt./ 495 kg/jahr 69,30 incl. 10% Ust. Änderungen der Personen im Zeitraum zwischen den Stichtagen werden nicht berücksichtigt. Das Mindestgewicht/Liter pro Jahr ist unter Berücksichtigung der verwendeten Behältergröße kaufmännisch zu runden. Haushaltsneugründungen und Zugänge von Betrieben werden aliquot berücksichtigt. Der Gemeinderat der Gemeinde Ried im Zillertal beschließt weiters einstimmig, dass für die Übernahme bestimmter Stoffgruppen und Gerätschaften am Recyclinghof Ried, nachstehende Gebührensätze festgelegt und verrechnet werden. Es werden am Recyclinghof verschiedene Altstoffe verwogen und an Ort und Stelle von unserem Recyclinghofpersonal die entsprechenden Gebühren pro kg bzw. pro Stück eingehoben. Gebührenssätze für Übernahme am Recyclinghof Sperrmüll pro kg 0,33 Euro incl. 10% Ust. Altholz pro kg 0,18 Euro incl. 10 % Ust. Bauschutt (Kleinmengen) pro kg 0,10 Euro incl. 10% Ust. (1m3 Bauschutt = 1,5 to) PKW Reifen mit Felge pro Stk. 5,00 Euro incl. 10 % Ust. PKW Reifen ohne Felge pro Stk. 3,50 Euro incl. 10% Ust. Grabnutzungsgebühren für ein Reihengrab (Doppelbelegung) 140,00 für 10 Jahre für ein Familiengrab (Vierfachbelegung) 280,00 für 10 Jahre für ein Urnengrab (Nische) 140,00 für 10 Jahre Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist (10 Jahre) ist eine Verlängerung der Grabbenützungsrechte für Reihen-, Familien- und Urnengräber auf weitere zehn Jahre, zu den gleichen Gebühren wie vorangeführt, möglich. Bei Exhumierungen und Umlegungen sind die tatsächlich anfallenden Kosten von den Grabnutzungsberechtigten zu bezahlen. Kindergartenentgelt für die zwei- und dreijährigen Kinder 30,80 incl. 10% Ust. pro Kind und Monat gilt auch für das Kindergartenjahr 2012/2013 Angeschlagen, am 14.12.2011 Abgenommen, am 29.12.2011 Der Bürgermeister: Hansjörg JÄGER Bank: RB Vorderes Zillertal Konto-Nr 522.698 BLZ 36229 4
Gemeinde Ried im Zillertal Bezirk Schwaz/Land Tirol Während der Kundmachungsfrist (vom 14.12.2011 bis 29.12.2011) wurde gegen den Gemeinderatsbeschluss keine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Der Bürgermeister: Hansjörg JÄGER Bank: RB Vorderes Zillertal Konto-Nr 522.698 BLZ 36229 5