Informationen zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Industrieelektriker

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Transkript:

November 2013 Informationen zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Industrieelektriker Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen 1. Schaltungs- und Funktionsanalyse, 2. Wirtschafts- und Sozialkunde, 3. Arbeitsauftrag, 4. Elektrische Sicherheit. 1. Schaltungs- und Funktionsanalyse In dem schriftlichen Prüfungsbereich Schaltungs- und Funktionsanalyse soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsregeln anwenden und die Prüfung von Schutzmaßnahmen erklären, dokumentieren und bewerten kann. Des Weiteren muss er Schaltungsunterlagen und Dokumentationen

auswerten, funktionale Zusammenhänge analysieren, Signale an Schnittstellen funktional zuordnen und Fehlerursachen bestimmen können. 2. Wirtschafts- und Sozialkunde Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde soll der Prüfungsteilnehmer schriftlich nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann. 3. Arbeitsauftrag Der Prüfungsbereich Arbeitsauftrag besteht aus einer komplexen Arbeitsaufgabe, die eine praktische Durchführung, situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet. Die schriftliche Aufgabenstellung in Form einer Planungsaufgabe erfolgt im Anschluss an die schriftlichen Prüfungsbereiche Schaltungs- und Funktionsanalyse und Wirtschafts- und Sozialkunde. Dem Prüfungsteilnehmer steht dafür eine Bearbeitungszeit von maximal 90 Minuten zur Verfügung. Sollte er weniger Zeit benötigen, wird die restliche Zeit als Zeitguthaben vermerkt. Die praktische Durchführung erfolgt später an einem zentralen Prüfungsort. Dem Prüfungsteilnehmer stehen dafür 6,5 Stunden zuzüglich dem Zeitguthaben aus der schriftlichen Planungsaufgabe zur Verfügung. Während der Durchführung erfolgen situative Gesprächsphasen mit dem Prüfungsausschuss von maximal 10 Minuten. Zur Vorbereitung der Durchführung erhält der Ausbildungsbetrieb vorab Materialbereitstellungsunterlagen. 4. Elektrische Sicherheit Im Prüfungsbereich Elektrische Sicherheit soll der Prüfungsteilnehmer in einer Vorgabezeit von 5 Stunden zwei Prüfungen nach DIN VDE in Form eines betrieblichen Auftrags durchführen. Die erste Prüfung ist an einer elektrischen Anlage nach DIN VDE 0100-600 bzw. 105 (Erst- oder Wiederholungsprüfung) und die zweite Prüfung an einem elektrischen Gerät nach DIN VDE 0701-702 (Erst- oder Wiederholungsprüfung) durchzuführen. Der Ausbildungsbetrieb stellt dafür eine entsprechende Anlage und ein entsprechendes Gerät zur Verfügung. Die Prüfungen sind vom Prüfungsteilnehmer selbständig im Ausbildungsbetrieb durchzuführen und zu dokumentieren. Zur Erfassung der Prüf- und Messergebnisse können betriebsinterne Dokumente verwendet werden. Zusätzlich bietet 2

die PAL Leerprotokolle in Printform (gelbe Materialbereitstellungsunterlagen) und als PDF- Formular (unter www.ihk-pal.de) an. Vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags ist dem Prüfungsausschuss die Aufgabenstellung einschließlich des geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. Dazu stellt die Niederrheinische IHK dem Prüfungsteilnehmer eine Online- Anwendung zur Verfügung. Über diese Online-Anwendung hat der Prüfungsteilnehmer nun die Möglichkeit in vorgegebenen Zeitfenstern den betrieblichen Auftrag zu beantragen und später auch die Dokumentation einzustellen. Eine Abgabe der Unterlagen in Papierform ist somit nicht erforderlich. Der Zugang zum Online-Portal befindet sich auf unserer Internetseite unter: www.ihk-niederrhein.de/online-portal Die bei der ersten Anmeldung im Online-Portal eingegebene E-Mail-Adresse muss immer verfügbar sein, da der Prüfungsteilnehmer alle Informationen bezüglich Antrag, Durchführung und Dokumentation per E-Mail erhält. Der Ausbildungsbetrieb erhält keinen eigenen Zugang zum Online-Portal. Es muss jedoch ein Ausbilder/betrieblicher Betreuer vom Prüfungsteilnehmer angegeben werden. Dieser erhält alle Emails an den Prüfungsteilnehmer in Kopie zur Kenntnisnahme. Der Projektantrag Vor der Durchführung des betrieblichen Auftrages ist dem Prüfungsausschuss die Aufgabenstellung einschließlich einer Zeitplanung zur Genehmigung vorzulegen. Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob der geplante Auftrag den fachlichen und zeitlichen Vorgaben laut Ausbildungsordnung entspricht. Nach Erhalt der persönlichen Zugangsdaten hat der Prüfungsteilnehmer in einem Zeitfenster von 2-3 Wochen die Möglichkeit, seinen betrieblichen Auftrag online zu beantragen. Innerhalb dieses Zeitfensters kann der Antrag beliebig oft verändert oder ergänzt werden. Nach Ablauf dieses Zeitfensters ist eine Bearbeitung nicht mehr möglich, denn im Anschluss trifft der Prüfungsausschuss die Entscheidung, ob der Antrag genehmigt, genehmigt mit Auflagen oder abgelehnt wird. Nach weiteren 2-3 Wochen erhält der Prüfungsteilnehmer per Email die Information über den Beschluss des Prüfungsausschusses. Ist der Antrag vom Prüfungsausschuss abgelehnt worden, muss er innerhalb einer angegebenen Frist neu gestellt werden. Wurde der Antrag genehmigt bzw. mit Auflagen genehmigt, kann mit der Durchführung des betrieblichen Auftrages durch den Auszubildenden begonnen werden. Im Antrag müssen insbesondere folgende Angaben gemacht werden: Bezeichnung des betrieblichen Auftrags (Thema) 3

Termin: Geplanter Bearbeitungszeitraum. Die maximal zur Verfügung stehende Zeit für die Durchführung des Auftrags, inklusive Erstellung der Dokumentation beträgt 5 Stunden. Sie darf nicht überschritten werden, wobei eine Unterschreitung von maximal 10 % zulässig ist. Für die Durchführung des Auftrages steht ein ca. sechswöchiges Zeitfenster zur Verfügung. Es ist nicht zwingend, dass der Auftrag zeitlich zusammenhängend erledigt wird. Falls es nicht möglich sein sollte, den Durchführungszeitraum einzuhalten, ist die IHK frühzeitig unter Angabe der Gründe zu informieren. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann über eine ggf. notwendige Verlängerung. Generell gilt, dass die Projektarbeiten vor der schriftlichen Prüfung beendet sein müssen. Bitte beachten Sie, dass es bei u. U. notwendigen Verlängerungen gegen Ende der Zeiträume zu Terminüberschneidungen kommen könnte, die vermieden werden sollten. Auftragsbeschreibung 1 und 2: Beschreibung von Inhalt und Umfang des Auftrags. Die Auftragsbeschreibung 1 bezieht sich dabei auf die Prüfung einer elektrischen Anlage und die Auftragsbeschreibung 2 auf die Prüfung an einem elektrischen Gerät. In beiden Auftragsbeschreibungen müssen der Ausgangszustand, der Anlass für die Prüfung und der Auftraggeber (Kunde oder eigenes Unternehmen) beschrieben werden. Es müssen außerdem die Ziele und der Nutzen bzw. die erforderlichen Veränderungen oder Verbesserungen deutlich gemacht werden. Die Beschreibung der beiden Aufträge soll somit einem Externen verdeutlichen, in welchem technischen und organisatorischen Umfeld der Auftrag ausgeführt wird. Sie soll zusätzlich einen Überblick über den geplanten Weg und die erforderlichen Mittel geben, um diese Ziele zu erreichen. In einer groben Zeitplanung müssen dabei die wesentlichen Arbeitsschritten und der geplante Zeitbedarf näher erläutern werden. Dazu sollten beide Auftragsbeschreibungen jeweils die Phasen Information, Planung, Durchführung und Kontrolle beinhalten. Des Weiteren ist eine Beschreibung der notwendigen Sicherheits-, Funktions- und Qualitätsprüfungen, die während und am Ende der Auftragsdurchführung zu beachten sind, erforderlich. Entscheidungshilfe/Beurteilungsmatrix: Die Auftragsphasen Information, Planung, Durchführung und Kontrolle müssen bestimmte Teilaufgaben beinhalten. Die Beurteilungsmatrix gibt einen Überblick über diese Teilaufgaben. Bei geplanten Tätigkeiten die nicht den Punkten der Beurteilungsmatrix entsprechen, sind diese in der Antragsbeschreibung zu ergänzen. Die Beurteilungsmatrix ist unter dem 4

Menüpunkt Hilfe als pdf-datei hinterlegt. Sie kann ausgefüllt anschließend an gleicher Stelle in das Online-Portal hochgeladen werden. Anlagen: Hier können zum besseren Verständnis zusätzlich erklärende Hinweise wie z.b. Zeichnungen, Bilder, Schaltpläne in Form einer pdf-datei bereitgestellt werden. Hilfsmittel: Zu Beginn des Fachgespräches sollte der Prüfungsteilnehmer seinen Auftrag kurz vorstellen. Sollte er dafür entsprechende Hilfsmittel benötigen, kann er diese hier eintragen. Die Durchführung Wurde der Antrag durch den Prüfungsausschuss genehmigt, kann mit der Durchführung begonnen werden. Kann ein beantragter und genehmigter Auftrag nicht realisiert werden, hat der Ausbildungsbetrieb sofort Kontakt zur IHK aufzunehmen. Ergeben sich im Rahmen der Abwicklung eines Auftrages Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Antrag, so kann das Konzept durch den Prüfling weiterverfolgt werden. Bei gravierenden Änderungen, auch im zeitlichen Ablauf, ist die IHK zu informieren. In der Dokumentation sind diese Änderungen zu begründen. Die Dokumentation Die Ausführung des Auftrages wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Praxisbezogen heißt in diesem Zusammenhang, dass die Unterlagen so gestaltet werden, wie es in der Praxis des Betriebes üblich ist oder dieser Praxis möglichst nahe kommt. Gegebenenfalls müssen Unterlagen erstellt werden, die umfangreicher oder aussagekräftiger sind als in der Praxis üblich, um eine Beurteilung der Arbeitsergebnisse des Prüfungsteilnehmers zu ermöglichen. Die Dokumentation kann in einem vorgegebenen Zeitfenster vom Prüfungsteilnehmer im Online-Portal als pdf-datei (max. 4.00 MB) eingestellt werden. Innerhalb dieses Zeitfensters kann die Dokumentation beliebig oft überschrieben werden. Nach Ablauf dieses Zeitfensters ist eine Bearbeitung nicht mehr möglich. Vor dem Upload muss der Prüfungsteilnehmer bestätigen, dass sich die Dokumentation nicht auf Betriebsgeheimnisse bezieht, keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen und eigenständig von ihm angefertigt wurde. Mit dem Absenden bestätigt er weiter, dass die Dokumentation dem Ausbildungsbetrieb vorgelegt und von dem Ausbildenden genehmigt wurde. Folgender Aufbau empfiehlt sich für die Dokumentation: 5

Die Dokumentation sollte aussagekräftige Schaltungsunterlagen sowie Prüf- und Messprotokolle enthalten. Es muss eindeutig gekennzeichnet werden, welche Unterlagen vom Betrieb und welche selbst erarbeitet worden sind. Format ausschließlich DIN A4 Die Farben und die Größe von Bildern und Zeichnungen sollen so gewählt werden, dass die Dokumentation auch als schwarz-weiß-ausdruck gut lesbar ist. Schriftart Arial, Größe 12, einfacher Zeilenabstand Die Seiten der Dokumentation bzw. Anlagen sind fortlaufend zu nummerieren. Seite 1: Deckblatt; Auf dem Deckblatt sind der Name des Prüfungsteilnehmers (Vorund Zuname) und die Prüfungsnummer einzutragen. Ebenso ist der Titel des betrieblichen Auftrages zu nennen. Seite 2: Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben Ab Seite 3: Beschreibung des Auftrages, Vorabplanung des Auftrages, Arbeitsbericht über die Aufgabendurchführung mit Arbeitsabläufen, Teilaufgaben und Arbeitszeiten sowie dem erreichten Ergebnis, Stücklisten, Materialscheine oder Dispositionsunterlagen, vom Prüfungsteilnehmer bearbeitete technische Unterlagen, wie Zeichnungen, Schaltpläne, Ablaufdiagramme, Konstruktionsskizzen, Arbeitspläne, Schaltpläne und Messprotokolle, Mess- und Prüfprotokolle, Abnahmeprotokolle, Zusammenfassung, Resümee, Sonstige Anlagen Das Fachgespräch Auf der Basis der Dokumentation führt der Prüfungsausschuss mit dem Prüfungsteilnehmer ein Fachgespräch von höchstens 20 Minuten durch. Thematisch ist es festgelegt auf den durchgeführten betrieblichen Auftrag. Dabei soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er fachbezogene Probleme und deren Lösung darstellen, die für den Auftrag relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Ausführung des Auftrages begründen kann. 6