Fördermöglichkeiten für einen Energieberater für die Kommunen in der naturkraft-region

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Transkript:

Fördermöglichkeiten für einen Energieberater für die Kommunen in der naturkraft-region 06. Oktober 2011 Melsungen Dr. Brigitte Buhse, naturkraft-agentur e. V.

Contracting Wärmelieferung Anlagen- und Energiecontracting Betreibervertrag Energieeinsparcontracting Veranstaltung der naturkraft-region und der BioRegio Holz Meißner- Kaufunger Wald am 07. Februar 2012 in Eschwege

Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums Erstellung von Klimaschutzkonzepten (Förderquote 65%) Zweckverband Schwalm Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten (Förderquote 50%) Schwalm-Eder-Kreis, Zweckverband Schwalm Klimaschutzmanager für die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten (Förderquote 65%) Bad Hersfeld Einbau von LED-Röhren in der Straßenbeleuchtung, Klimaschutztechnologien in der Stromnutzung Alheim, Melsungen, Gilserberg Antragstellung: 1. Januar 2012 bis 31. März 2012

Gesetz über die Förderung rationeller und umweltfreundlicher Energienutzung und die Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes in Hessen (Hessisches Energiegesetz - HEG) Vom 25. Mai 1990 1 Ziele des Gesetzes (1) Dieses Gesetz dient der Förderung der rationellen und umweltverträglichen Energienutzung im Land Hessen. Seine Maßnahmen leisten einen Beitrag zu einer gesamtwirtschaftlich preiswürdigen und sicheren Erzeugung und Verwendung von Energie. (2) Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 8 Energieberatung Das Land unterstützt die Beratung über Möglichkeiten zur rationellen und umweltverträglichen Energienutzung. Einrichtungen und Maßnahmen zur Energieberatung können auf Antrag durch Zuschüsse gefördert werden.

Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung nach 4 bis 8 des Hessischen Energiegesetzes Staatsanzeiger für das Land Hessen 3. November 2008, Seite 2817 4. Vorhaben zur Qualifikations- und Informationsvermittlung und - verbreitung der Energieeffizienztechnologien und der Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien 4.1. Gegenstand der Förderung Um die sparsame, rationelle und umweltverträgliche Energienutzung in Hessen voranzubringen, ist die Vermittlung und Verbreitung des Wissens über Technologien zur Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien notwendig. Das Land Hessen unterstützt aus Mitteln des Landes und gegebenenfalls der EU Kommunen, unabhängige Beratungseinrichtungen, Kammern, Verbände, Vereine und andere Institutionen bei der Durchführung entsprechender Maßnahmen zu technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit sparsamer, rationeller und umweltverträglicher Energienutzung in Hessen.

Hinweis zur Klarstellung der Regelungen in den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung nach 4 bis 8 des Hessischen Energiegesetzes Staatsanzeiger für das Land Hessen 2. Mai 2011, Seite 677 c) Zu Teil II, Ziffer 4 Vorhaben zur Qualifikations- und Informationsvermittlung und -verbreitung der Energieeffizienztechnologien und der Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien: Ziffer 4.5Art und Umfang der Förderung: Nach Absatz 2 Satz 1 sind ausschließlich die zur Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Ausgaben förderfähig. Dies sind die ausschließlich zur Einrichtung und zur personellen Fachbesetzung von neugeschaffenen, überörtlichen Beratungseinrichtungen bis zu einer Dauer von drei Jahren erforderlichen zusätzlichen Ausgaben, einschließlich der Personalausgaben in ihrer tatsächlichen Höhe, bis zu maximal 250.000 Euro jährlich..

die Stelle/Einrichtung muss neu geschaffen werden die Stelle muss überörtlich ausgerichtet sein die Förderdauer beträgt maximal 3 Jahre Ausgaben bis zu 250.000 jährlich sind förderfähig die Förderquote beträgt 50% Anträge müssen bis 30.06.2012 vorliegen die Maßnahme muss bis 30.06.2015 abgeschlossen und abgerechnet sein

Beispiel: Kosten Energieberater für drei Jahre 210.000 Förderung 105.000 Eigenanteil Kommunen 105.000 (35.000 /Jahr) Reduzierung der Energiekosten um 10%/Jahr

Kommunales Energiemanagement in kleinen Kommunen Die Aussichten einen gemeinsamen Energieberater zu etablieren und hierzu Fördermittel des Landes Hessen zu erhalten sind gut, sofern sich die beteiligten Kommunen entschlossen und gemeinschaftlich zu diesem Ziel bekennen und die entsprechende Finanzierung sicher stellen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!