Regionale Fördergemeinschaft der Krankenkassen in Duisburg. Regionale Selbsthilfeförderung 2017

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Transkript:

Regionale Fördergemeinschaft der Krankenkassen in Duisburg Regionale Selbsthilfeförderung 2017

Regionale Fördergemeinschaft der Krankenkassen in Duisburg Agenda AOK Rheinland/Hamburg, Regionaldirektion Duisburg BKK Arbeitsgemeinschaft NRW (BAN) IKK classic Knappschaft Die Ersatzkassen in NRW Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (früher: Landwirtschaftliche Krankenkasse NRW)

Eckpunkte zur Förderung von Selbsthilfegruppen Eckpunkte zur Förderung von Selbsthilfegruppen kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (gemeinsam und einheitlich, wettbewerbsneutral) kassenartenindividuelle Projektförderung auf allen Förderebenen beratende Mitwirkung der Selbsthilfe Pflicht zur Verausgabung der Fördermittel Überlauftopf Gemeinschaftsförderung ist Pauschalförderung!

Rückblick Pauschalförderung 2016 Agenda - Zur Verfügung stehendes Budget 2016: 71.777,14 EUR (incl. zusätzlicher Aufstockung Projektfördermittel der ikk classic) Vergabesitzung am 27.04.2016 unter Beteiligung der gewählten Vertreter der Selbsthilfe 64 Anträge wurden gefördert (2015: 64; 2014: 56, 2013: 50 Anträge) Vollständige Verausgabung der Mittel Überweisungen am 13.05.2016 Einreichung Verwendungsnachweis!!! Dank an Vertreter der Selbsthilfe (Frau Kalk, Frau Stubertz und Herrn Schorn), an die Mitarbeiterinnen der Selbsthilfe- Kontaktstelle Duisburg sowie an Frau Wolter vom Gesundheitsamt der Stadt Duisburg

Ausblick Selbsthilfeförderung 2017 Agenda Federführung 2017 weiter durch BKK ARGE NRW (BAN) Neue Kontaktdaten ab 01.01.2016: BKK ARGE NRW (BAN) c/o VIACTIV Krankenkasse Herrn Dirk Ebertz Willy-Brandt-Platz 3 46045 Oberhausen Tel.: 0208/88046-1077 Fax: 0234/479-1432 E-Mail: dirk.ebertz@viactiv.de

Agenda Veränderungen gegenüber Förderung 2016 Erhöhung Richtwert Antragsvordruck Pauschalförderung Angabe der Anzahl der Mitglieder fehlt (maßgebend für die Förderung soll die Zahl der durchschnittlich regelmäßig an den Gruppentreffen Teilnehmenden sein) Antragsvordruck Pauschalförderung Bestätigung, dass keine Fördergelder nach dem SGB XI beantragt wurden Antragsvordruck Projektförderung nur geringe redaktionelle Anpassung bei Ermittlung der Antragssumme (abzgl. Eigenmittel, Rücklagen, Einnahmen, finanzielle Beteiligung anderer Institutionen)

Gemeinsame Internetplattform der nordrhein-westfälischen Krankenkassen Agenda www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de (z.b. aktuelle Antragsvordrucke Pauschal- und Projektförderung, Antragsvordrucke Verwendungsnachweise Pauschal- und Projektförderung, Angebot Muster- Finanzierungsplan Projektförderung, regionale AnsprechpartnerInnen der Krankenkassen, aktuelle Handlungsempfehlungen etc.); Registrierung möglich

Agenda Ausblick Selbsthilfeförderung 2017 Erhöhung des Richtwertes in 2016 auf 1,08 EUR (in 2016: 1,05 EUR) 50 v.h. des Betrages (= 54 Cent) wird für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung verausgabt, 50 v.h. für die kassenindividuelle Förderung. Diese Beträge werden aufgeteilt auf die regionalen Selbsthilfegruppen, die Selbsthilfekontaktstellen, die Selbsthilfe-Landesorganisationen und die Selbsthilfe-Bundesorganisationen Anteil kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung der regionalen Selbsthilfegruppen steigt von 10,9 ct. in 2016 auf 11,2 ct. in 2017

Agenda Verwendungsnachweis Pauschalförderung 2016 Verwendungsnachweise Pauschalförderung: Pauschal-Förderbeträge ab 1.001,- EUR müssen durch einen etwas ausführlicheren Verwendungsnachweis nachgewiesen werden. Bei Förderbeträgen bis 1.000,- EUR reicht eine einfache Verwendungsbestätigung. (Nur im Ausnahmefall bei Bedarf ergänzend zum Verwendungsnachweis u.a. Vorlage Belegliste)

Pauschalförderung 2017 (1) Agenda Das Förderbudget Duisburg 2016 setzte sich zusammen aus den Mitteln der Gemeinschaftsförderung, den Projektmitteln der TK, HEK, KKH, SVLFG, IKK classic, einzelnen BKKn außerhalb von NRW und aus Überlaufmitteln des Jahres 2014 Auch für 2017 haben sich die TK, HEK, KKH, SVLFG, einzelne BKKn außerhalb von NRW entschieden, ihre kassenindividuellen Gelder auf regionaler Ebene der Gemeinschaftsförderung zur Verfügung zu stellen. Außerdem erhöht sich das regionale Förderbudget 2017 zusätzlich um Überlaufmittel aus dem Jahr 2015. Die IKK classic wird die Projektmittel 2017 für Duisburg wie in den Vorjahren in den Pauschalfördertopf einfließen lassen. Des Weiteren keine Projektförderung durch die BARMER in 2017

Pauschalförderung 2017 (2) Agenda Nur 1 Antrag (incl. unterzeichnete Datenschutzerklärung) Grundsicherung der Gruppenarbeit (z.b. Kosten für regelmäßige Gruppentreffen, Miete, Porto, Telefon etc.) Antragsfrist für 2017: 31.03.2017 Einreichung des Verwendungsnachweises 2016!!! Anträge schicken an: Gesundheitsamt der Stadt Duisburg, Frau Wolter, Ruhrorter Str. 195, 47119 Duisburg Verwenden von auf der Landesebene abgestimmten Formularen

Pauschalförderung 2017 (3) Agenda Erklärung des/der Kontoinhabers/in bzw. des/der Verfügungsberechtigten (keine Änderungen gegenüber den Vorjahren) Unterschriften von 2 legitimierten Gruppenmitgliedern Aufstellung des Förderbedarfs (ab 501 EUR) Neutralitäts- und Datenschutzerklärung mit Unterschrift Vergabesitzung der Krankenkassengemeinschaft mit Beteiligung der Vertreter der Selbsthilfe am 26.04.2017 Anschließende Auszahlung der Pauschalförderung

Projektförderanträge (kassenindividuelle Selbsthilfeförderung) Agenda Z.B. Selbsthilfetage, Vorträge, Veranstaltungen etc. Keine offizielle Antragsfrist; Empfehlung, Anträge wenn möglich ebenfalls bis zum 31.03.2017 bei den Krankenkassen stellen Anträge schicken an: Gesundheitsamt der Stadt Duisburg, Frau Wolter, Ruhrorter Str. 195, 47119 Duisburg Projektanträge, die bis 31.03.2017 gestellt werden, an Frau Wolter, danach ggf. an die federführende Krankenkasse Krankenkassen entscheiden selbständig und zahlen individuell aus

Projektförderung; Muster-Finanzierungsplan; Verwendungsnachweis Agenda Um den Selbsthilfegruppen vor Ort die Projektplanung zu erleichtern, wurde ein Muster-Finanzierungsplan erarbeitet. Dieser kann muss aber nicht von den Gruppen verwendet werden. Verwendungsnachweise Projektförderung: Zukünftig müssen Projekt-Förderbeträge ab 501,- EUR durch einen etwas ausführlicheren Verwendungsnachweis nachgewiesen werden. Bei Förderbeträgen bis 500,- EUR reicht eine einfache Verwendungsbestätigung (Nur im Ausnahmefall bei Bedarf ergänzend zum Verwendungsnachweis u.a. Vorlage Belegliste)

Agenda AnsprechpartnerInnen für alle Fragen rund um die Förderung von Selbsthilfegruppen in Duisburg

Agenda Selbsthilfeförderung 2017 Weitere Fragen? Die Krankenkassen und die Selbsthilfe-Kontaktstelle beraten Sie gern bei weitergehenden Fragen.

Agenda Vielen Dank und alles Gute Wir bedanken uns für Ihre wertvolle Arbeit und Ihr Engagement, und freuen und auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünschen Ihnen alles Gute.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!