Das Gewissen als Konvergenzpunkt der Wahrheit

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Transkript:

Lieferung 3 Hilfsgerüst zum Thema: Das Gewissen als Konvergenzpunkt der Wahrheit wo Wahrheiten und die Wahrheit konvergieren, so daß ihre Differenz deutlich wird Wahrheit und Wahrhaftigkeit Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 4: (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. [... ] (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. 1. Das Gewissen ist nicht etwa ein geistiges Organ, sondern nur der konkrete Vollzug [Akt] der Vernunft mit Bezug auf eine Handlung. Gewissen ist nichts anders als die Anwendung von Erkenntnis auf eine einzelne Handlung [actus]. (Summa theologiae, I, q. 17, a. 2c) Gewissen [con-scientia] fügt der Erkenntnis die Anwendung derselben Erkenntnis auf einen einzelnen Daseinsvollzug hinzu. (Sum. th., I, q. 17, a. 2, ad 2)

2 Das Gewissen Gewissen kann also nicht einen besonderen Habitus oder ein Vermögen benennen, sondern benennt den Daseinsvollzug selbst, die eine Anwendung eines Habitus oder einer Erkenntnis auf einen einzelnen Daseinsvollzug darstellt. (De veritate, q. 17, a. 1c) 2. Die Subjektivität der Moral Entscheidend sind die Wahrnehmung und die Absicht Moralische Handlungen werden durch die Absicht bestimmt. [ Morales actus recipiunt species secundum id quod intenditur. ] (Sum. th., II II, 64, 7c) aber nicht im Sinne von Peter Abaelard Ein irrendes Gewissen bindet. aber nur ein unüberwindlich irrendes Gewissen? Das Gewissen ist zwar subjektiv, aber es strebt nach Objektivität. Ein menschlicher Daseinsvollzug wird als moralisch bzw. unmoralisch beurteilt gemäß dem wahrgenommenen Gut, zu dem der Wille sich eigentlich bewegt, und nicht gemäß dem tatsächlichen Inhalt der Handlung. Tötet jemand zum Beispiel tatsächlich einen Hirsch, während er glaubt, seinen Vater zu töten, so begeht er die Sünde des Vatermordes; und, umgekehrt, tötet ein Jäger, trotz gebührender Vorsicht, zufällig seinen Vater, während er glaubt, einen Hirsch zu töten, so ist er frei von dem Verbrechen

Die Wahrheit und die Wahrheiten 3 des Vatermordes. Wenn also aufgrund eines irrigen Gewissens jemand etwas, das an sich nicht gegen das Gesetz Gottes ist, als gegen das Gesetz Gottes wahrnimmt und sein Wille sich in diesem Sinne dazu bewegt, dann ist es klar, daß der Wille zu dem bewegt wird, was an sich betrachtet und formal gegen das Gesetz Gottes ist, jedoch materiell betrachtet zu dem, was nicht gegen das Gesetz Gottes ist, ja vielleicht sogar zu dem, was gemäß dem Gesetz Gottes ist. Und es ist infolgedessen klar, daß wir es hier mit einer Mißachtung des Gesetzes Gottes zu tun haben, und deshalb ist auch klar, daß wir es hier mit Sünde zu tun haben. Infolgedessen muß gesagt werden, daß jedes Gewissen, ob richtig oder irrig, ob bei Dingen, die in sich böse sind, oder bei indifferenten Dingen, verpflichtend ist, so daß wer gegen sein Gewissen handelt, sündigt. 1 3. Selbst ein Gebot Gottes beeinträchtigt das Gewissen nicht. Man kann nicht einwenden, man müsse Gottes Gebot mehr gehorchen als dem Gewissen, so wie man einem höheren Vorgesetzten mehr gehorchen müsse als einem untergeordneten. 2 Der Spruch des Gewissens ist nichts anderes als das Ankommen (perventio) des Gebotes Gottes bei dem, der ein Gewissen hat. 3 4. Der Primat des irrigen Gewissens des Einzelnen gilt auch gegen ein Gebot eines Prälaten. 1 2 3 Quodlibet III, q. 12, a. 2. Vgl. Über die Wahrheit [= De veritate], q. 17, a. 4, arg. 9 u. ad 9. De veritate, q. 17, a. 4, ad 2. Vgl. Summa theologiae, I II, q. 19, a. 5, ad 2. De veritate, q. 17, a. 4, ad 2.

4 Das Gewissen Die Bindung des Gewissens mit der Bindung, die von dem Gebot eines Prälaten stammt, zu vergleichen, ist nichts anders als, die Bindung eines göttlichen Gebotes mit der Bindung des Gebotes des Prälaten zu vergleichen. Da also ein göttliches Gebot gegen das Gebot des Prälaten bindet und mehr als das Gebot des Prälaten bindet, wird die Bindung des Gewissens ebenfalls größer als die Bindung des Prälaten sein, und das Gewissen wird auch dann binden, wenn das Gebot des Prälaten im Widerspruch dazu steht. 4 das Gehorsamsgelübde einer Ordensperson? der Glaube an Christus gegen das Gewissen? sogar Gott selbst gegenüber: Die Wahrheit ändert sich nicht aufgrund der Verschiedenheit der Personen; wenn jemand die Wahrheit sagt, kann er also nicht besiegt werden, mit wem auch immer er das Streitgespräch führt. 5 Verurteilung Galileis: Auf die gegen dich mehrfach erhobenen Einwände von der Heiligen Schrift her hast du geantwortet, indem du die besagte Schrift gemäß deiner eigenen Meinung auslegtest. Obwohl der Vorgesetzte höher steht als der ihm Untergebene, ist dennoch Gott, aufgrund dessen Anordnung das Gewissen bindet, größer als der Vorgesetzte. 6 Nicht nur entschuldigend, sondern bindend. 4 5 6 De veritate, q. 17, a. 5c. Et supra dixerat disputare cum deo cupio, ex nunc loquitur quasi Deum habens praesentem et cum eo disputans. Videbatur autem disputatio hominis ad Deum esse indebita propter excellentiam qua Deus hominem excellit; sed considerandum est quod veritas ex diversitate personarum non variatur, unde cum aliquis veritatem loquitur vinci non potest cum quocumque disputet. In Job, c. 13. De veritate, q. 17, a. 5, ad 3.

Die Wahrheit und die Wahrheiten 5 5. Kritik an der thomistischen Lehre von der verpflichtenden Geltung des irrenden Gewissens Joseph Ratzinger vorkritisches Denken ; unerfindlich 7 Über dem Papst als Ausdruck für den bindenden Anspruch der kirchlichen Autorität steht noch das eigene Gewissen, dem zuallererst zu gehorchen ist, notfalls auch gegen die Forderung der kirchlichen Autorität. Mit dieser Herausarbeitung des Einzelnen, der im Gewissen vor einer höchsten und letzten Instanz steht, die dem Anspruch der äußeren Gemeinschaften, auch der amtlichen Kirche, letztlich entzogen ist, ist zugleich das Gegenprinzip zum heraufziehenden Totalitarismus gesetzt und der wahrhaft kirchliche Gehorsam vom totalitären Anspruch abgehoben, der eine solche Letztverbindlichkeit, die seinem Machtwillen entgegensteht, nicht akzeptieren kann. 8 Sachlich ist die These des Thomas [von der verpflichtenden Geltung des irrenden Gewissens] im Grunde dadurch aufgehoben, daß er von der Schuldhaftigkeit des Irrtums überzeugt ist. Die Schuld liegt so zwar nicht im Willen, der ausführen muß, was ihm die Vernunft aufträgt, aber in der Vernunft, die um Gottes Gesetz wissen muß. 9 Bildungspflicht Bindungspflicht. Thomas: Der irrende Verstand stellt sein Urteil als wahr dar, und infolgedessen als von Gott abgeleitet, von dem alle Wahrheit herrührt. 10 7 8 9 Kommentar zu Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute in Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. 14, 329. Ebd., 329 330. Ebd., 331. 10 Sum. th., I II, q. 19, a. 5, ad 1.

6 Das Gewissen Robert Spaemann Gewissen ist eine Weise der Intentionalität. Es ist das Vernehmen eines Anspruchs. Anwalt des Gewissens sein kann deshalb nur heißen: Anwalt dieses Anspruchs sein. Der Anspruch besteht, auch ohne daß er vernommen wird: Das Recht auf Leben ist nicht abhängig davon, ob derjenige es wahrnimmt, der es verletzt. Gerade weil es unabhängig von seiner Wahrnehmung durch andere besteht, muß man alles daransetzen, daß es wahrgenommen wird. Wo das Gewissen sich statt dessen selbst thematisiert, gerät sein intentionaler Charakter aus dem Blick. Damit aber wird es selbst unsichtbar. Die Verteidiger des herrschenden Beratungskonzepts reden oft und gern von der Heiligkeit auch des irrenden Gewissens. Bei der Berufung auf die Heiligkeit des irrenden Gewissens wird oft Thomas von Aquin zitiert, der feststellt, es sei auch dann schuldhaft, gegen das Gewissen zu handeln, wenn das Gewissen irrt. Leider wird fast nie der zweite Teil desselben Textes zitiert, in dem es heißt, dem in sittlicher Hinsicht irrenden Gewissen folgen sei ebenfalls schuldhaft, weil nämlich der Gewissensirrtum des Nichtvernehmens eines unbedingten Anspruchs selbst ein sittlicher Defekt sei. Es komme also vor allem darauf an, diesen Defekt zu beheben. Das leuchtet ein, denn wäre es anders, dann wäre jede sittliche Aufklärung und natürlich auch die christliche Botschaft vom Übel. Unschuldig Irrende würden durch Aufklärung nur überflüssigerweise in Gewissenskonflikte und Schuld gestürzt. Aber wenn das Gewissen eine solche in sich ruhende autonome Instanz wäre, was sollte dann überhaupt noch die Rede von Gewissensirrtum? 11 Es ist immer wieder zu hören, daß auch das irrende Gewissen nach Thomas verpflichte. Diese Behauptung ist irreführend. Sie läuft darauf hinaus, daß es ein irrendes Gewissen eigentlich gar nicht gibt, daß der Irrtum sich im Grunde nur auf Tatsachen beziehen kann und daß Normen nur eine andere Art von 11 Frankfurter Allgemeine Zeitung, Montag, den 27. Mai 1991, Nr. 120, S. 12.

Die Wahrheit und die Wahrheiten 7 Tatsachen sind. Sittliche Qualität gewinnt danach eine Handlung nicht durch Übereinstimmung mit dem, was von Natur recht ist, also mit der lex divina (19,4 ad 3), sondern durch Übereinstimmung mit dem Gewissen, der proxima regula moralitatis. Für Thomas ist Gewissen eine solche Regel nur deshalb, weil es die subjektive Erscheinungsweise der an sich geltenden sittlichen Ordnung ist. Seine Urteile entspringen nicht einer irrationalen Tiefe des Gemütes, sondern sie sind Urteile der praktischen Vernunft (19,5). Diese Urteile können schuldlos irrig sein hinsichtlich des Vorliegens oder Nichtvorliegens bestimmter sittlich relevanter Tatsachen. In diesem Fall ist die Handlung nach dem Gewissen trotz ihrer objektiven Falschheit sittlich gut. Anders aber, wo das Gewissen bezüglich der sittlichen Ordnung selbst irrt. Ein solcher Irrtum ist nach Thomas von einem Tatsachenirrtum qualitativ zu unterscheiden, und er ist stets mehr oder weniger schuldhaft. Zur Normalverfassung der Vernunft gehört die Kenntnis unserer Pflichten. Das wird bei Thomas sehr eindrucksvoll deutlich, wenn er mehrfach irreführende Raisonnements dadurch ad absurdum führt, daß er deren Unvereinbarkeit mit bekannten Pflichten aufweist. Die Geltung bestimmter, jedermann bekannter sittlicher Einzelnormen gilt ihm offenbar für gewisser als philosophische Prinzipienüberlegungen. Diese werden an jenen gemessen, nicht umgekehrt (18,10 s.c.; 19,6 s.c.; 19,10 arg. 3). Wer seinem irrenden Gewissen zuwiderhandelt, sündigt in der Tat, weil er das tut, was er selbst für unsittlich hält. Wer ihm aber folgt, sündigt nicht minder. Man muß also festhalten, daß an sich jeder Wille, der von der Vernunft abweicht, sei diese eine rechte oder eine irrige, immer böse ist. (19,5) Gewissen und Sittengesetz stehen bei Thomas einander nicht äußerlich gegenüber. Wäre es so, dann träte das Gewissen als sittliche Instanz einfach an die Stelle des Sittengesetzes, es wäre sozusagen dessen Stellvertreter, statt die Weise seiner Gegebenheit zu sein. Das normativ irrende Gewissen ist daher für Thomas selbst Ausdruck einer sittlichen Unordnung, so daß es für den Menschen in dieser Verfassung nur einen einzigen Ausweg aus der perplexio gibt: die Beseitigung eben dieser Unordnung, aus welcher der Irrtum stammt. Je weiter jemand sich von der Wahrheit entfernt hat, desto schwieriger wird freilich dieser Ausweg sein. Der, dessen Gewissen aufgrund von Gewöhnung an eine schlechte Handlungsweise gar nicht mehr schlägt, ist schlechter als der, der noch

8 Das Gewissen im Streit mit seinem Gewissen liegt. 12 6. Die Wahrheit und die Wahrheiten Veritas bzw. Veritas prima verum Moral entsteht aus der Wahrnehmung des Verstandes Der Grund und die Wurzel menschlicher Gutheit ist der Verstand. 13 Das einzelne Gut muß materiell, das allgemeine göttliche Gut aber formal gewollt werden. Das ganze menschliche Leben ist Streben nach der Wahrheit Thomas von Aquin: Die Wahrheit selbst ist das Ziel aller unserer Verlangen und Tätigkeiten. 14 Die Wahrheit unserer Vernunft ist veränderlich. (Thomas von Aquin) 15 Die Wahrheit muß letztendlich abstrakt bleiben. Die Undefinierbarkeit der Wahrheit Der moralische Gesichtspunkt ist leer und formal: Robert Spaemann, Moralische Grundbegriffe: Der moralische Gesichtspunkt ist daher nicht ein 12 Einleitung zu: Thomas von Aquin, Über die Sittlichkeit der Handlung: Sum. Theol. I II, q. 18 21, Übersetzung und Kommentar von Rolf Schönberger, Collegia Philosophische Texte (Weinheim: VCH Verlagsgesellschaft, 1990), S. XIV XVI. 13 Sum. th., I-II, q. 66, a. 1c. C. Gent., III, c. 10: In actu igitur voluntatis quaerenda est radix et origo peccati moralis. 14 Sum. th., II-II, q. 4, a. 2, ad 3. 15 Sum. th., I, q. 16, a. 8c.

Die Wahrheit und die Wahrheiten 9 zusätzlicher Gesichtspunkt, der zu den vielen Sachgesichtspunkten, die uns beim Handeln leiten, hinzuträte. Er ist nichts anderes, als die richtige, die wirklichkeitsgemäße Ordnung der Sachgesichtspunkte. In diesem Sinne ist in der Tat Sittlichkeit nichts anderes als Sachlichkeit [... ]. Die gute Handlung ist die, die der Wirklichkeit gerecht wird. Diese Antwort klingt sehr formal, um nicht zu sagen: leer. Man scheint durch sie in bezug auf das, was wir im einzelnen zu tun haben, nicht viel klüger zu werden. Thomas von Aquin stellt sich die Frage: Müssen wir immer wollen, was Gott will? 16 seine Antwort: Nein! Im Konkreten wissen wir nicht, was Gott will. 17 Was wir Menschen wollen sollen, ist vielmehr das, wovon Gott will, daß wir es wollen. In der Wahrheit wandeln Die Wahrheit sowohl in den Wahrheiten und als auch in den Irrtümern der Welt suchen Ein zusammenfassendes Bild von der Wahrheit und den Wahrheiten: das Licht und die Farben im halbdunklen Innenraum einer gothischen Kathedrale Zersplittert worden sind die Wahrheiten von den Söhnen der Menschen. Wie sich aus einem Angesicht viele im Spiegel ergeben, so entspringen aus der einen ersten Wahrheit viele Wahrheiten in den unterschiedlichen Geistern der Menschen. 18 16 Thomas von Aquin, Summa theologiae, I-II, q. 94, a. 3c. 17 Sum. th., I II, q. 19, a. 10, ad 1. 18 Thomas von Aquin, Summe gegen die Heiden, III, Kap. 47.

10 Das Gewissen Die Wahrheit erreichen wir nur in Form von Schleiern. 7. Gesetz und Vernunft Definition von Gesetz : Ein Gesetz ist nichts anders als eine Hinordnung der Vernunft zum allgemeinen Gut, bekanntgegeben durch den, der die Verantwortung für die Gemeinschaft trägt [quaedam rationis ordinatio ad bonum commune, ab eo, qui curam communitatis habet, promulgata]. (Sum. th., I-II, q. 90, a. 4 corpus) Diskrepanz zwischen Vernunft und Gesetz wird damit aufgehoben Anordnung [praeceptum]: Eine Anordnung ist, was eine hinordnung zu einem Ziel bedeutet, insofern nämlich das angeordnet wird, was notwendig bzw. dienlich [expediens] zum Ziel hin ist. (Sum. th., I II, q. 99, a. 1c.) (a) Naturgesetz Thomas: Alles, zu dem der Mensch seiner Natur gemäß eine Neigung hat, gehört zum Gesetz der Natur. [... ] Eine natürliche Neigung befindet sich in allen Menschen, sofern sie gemäß ihrem Verstand

Die Wahrheit und die Wahrheiten 11 handeln. 19 in Vernunft, nicht in Natur Alles nimmt am ewigen Gesetz irgendwie teil, insofern nämlich alles aus seiner Einprägung eine Nei- gung zu seinen eigenen Daseinsvollzügen und zu seinem Ziel hin innehat. [... ] Die Teilnahme am ewigen Gesetz bei den vernunftbegabten Geschöpfen wird Naturgesetz genannt. [... ] Das Licht der natürlichen Vernunft, durch das wir sehen, was gut und was schlecht ist was zum Naturgesetz gehört, ist nichts anders als die Einprägung des göttlichen Lichtes in uns. Von daher ist es klar, daß das Naturgesetz nichts anders ist als die Teilnahme am ewigen Gesetz im vernunftbegabten Geschöpf. (Sum. th., I-II, q. 91, a. 2c) (b) Naturgesetz und Offenbarungsgesetz Sittliche Anordnungen haben zu tun mit dem, was an sich gute Sitten betreffen. Da menschliche Sitten gekennzeichnet werden durch ihre Bezogenheit auf die Vernunft, die das spezifische Prinzip menschlicher Daseinsvollzüge (actus) ist, werden diejenigen Sitten gut genannt, die mit der Vernunft übereinstimmen, und diejenigen schlecht, die von der Vernunft abweichen... Da sittliche Anordnungen mit dem, was gute Sitten betrifft, zu tun haben und das ist eben, was mit der Vernunft übereinstimmmt, und, fernerhin, jedes Urteil der menschlichen Vernunft sich irgendwie aus der natürlichen Vernunft ableitet, deshalb ist es notwendig, daß alle sittlichen Anordnungen mit dem Naturgesetz zu tun haben. Dies jedoch auf verschiedene Weise. (1) Einige gibt es, die die natürliche Vernunft jedes Menschen sofort von sich aus alleine 19 Dictum est enim quod ad legem naturae pertinet omne illud ad quod homo inclinatur secundum suam naturam. Inclinatur autem unumquodque naturaliter ad operationem sibi convenientem secundum suam formam, sicut ignis ad calefaciendum. Unde cum anima rationalis sit propria forma hominis, naturalis inclinatio inest cuilibet homini ad hoc quod agat secundum rationem. Et hoc est agere secundum virtutem. Unde secundum hoc, omnes actus virtutum sunt de lege naturali, dictat enim hoc naturaliter unicuique propria ratio, ut virtuose agat. Thomas von Aquin, Summa theologiae, I-II, q. 94, a. 3c.

12 Das Gewissen als zu tun oder nicht zu tun beurteilt...; und solche haben einfachhin mit dem Naturgesetz zu tun (sunt absolute de lege naturae). (2) Einige gibt es, die von Weisen bei subtilerer Überlegung als zu halten beurteilt werden; und diese haben mit dem Naturgesetz zu tun auf solche Weise, daß sie Unterricht (disciplina) brauchen, durch den die weniger Weisen von den Weiseren unterrichtet werden... (3) Einige gibt es, um welche zu beurteilen, die menschliche Vernunft eine göttliche Unterrichtung braucht, die uns über göttliche Dinge unterrichtet. 20 Moral und Offenbarung: Was dem Glauben gehört, geht über die menschliche Vernunft hinaus. Deshalb gelangen wir zu ihnen nur durch Gnade. [... ] Aber zu den Tugendwerken werden wir geleitet durch die menschliche Vernunft, die ein Maßstab für das menschliche Tun ist. Und deshalb war es in diesen Dingen nicht notwendig, daß weitere Anordnungen gegeben werden sollten über die moralischen Anordnungen des Gesetzes hinaus, die mit den Befehlen der Vernunft zu tun haben. 21 20 Sum. th., II II, q. 100, a. 1c. 21 Sum. th., I II, q. 108, a. 2, ad 1)