Die Tabelle ist ein Auszug aus den Tarifen. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Tarifbedingungen!



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Leistungsvergleich Zahnzusatztarife Allianz ZahnFit Allianz ZahnPrivat ARAG Z70 ARAG Z 100 standardmäßiger, einfacher Zahnersatz (Regelversorgung) --- 70% des 100% inkl. Festkostenzuschusses GKV, (bei ZE und Kronen) hochwertiger Zahnersatz mit privatzahnärztlichen Vergütungsanteilen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) 50% inkl. bis max. 50% 70% inkl. bis GOÄ/GOZ 80% inkl., wenn Versorgung durch Behandler mit Kassenzulassung und Maßnahme nicht im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung abgerechnet werden kann Implantate 50 % des RB für die, 70 % inkl. 80% inkl. Implantate, Zahnersatz auf bis Implantat zählt zu GOÄ/GOZ höcherwertigen Zahnerstatz funktionsanalytische wenn medizinisch notwendig Leistungen zu 70% Inlays 75% inkl. bis, 70% inkl. 80% inkl. GOZ; bis Gesamterstattung max. 75% GOZ Zahnbehandlung (PZR) 75% inkl. bis 100% GOZ; Gesamterstattung max. 75% Prophylaxe, bis 50,-, max. 50,- pro 75% inkl. bis Versicherungshr GOZ; Gesamterstattung max. 75% Ziff. 100 bis 102 und 200 GOZ Professionelle Zahnreinigung, max. 50,- pro 75% inkl. bis (s. Z90 Bonus) Versicherungshr GOZ; Gesamterstattung max. 75% Wurzelbehandlung 100% des, 75% des 100% des wenn GKV-Behandlung nicht bezahlt Kieferorthopädie 50% (bei ) (bei KIG 1 u. 2), bis zu 70% 80%, nur wenn GKV nicht leistet Summenbegrenzungen 1. VJ 250 ersten 2 VJ 500 ersten 3 VJ 750 ersten 4 VJ 1.000 1.000 12 Monate 2.000 24 Monate 3.000 36 Monate 4.000 48 Monate 1. Jahr 400 1.-2. Jahr 800 2. VJ 1000 Material- und Laborkosten Heil- und Kostenplan GKV-Leistung Besonderheiten pauschal 40% pauschal 40% keine Kfo-Leistungen bei Verzicht trotz Leistungsanspruch gegenüber GKV Zahnarzt muss Kassenzulassung haben. Kosten nach GOZ werden nur gezahlt, wenn diese nicht im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung abgerechnet werden können. Kostenerstattung bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung, allerdings nur 40 % der, allerdings nur 30% der KJ= Kalenderhr VJ= Versicherungshr Stand 26.03.2015 Seite 1

ARAG Z 50/90 AXA Dent/Dent Smile AXA Premium U Barmenia ZGU-Plus Barmenia AZ 50% inkl. 100% des befundbezogenen 100% inkl. Festzuschusses 85-100% inkl. Vorleistung GKV, je nach GKV-Bonus 35% des RB; ist auf 90% begrenzt; entspricht 100% inkl. VL GKV 90% inkl. (bei Vorsorge über 5 Jahre) 85% inkl. bis GOZ, als Vorleistung der GKV wird maximal der befundbezogene Festzuschuss für die Zahnersatz-Regelversorgung in der GKV ohne Bonus abgezogen 35% des RB bis zu den Regelhöchstsätzen der GOZ; ist auf 100% begrenzt, Regelversorgung 90% inkl. (bei Vorsorge über 5 Jahre) 85% inkl. bis GOZ, als Vorleistung der GKV wird maximal der befundbezogene Festzuschuss für die Zahnersatz-Regelversorgung in der GKV ohne Bonus abgezogen 35% des RB bis zu den Regelhöchstsätzen der GOZ; ist auf 100% begrenzt, Regelversorgung 50% Regelversorgung keine 90% inkl. (bei Vorsorge über 5 Jahre) 85% inkl. bis GOZ 65% des RB bis zu den Regelhöchstsätzen der GOZ; zusammen mit Vorleistung GKV maximal 100%, Regelversorgung ( Wurzel- und, 85% Parodontosebehandlungen, (Wurzel-/Parodontosebehandlu Knirscherschienen) ngen), bis 50,- bis 120 (85%, max. 85 ) bis 120 (85%, max. 85 ) 50% des inkl. Vorleistung 90% 50% des 100% des 85% des 50% bei Einstufung in KlG2 oder alter als 18 Jahre 1. VJ 310 2. VJ 620 1. Jahr 300 ersten 2 Jahre 600 ersten 3 Jahre 900 ersten 4 Jahre 1200 1. VJ 1.000 1.- 2. VJ 2.000 1.- 3. VJ 3.000 1.- 4. VJ 4.500 1. VJ 1.000 ersten 2 VJ 2.000 ersten 3 VJ 3.000 ersten 4 VJ 4.000 ersten 5 VJ 5.000 jährl. Höchstleistung außer Unfall ersten 2 KJ 1000 je KJ gesetzlich Verweis Verweis bis zu den ortsüblichen Preisen Vorlagepflicht Vorlagepflicht ab 1000 RB, ansonsten Kürzung vorab um 50% es gilt das BEL; für Inlays werden die ortsüblichen Preise anerkannt Vorlagepflicht ab 1000 RB, ansonsten Kürzung vorab um 50% pauschal 40% Zahnarzt muss Kassenzulassung haben. Kosten nach GOZ werden nur gezahlt, wenn diese nicht im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung abgerechnet werden können. werden zustehende GKV- Leistungen nicht beansprucht, so werden 40 % (bei Inlays 20%) als von der tarifl. Leistung abgezogen, allerdings nur 40 % der KJ= Kalenderhr VJ= Versicherungshr Stand 26.03.2015 Seite 2

Barmenia PROPHY Barmer GZZ Barmer GZZ+ Conti Startzahn Conti CEZP-U 30% des RB; ist auf 90% begrenzt; entspricht 80% bis 90% inkl. VL GKV 30% des RB bis zu den Höchstsätzen der GOZ 65/75/80% inkl. Vorleistung GKV (Bonussystem analog GKV) 65/75/80% inkl. Vorleistung GKV (Bonussystem analog GKV) bis zu den Höchstsätzen der GOZ 100% der Vorleistung der GKV 100% inkl., wenn keine privatärztlichen Rechnungsanteile 80% inkl. bis GOZ, sobald privatärztliche Vergütungsanteile enthalten sind; erbringt GKV keine Leistung, entfällt Erstattung max. 6 Implantate im Oberkiefer und max. 4 Implantat im Unterkiefer 80% inkl. bis GOZ, sobald privatärztliche Vergütungsanteile enthalten sind; erbringt GKV keine Leistung, entfällt Erstattung nur ab 6 zu ersetzenden Zähnen pro Kiefer 50% des RB, zusammen mit 50/60/65% bis zu den maximal 90% Höchstsätzen der GOZ (analog Bonussystem GKV), bei Austausch von defekten plastischen Füllungen werden nur 150 RB je Inlay anerkannt 100% der Restkosten nach und ggf. Tarif ZG bzw. AZ bis zu den Höchstsätzen der GOZ 80% inkl. bis GOZ, sobald privatärztliche Vergütungsanteile enthalten sind; erbringt GKV keine Leistung, entfällt Erstattung, bis 50,- 100% für Kunststofffüllungen inkl., 100% für Parodontose- und sowie Kinierscherschienen, wenn GKV hierfür nicht leistet 100% bis zu 60 EUR pro Kalenderhr zusammen für Zahnprophylaxe und PZR 100% bis 50,- p.a. (Wurzel-/Parodontosebehandlu ngen) 100% bis zu 60 EUR pro Kalenderhr zusammen für Zahnprophylaxe und PZR, max. 80 pro Kalenderhr 100% des 1. KJ 250 1.-2. KJ 500 1.-3. KJ 750 1.-4. KJ 1.000 Der ist insgesamt auf 1000 je Kalenderhr begrenzt Rechnungsbetrag ersten 2 KJ 1000 3. KJ 1500 4. KJ 2000 ab 5. KJ 15000 je Jahr 1.-2. Kj. 750,- 1.-3. Kj. 1.000,- 1.-4. Kj. 1.250,- 1. - 2. VJ 1.000 1. - 3. VJ 2.000 1. - 4. VJ 4.000 pauschal 40% Verweis keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeiten; Tarif kombinierbar mit Tarif ZG und AZ; 100% für Schmerzakupunktur im Zusammenhang mit Leistungen nach diesem Tarif eigens Preis- Leistungsverzeichnis Vorlage und Genehmigungspflicht ab 500 RB, sonst Halbierung der Leistung gesetzlich Vorlagepflicht leistet die GKV nicht, beträgt der Erstattungssatz 20% bis max. Regelsatz GOZ, allerdings nur 40 % der wird GKV-Leistung für Inlays und Füllungen nicht beansprucht, so werden die Leistungen um 20% gekürzt (Ausnahme Inlays) KJ= Kalenderhr VJ= Versicherungshr Stand 26.03.2015 Seite 3

CSS Zahnersatz plus 100% inkl., wenn nur Regelversorgung CSS Zahnersatz spezial 100% inkl., wenn nur Regelversorgung 70-95% Debeka EZ70 plus Deutscher Ring ZahnStartPur 100% inkl. 100% bei 30% des, zusammen mit der Leistung der GKV jedoch nicht mehr als 80% des 70% inkl. (Bonussystem analog GKV) bis GOZ - 95% 70% inkl. 50% bei 30% des, zusammen mit der Leistung der GKV jedoch nicht mehr als 80% des 70% inkl. (Bonussystem analog GKV) bis GOZ 70% inkl. 50% bei - 95% 30% des, zusammen mit der Leistung der GKV jedoch nicht mehr als 80% des 70% inkl. (Bonussystem analog GKV) bis GOZ 70% inkl. 50% bei 50% inkl., bis 50,- (2x jährlich) 50% inkl., max. 150 pro Kalenderhr 100% des 50% des 50% bei keine keine keine, nach Versicherungsbeginn Heil- und Kostenplan der GKV ist vorzulegen Heil- und Kostenplan der GKV ist vorzulegen Kein Verzeichnis; kein Verweis pauschal 40% Beiträge steigen auf Grund des Älterwerdens, da Beiträge ohne Alterungsrückstellung kalkuliert Zuschlag für nicht ersetzte Zähne; Option Höherversicherung, allerdings nur 40 % der Bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung gelten reduzierte Erstattungssätze KJ= Kalenderhr VJ= Versicherungshr Stand 26.03.2015 Seite 4

Deutscher Ring ZahnPlusPur Deutscher Ring ZahnTopPur DKV KDBE DKV KDBE/KDT85 100% bei 100% bei 100% inkl. 70% bei 90% bei KDT85: inkl. GKV-Vorleistung zu 85% des RB 70% bei 90% bei KDT85: inkl. GKV-Vorleistung zu 85% des RB 70% bei 90% bei KDT85: inkl. GKV-Vorleistung zu 85% des RB 70% inkl. 90% inkl., bis 50,- 70% inkl., max. 150 pro Kalenderhr 90% inkl., max. 150 pro Kalenderhr 2x jährlich à 75 KDBE: bis zu 2 PZR je Kalenderhr, max. jeweils 75 70% des 100% des 100% des Rechnuhngsbetrages 70% inkl. 90% inkl. 100% bei Behandlungsbeginn vor dem 18. KDBE: zu 100%, Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18., nach Versicherungsbeginn, nach Versicherungsbeginn Kfo: max. 1.500 pro Versicherungsfall Kfo: max. 1.500 pro Versicherungsfall KDT85: 1. - 2. VJ 1.000 1. - 3. VJ 1.500 Angemessenheit Angemessenheit Angemessenheit Leistungsverzeichnis, aber empfohlen pauschal 40% Option Höherversicherung Höchstaufnahmealter 39, allerdings nur 40 % der KJ= Kalenderhr VJ= Versicherungshr Stand 26.03.2015 Seite 5

Ergo Direkt ZAB Ergo ZEF Ergo Direkt ZEZ Gothaer Medi Basis Gothaer Medi Premium 100% des befundbezogenen Festzuschusses inkl. 100% des befundbezogenen Festzuschusses inkl. 100% des befundbezogenen Festzuschusses inkl. 100% der Regelleistung 100% der, Regelleistung 75% inkl. 60% inkl. 90% inkl. GKV Vorleistung 75% inkl. 60% inkl. 90% inkl. GKV Vorleistung 75% inkl. 90% inkl. GKV Vorleistung, bis 50,- 100% bei erstmaliger Behandlung bis 18. ; Staffel 1. VJ 250 1. VJ 250 1.-2. VJ 500 1.- 1.-2. VJ 500 1.-3. 3. VJ 750 VJ 750 1.-4. VJ 1.000 1.-4. VJ 1.000 1. - 2. VJ 200 1. - 3. 600 1. - 2. VJ 750 1. - 3. 1.500 1. - 4. VJ 2.250,- gesetzlich gesetzlich gesetzlich Angemessenheit Angemessenheit Vorlagepflicht Vorlagepflicht pauschal 40%, allerdings nur 40 % der KJ= Kalenderhr VJ= Versicherungshr Stand 26.03.2015 Seite 6

Hallesche BISS 80 Hallesche plusz Hanse Merkur EZ Inter Z 80 Janitos JA dental 100% inkl. 100% inkl. 30% des RB, inkl. VL max. 80-100% bei Regelversorgung 100% inkl. 90% des RB; entspricht 80% bis 90% inkl. VL GKV 80% des RB inkl. VL GKV bis GOZ Verdoppelung der GKV- Leistung; keine GOZ- Begrenzung 30% des RB, inkl. VL max. 90% des RB, bis zu den Höchstsätzen der GOZ 65-80% inkl. 60 % - 70% (Bonusregelung) 80% des RB inkl. VL GKV bis GOZ (max. 4 Implantate) max. 500 Erstattung pro Implantat; max. 6 Implantate im Oberkiefer und max. 4 Implantate im Unterkiefer 65-80% inkl. 60 % - 70% (Bonusregelung) 80% des RB inkl. VL GKV bis GOZ Verdoppelung der GKV- Leistung; keine GOZ- Begrenzung Leistung wie ZE jedoch maximal 250 pro "Versicherungshr" 65-80% inkl. 60 % - 70% (Bonusregelung), bis 50,-, 80%, max. 50 je Kalenderhr, bis 60% inkl. Vorleistung GKV bis zum 18. (Staffel) Rechnungsbetrag 1. - 2. VJ 1.000 1. - 3. VJ 1.500 1. - 4. VJ 3.000 1. - 5. 5.000 1. VJ 250 1. - 2. VJ 500 1. - 3. VJ 750 1. - 4. VJ 1.000 Rechnungsbetrag 1. VJ 600 ersten 2 VJ 1200 ersten 3 VJ 1800 ersten 4 VJ 2400 Rechnungsbetrag 1. VJ 750 1. - 2. VJ 1.500 1. - 3. VJ 3.000 0-1 fehlende Zähne (FZ1): 1. VJ 1000 ersten 2 VJ 2000 ersten 3 VJ 3000 ersten 4 VJ 4000 2 fehlende Zähne (FZ2): 1. VJ 300 ersten 2 VJ 600 ersten 3 VJ 900 ersten 4 VJ 1200 3 fehlende Zähne (FZ2): 1. VJ 150 ersten 2 VJ 300 ersten 3 VJ 600 ersten 4 VJ 900 pauschal 40% Verweis Verweis Verweis Leistungsverzeichnis, ca. 5% unter BEL Vorlagepflicht ab 1000 EUR, ansonsten Halbierung der tariflichen Leistung über 1000 EUR RB für fehlender Zähne keine Leistungspflicht Vorlagepflicht Genehmigungspflicht ab 2000 RB, ansonten Halbierung der tariflichen Leistung Leistungsverzeichnis Genehmigungspflicht ab 1000 RB, ansonsten daüber hinaus Halbierung der tariflichen Leistung Optionsrecht für Tarif JA dental plus, allerdings nur 40 % der, aber mit Abschlag, aber eingeschränkte Tarifleistung (50%) bei Zahnersatz KJ= Kalenderhr VJ= Versicherungshr Stand 26.03.2015 Seite 7

Janitos JA dental plus 100% inkl. LKH Z50E LVM ZG 25/ZG 30 50%; bei bis 100% des RB (inkl. aller Vorleistungen) 55% des RB; entspricht 100% inkl. VL GKV 90 % - 80% (Bonusregelung) 50%; bei bis 100% des RB (inkl. aller Vorleistungen) 55% des RB bis zu den Höchstsätzen der GOZ 90 % - 80% (Bonusregelung) 50%, max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 Implantate im Unterkiefer einschließlich vorhandener Implantate; max. 1000 RB je Implantat 90 % - 80% (Bonusregelung) 50% 100% inkl. PZR,, Füllungen nur Füllungen nach der Dentin- Adhäsiv-Bonding-Mehrschicht- Technik, bis 50,- 90 % des bis GOZ, max. 100 EUR Rechnungsbetrag je Versicherungshr 90 % des bis GOZ, max. 100 EUR Rechnungsbetrag je Versicherungshr 50%, max. 50 im KJ 100% des 50% des 80 %, wenn VP bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt ist und Behandlung nach Abschluss des Tarifs beginnt. ersten 2 VJ 1000 ersten 3 VJ 1500 ersten 4 VJ 2000 0-1 fehlende Zähne (FZ1): 1. VJ 1000 ersten 2 VJ 2000 ersten 3 VJ 3000 ersten 4 VJ 4000 2 fehlende Zähne (FZ2): 1. VJ 300 ersten 2 VJ 600 ersten 3 VJ 900 ersten 4 VJ 1200 3 fehlende Zähne (FZ2): 1. VJ 150 ersten 2 VJ 300 ersten 3 VJ 600 ersten 4 VJ 900 50%; bei bis 100% des RB (inkl. aller Vorleistungen) in den ersten 3 KJ insgesamt 3.000 ab dem 4. KJ 20.000 ersten 2 VJ 750 ersten 3 VJ 1500 ersten 4 VJ 2500 pauschal 40% Leistungsverzeichnis Genehmigungspflicht ab 1000 RB, ansonsten daüber hinaus Halbierung der tariflichen Leistung auf Angemessenheit ortsübliche M+L-Kosten Die Tarife ZG 25 und ZG 30 können auch allein versichert werden. Der Erstattungssatz beträgt dann 25% bzw. 30%. Die PZR wird nur aus ZG 30 erstattet. ZE ab Zahn 6 nur in metallischer Ausführung versichert., allerdings nur 40 % der, aber eingeschränkte Tarifleistung (50%) bei Zahnersatz KJ= Kalenderhr VJ= Versicherungshr Stand 26.03.2015 Seite 8

MV 564/768 MV DENTAL ZE-Fest Modultarif z. B. zusammen mit (Tarifstufe 560/561) Tarif MV 768 NÜRNBERGER ZP80 NÜRNBERGER ZRP80/ZV 100% inkl. 100% inkl. 100% inkl. 100% inkl. (560:Verdoppelung der GKV- Leistung; 561: Verdreifauchung der GKV-Leistung) R+V Classic U 100% befundbezogener Festzuschuss inkl. GKV 40% inkl. 560:Verdoppelung der GKV- 80% inkl. bis 80% inkl. Leistung; keine GOZ- GOZ Begrenzung 561: Verdreifachung der GKV- Leistung; keine GOZ- Begrenzung 40% inkl., aber implantatgetragener, aber implantatgetragener Zahnersatz Zahnersatz bis 90% des RB 80% inkl. bis 100 nur Kunststoff-Füllungen, bis 100 je VJ, bis 50,- bis 90%, max. 100, je Versicherungshr bis 90%, max. 100, je Versicherungshr, bis 100 je VJ 100% des bis 40% des RB, nach GKV Vorleistung, 80% bis zum 18. Tarif 564: 1. KJ 250 2. KJ 250 3. KJ 500 4. KJ 500 Tarif 768: 1. KJ 500 2. KJ 500 3. KJ 1.000 4. KJ 5.200 1. VJ 350 2. VJ 350 3. VJ 700 4. VJ 700 2. VJ 500 3. VJ 750 2. VJ 500 3. VJ 750 Angemessenheit Vorlagepflicht ab 2000 RB gesetzlich pauschal 40%, allerdings nur 40 % der Verzicht auf Wartezeit; Für den Austausch intakter für V-Fälle vor Vertragsbeginn plastischer Füllungen besteht bzw. für bei Vertragsbeginn kein Leistungsanspruch; fehlende, nicht ersetzte Zähne besondere Wartezeit und ausdrückl. keine Leistung; Tarif Summenbegrenzung entfällt wird in zwei Tarifstufen bei Unfällen; angeboten (Tarifstufe 560 verdoppelt GKV-Leistung; Tarifstufe 561 verdreifacht GKV-Leistung) KJ= Kalenderhr VJ= Versicherungshr Stand 26.03.2015 Seite 9

R+V Zahn Premium U 100% inkl. GKV-Vorleistung SIGNAL Zahn Plus SIGNAL Start Pur SIGNAL Zahn Top SIGNAL Basis Pur 100% inkl. 100% inkl. 100% inkl. 100% inkl. 90% inkl. GKV-Vorleistung 70% inkl. 50% inkl. inkl. 50% des RB inkl., bis zu den Höchstsätzen der GOZ bzw. GOÄ 90% inkl. GKV-Vorleistung 70% inkl. 50% inkl. inkl. 50% des RB inkl., bis zu den Höchstsätzen der GOZ bzw. GOÄ 90% inkl. GKV-Vorleistung 70% inkl. 50% inkl. inkl. 50% des RB inkl., bis zu den Höchstsätzen der GOZ bzw. GOÄ, zu 70% inkl. Vorleistung GKV 50% des inkl. 50% des RB inkl., bis zu den Höchstsätzen der GOZ bzw. GOÄ, bis 50,-, 70%, max. 100 EUR pro Kalenderhr 50%, max. 150 EUR pro Kalenderhr 90% bis 150 EUR pro Kalenderhr 70% des 50% des 50% des Behandlungsbeginn bis Ende 70% inkl., bis 50% inkl., bis des KJ der Vollendung des 18. nach GKV-VL zu 90% des Restbetrages 21. 21. m 21. 50% des RB inkl., biszu den Höchstsätzen der GOZ bzw. GOÄ, zum 21. 1. KJ 1.000 2. KJ 2.000 3. KJ 3.000 4. KJ 4.000 Bei Kfo mit GKV-VL 1.000, ohne GKV-VL 2.000, nach Versicherungsbeginn, nach Versicherungsbeginn, nach Versicherungsbeginn, nach Versicherungsbeginn Angemessenheit Angemessenheit Angemessenheit pauschal 40% bei fehlenden/nicht ersetzten bei fehlenden/nicht ersetzten Zähnen Staffel Zähnen Staffel, allerdings nur 40 % der KJ= Kalenderhr VJ= Versicherungshr Stand 26.03.2015 Seite 10

TKK Zahn 70 TKK Pro/Praxis Extra Universa Unident Komfort Universa Unident privat Württembergische ZG 70 100% bei Regelversorgung 40% inkl. 100% inkl. 100% inkl. 100% inkl. zu 70% des RB inkl. 40% inkl. 80% inkl. 70% des RB bis zu den Höchstsätzen der GOZ, Vorleistung anderer Kostenträger wie GKV ist auf 80% begrenzt zu 60% des RB inkl. 40% inkl. 80% inkl. 70% des RB bis zu den Höchstsätzen der GOZ, Vorleistung anderer Kostenträger wie GKV ist auf 80% begrenzt zu 60% des RB inkl. 40% inkl. 80% inkl. 70% des RB bis zu den Höchstsätzen der GOZ, Vorleistung anderer Kostenträger wie GKV ist auf 80% begrenzt 80% inkl., bis 50,- bis 75 EUR je Kalenderhr, 100%, max. 100,- alle 2 KJ., 100%, max. 100,- alle 2 KJ. max. 75 EUR je Kalenderhr 75 EUR pro Kalenderhr 80% inkl., bis zum 18. 1. VJ pro Jahr 500,- 1.-2. VJ 1.000,- 1.-3. VJ 1.500,- 1.- 4. VJ 2.000,- 1.-5. VJ 2.500,- 1. KJ 300 EUR 1. - 2. KJ 600 EUR 1. - 3. KJ 900 EUR 1. - 4. KJ 1.200 EUR 1. KJ 750 EUR 1. - 2. KJ 1.500 EUR 1. - 3. KJ 2.250 EUR 1. - 4. KJ 3.000 EUR Rechnungsbetrag in den ersten 12 Monaten 1000 24 Monaten 2000 36 Monaten 3000 48 Monaten 4000 Angemessenheit Angemessenheit Angemessenheit Angemessenheit Verweis Vorlagepflicht ab 1500 RB, ansonsten Kürzung um 50% pauschal 40%, allerdings nur 40 % der KJ= Kalenderhr VJ= Versicherungshr Stand 26.03.2015 Seite 11