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Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

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Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen

Transkript:

OPAS Formulierungsbeschreibung: Emulsionskonzentrat mit 100 g/l (10,1 Gew.-%) Penconazol c 023590-00 Einsatzgebiet: Fungizid zur Bekämpfung von Echtem Mehltau an Reben und Äpfeln. Anwendung Wirkungsweise: Das Produkt ist ein Fungizid aus der Wirkstoffgruppe der riazole mit teilsystemischen Eigenschaften, d. h. der Wirkstoff Penconazol dringt schnell über die Blätter und Stängel in die grünen Pflanzenteile ein. Dadurch ist der Wirkstoff auch vor dem Abwaschen durch Regen geschützt. Das Produkt wirkt vorbeugend und verhindert die weitere Ausbreitung vorhandener Infektionen. Allerdings kann ein bereits eingetretener Schaden durch den Einsatz nicht mehr behoben werden. Wirkungsspektrum: an Äpfeln (Podosphaera leucotricha) an Reben (Uncinula necator) Bei Einsatz von OPAS gegen Echten Mehltau im Weinbau im Rahmen der zugelassenen Anwendungsbedingungen wird nach eigener Erfahrung auch eine Wirkung gegen Schwarzfäule erzielt. Kulturverträglichkeit: OPAS wird nach bisheriger Kenntnis von allen Reb- und Apfelsorten gut vertragen. Der Einsatz von OPAS kann nach bisherigen Erfahrungen auch in berostungsempfindlichen Apfelsorten erfolgen. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte Weinrebe, Ertragsanlagen Weinrebe, Junganlagen Apfel Schadorganismus/ Zweckbestimmung (Uncinula necator) (Uncinula necator) opas 589

Von der Zulassungsbehörde gemäß 18a Pflanzenschutzgesetz genehmigte Anwendungsgebiete WICHIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Eine Liste der zusätzlich genehmigten Anwendungsgebiete sowie weitere Informationen können über das Syngenta BeratungsCenter (08 00-3 24 02 75) bzw. www.syngenta-agro.de angefordert werden. Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte Weinrebe, Nutzung als afeltrauben Erdbeere, nach der Ernte Erdbeere, im Pflanzjahr Erdbeere, in Beständen zur Pflanzguterzeugung Erdbeere Erdbeere Aubergine, omate Gemüsepaprika Zucchini, Patisson Kürbis-Hybriden, mit genießbarer Schale Gurke Schadorganismus/ Zweckbestimmung (Uncinula necator) (Sphaerotheca macularis) (Sphaerotheca macularis) (Sphaerotheca macularis) (Sphaerotheca macularis) (Sphaerotheca macularis) Echte Mehltaupilze (Leveillula taurica) (Erysiphe cichoracearum) (Sphaerotheca fuliginea) (Erysiphe cichoracearum) (Sphaerotheca fuliginea) (Erysiphe cichoracearum) (Sphaerotheca fuliginea) 590 opas

Kürbis und Melone, mit ungenießbarer Schale abak (Erysiphe cichoracearum) (Sphaerotheca fuliginea) (Erysiphe cichoracearum) Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW609: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Apfel: 5 m NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Hinweise zum Wasserschutz: Zur Verhinderung des Eintrags von Präparatresten in Oberflächen-/Grundwasser müssen folgende Hinweise streng beachtet werden: NW466: Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Abs. 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Die grobe Reinigung der Spritzen auf dem Feld vornehmen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten. In einzelnen Bundesländern können generell strengere Abstandsauflagen (als in den Anwendungsbestimmungen festgesetzt) gelten. Diese sind in jedem Falle zu beachten. opas 591

Hinweise zur sachgerechten Anwendung Wartezeiten: Keltertrauben (Junganlagen): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in agen ist nicht erforderlich (F). Aubergine, Erdbeere, Gemüsepaprika, Gurke, Kürbis, Kürbis-Hybriden, Melone, Patisson, omate und Zucchini: 3 age Apfel, abak: 14 age afeltrauben: 28 age Keltertrauben: 35 age Wichtige Hinweise: Wiederholte Anwendung kann zur Wirkungsminderung führen. Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. Sollte trotz empfehlungsgerechter Anwendung von OPAS ein vorzeitiger Wirkungsabfall eingetreten sein, ist sofort mit entsprechenden Fungiziden einer anderen Wirkstoffgruppe weiterzubehandeln. Im Falle eines Wirkungsrückganges, der im Einzelfall nicht vorhersehbar ist, kann keine Haftung übernommen werden. Empfehlungen zum Einsatz: OPAS muss protektiv/vorbeugend und mit der vollen zugelassenen Aufwandmenge eingesetzt werden. Maximal vier Behandlungen/Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe der riazole und anderen kreuzresistenten Wirkstoffen pro Jahr durchführen. Kulturspezifische Empfehlungen zum Fungizidmanagement finden Sie in unseren Kulturbroschüren und im Internet unter www.syngenta-agro.de. 592 opas

Weinrebe, Ertragsanlagen (Uncinula necator) Weinrebe, Junganlagen (Uncinula necator) Apfel Weinrebe, Nutzung als afeltrauben (Uncinula necator) Im Freiland (bis Beginn der Reife, BBCH 81) Spritzen oder sprühen In Ertragsanlagen wird OPAS im Zeitraum von der ersten Vorblütebehandlung (BBCH 15/16) bis zur Abschlussbehandlung (BBCH 81, Reifebeginn) in Spritzintervallen von 10 14 agen eingesetzt. Spritzungen bei Infektionsbeginn bzw. Warndienstaufruf beginnen, besonders gegen Echten Mehltau die Behandlungen mit Erscheinen der Zeigertriebe beginnen bzw. bei Infektionsgefahr vorbeugend einsetzen. Bei starkem Blattzuwachs oder hohem Befallsdruck sind die Spritzabstände zu verkürzen. Basisaufwand: 60 ml/ha Bis ES 61 (Beginn Blüte) 120 ml/ha Bis ES 71 (Fruchtansatz) 180 ml/ha Bis ES 75 (Beeren sind erbsengroß) 240 ml/ha (Dies entspricht einer Anwendungskonzentration von 0,015 % (15 ml/100 l)) In Steillagen jeweils bis zu 25 % höherer Mittelaufwand Maximal 6 Anwendungen Freiland (bis ES 93) Spritzen oder sprühen In Junganlagen kann opas im Zeitraum von der ersten Vorblütebehandlung bis zum Beginn des Laubfalls (BBCH 93) eingesetzt werden. Basisaufwand 60 ml/ha ES 61: 120 ml/ha ES 71: 180 ml/ha ES 75: 240 ml/ha (Dies entspricht einer Anwendungskonzentration von 0,015 % (15 ml/100 l)) In Steillagen jeweils bis zu 25 % höherer Mittelaufwand Maximal 6 Anwendungen 0,125 l/ha und je m Kronenhöhe Maximal 6 Anwendungen pro Vegetationsperiode Spritzen oder sprühen 80 % der Blütenkäppchen abgeworfen bis Beginn der Reife Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Maximal 3 Anwendungen Freiland, spritzen oder sprühen Basisaufwand 60 ml/ha ES 71: 180 ml/ha ES 75: 240 ml/ha (Dies entspricht einer Anwendungskonzentration von 0,015 % (15 ml/100 l)) In Steillagen jeweils bis zu 25 % höherer Mittelaufwand opas 593

Erdbeere, nach der Ernte (Sphaerotheca macularis) Erdbeere, im Pflanzjahr (Sphaerotheca macularis) Erdbeere, in Beständen zur Pflanzguterzeugung (Sphaerotheca macularis) Erdbeere (Sphaerotheca macularis) Erdbeere (Sphaerotheca macularis) Aubergine, omate Echte Mehltaupilze Gemüsepaprika (Leveillula taurica) Zucchini, Patisson (Erysiphe cichoracearum), (Sphaerotheca fuliginea) Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung Insgesamt maximal 4 Anwendungen pro Kultur und Jahr 0,5 l/ha in 2000 l Wasser/ha Spritzen mit Dreidüsengabel Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung Insgesamt maximal 4 Anwendungen pro Kultur und Jahr 0,5 l/ha in 2000 l Wasser/ha Spritzen mit Dreidüsengabel Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung Insgesamt maximal 4 Anwendungen pro Kultur und Jahr 0,5 l/ha in 2000 l Wasser/ha Spritzen mit Dreidüsengabel 0,5 l/ha in 1000 bis 2000 l Wasser/ha (Reihenbehandlung/ mit Dreidüsengabel) Maximal 4 Behandlungen im Abstand von 7 10 agen in dieser Anwendung Insgesamt maximal 4 Anwendungen pro Kultur und Jahr 0,5 l/ha in 1000 bis 2000 l Wasser/ha (Reihenbehandlung) Maximal 4 Behandlungen im Abstand von 7 10 agen in dieser Anwendung Insgesamt maximal 4 Anwendungen pro Kultur und Jahr Pflanzengröße bis 50 cm: 0,25 l/ha in 600 l Wasser/ha Pflanzengröße 50 125 cm: 0,375 l/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,5 l/ha in 1200 l Wasser/ha Pflanzengröße bis 50 cm: 0,25 l/ha in 600 l Wasser/ha Pflanzengröße 50 125 cm: 0,375 l/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,5 l/ha in 1200 l Wasser/ha 0,5 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha 594 opas

Kürbis-Hybriden, mit genießbarer Schale (Erysiphe cichoracearum), (Sphaerotheca fuliginea) Gurke (Erysiphe cichoracearum), (Sphaerotheca fuliginea) Kürbis und Melone, mit ungenießbarer Schale (Erysiphe cichoracearum), (Sphaerotheca fuliginea) abak (Erysiphe cichoracearum) Pflanzengröße bis 50 cm: 0,25 l/ha in 600 l Wasser/ha Pflanzengröße 50 125 cm: 0,375 l/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,5 l/ha in 1200 l Wasser/ha Die Höhenstaffelung gilt nur für aufgeleitete Kulturen. Für nicht aufgeleitete Kulturen kann die in der Anwendung höchst angegebene Aufwandmenge zur Erzielung der hinreichenden Wirksamkeit erforderlich werden. Pflanzengröße bis 50 cm: 0,25 l/ha in 600 l Wasser/ha Pflanzengröße 50 125 cm: 0,375 l/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,5 l/ha in 1200 l Wasser/ha Pflanzengröße bis 50 cm: 0,25 l/ha in 600 l Wasser/ha Pflanzengröße 50 125 cm: 0,375 l/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,5 l/ha in 1200 l Wasser/ha Die Höhenstaffelung gilt nur für aufgeleitete Kulturen. Für nicht aufgeleitete Kulturen kann die in der Anwendung höchst angegebene Aufwandmenge zur Erzielung der hinreichenden Wirksamkeit erforderlich werden. 0,3 l/ha Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 14 21 agen Nachbau: Nach dem Einsatz können alle Kulturen in der Fruchtfolge (auch bei vorzeitigem Umbruch) nachgebaut werden. Anwendungstechnik Ausbringgerät: Spritzgerät regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. Gerät auslitern und den gewünschten Düsenausstoß kontrollieren. Es ist sinnvoll, eine genaue Behälterskala am Spritztank anzubringen (beim Gerätehersteller erhältlich). Ansetzvorgang: Spritzflüssigkeitsreste sind zu vermeiden. Es ist nur so viel Spritzflüssigkeit anzusetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, die erforderliche Spritzflüssigkeitsmenge genau zu berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung opas 595

eines Durchflussmengenmessgerätes bei der ankbefüllung an. Beim Ansetzvorgang wird die Verwendung von üblicher Schutzausrüstung empfohlen. 1. ank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten (Nenndrehzahl). 3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln! 4. Produkt über die Einspülvorrichtung oder direkt in den ank geben. 5. Entleerte Präparatbehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. 6. ank mit Wasser auffüllen. 7. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. Mischbarkeit: OPAS ist mischbar mit FOLPAN 80 WDG, SWICH, DIHANE Neoec, MALVIN, MERPAN 80 WDG, SCORE, RIDOMIL GOLD COMBI, HIOVI JE, INSEGAR WG und vielen anderen Fungiziden und Insektiziden. Mischungen umgehend ausbringen. Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Für eventuelle negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene ankmischungen, insbesondere Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können. Bei weiteren Fragen zur Mischbarkeit rufen Sie bitte das Syngenta BeratungsCenter (08 00-3 24 02 75) an. Spritztechnik: Beim Ausbringen von OPAS ist auf eine gute, gleichmäßige Verteilung der Spritzbrühe zu achten. Überdosierung und Abdrift sind zu vermeiden. Wasseraufwandmenge: Reben (in Abhängigkeit vom Entwicklungsstadium): 400 1600 l/ha Äpfel: 500 l/ha und m Kronenhöhe Werden Sprühgeräte verwandt, so ist die Konzentration entsprechend der eingesparten Wassermenge zu erhöhen. Die Wassermenge richtet sich nach eigenen Erfahrungen und ist der Wuchshöhe der Bäume sowie der Art der Anlage anzupassen. Die Ausbringung mit Recyclinggeräten ist möglich. Ausbringung der Spritzflüssigkeit: Bei der Anwendung sind die Grundsätze der Guten Fachlichen Praxis zu beachten! Abdrift oder sonstiger Eintrag in Gewässer und auf benachbarte Nichtzielflächen sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. 596 opas

Wir empfehlen die ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauchs während der Ausbringung auf der zu behandelnden Fläche. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Während der Fahrt und während der Ausbringung soll das Rührwerk laufen gelassen werden. Nach Arbeitspausen muss die Spritzbrühe erneut sorgfältig aufgerührt werden. Spritzenreinigung: Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gespült werden: 1. echnisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen. 2. Ca. 10 20 % des ankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des anks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Hinweise für den sicheren Umgang Einstufung nach Gefahrstoffverordnung: Xi = Reizend N = Umweltgefährlich Reizt die Augen. Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Hinweise für den Anwenderschutz: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. opas 597

Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646 HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Erste Hilfe: Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Betroffenen warm und ruhig lagern. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen. Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut sofort mit Wasser, anschließend mit Wasser und Seife waschen. Verschmutzte Kleidung vor Wiederbenutzung waschen. Wenn Symptome auftreten, Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Kontaktlinsen entfernen. Unverzüglich Augenarzt aufsuchen. Nach Verschlucken: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Hinweise für den Arzt: Ein spezifisches Antidot ist nicht bekannt. Symptomatische herapie anwenden. oxikologische Beratung bei Vergiftungsfällen: II. Medizinische Klinik und Poliklinik der Universität Mainz, el.-nr. 06131-19240 und elefax-nr. 06131-23 24 68; Notfalltelefon für allgemeine Notfälle (Unfall, Brand, Umwelt-/Ökologieereignisse): el.-nr. 0800-4357796. Auflagen für den Schutz von Fischen/Bienen/Nützlingen: Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art yphlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. 598 opas

Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (Räuberische Blumenwanze) eingestuft. Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Entsorgung Siehe Seite 31 Besondere Hinweise zur Beachtung: Siehe Seite 32 opas 599