Verein für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung e.v. Würzburg-Heuchelhof Berner Straße Würzburg

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Transkript:

B r i e f a n s c h r i f t : S t a d t W ü r z b u r g 97067 W ü r z b u r g FB Soziales FQA (Heimaufsicht) Karmelitenstraße 43 97070 Würzburg Verein für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung e.v. Würzburg-Heuchelhof Berner Straße 10 97084 Würzburg Datum und Zeichen Bei Antwort bitte angeben Ihres Schreibens Unser Zeichen Datum Soz351 27.09.2011 Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht Träger der Einrichtung: Verein für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderte e.v. Berner Straße 10, 97084 Würzburg vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Hans Schöbel zfk-wuerzburg@t-online.de Geprüfte Einrichtung: Wohnanlage St. Konrad in der Nikolausstraße 10, 97082 Würzburg In Ihrer Wohnanlage wurde am 03.8.2011 eine unangemeldete turnusmäßige Prüfung durchgeführt. Bankverbindungen: Sparkasse Mainfranken Würzburg BLZ 790 500 00 Konto: 42 00 00 67 Fürstlich Castell sche Bank Würzburg BLZ 790 300 01 Konto: 90 00 HypoVereinsbank Würzburg BLZ 790 200 76 Konto: 8 131 25 Postbank Nürnberg BLZ 760 100 85 Konto: 6478-852 Hinweis: wegen der besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet, wobei auch immer die weibliche Form beinhaltet ist und keine Diskriminierung darstellen soll. Der Begriff Bewohner ist u.e. zulässig, wenn der Mensch in der Einrichtung nicht auf eine reine Bewohnerrolle reduziert wird. Volksbank Raiffeisenbank Würzburg e.g. BLZ 790 900 00 Konto: 205 Steuerkonten: Sparkasse Mainfranken Würzburg BLZ 790 500 00 Konto: 141 Postbank Nürnberg BLZ 760 100 85 Konto: 87 50-856

- 2 - Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Wohnqualität Soziale Betreuung Bauliche Gegebenheiten Mitwirkung Förderplanung Freiheit einschränkende Maßnahmen Personal Qualitätsmanagement Arzneimittel Pflege und Dokumentation Hygiene Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Einrichtung für erwachsene Menschen mit Behinderung Wohnheim für Werkstattbesucher und Wohnpflegeheim mit Fördereinheit für körper- und mehrfachbehinderte erwachsene Menschen (Leistungen zur Teilhabe, Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, XII) Angebotene Wohnformen: 1 stationäres Wohnheim mit Fördereinheit Ambulant unterstütztes Wohnen, Wohntraining, Einzel-/ Paarwohnen Betreutes Wohnen Tagesstrukturierende Maßnahmen für Menschen mit Behinderung: Fördereinheit innerhalb der Einrichtung (10:00 Uhr 15:00 Uhr) Therapieangebote: Ergotherapie Angebotene Plätze in der Wohnanlage: 31 Belegte Plätze: 31 Plätze im Wohnheim: 14 Plätze im Wohnpflegeheim: 17 11 Einzel- /9 Doppelzimmer Einzelzimmerquote: 55% Fachkraftquote gesamt (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 68,28% Auszubildende: 4-3 -

- 3 - II. Informationen zur Einrichtung II.1. Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Die Struktur-, die Prozess-, die Ergebnis- und die Beziehungsqualität wird für gut befunden. Die (objektive) Lebensqualität und die (subjektive) Lebenszufriedenheit (Zufriedenheit und Wohlbefinden in den Lebensbereichen Wohnen, Betreuung, soziales Umfeld und soziale Beziehungen) der Bewohner als zentraler Aspekt in der Behindertenhilfe wird als Ausgangspunkt aller Bemühungen um Partizipation behinderter Menschen verstanden. Die Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Bewohner wird gezielt gefördert und unterstützt. Die Teilhabe der Bewohner am Leben der örtlichen Gemeinschaft wird intensiv gepflegt, z.b. Discoabend 1x im Monat in einer Innenstadtdiscothek. Die umfassende Mitwirkung der Bewohner in allen Angelegenheiten der Einrichtung ist gesichert. Ein wertschätzender und würdevoller Umgang mit den Bewohnern ist gegeben. Der Grundsatz: Ambulant vor stationär ist gewährleistet (Stufenmodell). Die barrierefreie Wohnanlage strahlt eine angenehme und familiäre Atmosphäre aus, die auch Schutz und Sicherheit gewährleistet. Die Zimmer sind liebevoll individuell und sehr wohnlich, gemütlich und komplett nach den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner eingerichtet. Die Privatsphäre wird soweit wie möglich geachtet (in Doppelzimmern leider nicht möglich; hier zeigt sich deutlich das Primat der Institution ), Respekt und Wertschätzung wird dem Einzelnen entgegengebracht. Die Bedürfnisse, Wünsche und Interessen der Bewohner werden angemessen berücksichtigt. Nach Auskunft einiger Bewohner (Auswahl: Zufallsprinzip) fühlen sich wohl, sicher, geborgen, respektiert, angenommen und zuhause. Gemäß den Fähigkeiten, den Interessen und den Bedürfnissen wird ein individueller Plan (Hilfe-/Förderplan) mit dem Bewohner erstellt. In erster Linie (Ziel) sollen Hilfen zum Leben in größtmöglicher Selbständigkeit und Selbstbestimmung, soziale Integration, d.h. u.a. die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, vermittelt werden. Die Bedürfnisse des Bewohners stehen dabei absolut im Vordergrund. Die Tagesstrukturierenden Maßnahmen (Fördereinheit: Zweiter Lebensbereich ) werden für diejenigen Bewohner angeboten, die nicht am Erwerbsleben teilhaben können. Unter geschützten Bedingungen findet Förderung im sozialen und im lebenspraktischen Bereich satt. Sport und Freizeitaktivitäten erweitern das Angebot. Die Lebensbereiche Beschäftigung/Arbeit und der Wohnbereich arbeiten eng zusammen. Eine Vielzahl von Freizeit- und kulturellen Veranstaltungen, Ausflüge werden auch durch den Einsatz der Ehrenamtlichen Helfer und Angehörigen erst ermöglicht. Eine intensive Zusammenarbeit mit einigen Gruppierungen unterschiedlichster Interessen stellt dieses Angebot sicher. - 4 -

- 4 - Alle Bewohner (außer den Fördereinheitbesuchern) gehen in die Mainfränkischen Werkstätten oder andere externe Arbeitsstellen. Eine regelmäßige Kommunikation zwischen den jeweiligen Verantwortlichen findet statt. II.2. Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Für pflegefachliche und sonstige Fragestellungen werden zusätzliche Veranstaltungen zum bereits umfangreichen Fortbildungsprogramm angeboten. Ein 2-monatiges thematisches FSJ-Treffen findet mit der Hausleitung statt. Ständige Werbung für ehrenamtliche Mitarbeiter, z.b. unter www.wuewowas.de Das inhaltlich differenziert ausgearbeitete Qualitätsmanagementsystem wird im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) gehandhabt und fortlaufend im gesamten Team fortgeschrieben und angepasst. Angehörige werden eingeladen thematisch an den Zielen der Wohnanlage mitzuarbeiten. Eine Bereicherung des Zusammenarbeitens und des Zusammenlebens ist im Hause spürbar. Konzept zu Partnerschaft und Sexualität wurde erarbeitet und umgesetzt. Sehr gute Führungskultur. II.3. Qualitätsempfehlungen [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] Die Einzelzimmerquote sollte ausgeweitet werden. Wohnheimplätze für zwei Personen in einem Raum entsprechen im Allgemeinen nicht den Wohnbedürfnissen von erwachsenen Menschen für lebenslanges Wohnen. Das Recht auf Schutz der Privatsphäre wird verletzt (Art. 22 der UN- Behindertenrechtskonvention. In der neuen AVPfleWoqG wird in der Begründung zum 4 Abs. 3 eine 100%-ige Einzelzimmerquote gefordert). Die Lebenszufriedenheit, die Selbstbestimmung und die individuellen Entscheidungsmöglichkeiten geraten im Doppelzimmer sehr schnell an ihre Grenzen. Aus Gesprächen mit Bewohnern ist immer wieder zu entnehmen, dass viele Konfliktherde und Problemstellungen nur durch das (erzwungene) Zusammenleben in einem Doppelzimmer entstehen und dadurch die Privatheit und Intimität zwangsläufig auf der Strecke bleiben. Bezüglich der Bedarfsmedikation wäre die Einrichtung verpflichtet immer die Indikation, Einzeldosis und Maximaldosis für 24 Std. zu dokumentieren. Verordnete Medikamente sollten immer vom behandelnden Arzt abgezeichnet werden. - 5 -

- 5 - Wegen der zwingend notwendigen Errichtung eines 2. Flucht- und Rettungsweges wäre eine Generalsanierung des gesamten Hauses im Hinblick auf die AVPfleWoqG, die am 01.9.2011 in Kraft tritt, dringend angeraten. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) [Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt.] Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine Mängel festgestellt. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist [Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt.] Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel [Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt.] Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht veröffentlicht wird. Daher kann der zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des Trägers eine Stellungnahme bzw. Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird. Die Stellungnahme/Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden. Die geprüfte Einrichtung, die Bewohnervertretung, das Landratsamt Würzburg / Gesundheitsamt, der Bezirk Unterfranken / Sozialverwaltung und die Regierung von Unterfranken erhalten eine Kopie des Prüfberichtes als PDF-Datei.