Anlage: 1 Bericht des Gesundheitsamtes Hof hinsichtlich der Hygienebegehung

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1 Stadt Hof Klosterstraße Hof Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Hof Stadt e. V. Beethovenstr Hof Hof, 21. Juni 2012 Unser Zeichen Unser Schreiben vom Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom II/50.9 Fachbereich Jugend und Soziales Stadt Hof Klosterstraße Hof Rita Kohlschütter Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) Zimmer Nr. 15 Telefon Telefax rita.kohlschuetter@stadt-hof.de Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Hof Stadt e.v. Beethovenstr Hof Geprüfte Einrichtung: Wohn- und Pflegeheim, AWO Haus Kamilla Am Hohen Münster Hof Anlage: 1 Bericht des Gesundheitsamtes Hof hinsichtlich der Hygienebegehung In der Einrichtung wurde am von Uhr bis Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Wohnqualität Pflege und Dokumentation Verpflegung Arzneimittel Hygiene Personal

2 - 2 - Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Einrichtung für erwachsene Menschen Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Einrichtung für Menschen mit körperlicher Behinderung und MS-Kranke Stationäre Einrichtung für Menschen mit Demenz Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung für alte Menschen Angebotene Wohnformen: Gerontopsychiatrischer Bereich (offener Bereich) Eingestreute Kurzzeitpflege Therapieangebote: Ergotherapie Angebotene Plätze: 151 davon Beschützende Plätze: davon Plätze für Rüstige: Belegte Plätze: 143 Einzelzimmerquote: 50,5 % keine keine (gem. Versorgungsvertrag) Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50 %): 58,81 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 16 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeine Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Die Begehung fand in einer freundlichen Atmosphäre statt und alle Mitarbeiter waren sehr hilfsbereit. Der Umgang der Pflegekräfte mit den Bewohnerinnen und Bewohnern war freundlich, respektvoll und fürsorglich. Das Haus ist jahreszeitlich hübsch dekoriert. Soziale Betreuung wird regelmäßig angeboten und dokumentiert. Ergotherapeuten kommen ins Haus. Es gibt regelmäßig Veranstaltungen für die Bewohner.

3 - 3 - Befragte Bewohner äußerten sich über die Pflege und Betreuung durch das Personal positiv. Die Pflegekräfte sind ruhig und freundlich. Die Einrichtung beschäftigt 16 Auszubildende. Die Medikamente werden bewohnerbezogen in verschließbaren Schränken aufbewahrt. Der Bestand der Betäubungsmittel war korrekt. Die empfohlenen Temperaturen der Medikamentenkühlschränke wurden eingehalten. II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Zur Aufbewahrung der sauberen Wäsche wurden im Wäscheraum die bisherigen Regale durch geschlossene Schränke ausgetauscht. Auf jeden Wohnbereich wurden Schränkchen angeschafft, die mit verschiedenen Spiele und Material zur Beschäftigung ausgestattet sind. II.3 Qualitätsempfehlungen [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] In den Kühlschränken der Wohnbereichsküchen lagern auch Bewohner ihre Lebensmittel. Es wurde eine unsaubere Eisdose eines Bewohners vorgefunden, in der wiederum Konservengläser aufbewahrt wurden. Der Kühlschrank war dadurch verschmutzt. Es wird deshalb geraten, diese schmutzige Verpackung zu entfernen und regelmäßig die Kühlschränke zu kontrollieren. Im großen Speisesaal standen bereits um Uhr die mit Getränken gefüllten Trinkgläser und die Salatschüsselchen für das Mittagessen bereit. Getränke und Salate sollten aus hygienischen Gründen erst kurz vor dem Mittagessen serviert werden, da durch den Speisesaal auch Bewohner und Besucher gehen, die in den dahinterliegenden Wohnbereich wollen. Sie müssen unmittelbar an den Tischen vorbei. Wie bereits mitgeteilt, wurde dies inzwischen geändert. Getränke und Salate werden ab sofort erst 5 Minuten vor dem Essen serviert. Bei einem Bewohner/einer Bewohnerin werden die Medikamente teils oral und teils über eine PEG eingegeben. Jede Pflegekraft weiß zwar darüber Bescheid, aber in der Dokumentation fehlte die genaue Angabe. Es wird geraten, alle Besonderheiten genau zu dokumentieren, da sonst die Gefahr besteht, dass z. B. neue Mitarbeiter/Innen nicht wissen, wie die Arzneimittel zu verabreichen sind. Im Wohnbereich Haydngrund und Fauna lag je ein in Gebrauch befindlicher Insulinpen im Kühlschrank. In Gebrauch befindliche Insulinpens dürfen nicht im Kühlschrank aufbewahrt werden. Um künftige Beachtung wird gebeten.

4 - 4 - Im Wohnbereich Stadthang fand sich im BTM-Vorrat ein halbes Pflaster Fentanyl-ratiopharm 25 µg/h, da vorübergehend entsprechend der ärztlichen Anordnung jeweils nur ein halbes Pflaster geklebt worden war. In der Fachinformation zu Fentanyl-ratiopharm 25 µg/h transdermales Matrixpflaster (Stand August 2010) wird unter 4.2 festgestellt Zerschnittene, geteilte oder in irgendeiner Weise beschädigte Pflaster sollen nicht verwendet werden. Unter 4.4. steht Das transdermale Pflaster soll nicht zerschnitten werden, da keine Informationen über Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit derartig zerteilter Pflaster vorliegen. Nach einer Stellungnahme des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vom April 2008, die weiterhin Gültigkeit hat, ist nach der bestehenden Zulassung eine Teilung der transdermalen Pflaster nicht vorgesehen. Damit bewegt sich das Teilen außerhalb der arzneimittelrechtlichen Zulassung und zwar unabhängig vom Pflastertyp (Matrix oder Membran). Außerdem wird die Anwendungssicherheit in Frage gestellt und die Gewährleistung der Dosiergenauigkeit nach Zuschnitt und die fachgerechte Lagerung unbenutzter Pflasterhälften in den Verantwortungsbereich des Anwenders verlagert. Vor diesem Hintergrund sollte das Teilen von transdermalen Pflastern unterbleiben. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erstmaligen IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, auf Grund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen

5 - 5 - Abdruck: Überprüfte Einrichtung Regierung ggf. mit Gegendarstellung der Einrichtung Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern MDK-Bayern, Ressort Pflege Überörtlicher Träger der Sozialhilfe Bewohnervertretung (nur wenn der Träger der Veröffentlichung zustimmt) Kohlschütter Auditorin FQA

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