Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

Ähnliche Dokumente
Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Soziologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

Technische Universität Dresden Fakultät Bauingenieurwesen. Studienordnung. für das Nebenfach Geologie im Magisterstudiengang

Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Slavistik im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden

Studienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 13.

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.

Studienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 25.

- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17.

- 15/15 - Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10.

3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden.

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Politikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

- 4/1 - Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 18. Januar 2001

- 1 - Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16.

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Experimentalphysik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät

Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Fachrichtung Physik. Studienordnung

- 15/1 - Studienordnung für das Hauptfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10. November 1999

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach. Berufs- und Wirtschaftspädagogik.

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

- 15/14 - Studienordnung. Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium an der Universität Leipzig. Vom 25.

Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung

- 14/13 - Studienordnung für das Nebenfach Informatik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 08. Oktober 1999

Technische Universität Dresden. Fakultät Forst-, Geo- und Hydrowissenschaften. Studienordnung

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Musikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

Studienordnung für das Haupt- und das Nebenfach Sportwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 11.

Studienordnung für das Fach Philosophie mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena

- 30/1 - Studienordnung für das Nebenfach Arabistik und Orientalische Philologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig

- 22/10 - Vom 28. Juni 2001

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

- 41/1 - Studienordnung für das Hauptfach/Nebenfach Ethnologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17.

Studienordnung für das vertieft studierte Fach Latein im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien als Erweiterungsfach. Vom

Inhaltsübersicht. Anlage: Empfehlungen zum Studienablauf im Rahmen der Regelstudienzeit (Studienablaufplan)

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung

- 23/1 - Studienordnung für das Hauptfach Indologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 5. Juli 2001

- 15/1 - Studienordnung für das Hauptfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 25.

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Studienordnung für das Hauptfach Pädagogik im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 4. Juni 2002

- 14/1 - Studienordnung für das 2. Hauptfach Informatik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 08.

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003

- 1 - Studienordnung für das Nebenfach Frankreich-Studien Vom 16. Mai 1997

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung

in: Amtliche Bekanntmachungen Heft 7/2001

Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Kunsterziehung im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien. Vom

- 1 - Studienordnung für das Hauptfach Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. Juni 1997

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Germanistik/Literaturwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden

Inhaltsübersicht. Maskuline Personenbezeichnungen in dieser Studienordnung gelten ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung

Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Version: Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Medieninformatik

Studienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Herder-Institut

- 24/19 - Studienordnung für das Nebenfach Afrikanistik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 9. Juli 2001

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Inhaltsübersicht. Maskuline Personenbezeichnungen in dieser Studienordnung gelten ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.

Technische Universität Dresden. Rahmenstudienordnung. für den Studiengang Lehramt an Mittelschulen

- 30/1 - Studienordnung für das Hauptfach Arabistik und Orientalische Philologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

- 31/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 19.

Studienordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik

Studienordnung für das Hauptfach Germanistik im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 5. Juli 2001

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) Fachbereich Bauingenieurwesen/Architektur. Studienordnung des Studiengangs Bauingenieurwesen

- 5/15 - Studienordnung für das Hauptfach/Nebenfach Anglistik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 23.

Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Alte Geschichte im Studiengang Magister Artium. der Technischen Universität Chemnitz-Zwickau geregelt.

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Version: Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Informatik

Studienordnung für das Nebenfach Sozialpolitik im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät

Studienordnung Politikwissenschaft Inhaltsübersicht

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien'

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach (HF)

Nr. 3 Soziologie 21. Mai 2003

Studienordnung Soziologie Inhaltsübersicht

Studienordnung. Bachelorstudiengang Medientechnik

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik

Studienordnung für das Teilfach Kunstgeschichte im Bachelor-Studiengang Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Studienordnung (neu; gültig zum Wintersemester 1998/99)

Studienordnung. Bachelorstudiengang Drucktechnik

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan

Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom

- 37/5 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Gemeinschaftskunde für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 15.

1 Geltungsbereich. 2 Definition des Faches

Technische Universität Dresden. Rahmenstudienordnung. für den Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF)

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15.

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Alle in dieser Studienordnung aufgeführten Funktionsbezeichnungen werden von Frauen in der weiblichen, von Männern in der männlichen Form geführt.

Studienordnung für das Hauptfach Sinologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig

Studienordnung für den. BA-Studiengang Klassische Philologie/Latinistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1.

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

- 21/19 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 12. Juni 2002

Studienordnung. Bachelorstudiengang Fernsehproduktion

Transkript:

Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 08.09.2001 Aufgrund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 293), erlässt die Technische Universität Dresden die nachstehende Studienordnung als Satzung. (Grammatisch maskuline Personenbezeichnungen in dieser Ordnung gelten gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts.) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Ziele des Studiums 3 Zulassungsvoraussetzungen 4 Studienbeginn und Studiendauer 5 Typen von Lehrveranstaltungen 6 Gliederung und Umfang des Studiums 7 Aufbau und Inhalte des Grundstudiums 8 Aufbau und Inhalte des Hauptstudiums 9 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen 10 Studienberatung 11 In-Kraft-Treten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen Anlage: Studienablaufplan

1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Sächsischen Hochschulgesetzes und der Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang der Technischen Universität Dresden in der jeweils gültigen Fassung Ziel, Inhalt und Ablauf des Studiums für das Fach Kunstgeschichte. 2 Ziele des Studiums (1) Ziel des Studiums im Hauptfach ist es, den Studierenden die erforderlichen Kenntnisse und Methoden zu vermitteln, die sie zur wissenschaftlichen praktischen Arbeit in allen Bereichen der Kunstgeschichte und zum verantwortungsvollen Handeln im Rahmen einer späteren beruflichen Tätigkeit befähigen. (2) Ziel des Studiums im Nebenfach ist es, den Studierenden die erforderlichen Kenntnisse und Methoden zu vermitteln, die sie mit der Kunstgeschichte als wissenschaftlichem Fach vertraut machen und es ihnen ermöglichen, es in Bezug zu den Inhalten und Methoden ihres Hauptfaches zu stellen. (3) Die Kenntnisse und Fähigkeiten sollen während des Studiums so vermittelt werden, da sie unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in den genannten Bereichen durch Weiterbildung und eigene Erfahrungen vertieft und bereichert werden können. 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder ein Zeugnis, das durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannt ist. (2) Die Eignung für das Studium der Kunstgeschichte im Hauptfach wird durch ein Eignungsgespräch festgestellt. (3) Für das Studium im Hauptfach ist der Nachweis des Latinums erforderlich. Soweit das Latinum nicht mit dem Abitur erworben wurde, ist es in der Regel bis zur Zwischenprüfung nachzuweisen. 4 Studienbeginn und Studiendauer (1) Das Studium des Faches Kunstgeschichte kann jeweils zum Wintersemester und Sommersemester aufgenommen werden. (2) Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester. Das Lehrangebot erstreckt sich über 8 Semester. 5 Typen von Lehrveranstaltungen Die folgenden Typen von Lehrveranstaltungen werden angeboten: - Vorlesung - Einführungskurs: propädeutische Lehrveranstaltung für Studienanfänger - Tutorium: begleitend zu Einführungsveranstaltungen - Übung: Lehrveranstaltung mit starkem Anwendungsbezug - Proseminar: Seminar mit einführendem Charakter (Grundstudium) - Seminar: Seminar mit fortgeschrittenem Niveau (Grund- oder Hauptstudium) - Hauptseminar: Seminar mit vertiefendem Niveau im Hauptstudium, durchgeführt von einem Hochschullehrer - Kolloquium: Lehrveranstaltung zu aktuellen Forschungsthemen bzw. zur Vorbereitung von Abschlussarbeiten.

6 Gliederung und Umfang des Studiums (1) Das Fach Kunstgeschichte kann als Haupt- oder Nebenfach studiert werden. Die Kombinierbarkeit mit anderen Fächern wird in der Anlage 2 zur Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang (Fachspezifische Sonderbestimmungen) geregelt. (2) Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von vier Semestern und ein Hauptstudium von fünf Semestern. (3) Die Teilnahme an einer Exkursion von mindestens 8 Tagen Dauer ist für Studierende im Hauptfach Pflicht. Als Nachweis wird ein Teilnahmeschein ausgestellt. (4) Das Studium umfasst Lehrveranstaltungen des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches im Gesamtumfang von 72 SWS im Hauptfach bzw. 36 SWS im Nebenfach. Davon entfallen jeweils die Hälfte auf das Grundstudium und auf das Hauptstudium. (5) Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den einzelnen Semestern ist dem Studienablaufplan zu entnehmen, der gemäss 21 Abs. 4 SächsHG die zeitliche Abfolge der Lehrveranstaltungen empfiehlt. Der Studienablaufplan ist als Anlage Bestandteil dieser Studienordnung. Er kann jedoch auf Beschluss der Fakultät im Sinne einer optimalen Studienorganisation den aktuellen Bedingungen angepasst und geändert werden. In diesem Falle ist die Änderung den Studierenden durch Aushang bekanntzugeben. 7 Aufbau und Inhalte des Grundstudiums (1) Das Studium der Kunstgeschichte umfasst die Mittlere und Neuere Kunstgeschichte, das heißt die Geschichte der Malerei, der graphischen Künste, der plastischen Künste, der Baukunst und des Kunstgewerbes von der frühchristlichen Zeit bis zur Gegenwart, sowie neuer, den traditionellen Kunstbegriff sprengender Kunstformen, außerdem die Kunsttheorie sowie die Methodologie und die Wissenschaftsgeschichte des Faches. In den Lehrveranstaltungen werden an ausgewählten Bereichen und Themen allgemeine und spezielle Fragestellungen erarbeitet und die Methoden ihrer wissenschaftlichen Beantwortung vermittelt. Im Grundstudium sollen sich die Studierenden einen Überblick über die wichtigsten Bereiche der Kunstgeschichte und deren Schlüsselwerke aneignen. Sie sollen sich gleichzeitig mit den Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens (Anfertigung von Referaten und Hausarbeiten, Bibliographieren etc.) vertraut machen. Außerdem sollen sie die methodischen Ansätze der Kunstgeschichte als Wissenschaft in den Grundzügen kennenlernen. (2) Im Hauptfach Kunstgeschichte sind folgende Lehrveranstaltungen zu besuchen: 1.Pflichtbereich: Von den 36 SWS im Grundstudium entfallen 16 auf Pflichtveranstaltungen (Vorlesungen, Einführungskurse, Proseminare). 2.Wahlpflichtbereich: Die restlichen 20 SWS können aus dem Angebot der Wahlpflichtveranstaltungen belegt werden. (3) Im Nebenfach Kunstgeschichte sind folgende Lehrveranstaltungen zu besuchen: 1.Pflichtbereich: Von den 18 SWS im Grundstudium entfallen 14 auf Pflichtveranstaltungen (Vorlesungen, Einführungskurse, Proseminare). 2.Wahlpflichtbereich: Die restlichen 4 SWS können aus dem Angebot der Wahlpflichtveranstaltungen belegt werden. Die Verteilung der Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen ist dem Studienablaufplan in der Anlage dieser

Ordnung zu entnehmen. Darüber hinaus sollen die Studierenden sich ergänzendes Überblickswissen und Materialkenntnisse selbstständig durch Lektüre der kunsthistorischen Handbücher und grundlegenden methodischen Werke aneignen. Dafür werden ihnen Literaturhinweise angeboten. (4) Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. Bis zur Zwischenprüfung sind die folgenden Leistungsnachweise zu erbringen, wovon mindestens einer bis zum Beginn des dritten Semesters vorliegen muss: 1.Für das Studium des Faches Kunstgeschichte als Hauptfach: - vier mit mindestens "ausreichend" benotete Leistungsnachweise aus dem Lehrangebot für das Grundstudium. Mindestens zwei Leistungsnachweise müssen in Pflichtveranstaltungen erworben sein, einer davon resultiert aus dem jeweils mit einer Klausur erfolgreich abgeschlossenen Besuch der beiden Einführungskurse; - das Latinum. 2.Für das Studium des Faches Kunstgeschichte als Nebenfach, sofern das Nebenfach nicht studienbegleitend geprüft wird: - zwei mit mindestens "ausreichend" benotete Leistungsnachweise aus dem Lehrangebot für das Grundstudium. Ein Leistungsnachweis resultiert aus dem jeweils mit einer Klausur erfolgreich abgeschlossenen Besuch der beiden Einführungskurse. Wird die Zwischenprüfung im Nebenfach gemäß 16 der Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang studienbegleitend abgelegt, sind als Zulassungsvoraussetzung keine Leistungsnachweise erforderlich. Die studienbegleitende Prüfung besteht dann aus Prüfungsleistungen in den folgenden drei Bereichen: - Hauptwerke der Kunstgeschichte, - Geschichte der Architektur und der Bildkünste, - Methoden und Quellen der Kunstgeschichte. Eine dieser Prüfungsleistungen muss bis zum Beginn des dritten Semesters abgelegt werden. Näheres regelt die Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. 8 Aufbau und Inhalte des Hauptstudiums (1) Das Hauptstudium umfasst fünf Semester. Die Lehrveranstaltungen werden in den ersten vier Semestern des Hauptstudiums besucht, Teile des vierten Semesters und das fünfte Semester des Hauptstudiums sind dem Ablegen der Fachprüfungen und der Anfertigung der Magisterarbeit vorbehalten. Die Magisterarbeit ist im Hauptfach und bei der Kombination von zwei Hauptfächern im ersten Hauptfach anzufertigen. (2) Im Hauptfach sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 36 SWS zu besuchen. Alle Lehrveranstaltungen speziell für das Hauptstudium sind Wahlpflichtveranstaltungen. Außerdem können Lehrveranstaltungen besucht werden, die für Studierende aller Semester ausgewiesen sind. (3) Im Nebenfach sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 18 SWS zu besuchen. Alle Lehrveranstaltungen speziell für das Hauptstudium sind Wahlpflichtveranstaltungen. Außerdem können Lehrveranstaltungen besucht werden, die für Studierende aller Semester ausgewiesen sind. Darüber hinaus sollen die Studierenden ihre Kenntnisse durch das Studium der wissenschaftlichen Fachliteratur selbstständig vertiefen. Dazu können sie sich von den Lehrenden im persönlichen Gespräch beraten lassen. (4) Das Hauptstudium wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen. Bis zur Magisterprüfung sind die folgenden Zulassungsvoraussetzungen zu erbringen: 1.Für das Studium des Faches Kunstgeschichte als Hauptfach: - der Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung; - vier mit mindestens "ausreichend" benotete Leistungsnachweise, die in Lehrveranstaltungen für das Hauptstudium erworben wurden, davon mindestens zwei in Hauptseminaren.

Mindestens ein Leistungsnachweis muss in einem methodologischen bzw. wissenschaftstheoretischen Seminar erworben werden. Die Leistungsnachweise werden in der Regel in Form mündlich vorgetragener und danach in schriftlicher Ausarbeitung vorgelegter Seminarreferate erbracht; - der Nachweis der Teilnahme an einer Exkursion von mindestens 8 Tagen Dauer. Diese dient dem Studium von Hauptwerken der Bildenden Kunst und Architektur einer Kulturlandschaft oder Stadt im Original. 2.Für das Studium des Faches Kunstgeschichte als Nebenfach: - zwei mit mindestens "ausreichend" benotete Leistungsnachweise, die in Lehrveranstaltungen für das Hauptstudium erworben wurden, davon mindestens einer in einem Hauptseminar. Die Leistungsnachweise werden in der Regel in Form mündlich vorgetragener und danach in schriftlicher Ausarbeitung vorgelegter Seminarreferate erbracht. Näheres regelt die Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. 9 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Auf Antrag werden den geforderten Studien- und Prüfungsleistungen gleichwertige Leistungen, die in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen erbracht wurden, entsprechend 13 der Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden anerkannt. 10 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Technischen Universität Dresden und erstreckt sich auf die Fragen der Studienmöglichkeiten, Einschreibemodalitäten und allgemeine studentische Angelegenheiten. Die studienbegleitende fachliche Beratung obliegt den Hochschullehrern und wissenschaftlichen Mitarbeitern des Faches. Die fachliche Beratung unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung und Schwerpunktsetzung, in inhaltlichen Fragen der Zwischen- und Magisterprüfung sowie der Planung von Praktika, Auslandsstudienaufenthalten usw. (2) Studierende, die bis zum Beginn des dritten Semesters noch keinen Leistungsnachweis erworben bzw. im Falle der studienbegleitenden Nebenfachprüfung bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Prüfungsleistung erbracht haben, müssen im dritten Semester an einer Studienberatung teilnehmen. An einer Studienberatung müssen auch Studierende teilnehmen, die ihre Zwischenprüfung nicht bis spätestens zum Beginn des fünften Semesters bestanden haben. 11 In-Kraft-Treten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen (1) Diese Studienordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2000 in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Dresden veröffentlicht. (2) Für Studierende, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Ordnung noch im Grundstudium sind, gilt diese Studienordnung grundsätzlich ab Beginn des Hauptstudiums. Die Studierenden können jedoch schon im Grundstudium von sich aus zu der neuen Ordnung übertreten. Studierende, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits im Hauptstudium befinden, können die Magisterprüfung auf Antrag noch nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung vom 08.02.1994 in der zuletzt geänderten Fassung vom 31.03.2000 ablegen. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senates der Technischen Universität Dresden vom

11.08.1999 und der Anzeige beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Dresden, den 08.09.2001 Der Rektor der Technischen Universität Dresden Prof.Dr.rer.nat.habil. A. Mehlhorm

Anlage 1 Empfohlener Studienablaufplan für das Studium des Faches Kunstgeschichte (P = Pflichtveranstaltung, WP = Wahlpflichtveranstaltung) 1. Für das Studium des Faches Kunstgeschichte als Hauptfach 1.1 Im Grundstudium (36 SWS) 1. Semester 2 SWS Einführungskurs "Einführung in das Studium der Architekturgeschichte" (P) 2 SWS Einführungskurs "Einführung in das Studium der Bildkünste" (P) 4 SWS nach Wahl aus dem Angebot von Vorlesungen, Proseminaren und Übungen (WP) 2. Semester 2 SWS Methodisch-systematisches Proseminar (P) 4 SWS nach Wahl aus dem Angebot von Vorlesungen, Proseminaren und Übungen (WP) 3. Semester 2 SWS Methodisch-systematisches Proseminar (P) 2 SWS nach Wahl aus dem Angebot von Vorlesungen, Proseminaren und Übungen (WP) 4. Semester 2 SWS Übung vor Originalen im Museum (WP) 2 SWS nach Wahl aus dem Angebot von Vorlesungen, Proseminaren und Übungen (WP) 1.2 Im Hauptstudium (36 SWS) Alle Lehrveranstaltungen speziell für das Hauptstudium sind Wahlpflichtveranstaltungen. Außerdem können Lehrveranstaltungen besucht werden, die für Studierende aller Semester ausgewiesen sind. 5. Semester 2 SWS Hauptseminar mit historisch-materialbezogener Themenstellung 6 SWS aus dem Angebot für das Hauptstudium sowie dem Angebot für alle Studierende 6. Semester 2 SWS Hauptseminar mit historisch-materialbezogener Themenstellung 6 SWS aus dem Angebot für das Hauptstudium sowie dem Angebot für alle Studierende 7. Semester 2 SWS Hauptseminar mit historisch-materialbezogener Themenstellung 6 SWS aus dem Angebot für das Hauptstudium sowie dem Angebot für alle Studierende 8. Semester 2 SWS Hauptseminar mit historisch-materialbezogener oder mit methodologischsystematischer Themenstellung 4 SWS aus dem Angebot für das Hauptstudium sowie dem Angebot für alle Studierende

2. Für das Studium des Faches Kunstgeschichte als Nebenfach 2.1 Im Grundstudium (18 SWS) 1. Semester 2 SWS Einführungskurs "Einführung in das Studium der Architekturgeschichte" (P) 2 SWS Einführungskurs "Einführung in das Studium der Bildkünste" (P) 2. Semester 2 SWS Methodisch-systematisches Proseminar (P) 3. Semester 4. Semester 2.2 Im Hauptstudium (18 SWS) Alle Lehrveranstaltungen speziell für das Hauptstudium sind Wahlpflichtveranstaltungen. Außerdem können Lehrveranstaltungen besucht werden, die für Studierende aller Semester ausgewiesen sind. 5. Semester 2 SWS Hauptseminar mit historisch-materialbezogener Themenstellung 2 SWS aus dem Angebot für das Hauptstudium sowie dem Angebot für alle Studierende 6. Semester 2 SWS Hauptseminar mit historisch-materialbezogener Themestellung 2 SWS aus dem Angebot für das Haupstudium sowie dem Angebot für alle Studierende 7. Semester 4 SWS aus dem Angebot für das Hauptstudium sowie dem Angebot für alle Studierende 8. Semester 2 SWS aus dem Angebot für das Hauptstudium sowie dem Angebot für alle Studierende