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Transkript:

Ralf Meyering Abteilung Wasser und Boden Landkreis Grafschaft Bentheim

Gliederung 1. Situation im Landkreis Grafschaft Bentheim 2. Grundwasserdargebot nach Bewirtschaftungserlass 3. wasserbehördliches Erlaubnisverfahren 4. bisherige Entwicklung der Feldberegnung 5. zukünftige Entwicklung der Feldberegnung

1. Situation im Landkreis Grafschaft Bentheim

Übersicht Feldberegnung

Übersicht Feldberegnung Niedergrafschaft

Übersicht Feldberegnung Obergrafschaft

2. Grundwasserdargebot nach Bewirtschaftungserlass

Übersicht Grundwasserkörper GWK Grenzaa GWK Untere Vechte links GWK Itter GWK Niederung der Vechte rechts

Übersicht des Mengendargebotes Untere Vechte links 30 Brunnen ~ 270.000 m³/a Niederung der Vechte rechts 73 Brunnen ~ 700.000 m³/a Itter 90 Brunnen ~ 900.000 m³/a Grenzaa 30 Brunnen ~ 270.000 m³/a

3. wasserbehördliches Erlaubnisverfahren

Gesetzliche Grundlagen EU Bund Land Wasserrahmenrichtlinie Wasserhaushaltsgesetz 8 bis 10 WHG Nds. Wassergesetz 8 bis 10 NWG Grundwasserbewirtschaftungserlass

Antragsumfang Der Umfang der Antragsunterlagen richtet sich nach den Vorgaben der Geo-Fakten 3 des LBEG. Ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. 8-10 WHG i. V. mit 8-10 NWG zur Grundwasserentnahme für Beregnungszwecke muss aus folgenden Unterlagen / Angaben bestehen: 1. Antragsteller 2. Erläuterungsbericht (Art, Umfang und Zweck) 3. Übersichtskarte i. M. 1:25.000 4. Lageplan i. M. 1:5.000 5. Brunnenausbauzeichnung 6. Beregnungsanlagenbeschreibung 7. Pumpversuch 8. Auswertung Pumpversuch sowie Berechnung Absenkbereich, -Reichweite 9. Naturschutzfachliche Bewertung 10. Einverständniserklärung bei Pachtflächen

Antragsumfang zu 1. zu 2. - - Name und Adresse des Antragstellers, kurze Erläuterung des geplanten Vorhabens Begründung der Beregnung Entnahmestellen und Grundstücke, auf denen die Beregnung geplant ist, mit Katasterbezeichnung und Angabe des Eigentümers - - - Größe der zu beregnenden Fläche in ha geplante Nutzung (Fruchtanbau) auf der zu beregnenden Fläche Pumpenart und -leistung (Beschreibung) zu 2. - Dauer der Gewässerbenutzung (Jahreszeitraum) - geplante Entnahmemengen in m³/h (Kubikmeter pro Stunde) m³/d (Kubikmeter pro Tag) m³/a (Kubikmeter pro Jahr) - voraussichtliche Auswirkungen bei Entnahme auf den Wasserhaushalt: Absenkung des Grundwasserstandes, Größe des Grundwassereinzugsgebietes, Auswirkungen auf den Vegetationsbestand und die Wasserversorgung

Antragsumfang zu 3. zu 4. Farbliche Darstellung der Beregnungsflächen und Kennzeichnung der Entnahmestellen Farbliche Darstellung der Beregnungsflächen, Kennzeichnung der Entnahmestellen sowie Angabe der Beregnungsflächengröße und Nutzung (Fruchtanbau) zu 5. zu 6. Tiefe, Verfilterung, Durchmesser, Wassersperren, Grundwasserstand sowie Schichtenverzeichnis der Brunnen- oder Aufschlussbohrung Beschreibung der Beregnungsanlage (Regnertyp, Düsendurchmesser, Düsendruck, Wasserverbrauch usw.) zu 7. Pumpversuchsbericht gemäß DVGW-Regelwerk und Lageplan i. M. 1:5.000

Gültigkeitsdauer wasserbehördliche Erlaubnis gem. 8-10 WHG - zeitliche Befristung - der Landkreis Grafschaft Bentheim erteilt zur Zeit wasserbehördliche Erlaubnisse zur Entnahme von Grundwasser im Rahmen der Feldberegnung für eine Dauer von 15 Jahren die zeitliche Befristung von 15 Jahren gibt den Landwirten eine gewisse Planungssicherheit es besteht bei Bedarf (klimatische Veränderungen, Nutzungskonkurrenz) jederzeit die Möglichkeit die wasserbehördliche Erlaubnis zu widerrufen

Gültigkeitsdauer 10-Jahreszeitrau Wasserkotiget gem. Bewirtschaftungserlass gem. Bewirtschaftungserlass MU vom 29.05.2015 Die Wasserbehörde soll den Antragsteller auf eine sparsame Wasserverwendung hinweisen. Von einer sparsamen Verwendung des Wassers für die Feldberegnung kann im allgemeinen ausgegangen werden, wenn die Beregnung auf der Grundlage von Bodenfeuchtemessungen oder Berehuge der kliatishe Wasserilaz erfolgt. Hierzu gee die Hieise zu Eisatz der Felderegug des Faherades Felderegug praktikale Hilfe.

Vorgaben wasserbehördliche Erlaubnis: Ihnen wird gestattet, Grundwasser zur Beregnungszwecke aus den unten aufgeführten Brunnen im Landkreis Grafschaft Bentheim zu entnehmen: Entnahmestelle Gemarkung Flur Flurstück UTM-Koordinaten max. Entnahmemenge 10/a; 2016-2026 I Lohne 51 3/7 376341/ 5818913 427.500 m³ Diesem Bescheid liegen folgende Daten für die Entnahme aus den o. g. Brunnen zugrunde: Brunnen I Jahr Landwirtschaftliche Nutzfläche Zusatzregenbedarf ab 2016 57 ha 75 mm bzw. 42.750 m³/a Die wasserbehördliche Erlaubnis ist bis zum 31.12.2031 befristet.

4. Bisherige Entwicklung der Feldberegnung

Entwicklung der Feldberegnung Im Zeitraum 1980 2000 wurden etwa 90 Brunnen gebohrt bzw. die Entnahme genehmigt. - ohne zeitliche Befristung-

Entwicklung der Feldberegnung Erhöhtes Aufkommen der Feldberegnung im Sommer 2006 bedingt durch die seit Juni lang anhaltende Trockenheit in Verbindung mit den hohen Temperaturen wurde vermehrt in den Bereichen Emlichheim, Wietmarschen und Itterbeck/Getelo die Feldberegnung durch die Landwirte aufgenommen vielfach bestehende Brunnen ohne Vorliegen einer wasserbehördlichen Erlaubnis die Grundwasserentnahmen wurden durch die Polizei der UWB angezeigt Reaktion seitens der UWB: Verbote hinsichtlich Entnahme aus Oberflächengewässern: Dinkel, Radewjicke, Bodenabbauseen; Erteilung von wasserbehördlichen Erlaubnissen bei Grundwasserentnahmen (Zulassung vorzeitiger Beginn)

Entwicklung der Feldberegnung 2007 öffentliche Informationsveranstaltung in Laar Darlegung der Anforderungen bezüglich des Umfangs der Antragsunterlagen ca. 30 Landwirte nehmen an der Sitzung teil Schwerpunkt Niedergrafschaft Anfrage bei regionalen Ing.-Büros durch das Landvolk

Entwicklung der Feldberegnung Jahr 2009 Eingang der ersten Anträge durh die kliatishe Etspaug i 2009 erfolgt der Atragseigag sehr zögerlich es werden weitere Ing.-Büro s auf diesem Gebiet tätig

Entwicklung der Feldberegnung Jahr 2010 Aufgrund der klimatischen Entwicklung werden die Landwirte wieder aktiv es folgen vielfache Anfragen bei der UWB von den genannten ca. 30 Anträgen des bearbeitenden Ing.-Büros ist erst ein kleiner Teil bei der UWB eingegangen da die Trockenheit bis Ende Juli anhält, erhöht sich der Druck auf die UWB seitens der Landwirte die Zahl der eregugsillige Ladirte erhöht sih es werden wieder ungenehmigte Grundwasserentnahmen aus bestehenden Brunnen festgestellt gegen ca. 5 Landwirte werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet es zeigt sich, dass die Zahl der Betriebe, welche eine Feldberegnung einsetzen möchten, auf über 50 steigen wird es werden regionale Schwerpunkte festgestellt (Wietmarschen, Laar, Itterbeck)

Entwicklung der Feldberegnung Jahr 2011 das relativ trockene Frühjahr ruft wieder einige Landwirte auf den Plan es kommen Anfragen auch aus dem Heseper Bereich für den Bereich Getelo-Itterbeck zeichnet sich eine vermehrte Flut von Erlaubnisanträgen ab der UWB liegen Anträge für die Bereiche Wietmarschen-Lohne und Itterbeck vor weitere Anträge sind angekündigt

5. Zukünftige Entwicklung der Feldberegnung

Zukünftige Entwicklung der Feldberegnung Legende: Potentielle Beregnungsbedürftigkeit in Niedersachsen Zeitraum 1961-1990 DWD [NIBIS-Kartenserver LBEG]

Zukünftige Entwicklung der Feldberegnung Legende: Potentielle Beregnungsbedürftigkeit in Niedersachsen Zeitraum 2011-2040 WETTREG [NIBIS-Kartenserver LBEG]

Beregnungsbedürftigkeit Niedergrafschaft

Beregnungsbedürftigkeit Obergrafschaft

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit