Wartung und Instandhaltung von Gebäuden Arbeitnehmerschutz gesetzeskonform umgesetzt

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Transkript:

Wartung und Instandhaltung von Gebäuden Arbeitnehmerschutz gesetzeskonform umgesetzt

Sicherheit bei Dacharbeiten Ing. Thomas Holzknecht AUVA Innsbruck Fachkundiges Organ für Bauwesen

Gefahren bei Dachsanierungsarbeiten Geneigte Dächer, Sturz über die Traufenkante Geneigte Dächer, Sturz über die Giebelseite Flache Dächer, Sturz über den Dachrand Sturz durch nicht durchbruchsichere Dachflächen Sicherungsmöglichkeiten laut Bauarbeiterschutzverordnung (BauV), 11. Abschnitt! 3

Technische Möglichkeiten der Sicherung Absturzhöhe >3m, Dachneigung bis 20 Absturzsicherung (Geländer), Abgrenzung, Fanggerüst Absturzhöhe >3m, Dachneigung > 20 bis 45 Dachfanggerüst, Dachschutzblende (mit Einschränkung!) Absturzhöhe >3m, Dachneigung >45 Dachfanggerüst, Dachschutzblende (mit Einschränkung!) ZUSÄTZLICH Verwendung von PSAgA Schutz gegen Durchbruch laut BauV 90 Unterdachkonstruktion, Fanggerüste, Auffangnetze, PSAgA Laufstege oder Dachleitern (bei Absturzhöhe bis 5m) 4

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Bei geringfügigen Arbeiten Arbeiten ausschließlich am Dachsaum, Arbeiten im Giebelbereich Wenn der erforderliche Aufwand für kollektive Schutzmaßnahmen unverhältnismäßig hoch ist (dies ist konkret zu prüfen!) Seit 2014 gilt die Verordnung persönliche Schutzausrüstung (PSA-V), unter anderem sind Übungen mit der PSAgA durchzuführen! Laut den Grundsätzen der Gefahrenverhütung (ASchG 7) ist IMMER zu prüfen, ob kollektive Schutzmaßnahmen angewendet werden können T O P -Prinzip! 5

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Auffangsystem Sicherheitsgeschirr Falldämpfer Seil + Seilkürzer Höhensicherungsgerät Anschlagpunkt Haltesystem 6

ÖNORM B 3417/2010 Sicherheitsausstattung und Klassifizierung von Dachflächen für Nutzung, Wartung und Instandhaltung Ziel ist die Verbesserung der zukünftigen Ausstattung von Dächern mit zielführenden Sicherungssystemen (siehe BauKG!) Mindestausstattung von Dachflächen mit ständigen Sicherheitseinrichtungen, in Abhängigkeit von Nutzungskategorie und Personengruppe Begriffsbestimmungen Einzelanschlagpunkte, Laufstege, mobile Anschlageinrichtungen, Anschlageinrichtungen mit horizontaler Führung Ausführungsdetails Fachgerechte Montage laut Herstellerangaben Regelmäßige Prüfung der Anschlageinrichtung 7

Ausstattungsklassen von Dächern laut ÖNORM B 3417:2010 Nutzungskategorie A: sehr gering Nutzung, Wartung >5 Jahre keine Schneeräumung B: gering Nutzung, Wartung 2-5 Jahre Schneeräumung selten C: mittel Nutzung, Wartung < 2Jahre Schneeräumung wahrscheinlich D: hoch Nutzung, Wartung oft Schneeräumung wahrscheinlich Speziell geschulte Personen (Zimmerer, Spengler, Dachdecker, ) Sonstige geschulte Personen (Lüftung, Gärtner, Installateur,..) Sonstige ungeschulte Personen (Betriebspersonal, ) Öffentlicher Personenverkehr, private Nutzung 1 2 3 4 2 2 3 4 2 3 3 4 3 3 3 4 1 Einzelanschlagpunkte (ev. temporär), Belichtungselemente in der Dachebene sichern, 2 Horizontale Führungen (ergänzende EAP), Belichtungselemente generell sichern, 3 Verkehrswege und Arbeitsplätze mit Seitenschutz, restliche Dachbereiche abgrenzen, 4 Verkehrswege und Arbeitsplätze laut Bauvorschriften

Wartungsarbeiten auf Flachdächern Schriftstück des BMASK vom 12.6.2014 (Geschäftszahl BMASK-461.304/0003-VII/A/2/2014) Absturzgefahr: am Dachrand und bei nicht-durchbruchsicheren Elementen Inhalt: Technische Schutzmaßnahmen gegen Absturz, Koordination mit Fremdunternehmen, Evaluierung der Absturzgefahr, Verwendung der PSAgA, Unterweisung. 9

1. Arbeiten durch eigene Arbeitnehmer 1.1 1.2 1.3 Grundsätzlich Evaluierung der Absturzgefahr, Unterweisung über Maßnahmen, erf. PSAgA zur Verfügung stellen und Anschlagpunkte definieren Arbeitnehmer des für das Dach Verfügungsberechtigten Anbringen von Absturzsicherungen und Umwehrungen, Anschlagpunkten, erf. Kennzeichnung der Gefahrenstellen Arbeitnehmer des NICHT für das Dach Verfügungsberechtigten Schutzmaßnahmen laut 1.1 Bemühen um Verbesserungen baulicher Art laut 1.2 (mögliche zivilrechtliche Schadenersatzforderungen nach Unfall!) 10

2. Arbeiten durch Fremdunternehmen 2.1 2.2 Pflichten des Fremdunternehmens (auswärtige Arbeitsstelle BauV!) Koordination mit Arbeitsstätte, Evaluierung der Absturzgefahr, Unterweisung über Maßnahmen, erf. PSAgA zur Verfügung stellen und Anschlagpunkte definieren Pflichten gegenüber fremden Arbeitnehmern Koordinationspflichten: Information über Gefahrenstellen und ev. Anschlagpunkte, Zugang zu SiGe-Dokumenten, einvernehmliche Festlegung von Maßnahmen, Sorgetragen für die Durchführung der Schutzmaßnahmen Genehmigungsverfahren: technische Maßnahmen gegen Absturzgefahr Wenn nicht berechtigt, das Anbringen von Schutzeinricht. durchzuführen: Bemühen um Verbesserungen baulicher Art 11

Hilfestellungen Broschüre: Sicherheit auf dem Dach https://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/auvaportal/content/contentwindo w?viewmode=content&action=2&contentid=10007.672840 Broschüre: Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern Normenliste https://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/auvaportal/content/contentwindo w?viewmode=content&action=2&contentid=10007.672046 EN 795: Anschlageinrichtungen EN 517: Sicherheitsdachhaken EN 516: Laufstege, Trittflächen, etc. EN 363: Persönliche Absturzschutzausrüstung und systeme EN 1873: Lichtkuppeln EN 13374: Temporäre Seitenschutzsysteme 12

Wartung und Instandhaltung von Gebäuden Arbeitnehmerschutz gesetzeskonform umgesetzt