(Reisebedingungen der Partner-Flugreisen GmbH Stand 01.01.2012) 1. Partner-Flugreisen wird als Reisevermittler oder als Reiseveranstalter tätig. Dies ergibt sich konkret aus der namentlichen Benennung des Reiseveranstalters. Ist Partner-Flugreisen dort als Reiseveranstalter bezeichnet, so gelten die folgenden Bedingungen zusätzlich, ist dort ein anderer Reiseveranstalter namentlich bezeichnet, so gelten dessen eventuell abweichenden Bedingungen. Mit der schriftlichen, mündlichen oder telefonischen Anmeldung bietet der Kunde Partner-Flugreisen GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Partner-Flugreisen GmbH zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Partner-Flugreisen GmbH dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. 2. Mit Vertragsabschluss hat der Kunde eine Anzahlung in Höhe von mindestens 100 Euro zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung hat zu dem in der Reisebestätigung bezeichnetem Datum zu erfolgen. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75 Euro nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach vollständiger Zahlung des Reisepreises zugesandt oder ausgehändigt. Ist der Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird Partner-Flugreisen GmbH von der Leistungspflicht frei und kann vom Kunde die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungs-verweigerung hatte. 3. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, wie z. B. Änderungen von Flugzeiten, Terminen, Zwischenlandungen, der Einsatz anderer Fluggeräte sowie anderer Fluggesellschaften und allgemein von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Partner-Flugreisen GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. Partner-Flugreisen GmbH ist verpflichtet, den Kunden über ihr bekannte Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird sie dem Kunden eine Umbuchung oder einen Rücktritt anbieten. Partner- Flugreisen GmbH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabe für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung p. P. bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird Partner- Flugreisen GmbH den Reisenden unverzüglich, jedoch spätestens 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Partner- Flugreisen GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch Partner-Flugreisen GmbH über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung bzw. zulässigen Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.
4. Eine Umbuchung liegt vor, wenn bei noch freien Sitzplatzkapazitäten auf Wunsch des Reiseteilnehmers der Flugtermin, das Flugziel, ein Abflug- bzw./ oder Rückflughafen vor einzelnen Abflügen geändert wird. Eine Umbuchung am jeweiligen Abflugtag ist grundsätzlich ausgeschlossen. Umbuchungen und Namensänderungen von ursprünglich gebuchten höher tarifierten Abflügen in niedriger tarifierte Abflüge sind nur unter Beibehaltung des ursprünglichen Flugpreises möglich. Bei Umbuchungen und Namensänderungen auf höher tarifierte Abflüge ist der Differenzbetrag zu zahlen. Zuzüglich fallen Umbuchungs-/Namensänderungsgebühren in Höhe von 25 Euro je Reiseteilnehmer an. Eine Änderung eines Teilnehmernamens ist nur bis einschließlich 2 Stunden vor Abflug der ersten Flugstrecke möglich. Umbuchungen und/oder Änderungen des Teilnehmernamens können auch telefonisch vorgenommen werden. Nach Ablauf des gebuchten Reiseantritts ist eine Umbuchung auf eine andere Person oder eine Änderung auf einen anderen Teilnehmernamen nichtmehr möglich. Eine Umbuchung am Zielort ist nur vorbehaltlich behördlicher Genehmigung möglich. Jegliche Erstattung für nicht genutzte Strecken sind ausgeschlossen. Für Umbuchungen und/oder Änderung des Teilnehmernamens ist eine Zahlung der Gebühren nur über die zugelassenen Kreditkarten oder per Lastschrift möglich. Umbuchungsgebühren für In Fants fallen nicht an. Auf die Umbuchungsgebühr werden keine Ermäßigungen gewährt. 5. Die Stornierung der gebuchten Reise oder einer anderen bestätigten Leistung (wie z.b. Sitzplatzreservierung, Tierbeförderung, Sonderreservierungen) muss Partner-Flugreisen GmbH schriftlich unter Angabe der Buchungsnummer vor Reiseantritt mitgeteilt werden. Nach Reiseantritt oder im Falle eines gebuchten Fluges bzw. einer anderen bestätigten Leistung im Wert von bis zu 25 Euro ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Für Stornierungen darf Partner-Flugreisen GmbH pro Reiseteilnehmer ohne weiteren Nachweis folgende Beträge berechnen, mindestens jedoch 25 Euro: bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% vom Reisepreis 29. 22. Tag vor Reiseantritt 25% vom Reisepreis 21. 15. Tag vor Reiseantritt 30% vom Reisepreis 14. 7. Tag vor Reiseantritt 50% vom Reisepreis ab 6. Tag vor Reiseantritt 85% vom Reisepreis bei Nichterscheinen 100% vom Reisepreis Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen. Auch hier gelten ergänzend die Bedingungen der einzelnen Leistungsträger bzw. wenn Partner-Flugreisen GmbH lediglich als Vermittler tätig wird, die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters, die abweichende Pauschalen zugrunde legen kann. Partner-Flugreisen GmbH kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart geltend machen, wenn Partner-Flugreisen GmbH hierfür den Nachweis führt. 6. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen durch den Kunden kann eine Erstattung abzüglich der Bearbeitungsgebühr nur erfolgen, wenn Partner-Flugreisen GmbH eine Erstattung von dem jeweiligen Leistungsträger erhält.
7. Partner-Flugreisen GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Partner-Flugreisen GmbH stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt Partner-Flugreisen GmbH, so behält Partner-Flugreisen GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde. Bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Partner- Flugreisen GmbH deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass Partner-Flugreisen GmbH im Fall der Durchführung der Reise entstehende Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde. 8. Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Partner-Flugreisen GmbH als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Partner-Flugreisen GmbH für die erbrachten oder die zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Partner- Flugreisen GmbH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 9. Partner-Flugreisen GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: die gewissenhafte Reisevorbereitung die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und Ortes. Partner-Flugreisen GmbH haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen, diese Haftung ist wie in diesen AGB s angegeben, beschränkt. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt Partner-Flugreisen GmbH insoweit Fremdleistungen, sofern sie in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Sie haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen auf die Reisende ausführlich hingewiesen werden und die ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden. 10. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Partner-Flugreisen GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Partner-Flugreisen GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt, die dem Kunden zumutbar ist. Im Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel möglichst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger (z.b. Hotelier oder Flugleistungsträger.) zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu geben. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel unverzüglich bei der örtlichen Vertretung von Partner-Flugreisen GmbH anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge bei dem Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen
ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn Partner- Flugreisen GmbH keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Partner-Flugreisen GmbH verweigert wird oder wenn die sofortig Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Die Kündigungserklärung hat der örtlichen Partner-Flugreisen GmbH (Reiseleitung) übergeben zu werden. Sie kann auch an Partner-Flugreisen GmbH direkt gerichtet sein. Es wird empfohlen, diese Erklärung schriftlich einzureichen. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Partner-Flugreisen GmbH nicht zu vertreten hat. 11. Die vertragliche Haftung Partner-Flugreisen GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Partner-Flugreisen GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Schließt der Kunde während der Reise gesonderte Verträge mit den einzelnen Leistungsträgern, so handelt es sich um eigenständige Vereinbarungen, die wenn es nicht ausdrücklich festgelegt ist, keinen Einfluss auf den Reisevertrag haben. Vertragspartner des Kunden ist in diesen Fällen nicht Partner-Flugreisen GmbH, sondern der jeweilige Leistungsträger. Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger Partner-Flugreisen GmbH Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann Partner-Flugreisen GmbH sich bei entsprechenden Schadensfällen darauf berufen. 12. Will der Kunde den Reiseveranstalter auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter anzumelden. Schriftliche Geltendmachung wird empfohlen. Leistungsträger, Vermittler, Reiseleitungen oder andere Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Eine Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. 13. Partner-Flugreisen GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erstellung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Partner- Flugreisen GmbH mit der Besorgung der Reise beauftragt hat, es sei denn, dass Partner- Flugreisen GmbH die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Grundsätzlich ist für die gebuchten Reisen ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens acht Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein muss. Für Kinder ist ein Kinderausweis mitzuführen. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlungen von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte, falsche oder Nichtinformation Partner-Flugreisen GmbH bedingt ist.
14. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern oder ergänzen, werden von Partner-Flugreisen GmbH ausdrücklich bestätigt. 15. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 16. Der Reisende kann Partner-Flugreisen GmbH nur an deren Sitz verklagen, dies ist Gelsenkirchen.