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(1) Gemäß 4 der Satzung ist die Abteilung berechtigt, sich zur Regelung der internen Abläufe eine die Satzung ergänzende Abteilungsordnung zu geben.

Transkript:

Nix für Turnbeutelvergesser! Beitragsordnung von 1 Grundsatz Die Satzung verlangt eine Beitragsordnung für den Verein. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder, sowie die Gebühren und Umlagen. 2 Solidaritätsprinzip Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen. 3 Beschlussfassung und Bekanntgabe 1. Der Vorstand hat daher in seiner Sitzung am 12.06.2017, nach Bekanntgabe der neuen Beiträge ab 2017 in der Jahreshauptversammlung am 08.09.2015, die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. 2. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt. Sie ist damit auch für diese verbindlich. 4 Regelungen 1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch den Vorstand beschlossen und gilt ab Gültigkeit der Beschlussfassung. Fasst der Vorstand keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit der Beitragsordnung stillschweigend. 2. Die festgesetzten Beträge werden ab der Gültigkeit der Beschlussfassung erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden. Die Beschlussfassung ist auch bei unveränderten Beitragssätzen Bestandteil der Tagesordnung. 3. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus 5 dieser Beitragsordnung. 4. Die Höhe und der Zeitraum von Umlagen und Sonderbeiträgen richten sich nach dem jeweils gültigen Recht. 5. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand nach Anhörung der Abteilung und Prüfung der vorgelegten Nachweise. Ermäßigungen können nicht addiert werden, es gilt jeweils der höchste Ermäßigungsgrad. 6. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.

Nix für Turnbeutelvergesser! 7. Bei Vereinseintritt ist der jährlich anteilige Beitrag zu zahlen. Der Beitrittsmonat gilt als zahlungspflichtig. Der Wechsel von einer Beitragsgruppe zur nächsten wird automatisch vollzogen. Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Kind/Jugendlicher mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter Mitglied im Verein wurden, werden automatisch als volljährig aktive Mitglieder übernommen, wenn kein schriftlicher Änderungsantrag vorliegt. 8. Der Eintritt muss nach einer Probezeit von 4 Wochen erfolgen, sonst ist keine weitere Teilnahme an den Übungsstunden möglich. 9. Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche oder elektronische Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann zum Ende eines Halbjahres (31.12.; 30.06.) unter Einbehaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um weitere 6 Monate. Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen, auf das Vereinskonto zu überweisen oder bar an den Schatzmeister zu entrichten. 10. Alle Vereinsbeiträge werden je nach Auswahl der Zahlungsweise im Voraus für den jeweiligen Zeitraum über das Bankeinzugsverfahren abgebucht oder in Rechnung gestellt. 11. Für Teilnehmer an Kursen des Vereins gelten gesonderte Gebühren, die nicht mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten sind. 12. Die Beiträge des Vereins werden bevorzugt durch das SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Weiterhin können die Beiträge selbst auf das Vereinskonto überwiesen oder in bar an den Schatzmeister entrichtet werden. Bei den beiden letzteren Zahlungsmethoden fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 5,00 pro Rechnung an. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.

Nix für Turnbeutelvergesser! 5 Beiträge Mitgliedsform Klasse Beitragshöhe Aktive Mitglieder Futsal - F01 Kinder bis 14 Jahren 55,00 - F02 Jugendliche bis 18 Jahre 62,00 - F03 Erwachsene über 18 Jahre 120,00 - F04 Ehrenmitglieder 30,00 - F05 Ermäßigung laut 5 b 77,00 - F06 Rentner / Pensionäre 84,00 Aktive Mitglieder Volleyball - V01 - V02 - V03 - V04 - V05 - V06 Kinder bis 14 Jahren Jugendliche bis 18 Jahre Erwachsene über 18 Jahre Ehrenmitglieder Ermäßigung laut 5b Rentner / Pensionäre 72,00 81,00 156,00 30,00 100,00 109,00 Aktive Mitglieder Tanz: - T01 Kinder bis 14 Jahren 72,00 - T02 Jugendliche bis 18 Jahre 81,00 - T03 Erwachsene über 18 Jahre 156,00 - T04 Ehrenmitglieder 30,00 - T05 Ermäßigung laut 5 b) 100,00 - T06 Rentner / Pensionäre 109,00 Passive Mitglieder: - P alle Altersklassen 30,00 1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

Nix für Turnbeutelvergesser! 2. Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung. 3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme einer Ermäßigung. 4. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes NRW (LSB NRW), die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der vom LSB NRW festgelegten Sätze. 5. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung durch den Verein vom Girokonto des Mitgliedes im Voraus abgebucht. Bei anders gewählten Zahlungsverfahren wird eine Rechnung im Voraus erhoben. Mitglieder können sich entscheiden, ob sie: - vierteljährlich (Einzug/Rechnung am 01.08., 01.10., 01.01., 01.04.) - halbjährlich (Einzug/Rechnung am 01.08. und 01.01.) - jährlich (Einzug/Rechnung am 01.08.) zahlen möchten. 6. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zu den angegebenen Zeitpunkten der jeweiligen Zahlungsweise eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. 7. Bei Mahnungen werden folgende Mahngebühren erhoben: 1. Mahnung: Euro 5,00 2. Mahnung: Euro 10,00 3. Mahnung: Euro 15,00 8. Im Eintrittsjahr wird der Beitragssatz anteilig auf die verbleibenden Monate des Jahres umgerechnet. Der Eintrittsmonat zählt als Zahlungsmonat. 9. Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Vorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.

Nix für Turnbeutelvergesser! 5 a) Besondere Beiträge Unter besondere Beiträge fallen solche, die erhoben werden müssen, da der Verein bei verschiedenen Angelegenheiten einen erhöhten Kostenaufwand hat. Darunter fallen: - Anmeldegebühr o Mitglieder Aktiv 5,00 o Mitglieder Passiv 3,00 - Bearbeitungsgebühr für Barzahlung oder Überweisung: 5,00 je Rechnung 5 b) ermäßigte Beiträge Ermäßigte Beiträge müssen jährlich beim Vorstand beantragt und nachgewiesen werden. Betroffene Personen, die einen ermäßigten Beitrag in Anspruch nehmen können, sind: - Schüler (gültiger Schülerausweis / schriftliche Bestätigung der Schule) - Auszubildene (Kopie des gültigen Ausbildungsvertrages / schriftliche Bestätigung des Ausbildungsbetriebes) - Studenten (Semesterbescheinigung der Hochschule) - ALG II-Empfänger (Nachweis der Bewilligung des Bezugs von ALG II) Der Nachweis ist jährlich bis zum 15.07. eines Jahres selbstständig und neu einzureichen. Der Nachweis ist elektronisch als *.pdf-datei an finanzen@futsalicious-essen.de oder schriftlich in Kopie an die Vereins- Postadresse,, zu senden. Erfolgt kein gültiger Nachweis, so wird das Mitglied automatisch auf den regulären, nicht ermäßigten Beitrag umgestellt. Eine nachträgliche Erstattung kann vom Mitglied beantragt werden und wird vom Vorstand im Einzelfall entschieden. 6 Leistungen Leistungen für aktive Mitglieder: - Versicherungsschutz bei offiziellen Sportveranstaltungen - Nutzung unserer Hallentrainingszeiten - Kostenfreie Teilnahme an Futsal-, Volleyball- und Tanzligen - Kostenfreie Teilnahme an Futsal-, Volleyball- und Tanzturnieren - Kostenfreie Fahrt zu Futsal-, Volleyball- und Tanzwettkampftagen und Turnieren o Je nach Finanzlage des Vereins kann dieser Punkt ausgesetzt werden - Stimmrecht auf den Mitgliederversammlungen - Möglichkeit, für einen Posten im Verein zu kandidieren - Erhalt des Vereinsnewsletters - Besondere Konditionen auf Merchandising-Artikel - Persönliche Mitgliedsurkunde

Nix für Turnbeutelvergesser! Leistungen für passive Mitglieder: - Stimmrecht auf den Mitgliederversammlungen - Erhalt des Vereinsnewsletters - Besondere Konditionen auf Merchandising-Artikel - Persönliche Mitgliedsurkunde 7 Gebühren 1. Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). 2. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert. 8 Vereinskonto IBAN: DE38 3605010500041024 06 Bank: Sparkasse Essen 9 Vereinsaustritt Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann zum Ende eines Halbjahres (31.12.; 30.06.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erklärt werden.

Nix für Turnbeutelvergesser! 10 Inkrafttreten Die Beitragsordnung wurde vom Vorstand am 12.06.2017 abgestimmt und tritt zum 01.07.2017 in Kraft. Essen, 01.07.2017 Kristoff Gött, 1.Vorsitzender Lisa Strogies, 2. Vorsitzende Michael Wehling, Schatzmeister