Allgemeine Vermietbedingungen für Porsche-Kraftfahrzeuge im Rahmen von Porsche Drive der First-Class Autovermietung GmbH ("Vermieter")

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Pwered by First-Class Autvermietung GmbH Allgemeine Vermietbedingungen für Prsche-Kraftfahrzeuge im Rahmen vn Prsche Drive der First-Class Autvermietung GmbH ("Vermieter") 1. Fahrzeughalter 1. Eigentümer und Halter des Fahrzeugs ist die Dr. Ing. h.c. F. Prsche AG, Prscheplatz 1, D-70435 Stuttgart, die das Fahrzeug dem Vermieter zur Verfügung stellt. 2. Der Vermieter vermietet das Fahrzeug in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. 2. Strnierung, N Shw 1. Der Mieter kann eine Reservierung bis 24 Stunden vr Mietbeginn strnieren. Bei einer späteren Strnierung hat der Mieter für die bei dem Vermieter entstandenen Aufwendungen eine Strngebühr gemäß der Gebührenübersicht zu bezahlen, die seiner Kreditkarte belastet wird. 2. Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens 30 Minuten nach der vereinbarten Zeit ("N Shw"), kann der Vermieter das reservierte Fahrzeug anderweitig vermieten. Wird das Fahrzeug nicht vm Mieter übernmmen, hat der Mieter den vereinbarten Mietpreises zu bezahlen. Der Vermieter muss sich jedch anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart der durch anderweitige Vermietung erwirbt der zu erwerben böswillig unterlässt. 3. Abschluss des Mietvertrags, Mitmieter, Fahrzeugübernahme 1. Der Mietvertrag wird bei Übernahme des Fahrzeugs geschlssen. Im Mietvertrag kann vrgesehen werden, dass das Fahrzeug nicht nur vm Mieter, sndern auch vn weiteren Fahrern geführt werden darf (im Flgenden "Mitmieter"). Die Mitmieter und der Mieter haften dem Vermieter als Gesamtschuldner. 2. Flgende Vraussetzungen sind Bedingung für den Abschluss und den Bestand des Mietvertrags und müssen bei Übernahme des Fahrzeugs swie während der gesamten Nutzungsdauer vrliegen: Der Mieter muss eine für das Fahrzeug erfrderliche und im Inland gültige Fahrerlaubnis, eine auf ihn ausgestellte und nch mindestens drei Mnate gültige Kreditkarte swie einen gültigen Persnalausweis der Reisepass vrlegen. Mieter aus Nicht-EU-Staaten müssen ihre natinale Fahrerlaubnis mit einem internatinalen Führerschein (IDP) ergänzen. Der Mieter muss mindestens 27 Jahre alt und bereits seit fünf Jahren im Besitz der erfrderlichen Fahrerlaubnis sein. Prsche Drive pwered by First-Class Autvermietung GmbH behält sich das Recht vr, hne Angaben vn Gründen jederzeit vn einer Vermietung abzusehen. 3. Diese Vraussetzungen gelten auch für Mitmieter. Ist die Fahrerlaubnis nach 17 Abs. 6 FeV. erflgreich abschlssen wrden, s ist das Fahren mit einem Schaltgetriebe nicht gestattet. Dies gilt nicht bei den Fahrerlaubnissen der Klassen AM und

Pwered by First-Class Autvermietung GmbH T swie bei den Klassen BE C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE, wenn der Bewerber bereits Inhaber einer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erwrbenen Fahrerlaubnis der Klasse B ist. 4. Der Mieter wird sich bei Fahrzeugübernahme vm rdnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs überzeugen. 4. Nutzung des Fahrzeugs, Alkhlverbt, Vertragsstrafe, Einreiseverbt 1. Beanstandungen des Fahrzeugs hat der Mieter unverzüglich zu melden. Öl- und Wasserstand wird der Mieter ebens kntrllieren wie den Reifendruck. 2. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schnend und entsprechend der Einweisung und der Betriebsanleitung zu behandeln. Beim Abstellen ist das Fahrzeug jederzeit rdnungsgemäß zu verschließen; bei einem Cabri ist das Verdeck zu schließen. Im Fahrzeug darf nicht geraucht werden und Tiere dürfen nicht mitgeführt werden, ansnsten kann der Vermieter eine Reinigungspauschale gemäß der Gebührenübersicht verlangen. Die Reinigungspauschale wird auch fällig bei übermäßiger Verschmutzung des Fahrzeugs. 3. Das Fahrzeug darf ausschließlich vn dem Mieter bzw. den Mitmietern geführt werden. Jede Überlassung des Fahrzeugs an Dritte, insbesndere die Weitervermietung, ist strikt untersagt. Es gilt die 0,0 Grenze das Fahren unter Alkhleinfluss ist strikt untersagt. 4. Der Mieter hat Handeln eines anderen Fahrers wie Eigenes zu vertreten. 5. Das Fahrzeug darf nur gemäß den gesetzlichen und behördlichen Vrschriften und nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden; die deutsche Straßenverkehrsrdnung (StVO) bzw. entsprechende Bestimmungen in anderen Ländern sind jederzeit einzuhalten. Das Fahrzeug darf auf keinen Fall verwendet werden zu mtrsprtlichen Zwecken, insbesndere Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankmmt der bei den dazugehörigen Übungsfahrten, auch wenn slche Fahrten für das allgemeine Publikum freigegeben sind (zum Beispiel auf Rennstrecken wie Nürburg- der Hckenheimring) swie bei Fahrzeugtests der Fahrsicherheitstrainings. Bei einem Verstß gegen dieses Verbt kann der Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe vn 2.500,- verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche behält sich der Vermieter vr. 6. Der Transprt gefährlicher Stffe im Sinne der Gefahrgutverrdnung (GGVSEB) ist ebens untersagt wie die Nutzung zur gewerbsmäßigen Persnenbeförderung gegen Entgelt. Es ist nur die Nutzung des Fahrzeugs zu privaten Zwecken erlaubt, insbesndere die Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist untersagt. Untersagt ist ebenfalls der Um- und Ausbau swie die Veränderung vn technischen Einrichtungen. 7. Die Nutzung des Fahrzeugs ist nur erlaubt in Deutschland, Österreich, Schweiz, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Spanien, Prtugal, Italien, Mnac, Andrra, Liechtenstein, San Marin, Vatikan.

Pwered by First-Class Autvermietung GmbH Um dem erhöhten Diebstahlrisik in Südfrankreich, Italien, Spanien und Prtugal zu begegnen, sind drt überdurchschnittliche Vrsichtsmaßnahmen zu treffen (z.b. Parken nur auf bewachten Parkplätzen, Anbringung vn Lenkradkrallen). Zuwiderhandlungen können dazu führen, dass der Vermieter im Schadensfall Rückgriff gegen den Mieter nimmt. 8. Die Einreise in andere Länder ist strikt untersagt. 9. Zuwiderhandlungen gegen die vrstehenden Regelungen stellen grbe Verletzungen des Mietvertrags dar und berechtigen den Vermieter zur fristlsen Kündigung aus wichtigem Grund. Snstige Ansprüche des Vermieters, insbesndere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. 10. Das Fahrzeug ist mit einer GPS-Ortungseinrichtung ausgestattet. Der Vermieter behält sich vr, den Standrt des Fahrzeugs zu bestimmen, wenn bjektive Tatsachen vrliegen, die auf Diebstahl der Unterschlagung des Fahrzeugs (z.b. bei Überschreitung der Rückgabezeit am vereinbarten Rückgabert), einen schweren Verstß gegen diese Geschäftsbedingungen (z.b. Nutzung außerhalb des vereinbarten Nutzungsgebiets) der einen Unfall der snstigen Ntfall hindeuten. Die Standrtbestimmung erflgt zur Überprüfung dieser Tatsachen und zur Einleitung vn Hilfsder Gegenmaßnahmen. Die Standrtbestimmung ist ferner möglich zur Erfüllung behördlicher und/der gesetzlicher Auflagen der Verpflichtungen wie behördliche, staatsanwaltschaftliche der richterliche Ersuchen. 5. Störungen, Pannen, Reparaturen 1. Zeigt das Fahrzeug eine Warnmeldung an, hat das Fahrzeug eine Störung der Panne der muss ein Reparatur durchgeführt werden, muss der Mieter umgehend 6. Kraftstff Prsche Assistance (0800-9114455) swie Prsche Drive (0711-91127911) telefnisch infrmieren, um weitere Maßnahmen abzustimmen. Eigene Störungsbehebungs- der Reparaturarbeiten darf der Mieter nicht beauftragen. 1. Der Mieter erhält das Fahrzeug mit vllem Kraftstfftank. Er hat das Fahrzeug mit einem vllen Kraftstfftank zurückzugeben, anderenfalls wird der Vermieter die Betankung des Fahrzeugs und den erfrderlichen Kraftstff dem Mieter in Rechnung stellen. Es gelten die Tarife des Vermieters, die an der Anmietstatin aushängen. 2. Bei einer Betankung mit dem falschen Kraftstff haftet der Mieter für die Reparaturksten und einen etwaigen Schaden. 7. Mietpreis 1. Der Mietpreis wird durch Belastung der Kreditkarte des Mieters bezahlt. Mit der Unterschrift ermächtigt der Karteninhaber den Vermieter, den gesamten Rechnungsbetrag dem Knt bei dem Kreditkarteninstitut zu belasten. Diese Ermächti-

Pwered by First-Class Autvermietung GmbH gung gilt auch für Nachbelastungen inflge vn Mietpreiskrrekturen, Schadensfällen, Rückführungsgebühr, Schlüsselverlust und Verkehrsverstößen gemäß dem Mietvertrag und diesen Bedingungen. Die Belastung der Kreditkarte kann nch bis zu sechs Mnaten nach Fahrzeugrückgabe erflgen, insbesndere für Tank- und Reparaturksten. 2. Der Mieter hat bei Beginn der Mietzeit für die Erfüllung seiner Pflichten eine Sicherheit zu leisten. Die Höhe der Sicherheit richtet sich nach der in Ziffer 12 angegebenen Selbstbeteiligung. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Sicherheit vn seinem Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erflgt nicht. Auch die Sicherheitsleistung wird der Kreditkarte des Mieters belastet. 3. Der Vermieter kann anstelle der Belastung der Kreditkarte des Mieters einen Betrag in Höhe der Sicherheitsleistung auch aus dem Kreditrahmen, der dem Mieter vn seinem Kreditkarteninstitut eingeräumt wrden ist, sperren lassen. 4. Zusätzliche Gebühren Gefahrene km über Freikilmeterpauschale: 1,- pr km Tankksten (bei Abgabe eines nicht vllen Tanks): 2,50 pr Liter Bearbeitungsgebühr vn Straf- und Bußgeld: 35,- N Shw (Nichterscheinen bei einer Reservierung): 50% des Mietpreises Snderreinigung: 179,- Zustellungs- und Rückführungsgebühren: 3,50 pr km zzgl. Mehrksten (ausgenmmen Pannenfall) Schlüsselverlust: 2.500,- Verspätete Rückgabe hne Mitteilung: Preis der zusätzlichen Mietdauer zzgl. 50% des Mietpreises 8. Mietende, Fahrzeugrückgabe 1. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit frt, gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert; 545 BGB findet keine Anwendung. 2. Gibt der Mieter das Fahrzeug unverschuldet zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an den Vermieter zurück, kann der Vermieter für die Dauer der Vrenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvr vereinbarten Mietzinses verlangen; ist die Vrenthaltung vm Mieter zu vertreten, schuldet er zusätzlich 50% des vereinbarten Mietzinses. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. 3. Der Mieter wird das Fahrzeug mit allem Zubehör spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort rdnungsgemäß und vrbehaltlich abweichender Vereinbarung vllgetankt zurückgeben. 4. Ist eine Rückführung des Fahrzeugs zur Anmietstelle erfrderlich, wird der Vermieter dem Mieter eine Rückführungsgebühr entsprechend der Gebührenübersicht zuzüglich weiterer erfrderlicher Ksten (z. B. Abschleppksten, Anreise zum Fahrzeugstandrt, Treibstffksten) in Rechnung stellen. 5. Bei Verlust des Schlüssels berechnet der Vermieter dem Mieter eine Pauschale gemäß der Gebührenübersicht. 6. Mieter und Mitmieter haften bei Verletzung der Rückgabepflicht als Gesamtschuldner.

Pwered by First-Class Autvermietung GmbH 7. Wird das Fahrzeug nicht wie vereinbart zurückgegeben, behält sich der Vermieter ausdrücklich vr, Strafanzeige zu erstatten und das Fahrzeug vn der Plizei sicherstellen zu lassen 8. Das Fahrzeug ist vm Mieter an der 9. Versicherung Anmietstelle Prschezentrum Berlin, Franklinstr. 23, 10587 Berlin M: 08:30-12:30 Uhr Di-S: 08:45-18:45 Uhr während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben. 10. Gutschein Im Mietpreis ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung in dem Umfang enthalten, wie sie in Deutschland gesetzlich vrgeschrieben ist. In der auf dem Fahrzeug befindliche Sachen sind hierdurch nicht gedeckt. Der Gutschein kann bei der Anmietung eines Prsche im Rahmen vn Prsche Drive (pwered by First-Class Autvermietung GmbH) eingelöst werden. Ein etwaiges Restguthaben nach Anmietung kann für weitere Prsche Drive (pwered by First-Class Autvermietung GmbH) Fahrten eingelöst werden. Weder der Wert des Gutscheins nch ein etwaiges Restguthaben können ausgezahlt werden. Der Gutschein muss vrgelegt werden. Bei Verlust der Diebstahl des Gutscheins übernimmt Prsche Drive (pwered by First-Class Autvermietung GmbH) keine Haftung für eine unrechtmäßige Einlösung. Eine Ersatzausstellung ist bei Verlust der Vernichtung nicht möglich. Der Gutschein kann nur in dem Land eingelöst werden, in dem er erwrben wurden ist. 11. Haftung des Vermieters 1. Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vrsatz, grber Fahrlässigkeit, beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit und für Persnenschäden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Vermieters beschränkt auf den vertragstypischen, vrhersehbaren Schaden. 2. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vrhandene Mängel ( 536a BGB) ist ausgeschlssen. 3. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Fahrzeug zurückgelassen werden; dies gilt nicht bei Vrsatz und grber Fahrlässigkeit. 12. Haftung des Mieters, Haftungsreduzierung 1. Der Mietpreis enthält die Reduzierung der Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug und für den Verlust des Fahrzeugs auf eine bestimmte Selbst-

Pwered by First-Class Autvermietung GmbH beteiligung. Im Rahmen dieser "Vllkaskversicherung" haftet der Mieter swie die Mitmieter für Schäden bis zu einem Betrag in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung vn 2.500. Handelt es sich bei dem ausgeliehenen Fahrzeug um einen 911 Turb bzw. 911 Turb S erhöht sich der Betrag der vereinbarten Selbstbeteiligung auf 7.500. Die Haftungsreduzierung gilt jedch nicht, wenn der Schaden vm Mieter - der Mitmieter vrsätzlich herbeigeführt wurde. Wurde der Schaden grb fahrlässig herbeigeführt, kann der Vermieter die Haftungsreduzierung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Ein Anspruch auf Haftungsreduzierung besteht ferner nicht, wenn eine vm Mieter bzw. Mitmieter zu erfüllende Obliegenheit (insbesndere Anzeigepflichten nach Ziff. 13) vrsätzlich verletzt wurde. Bei einer grb fahrlässigen Obliegenheitsverletzung kann der Vermieter die Haftungsreduzierung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnisses kürzen. Sweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Haftungsfalls nch für die Feststellung der den Umfang der Haftungsreduzierung ursächlich ist, bleibt der Vermieter zur Haftungsreduzierung verpflichtet; dies gilt jedch nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde. Die vertragliche Haftungsreduzierung gilt nur für die vereinbarte Mietdauer. Sie gilt nicht, wenn das Fahrzeug vn einem Dritten, als weder vm Mieter nch vn einem Mitmieter gefahren wird. Sie gilt nur bei einem Schaden in einem Land, in dem die Nutzung des Fahrzeugs gem. Ziff. 4.7 erlaubt ist. 2. Der Mieter haftet unbeschränkt für vn ihm und den Mitmietern begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesndere Verkehrs- und Ordnungsvrschriften. Dies gilt auch für Verstöße, die bei der mit Beendigung der Mietzeit begangen werden, wie z.b. Abstellen des Fahrzeugs an kstenpflichtigen Parkplätzen hne Bezahlung. Der Mieter stellt den Vermieter vn sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und snstigen Ksten frei, die Behörden der snstige Stellen anlässlich slcher Verstöße vn dem Vermieter der dem Fahrzeughalter erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der dem Vermieter für die Bearbeitung vn Anfragen entsteht, die Verflgungsbehörden der snstige Dritte zur Ermittlung vn während der Mietzeit begangenen Ordnungswidrigkeiten, Straftaten der snstigen Störungen an den Vermieter richten, berechnet der Vermieter für jede Anfrage eine Aufwandspauschale gemäß der Gebührenübersicht. Es bleibt dem Mieter unbenmmen, dem Vermieter einen geringeren Aufwand und/der Schaden nachzuweisen, dem Vermieter bleibt es unbenmmen, einen höheren Aufwand/Schaden nachzuweisen. 3. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden.

Pwered by First-Class Autvermietung GmbH 13. Anzeigepflichten bei Unfall, Diebstahl und Schäden 14. Kündigung 1. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- der snstigen Schaden hat der Mieter der der Mitmieter unverzüglich die Plizei zu verständigen. Bei telefnischer Unerreichbarkeit ist der Schaden der Plizei an der nächstgelegenen Plizeistatin zu melden. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug nur gering beschädigt wurde und auch bei selbst verschuldeten Unfällen hne Mitwirkung Dritter. 2. Bei jeder Beschädigung des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung geführt hat, telefnisch und schriftlich zu unterrichten. Zu diesem Zweck sll der dem Mieter ausgehändigte Vrdruck für einen Unfallbericht in allen Punkten srgfältig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. 3. Mieter und Mitmieter haben alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadensereignisses dienlich und förderlich sind. Auf Fragen des Vermieters müssen sie vllständig und wahrheitsgemäß antwrten und sie dürfen den Unfallrt nicht verlassen, bevr die erfrderlichen Feststellungen getrffen werden knnten. 4. Der Mieter darf keine Handlungen vrnehmen der Erklärungen abgeben, mit denen er die Schuld an einem Unfall der einen Schaden anerkennt. 15. Datenschutz Beide Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Der Vermieter kann den Mietvertrag insbesndere aus flgenden Gründen außerrdentlich und fristls kündigen: Unsachgemäße und unerlaubte Nutzung des Fahrzeugs, insbesndere entgegen 4.5, 4.6, 4.7; Mitwirkung bei einer Straftat Der Vermieter erhebt und verarbeitet persnenbezgene Daten des Mieters und der Mitmieter, sweit für die Durchführung und Abwicklung des Mietvertrags erfrderlich. Der Vermieter gibt zu diesem Zweck auch persnenbezgene Daten an die Dr. Ing. h.c. F. Prsche AG weiter. 16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht. Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Persn des öffentlichen Rechts der ein öffentlich-rechtliches Sndervermögen, ist als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Mietvertrag der Sitz des Vermieters vereinbart, ebens in Fällen, in denen der Mieter keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat, seinen Whnsitz der gewöhnlichen Aufenthaltsrt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat der zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Whnsitz nch gewöhnlicher Aufenthaltsrt des Mieters bekannt sind. Der Vermieter ist jedch auch berechtigt, am Sitz des Mieters zu klagen.