Protokoll des Kita-Stadtelternrates Lüneburg am 26.10.2016 in der Kita Brandheider Weg Beginn: 20:00 Ende:22:15 Anwesende: Yvonne Kühne, Kirsten Mülheims und Marie Özdemir vom Vorstand, Herr Thomas Wiebe mit Frau Martina Beeken, sowie 32 Eltern aus 26 Kindertagesstätten TOP 1: Begrüßung und Vorstellung des Kindergartens Michaela Gellrich ist die stellvertretende Leitung der evangelischen Kindertagesstätte Brandheider Weg und stellt diese vor. Die Kita Brandheider Weg, am Stadtrand neben einer Gartenkolonie gelegen, gibt es bereits 40 Jahre in Lüneburg. Insgesamt werden 93 Kinder betreut. Im Neubau befinden sich 2 Krippengruppen mit 30 Kindern im Alter von unter 3 Jahren. Im Altbau werden 63 Kinder im Alter von 3 6 Jahren in 3 Kindergartengruppen betreut. Des Weiteren gibt es noch eine Hortgruppe in der Schulkinder von 6 10 Jahren betreut werden. Es wird das halboffene Konzept praktiziert, d.h. Kinder haben sowohl eine feste Gruppenanbindung, als auch die Möglichkeit an gruppenübergreifenden Aktivitäten teilzunehmen. Da es eine evangelische Kindertagesstätte ist, werden evangelische Feste thematisiert und gefeiert. In der Kita-eigenen Küche werden frische vollwertige fleischlose Mahlzeiten aus regionalem Anbau für alle Gruppen zubereitet. Zum Team der Kita gehören 18 pädagogische Mitarbeiter, 3 Reinigungskräfte, 2 Kochfrauen, 1 Büchereifachkraft sowie 1 Hausmeister. Die pädagogischen Fachkräfte haben ihre eigenen Fachbereiche. So gibt es z.b. eine Fachfrau für Sprache, eine Fachfrau für Musik oder einen Fachmann für die Lernwerkstatt. Kürzlich gab es ein Medienprojekt, in dem die Schulkinder mitgewirkt haben. 1
TOP 2: Elternvertretung - und jetzt? Möglichkeiten und Grenzen der Elternvertretung in Kitas Herr Wiebe, aus dem Fachbereich 53 für Bildung und Betreuung, lobt die neu gewählten (frischen) Elternvertreter und freut sich, dass 10 Elternvertreter schon mehr als 1 Jahr dabei sind. Die Elternvertreter sind in zwei Bereichen tätig. Zum einen in der eigenen Einrichtung und zum anderen auf der Stadtebene. Beispiele für die Mitwirkung in der eigenen Einrichtung werden im Niedersächsischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (nds. KiTaG), 10 genauer beschreiben. 10 Elternvertretung und Beirat der Kindertagesstätten (1) 1 Die Erziehungsberechtigten der Kinder in einer Gruppe wählen aus ihrer Mitte eine Gruppensprecherin oder einen Gruppensprecher sowie deren Vertretung. 2 Das Wahlverfahren regelt der Beirat. 3 Die Gruppensprecherinnen und Gruppensprecher bilden einen Elternrat. 4 Die erste Wahl in einer Kindertagesstätte veranstaltet der Träger. (2) 1 Die Elternräte in einer Gemeinde können einen gemeinsamen Elternrat bilden (Gemeinde- oder Stadtelternrat für Kindertagesstätten). 2 Diese Elternräte und andere Zusammenschlüsse von Elternvertretungen können gebildet werden, wenn sich mindestens die Hälfte der Elternräte aus dem vertretenen Gebiet beteiligt. 3 An Kreiselternräten müssen sich mindestens die Gemeindeelternräte aus der Hälfte der kreisangehörigen Gemeinden beteiligen. 4 Die Gemeinden und die örtlichen Träger sollen den Elternräten vor wichtigen Entscheidungen rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme geben. (3) 1 Die Gruppensprecherinnen und Gruppensprecher sowie die Vertreter der Fach- und Betreuungskräfte und des Trägers, deren Zahl der Träger bestimmt, bilden den Beirat der Kindertagesstätte. 2 Der Träger kann vorsehen, dass die Aufgaben eines Beirats von einem anderen Gremium wahrgenommen werden, wenn in diesem eine den vorstehenden Bestimmungen entsprechende Vertretung mit entscheidet. (4) 1 Wichtige Entscheidungen des Trägers und der Leitung erfolgen im Benehmen mit dem Beirat. 2 Das gilt insbesondere für 1. die Aufstellung und Änderung der Konzeption für die pädagogische Arbeit, 2. die Einrichtung neuer und die Schließung bestehender Gruppen oder Betreuungsangebote, 3. die Festlegung der Gruppengrößen und Grundsätze für die Aufnahme von Kindern, 4. die Öffnungs- und Betreuungszeiten. 3 Der Beirat kann Vorschläge zu den in Satz 2 genannten Angelegenheiten sowie zur Verwendung der Haushaltsmittel und zur Regelung der Elternbeiträge in der Kindertagesstätte machen. Quelle: Niedersächsisches Vorschriftengesetz (NI-VORIS) - Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder 2
Herr Wiebe weist noch einmal darauf hin, dass der Elternbeirat ausschließlich ein Beteiligungsrecht hat und kein Einverständnis geben muss. Der Träger entscheidet. Auf der Stadtebene sind die Elternvertreter aller Einrichtungen vertreten. Diese bilden den KSER. Beispiele für die Mitwirkung sind u.a. Kita-Gebühren, Qualität in Kitas oder Kita-Bedarfsplanung (KBP). Bei letzterem werden Systeme entwickelt und Daten erfasst um den Bedarf besser planen zu können. Diskussionen mit der Stadt sind im Frühjahr 2017 geplant. Vorstellung von Frau Martina Beeken Martina Beeken ist seit dem 01.10.2016 bei der Hansestadt Lüneburg als Teamleiterin im Bereich Kindertagesstätte beschäftigt. Zuletzt war sie im Personalservice des Landkreises Lüneburg tätig. TOP 3: Wahl des neuen Vorstands Der Vorstand lädt 3-5 Mal im Jahr zu Sitzungen ein und hat 3-5 Vorbereitungstreffen dazu. Yvonne Kühne verlässt den Vorstand des KSER nach 4 Jahren und übernimmt die Leitung der Wahl. Es wird festgestellt, dass der KSER mit 26 Stimmen beschlussfähig ist. Es ist eine offene Wahl, es wird nur der Vorstand gewählt. Der Vorsitz wird bei dem nächsten Elternabend gewählt. Zur Wahl stehen: Kirsten Mülheims Kita Kreideberg Ja 26 Stimmen, Enthaltung 0, Gegenstimme 0 Marie Özdemir Kita Schützenstraße Ja 26 Stimmen, Enthaltung 0, Gegenstimme 0 Lea Tams Kita Stadtmitte Ja 26 Stimmen, Enthaltung 0, Gegenstimme 0 André Strotmann Kita Kaltenmoor Ja 26 Stimmen, Enthaltung 0, Gegenstimme 0 Tanja Lange Kiga Fantasio Ja 26 Stimmen, Enthaltung 0, Gegenstimme 0 Die Wahl wird von allen angenommen. 3
Wahl des beratenden Mitglieds des Jugendhilfeausschusses (bis 2018) Zur Wahl steht: Marie Özdemir Kita Schützenstraße Ja 26 Stimmen, Enthaltung 0, Gegenstimme 0 Marie Özdemir nimmt die Wahl an. TOP 4: Aktuelle Themen rund um Lüneburger Kitas KBP (Kita-Bedarfsplanung) Sollen nur Plätze geschaffen werden oder auch renoviert werden? Hierbei gibt es derzeit einen relativ großen Investitionsstau. Das Bildungspaket I umfasst rund 40 Mio. für Schule und Kita, das Bildungspaket II beginnt jedoch erst im Jahr 2020. Es werden mehrere Kindertagesstätten renoviert und saniert. Zu den Begehungen bzgl. der Renovierung und Sanierung werden die jeweiligen Elternräte hinzugezogen und informiert. Zentrales Anmeldeverfahren für Krippe und Kita Es soll ein System entwickelt werden, mit dem die Eltern ihr Kind über eine internetbasierte Plattform von Zuhause aus anmelden können. Auch förderungsbedürftige Kinder sollen berücksichtigt werden. Dies wird noch im Jugendhilfeausschuss besprochen. Ein Besuch in der Kita bleibt weiterhin wünschenswert. Baustellen Die Kita HanseKids (Träger: PädIn) in der Bleckeder Landstraße wird um 4 weitere Gruppen erweitert (eine Etage kostet ca. 1,2 Mio. ). Die Kita Kreideberg wird zum Sommer 2017 um 1 Krippengruppe erweitert Kita Klinikum Die Betreuungszeiten wurden kurzfristig verändert, sodass die Gebühren zum 01.10.2016 erhöht wurden. Die Eltern haben Widerspruch eingelegt. Es findet ein Elternabend dazu am Donnerstag, den 27.10.2016 um 20:00 Uhr statt. 4
Kita Kaltenmoor Kinder (Jungen) haben sich im Kita-Alltag geschminkt und die Fingernägel lackiert. Es wird von ablehnenden Reaktionen einiger Eltern berichtet. Aus diesem Anlass wird über Veranstaltungen für Eltern zu Geschlechterrollen nachgedacht. Es wird gefragt, ob es bereits Erfahrungen mit solchen Themen gab. Auch aus anderen Kindertagesstätten wird von Veranstaltungen für Eltern berichtet. Es wird die Möglichkeit diskutiert, solche Veranstaltungen für Eltern stadtweit zu öffnen und z.b. über den Verteiler des KSER bekannt zu geben. Protokollatin Marie Özdemir 5