Satzung der Gemeinde Wickede (Ruhr) zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a c Baugesetzbuch Vom 01. Dezember 1995

Ähnliche Dokumente
Satzung der Ortsgemeinde Weisenheim am Sand zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach den 135 a c Baugesetzbuch vom

Satzung der Stadt Alsdorf zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a c BauGB

Satzung der Stadt Arnsberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a 135 c BauGB Stand:

SATZUNG ZUR ERHEBUNG VON KOSTENERSTATTUNGSBETRÄGEN NACH. 135 a - c Baugesetzbuch (BauGB)

S A T Z U N G. über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a c Baugesetzbuch vom

Der Rat der Stadt Iserlohn hat am die nachstehende Satzung beschlossen.

Vorschriften am am am. Satzung insgesamt neu I.Änd. Anlage I ( )

Satzung der Stadt Zeven zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichsmaßnahmen nach 135 a c BauGB

Satzung. der Gemeinde Großkrotzenburg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach 135 BauGB

Satzung der Stadt Plauen zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a b BauGB (Ausgleichs- und Gebührensatzung - AusGS)

Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135a 135c BauGB vom 29. November 2000

Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen gemäß 135 c Baugesetzbuch (BauGB) der Landeshauptstadt Potsdam vom 04.

IX / Anschlußbeitrag

Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom (Amtsblatt vom )

Satzung der Stadt Dormagen über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen vom , in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom

Beiträge für die Entwässerung von Grundstücken 5/66/5. Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der. Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen,

Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und des Kostenersatzes für Grundstücksanschlüsse in der Stadt Heiligenhaus vom

Einzelsatzung. 1 Beitragstatbestand

Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen in der Gemeinde Jüchen

Satzung über die Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse. an die zentralen Schmutzwasser-Entsorgungsanlagen. des Wasserverbandes Lausitz

Satzung. 1 Anschlußbeitrag

S A T Z U N G. 1 Beitragspflicht

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Ludwigsfelde (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzung. zur Kostenerstattung für den Trinkwasserhausanschluss. des. Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV)

S a t z u n g. über den Anschlussbeitrag für die Abwasseranlage und über den Aufwandersatz für Grundstücks- und Hausanschlüsse an die Abwasseranlage

Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Datteln vom

Satzung. über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Stadt Haltern am See für fließende Gewässer. Hinweis:

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung

Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Beiträgen zur Grundstücksentwässerung (Kanalanschlußbeitragssatzung) vom

Nr. II/10. 1 Geltungs- und Anwendungsbereich

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Neu-Ulm (EBS) vom 15. April 1992

A n d e r B i e s e l h e i d e

1 Allgemeines. 2 Gebührenpflichtige

S a t z u n g. Kanalanschlussbeitragssatzung (KABS) Beitrag

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wettringen

S a t z u n g. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des BauGB und dieser Satzung erhoben.

Gebührensatzung der Stadt Übach-Palenberg über die Abfallentsorgung vom

STRASSENBEITRAGSSATZUNG [StrBS]

einschließlich Änderungssatzung/en zuletzt geändert am Anschlussbeitrag

Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Art und Umfang der Erschließungsanlagen

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Heinsberg (Abfallgebührensatzung) vom 5. Oktober 2015

Satzung. zur Kostenerstattung für den Schmutzwassergrundstücksanschluss. des. Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV)

Anschlußbeitragssatzung des GWAZ

Satzung der Gemeinde Eisendorf über die Erhebung von Beiträgen für die öffentliche Wasserversorgungsanlage (Beitragssatzung)

Satzung. über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Sundern (Sauerland) vom

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Vom 12.

Satzung über Abwasserbeitrag (Abwasserbeitragssatzung - AbwBts) vom 24. September 2001

Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung Bekanntmachungsanordnung

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkrath vom

Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Datteln vom

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker

1. Änderungssatzung. Artikel I Satzungsänderung. 5 Abrechnungsgebiet

Satzung der Stadt Lüneburg über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

S a t z u n g über den Abwasserbeitrag der Stadt Heidelberg (Abwasserbeitragsatzung - AbwBS)

(3) Für die Ableitung von Niederschlagswasser und Dränagewasser in öffentliche NWBA werden Gebühren erhoben.

Bekanntmachungsanordnung

Satzung zur Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz

Satzung der Stadt Neuss über die Erhebung von Kanalanschlußbeiträgen vom 13. Januar 1981 (in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 23.

III. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Fürth. Artikel 1 10 erhält folgende Fassung:

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom

Wohngebiet Der große Judenacker II Stadtteil Steinau

Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (ErschlBeitrSR) Inhaltsverzeichnis

S A T Z U N G. über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Am Mellensee vom 19. Mai 2010

1 Stellplatz- und Abstellplatzpflicht

Amtsblatt der Stadt Werne

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 Kommunalabgabengesetz KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Rösrath vom

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Amorbach (BGS-WAS)

Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung (Abfallentsorgungsgebührensatzung) der Stadt Monheim am Rhein vom

Abfallentsorgungsgebührensatzung Mitteilungsblatt

GEMEINDE ROETGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG

( Abwasserbeitragssatzung AbwBeiS ) - L e s e f a s s u n g Allgemeines, Erhebungsgrundsatz

Kanalanschlussbeitragssatzung 60.5

Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 BauGB

Abwasserbeitragssatzung der Gemeinde Lohmen

Satzung über die Erhebung von Abwasserbeiträgen (Abwasserbeitragssatzung) (7.5) Tel /

Elternbeitragssatzung für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich in Wickede (Ruhr)

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die öffentliche Schmutzwasserbeseitigung in der Stadt Niesky (Schmutzwasserbeitragssatzung)

Satzung der Stadt Ratingen über die Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und über den Aufwand- und

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Garching b. München (BGS-EWS)

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Tutzing (BGS/WAS) (Lesefassung Stand: Januar 2017)

S A T Z U N G. über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr Hofenbornstraße vom

Stadt Kerpen, Bebauungsplan HO 183/1.Änderung "Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem. Textliche Festsetzungen (Ergänzung) Aufstellung: S.

- ENTWURF - 1 Allgemeines

SATZUNG. 1 Erhebung der Erschließungsbeiträge

Stadt Soest. Ortsteil Meckingsen -Milchstraße- Ergänzungssatzung gem. 34 (4) Nr. 3 BauGB. Anlage Nr. 2 M. 1:7500. Übersicht

Abfallgebührensatzung (AbfGS) zur Abfallsatzung der Stadt Raunheim

Ortsrecht der Gemeinde Burbach

Beiträge nach 8 KAG. Satzung der Gemeinde Wickede (Ruhr) über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen Vom 10.

Z w e i t w o h n u n g s s t e u e r - S a t z u n g

S a t z u n g der Stadt Putbus über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Rügen.

Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Lünen vom in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Steinhöring

über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987

Satzung der Gemeinde Wieda über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

G e b ü h r e n s a t z u n g zur Abfallentsorgung des Landkreises Oberhavel (Abfallgebührensatzung)

Satzung über die Erstattung von Haus- und Grundstücksanschlusskosten. (Kostenerstattungssatzung)

Transkript:

In der Fassung der 1. Änderung vom 25.09.2001 Satzung der Gemeinde Wickede (Ruhr) zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a c Baugesetzbuch Vom 01. Dezember 1995 Aufgrund von 8a Abs. 5 BNatSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. März 1987 (BGBl. I. S. 889), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06. August 1993 (BGBl. I. S. 1458), inzwischen ersetzt durch 135 c Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141), und von 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023) hat der Rat der Gemeinde Wickede (Ruhr) in der Sitzung am 14.11.1995 folgende Satzung beschlossen: 1 Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Satzung erhoben. 2 Umfang der erstattungsfähigen Kosten (1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach 9 Abs. 1 a BauGB zugeordnet sind. (2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für 1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, 2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung. 1

6705 (3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anlage beschriebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. 3 Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. 4 Verteilung der erstattungsfähigen Kosten Die nach 2, 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach 9 Abs. 1 a BauGB zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche ( 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrundegelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche. 4 a Kostenerstattungspflichtige (1) Kostenerstattungspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist. Mehrere Eigentümer eines Grundstückes sind Gesamtschuldner. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte. 5 Anforderung von Vorauszahlungen Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen. 6 2

Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung fällig. 7 Ablösung Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablösebetrag bemißt sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages. 8 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 3

6705 Anlage zu 2 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Wickede (Ruhr) zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a 135 c BauGB Grundsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 1. Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern und Gräsern 1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen - Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen der Vegetationstragschicht nach DIN 18915 und der Pflanzgrube gem. DIN 8916 - Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammumfang der Sortierung 18/20 - Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Sicherung der Baumscheibe - Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre 1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Waldmänteln - Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 18/20, Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 16/18, Heistern 150/175 hoch und zweimal verpflanzten Sträuchern je nach Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150 hoch - Je 100 m² je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40 Sträucher - Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen 4

1.3 Anlage standortgerechter Wälder - Aufforstung mit standortgerechten Arten - 3500 Stück je ha, Pflanzen 3-5 jährig, Höhe 80-120 cm - Erstellung von Schutzeinrichtungen 1.4 Schaffung von Streuobstwiesen - Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und Befestigung der Bäume - je 100 m² ein Obstbaum der Sortierung 10/12 - Einsaat Gras-/Kräutermischung - Erstellung von Schutzeinrichtungen 1.5 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen - Einsaat von Wiesengräsern und -kräutern, möglichst aus autochtonem Saatgut 5

6705 2. Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen 2.1 Herstellung von Stillgewässern - Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens - ggf. Abdichtung des Untergrundes - Anpflanzung standortheimischer Pflanzen 2.2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern - Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen - Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksichtigung ingenieurbiologischer Vorgaben - Anpflanzung standortheimischer Pflanzen - Entschlammung 3. Begrünung von baulichen Anlagen 3.1 Fassadenbegrünung - Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen - Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzung von Schling- und Kletterpflanzen - eine Pflanze je 2 lfm. - Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre 3.2 Dachbegrünung - intensive Begrünung von Dachflächen - extensive Begrünung von Dachflächen 4. Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung 4.1 Entsiegelung befestigter Flächen - Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge - Aufreißen wasserdurchlässiger Unterbauschichten - Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten 4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung - Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwasserversickerung - Rückbau/Anstau von Entwässerungsgräben, Verschließen von Drainagen 6

5. Maßnahmen zur Extensivierung 5.1 Umwandlung von Acker bzw. intensivem Grünland in Acker- und Grünlandbrache - Nutzungsaufgabe 5.2 Umwandlung von Acker in Ruderalflur - ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens 5.3 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland - Bodenvorbereitung ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens - Einsaat von Wiesengräsern und Kräutern 5.4 Umwandlung von intensivem Grünland in extensiv genutztes Grünland - Nutzungsreduzierung - Aushagerung durch Mahd und Verwertung oder Abtransport des Mähguts - bei Feuchtgrünland Rückbau von Entwässerungsmaßnahmen 7